Informationen zur Nachnutzung des Onlinedienstes Einbürgerung
1. Nachnutzungsmodell: “Einer-für-Alle”
Das OZG-Projekt „Einbürgerung” wurde nach dem „Einer-für-Alle”-Prinzip (kurz: EfA) umgesetzt. Nähere Informationen zu dem EfA-Nachnutzungsmodell finden hier auf den Seiten des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI):
2. EfA-Nachnutzung des Onlinedienstes “Einbürgerung”
Die EfA-Leistung „Einbürgerung” (OZG-ID: 10257) steht zur Nachnutzung bereit. Zur Nachnutzung sind, wie in allen EfA-Projekten, rechtliche, finanzielle, technische und organisatorische Schritte zu unternehmen, deren aktueller Stand nachfolgend erläutert wird.
2.1 Rechtliche Dimension
Der Onlinedienst „Einbürgerung“ wurde in den FIT-Store eingestellt. Die dazugehörige Leistungsbeschreibung kann hier heruntergeladen werden. Zudem ist die Leistung auch auf dem govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen verfügbar. Die Regelung der vertraglichen Nachnutzung im Land ist dann dem jeweiligen Bundesland überlassen. Für Kommunen in Nordrhein-Westfalen steht die Nachnutzung via Kommunalvertretermodel zur Verfügung. Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung finden Sie unter anderem auf den Seiten des FIT-Stores, des govdigital-Marktplatzes für EfA-Leistungen, der govdigital-Marktplatz-FAQs bzw. auf den Seiten von d-nrw.
Diese Tabelle gibt eine Übersicht über die gezeichneten Nachnutzungsverträge:
Bundesland | Nachnutzungsvertrag gezeichnet |
---|---|
Brandenburg | ja |
Bremen | ja |
Hamburg | ja |
Mecklenburg-Vorpommern | ja |
Niedersachsen | ja |
Nordrhein-Westfalen | ja |
Rheinland-Pfalz | ja |
Saarland | ja |
Sachsen | ja |
Sachsen-Anhalt | ja |
Schleswig-Holstein | ja |
Thüringen | ja |
2.2 Finanzielle Dimension
Die Bereitstellung des Onlinedienstes Einbürgerung erfolgte bis zum 31. Dezember 2023 unentgeltlich. In diesem Zeitraum wurde er durch das Land NRW als umsetzendes Land aus Digitalisierungsmitteln des Bundes finanziert. Durch den Status des Onlinedienstes als Fokusleistung, fällt der Dienst ab 2024 unter die zentrale EfA-Finanzierung. Das bedeutet, dass 50% der Betriebskosten durch die nachnutzenden Länder, 25 % durch den Bund und 25 % durch alle Länder finanziert werden. In 2024 werden die Betriebskosten nun jedoch einmalig zentral durch die FITKO finanziert. Lediglich die Anbindungskosten in Höhe von 1.800 € (zzgl. Umsatzsteuer) pro Behörde müssen durch die Länder/Kommunen getragen werden. Ab dem 1. Januar 2025 ist dann ein Entgelt für die nachnutzenden Länder auf Basis der zentralen EfA-Finanzierung fällig. Eine Kostenschätzung mit dem Kostenverteilungsschlüssel “Tatsächliche Nutzung” wurde durch den Steuerungskreis beschlossen und hat Eingang in die entsprechenden Verträge gefunden. Inwieweit die Kosten durch das jeweilige Land selbst getragen oder an die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht werden, ist von der Nachnutzungsstrategie des jeweiligen Bundeslandes abhängig.
Bei bundeslandspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson.
2.3 Technische Dimension
Die Behörde kann wählen, ob sie den Antrag über die zentrale Seite http://www.antragsservice-einbuergerung.de oder über ein HTML5-Snippet auf der eigenen Website zu Verfügung stellen möchte. Für Kommunen in Nordrhein-Westfalen steht eine weitere Einbindungsmöglichkeit über das Kommunalportal.NRW / Serviceportal (nextgov iT) zur Verfügung. Der aus dem EfA-Onlinedienst im XEinbürgerungs Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponente via DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt (Push-Verfahren). Dort wird er dann entweder durch ein Fachverfahren oder einen OSCI-Client der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt (Pull-Verfahren).
Weitere Informationen zur technischen Dimension und zu den Anbindungsmöglichkeiten finden Sie im Kapitel 4 der FIT-Store-Leistungsbeschreibung.
Folgende Fachverfahren sind zur Nachnutzung bereits angebunden:
EinsA (AKDB)
EBVSystem (Axians Infoma)
Stranger EB (Beister Software)
Einstein (Groth Company)
Civiso (HSH)
KM-Einbürgerung (Komm.ONE)
Einbürgerung (KOMMUNIX)
OSCI-Empfangsclient ohne Fachverfahrensanbindung:
ComVibilia
Auswahl ePayment
Die Behörde kann wählen, ob sie im Antragsservice ePayment integrieren möchte oder weiterhin eine Vor-Ort-Bezahlung durchführt. Folgende ePayment-Anbieter stehen zur Verfügung:
ePayBL (in einzelnen Bundesländern)
ePay21
GiroCheckout
pmPayment
via Kommunalportal.NRW / Serviceportal (nextgov iT)
Für spezifische, sowie technische Rückfragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Anbieter der ePayment-Lösung.
Weitere Informationen zur Wahl des ePayment-Anbieters finden Sie unter hier unter Nr. 7.1 im Integrationsleitfaden oder in den FAQs.
Stand: May 24, 2024
Die konkreten Schritte zur technischen Nachnutzung können im Integrationsleitfaden eingesehen werden.
2.4 Organisatorische Dimension
Beim Aufbau der Organisationsstrukturen wurde sich an den EfA-Mindestanforderungen der AG RaBe orientiert. Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet der „Steuerungskreis Einbürgerung” statt. In diesem sind Verteter:Innen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination der nachnutzenden Bundesländer beteiligt.
3. Weiterführende Links