[OLD] FAQ Einbürgerung

Achtung! Sie befinden sich im veralteten Integrationsleitfaden des EfA-Onlinedienstes “Einbürgerung.” Den aktuellen und neu bereitgestellten Integrationsleitfaden haben wir Ihnen unter diesem Link zur Verfügung gestellt.

Organisatorisches

Frage

Antwort

Frage

Antwort

An wen kann ich mich als Behörde wenden?

Wenn Sie Fragen zur Anbindung an den Onlinedienst haben, um diesen für Ihre Bürger:innen anbieten zu können, können Sie diese jederzeit im Self Service Portal stellen. Dieses finden Sie hier: Einbürgerung - Jira Service Management (atlassian.net). Alternativ können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: Einbuergerung@d-nrw.de. (Darüber hinaus gibt es einen Ansprechpartner des jeweiligen Bundeslandes im Steuerungskreis. Dieser sollte Ihnen den Namen des Umsetzungsverantwortlichen in Ihrem Bundesland bzw. den Namen Ihres Kommunalvertreters nennen können.) 

Ist ein Support für Behörden vorgesehen?

Unter "https://digitale-verwaltung.atlassian.net/servicedesk/customer/portals" gelangen Sie auf ein Self-Service-Portal. Dort können Behörden ihre Anfragen / Anliegen in Form eines Tickets schriftlich stellen. Wichtig ist, dass alle relevanten Pflichtfelder ausgefüllt werden, um die Anfrage dann an den Support zur weiteren Bearbeitung weiterleiten zu können. Jegliche weitere Kommunikation erfolgt im Anschluss über das Ticket.

Wer sind die Mitglieder des Steuerungskreises?

Die Teilnahme am Steuerungskreis kann entweder als stimmberechtigtes Mitglied oder als Gast ohne Stimmrecht erfolgen, mit Ausnahme des Umsetzungsteams. Zu den Mitgliedern gehören Vertreter des Umsetzungsteams und aller nachnutzenden Bundesländer. Als Gast können, in Absprache mit dem Vorsitz oder dem Umsetzungsteam, alle Interessierten teilnehmen. Derzeit sind insgesamt 11 Bundesländer stimmberechtigte Steuerungskreismitglieder und haben somit Interesse bekundet, den Online-Dienst nachnutzen zu wollen: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Worum geht es in diesem Projekt?

Im OZG-Umsetzungsprojekt Einbürgerung wird der initiale Einbürgerungsantrag digitalisiert. Die Online-Lösung ist ein zentral betriebenes Web-Frontend für Antragsteller:innen, d. h. über die zentrale Einstiegsseite www.antragsservice-einbuergerung.de gelangt der Antragsteller:in zum Quick-Check / Antrag. Wenn die zuständige Stelle bereits angebunden ist, kann der Antrag direkt ausgefüllt, bezahlt und an die ausgewählte zuständige Stelle abgeschickt werden. Neben der zentralen Einstiegsseite können die zuständigen Stellen den Antragsservice über ein HTML5-Snippet auf ihrer Behördenwebsite implementieren.

Wie können/sollen Spaß- oder Nonsensanträge vermieden werden?

Technisch lassen sich „Spaßanträge“ nicht vermeiden, jedoch ist aufgrund der hohen Kosten des Antrags (255€), wenn überhaupt, mit einer sehr kleinen Anzahl an Spaßanträgen zu rechnen. Grundsätzlich ließen sich diese auch nicht analog vermeiden, auch wenn die Einbürgerungsbehörden diese in persönlichen Beratungsgesprächen sicherlich gering halten. Aber die Hürde der Antragskosten und der Aufwand, der mit der Antragstellung verbunden ist, zeigen bei unseren bereits angeschlossenen Kommunen, dass „Spaßanträge“ in der Praxis nicht vorkommen.

An wen richtet sich die digitale Einbürgerung?

Die Digitale Einbürgerung richtet sich in erster Linie an Antragsteller:innen und Einbürgerungsbehörden, für die der Prozess der Einbürgerung verschlankt wird. Die Antragsteller:innen bekommen transparent Infotexte angezeigt, wodurch weniger Beratungsbedarf entsteht. Auch Sachbearbeiter profitieren durch die Effizienzgewinne der Digitalisierung von dieser Lösung.

Gibt es den Einbürgerungsantrag / Quick-Check auch in anderen Sprachen?

Derzeit ist nicht vorgesehen den Einbürgerungsantrag / Quick-Check in anderen Sprachen anzubieten, da für die Einbürgerung Deutschkenntnisse eine Voraussetzung sind.

Finanzierung 

Die Kostenverteilung auf die einzelnen Kommunen in einem Bundesland ist von der länderspezifischen Regelung abhängig. Dies können Sie bei den Verantwortlichen in Ihrem Bundesland erfragen.

Ist die Nachnutzung der digitalen Einbürgerung für Kommunen verpflichtend?

Nein, die Anbindung an den Online-Dienste und die Nutzung werden nicht verpflichtend sein.

Wann ist Pilotierung abgeschlossen und wann wird es Kick Off Veranstaltung geben?

Dies ist immer im Einzelfall zu betrachten. Die verschiedenen Konstellationen werden geprüft und rechtzeitig zu einem Kick-Off-Termin mit anschließender Pilotierung eingeladen.

Lohnt sich Beschaffung des Zertifikats schon vor Kick Off Termin?

Die Zertifikatsbeschaffung dauert in der Regel mehrere Wochen, deshalb kann es durchaus sinnvoll sein diese frühzeitig zu starten, auch schon vor dem Kick-Off Termin im Bundesland.

 

Datenschutz

Frage

Antwort

Frage

Antwort

Wie ist das Vertrauensniveau der digitalen Einbürgerung bewertet und definiert worden?

Durch den Antragsservice wird lediglich die initiale Antragsstellung digitalisiert, d.h. dass weiterhin Vor-Ort-Termine durchgeführt werden, in denen die Echtheit der bereitgestellten Dokumente geprüft werden können. Gleichzeitig führt die hohe Gebühr (255€) dazu, dass nur seriöse Anträge eingereicht werden. Aus o.g. Gründen wurde für den Antragsservice das Vertrauensniveau „niedrig“ festgelegt. Um zur Antragstellung zu gelangen müssen Sie sich im Vorfeld mit einem Nutzerkonto anmelden, hierüber können Sie das Vertrauensniveau festlegen.

Verlangt die Einbettung des Online-Dienstes in die eigene Website nicht die Zustimmung des Nutzers für die Anzeige externer Inhalte?

Es handelt sich bei der Einbindung des Online-Dienstes datenschutzrechtlich nicht um eine Übermittlung an einen Dritten oder eine gemeinsame Verantwortung, sondern um eine Auftragsverarbeitung des Verantwortlichen. Das der Inhalt „woanders“ liegt/eingebunden wird, ist rechtlich unerheblich. Der Inhalt wird rechtlich so behandelt als gehöre er zur Website des/der Verantwortlichen. Im Unterschied dazu gelten Dienstleister wie YouTube, Twitter etc. nicht als Auftragsverarbeiter, sondern je nach Einschätzung als Dritte oder gemeinsame Verantwortliche, da sie die Daten nicht nur im Auftrag, sondern als Werbeplattformen eben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten. Im Ergebnis braucht es für die Übermittlung an diese eine eigene Rechtsgrundlage. Sie „erben“ nicht wie der Auftragsverarbeiter die Rechtsgrundlage des/der Verantwortlichen. Da viel Unsicherheit herrscht, ob hierzu Rechtsgrundlagen tragen, die darauf aufbauen, dass die Einbindung „erforderlich“ ist, holen sich Webseitenbetreiber oft pauschal die Einwilligung bei den Nutzenden, indem sie etwa Zwei-Klick-Lösungen vor der Einbettung implementieren.

Gibt es ein IT-Sicherheitskonzept für den Online-Dienst?

Es existiert ein BSI-zertifiziertes IT-Sicherheitskonzept der AKDB, welches den Dienst Einbürgerung einschließt. Eine vollständige Zurverfügungstellung des IT-Sicherheitskonzepts für die Kommunen ist im IT-Sicherheitsmanagement des ZIT-BB und auch der AKDB nicht vorgesehen. Der Grund dafür ist vor allem die Vertraulichkeit der im Informationssicherheitsmanagementsystem hinterlegten Informationen. Das gilt insbesondere vor dem – auch Praktikabilitäts- und Zweckmäßigkeitsfragen aufwerfenden – Hintergrund, dass an dem Online-Dienst zumindest mittelbar eine Reihe von IT-Systemen beteiligt sind. Die vollständige Zurverfügungstellung eines IT-Sicherheitskonzepts ist datenschutzrechtlich zudem nicht erforderlich. Weder aus den Vorschriften zur Auftragsverarbeitung in Art. 28 DSGVO noch aus den Pflichten des Verantwortlichen geht die konkrete verpflichtende Form des Nachweises und der Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen beim Verantwortlichen hervor. Nach hiesiger Auffassung genügt eine Zusammenfassung der für den Online-Dienst wesentlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, wie sie bereitgestellt wurde, in Verbindung mit der vertraglich bereits sichergestellten Möglichkeit weitergehender Kontrollen, etwa im Rahmen einer Einsichtnahme.

Wie werden benötigte Unterlagen zum Antrag datenschutzkonform hochgeladen?

Bei der Umsetzung des Projektes wird hoher Wert auf den Datenschutz gelegt. Dementsprechend wurde eine Datenschutzberatung beauftragt, um Datenschutzkonformität sicherzustellen.

Wie wird der Datenschutz in der digitalen Einbürgerung sichergestellt?

Der Datenschutz wird durch Transportverschlüsselung und Ende-zu-Ende Verschlüsselung sichergestellt. Ein detailliertes Datenschutzkonzept kann im Downloadbereich heruntergeladen werden: Downloadbereich - Jira Service Management (atlassian.net).

 

Fachliches

Frage

Antwort

Frage

Antwort

Welche Stelle entscheidet über Weiterentwicklung oder Anpassung der Spezifikation von XEinbürgerung? Wer stellt die Weiterentwicklung zur Verfügung?

Aktuell obliegt das der d-NRW AöR, als koordinierende Stelle. Es wird aktuell eine Gremienstruktur eingerichtet, um die fachgerechte langfristige Pflege von XEinbürgerung zu gewährleisten.

Wer ist in die Entwicklung der digitalen Einbürgerung involviert?

Die Projektleitung liegt bei der d-NRW AöR, welche dabei von der Deloitte unterstützt wird. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) ist verantwortlich für die Umsetzung des OZG-Projekts. Ebenfalls am Projekt beteiligt ist das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW), die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB AöR), T-Systems und Detecon.

Welche LeiKa-Leistungen sind durch den Onlinedienst Einbürgerung abgedeckt?

99099002067002 - Kennung Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen (Typ 2/3)
99099002067004 - Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung) (Typ 2/3)
99099002067006 - Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder ohne Einbürgerungsanspruch (Miteinbürgerung) (Typ 2/3)
99099002067007 - Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für heimatlose Ausländer (Typ 2/3)
99099002067008 - Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für seit der Geburt Staatenlose (Typ 2/3)
99099002067003 - Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Typ 2/3)

Wie erhält man Zugriff auf die FIM-Unterlagen?

Die FIM-Unterlagen können bei der Landesredaktion NRW (landesredaktion@digitales.nrw.de) angefragt und teilweise im FIM-Portal (http://www.fimportal.de ) eingesehen werden.

Ist die persönliche Vorsprache für eine Antragstellung nach wie vor verbindlich vorgesehen?

Im Rahmen des Projekts „Digitale Einbürgerung“ werden ausschließlich der initiale Antrag und die Übermittlung der Daten / Eingaben in die zuständige Behörde digitalisiert. Der nachgelagerte Einbürgerungsprozess wird dann regulär durch die zuständige Stelle durchgeführt. Dazu gehört auch eine persönliche Vorsprache.

 

Rechtliches

Frage

Antwort

Frage

Antwort

Gibt es bereits Musterverträge für die Datenverarbeitung bzgl. dieser Leistung?

Die aktuelle Versionen finden Sie immer hier: https://digitale-verwaltung.atlassian.net/servicedesk/customer/portal/7/article/702021679?src=862528733

Ist die „beglaubigte Unterschrift“ nach wie vor für eine rechtsverbindliche Antragstellung vorgesehen?

Dies ist gemäß Staatsangehörigkeitsgesetz nicht erforderlich und ist auch für den Digitalantrag nicht vorgesehen.

Kann jedes Bundesland eine vom entwickelten Einbürgerungsantrag abweichende Version einstellen lassen?

Nein, in diesem EfA*-Online-Dienst existiert nur eine Version des Einbürgerungsantrags. Dieser Antrag wurde mit Fachexpert:innen und Vertreter:innen verschiedener Länder entwickelt und vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bestätigt. Das Formular entspricht der aktuellen Gesetzgebung und wird bei Änderungen immer angepasst.

*Einer-für-Alle

Wie kann meine Behörde die digitale Einbürgerung rechtlich nachnutzen?

Der EfA-Dienst über 2 Varianten nachgenutzt werden: 1. Nachnutzung über FIT-Store, 2. Nachnutzung über das Kommunalvertretermodell. Jedes Bundesland hat die Wahl und entscheidet, welche Nachnutzungsvariante das jeweilige Bundesland nutzen möchte. Die Nachnutzung des digitalen Einbürgerungsantrags über FIT-Store ist bereits möglich. 

Wie ist Barrierefreiheit und leichte Sprache auf der Webseite umgesetzt?

Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Es wird angestrebt, dem BITV 2.0 Standard zu entsprechen (BITV = Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Der Zugang zum digitalen Einbürgerungsantrag soll möglichst vielen Menschen ermöglicht werden, in dem der Aufbau der Seite einfach gestaltet ist, die Texte in kurzen und einfachen Sätzen formuliert sind und die Navigation einfach händelbar ist. Eine Leichte Sprache in Form von verständlichen Sätzen ist besonders wichtig für Menschen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten bzw. Personen, die nicht gut Deutsch sprechen können. Der Einbürgerungsantrag ist barrierefrei. Die Website ist aktuell teilweise barrierefrei.

Wie werden mögliche Gesetzesänderungen in der Einbürgerung berücksichtigt?

Da die Pflege und Betreuung des Online-Dienstes auch langfristig geplant sind, werden auch zukünftige Gesetzesänderungen berücksichtigt und der Dienst dementsprechend aktualisiert. Gesetzesänderungen haben die höchste Priorität und werden schnellstmöglich umgesetzt.

Ist ein Abgleich der persönlichen Angaben mit den Daten im Ausweis vorgesehen und ist es möglich, dass eine Person mehrere Anträge unter Nutzung falscher Daten und Angaben stellen kann?

Ein Abgleich der Daten mit dem Ausweis ist im Rahmen des Online-Erstantrags nicht vorgesehen, da persönliche Vorsprachetermine weiterhin stattfinden werden. Das Stellen mehrerer Online-Initialanträge unter falschen Namen lässt sich nicht vermeiden, ist jedoch aufgrund der hohen Kosten des Antrags im Regelfall nicht zu erwarten. Die Überprüfung der Identitäten der Antragsteller muss im nachgelagerten Vorsprachetermin stattfinden.

Wann wird der Dienst über den Kommunalvertreter.NRW für Behörden in NRW zur Verfügung stehen?

Der Dienst steht zur Nachnutzung bereit. Behörden aus NRW finden die Vertragsunterlagen hier: D-NRW : Einbürgerung.

 

Technisches

Frage

Antwort

Frage

Antwort

Erfolgt die Weiterverarbeitung des Antrags auch über die digitale Einbürgerungsplattform? Wie erfolgt die Weiterleitung des Antrags an die zuständige Stelle?

Nein. Die Weiterverarbeitung und Prüfung des Antrags erfolgen durch die zuständige Stelle. Die Übertragung kann über zwei Varianten stattfinden. 1. Der Antrag wird in den Behörden durch einen OSCI Client empfangen und in ein PDF-Dokument umgewandelt. 2. Teilweise sind bereits Fachverfahren angebunden, sodass der Antrag nicht erst übernommen werden muss, sondern die Daten automatisch in das Fachverfahren integriert werden. Die Entwicklung der Schnittstellen der Fachverfahrenhersteller schreitet kontinuierlich voran. Der Bearbeitungs- und Prüfungsprozess wird anschließend dennoch von einem Sachbearbeiter durchgeführt. Beide Versandvarianten nutzen die EfA-konforme und sichere OSCI-Infrastruktur.

In welcher Form erhält die Sachbearbeitung einen Antrag? Wie wird der weitere Sachbearbeitungsprozess des Antrages vereinfacht?

Der Antrag wird der Sachbearbeitung als PDF-Datei im Standard XEinbürgerung zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe des Standards XEinbürgerung können die Anträge direkt in das Fachverfahren der Behörde eingespeist werden. 

Ist die Standardisierung von XEinbürgerung eine landesspezifische Initiative für OZG-Umsetzungsprojekte in Nordrhein-Westfalen?

Der Standard XEinbürgerung wird im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) entwickelt, ist jedoch nicht landesspezifisch, sondern ist ein bundesweiter Standard im Rahmen des EfA-Prinzips.

Ist XEinbürerung als Datenaustauschformat der Behörden untereinander unabhängig von der digitalen Einbürgerung zu verstehen?

Ja, es handelt sich hierbei um einen Standard, der von allen Behörden genutzt werden kann und soll, wenn Daten bezüglich der Einbürgerung übermittelt werden.

Kann der digitale Einbürgerungsantrag auch in die Website meiner Kommune integriert werden?

Ja, es ist für Kommunen möglich, ein HTML5-Snippet in ihre Homepage einzufügen, sodass Antragsteller direkt auf der Seite der zuständigen Behörde einen Antrag stellen können.

Meine Behörde hat bereits ein digitales Fachverfahren für die Einbürgerung. Ist das ein Problem für die Nachnutzung der EfA-Leistung?

Nein, das ist kein Problem. Die meisten Fachverfahrenshersteller entwickeln aktuell Schnittstellen zum Einbürgerungsdienst, sodass die durch den digitalen Antrag empfangenen Daten direkt in die Fachverfahren gelangen.

Was ist OK.KOMM?

OK.KOMM ist eine Lösung des Herstellers AKDB, welche dem Datenaustausch zwischen heterogenen Systemen und Kommunikationsstandards dient. OK.KOMM wird in dem Antragsservice Einbürgerung verwendet. Für Anwender und Kunden ist OK.KOMM jedoch nicht sichtbar.

Welche technische Basis steht hinter der digitalen Einbürgerung?

Die Fachnachricht basiert auf dem neu entwickelten XÖV Standard "XEinbürgerung". Die Adressierung und das Routing der Nachrichten erfolgt über das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV). Für den Transport der Nachrichten wird die OSCI-Transportinfrastruktur verwendet.

Welche technischen Voraussetzungen müssen die beteiligten Behörden für eine Anbindung erfüllen?

Neben dem Bestehen eines Zugangs zu einem OSCI-Intermediär, muss ein DVDV-Eintrag beantragt werden, für den digitale Zertifikate bereitgestellt werden. Außerdem müssen die EfA-Mindeskriterien ebenfalls durch das Land und die Behörden erfüllt sein.

Welche Transportnetze werden verwendet, um die Daten ins Fachverfahren der Kommune zu bringen?

Die Daten werden über OSCI-Transportnetze in die Kommunen geschickt.

Wie weit ist die Entwicklung des neuen Standards XEinbürgerung? Ab wann wird dieser nach heutigem Kenntnisstand veröffentlicht werden?

Der Standard XEinbürgerung in der Version 1.2 ist seit Mai 2023 verfügbar. Alle weiteren fortlaufenden Versionen sind immer zum 01.11. und 01.05. verfügbar.

Wird der Dienst auch über Govdigital angeboten werden?

Eine Nachnutzungsmöglichkeit über Govdigital ist geplant.

Woher weiss ich, ob meine IT-Infrastruktur mit der digitalen Einbürgerung kompatibel ist?

Die digitale Einbürgerung wird EfA-konform zur Verfügung gestellt. Wenn ihr Bundesland und ihre Kommunen die EfA-Mindestkriterien erfüllen, ist ihre Infrastruktur kompatibel.

Kann der Online-Dienst auch direkt in ein Landesportal eingebettet werden?

Grundsätzlich ist eine direkte Einbettung in Landesportale nicht vorgesehen. Die Landesportale stellen zunächst (nur) sicher, dass EfA-Leistungen für Nutzer/innen auffindbar sind und angesteuert werden können.

Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Einbindung geschaffen werden?

Alles zum Anbindungsprozess finden Sie im Anbindungsleitfaden im Self Service Portal. Nutzen Sie dafür einfach die Suchfunktion auf der Startseite des Portals: AKDB - Digitale Verwaltung - Jira Service Management (atlassian.net).

Ist ePayment verpflichtend?

Bei Verwendung des Kommunal- und Serviceportals der NextGovIT in NRW ist die Nutzung von ePayment verpflichtend. Bei Verwendung der Einbettung der Antragsstrecke auf der Kommunalen Webseite oder der zentralen Seite der Einbürgerung liegt die Entscheidung über die Nutzung von ePayment bei der nachnutzenden Kommune.

Wo ist der Dienst bereits im Einsatz?

Der Einbürgerungsdienst wird bereits seit 2021 in der Stadt Düren und der Stadt Bielefeld pilotiert. In beiden Fällen ist der Online-Antrag auf der Homepage der Kommune als HTML5-Snippet eingebettet. Seit 2023 sind auch die Stadt Trier und der Landkreis Plön live. Derzeit laufen weitere Tests mit Pilotbehörden.

Was passiert mit der Nachricht, wenn die Antragsdaten, bspw. wegen eines Übermittlungsfehlers, nicht zugestellt werden können?

Sofern ein Antrag im Online-Dienst erfolgreich abgesendet werden kann, von den empfangenden Stellen aber nicht entgegengenommen wird, wird je nach betroffener Kommunikationskomponente sichergestellt, dass der Antrag gepuffert wird oder die verantwortlichen Stellen manuell informiert werden. Ist die Übergabe des Antrags an OK.Komm bereits fehlerhaft, wird über ein mehrstündiges Zeitfenster mehrfach versucht, den Antrag zu übergeben. Schlägt dies final fehl, wird der/die Nutzer/in, die Behörde und das Projekt, informiert.

Führt die Supporthotline in die Kommune?

Die Supporthotline führt nicht in die Kommunen. Diese führt zu einem Service Center in NRW, welches grundlegende Fragen beantworten kann. Fachliche Fragen werden an die zuständige Kommune weitergegeben und technische Anliegen an den Betreiber. Mittelfristig soll die 115 den Support übernehmen.

Wird es eine für mobile Endgeräte optimierte Version der digitalen Einbürgerung geben?

Im Rahmen der Entwicklung wird analog dazu immer die mobile Ansicht geprüft und optimiert. Eine App ist aktuell nicht geplant.

Wird der Dienst direkt mit der Terminfindung in der zuständigen Behörde gekoppelt sein?

Nein, aktuell ist dies noch nicht vorgesehen.

Sind bei den Antragsformularen Plausibilitätsprüfungen zu den Eingaben integriert?

Im Rahmen der Entwicklung ist eine Logik der einzelnen Felder vorgesehen (bspw. der Ausschluss einzelner Felder bei der Auswahl anderer Felder). Eine detaillierte Plausibilitätsprüfungen (Prüfung der Aufenthaltsdauer -> bspw. seit 119 Jahren wäre nicht logisch) ist aktuell nicht vorgesehen. Werden jedoch falsche Angaben gemacht, wird dies entsprechend mit einer Fehlermeldung deutlich gemacht.

In welchem Postkorb kommen die Anträge an? 

Je nach Anbindungsvariante kommt der Antrag direkt im Fachverfahren an (Fachverfahren mit XTA2 oder OSCI) oder im COM Vibilia Postfach (ohne kompatibles Fachverfahren). 

Werden die Uploads auf Viren gescannt?

Ja, die Dateien werden beim Upload auf Viren gescannt. Schadhafte Dokumente werden abgelehnt.

Ist für die Transportarchitektur des Dienstes, neben XTA und OSCI, künftig auch eine FIT-Connect-Schnittstelle vorgesehen oder angedacht?

Die Übertragung der Anträge via FIT-Connect wird voraussichtlich zukünftig ebenfalls zur Verfügung stehen. Aktuell setzt aber noch kein Fachverfahrenshersteller auf diese Schnittstelle.

Funktionieren auch die Wege über Intermediär und XTA Server der Kommunen?

Die Anträge werden aktuell immer verschlüsselt per OSCI an einen OSCI-Intermediär gesendet. Die Anträge können dort direkt per OSCI abgeholt werden oder über einen zwischengeschalteten XTA2 Server. Als Anbindungsvarianten stehen die direkte Anbindung ans Fachverfahren oder die Abholung der Anträge via OSCI-Client (z.B. Governikus COM Vibilia) zur Verfügung. Diese Anbindungsvariante kann gewechselt werden. Aktuell setzen die meisten Fachverfahrenshersteller auf die OSCI-Schnittstelle und wenige auf XTA2.