[OLD] Leitfaden zur Erstellung einer Nachnutzungsanfrage

Achtung! Sie befinden sich im veralteten Integrationsleitfaden des EfA-Onlinedienstes “Einbürgerung.” Den aktuellen und neu bereitgestellten Integrationsleitfaden haben wir Ihnen unter diesem Link zur Verfügung gestellt.

Vorwort 

Dieses Dokument soll die User bei der Erstellung einer Nachnutzungsanfrage (Onboarding einer Kommune / Einbürgerungsbehörde mittels Nachutzungsticket) unterstützen. Hierbei werden alle einzelnen Abfragetypen, Felder und Daten, die erhoben werden, erläutert. Somit soll eine qualitativ hochwertige Erstellung des Nachnutzungstickets gewährleistet werden.   

Was ist eine Nachnutzungsanfrage / ein Ticket 

Ein Ticket ist eine Zusammenfassung eines Problems oder eines Vorgangs. Die komprimierte und übersichtliche Form bietet in solchen Fällen deutliche Vorteile gegenüber einer eMail.  

Die Probleme, einzelnen Unteraufgaben und die dazugehörigen Daten können übersichtlich und transparent übermittelt werden. Weiterhin kann in einem Ticket kollaborativ gearbeitet werden – dies ist hier besonders wichtig, da viele einzelne Verantwortlichkeiten hierdurch direkt verteilt werden können. 

Es enthält außerdem zusätzliche kontextbezogene Details und kann auch relevante Kontaktinformationen der Person enthalten, die das Ticket erstellt hat.  

Ablauf 

Nach dem erfolgreichen Ausfüllen der Nachnutzungsanfrage werden die Daten strukturiert in das JIRA-Tool übermittelt und ein IT-Ticket, hier das Nachutzungsticket, erzeugt. Somit werden alle Daten sicher und übersichtlich übertragen - alle relevanten Informationen finden Sie und das Umsetzungsteam (Entwicklung, Support) im Nachgang in dem Nachnutzungsticket. 

Sie können den Prozess nunmehr im Self-Service-Portal (SSP) überwachen. Außerdem wird die weitere Kommunikation über das Ticket erfolgen. Der Autor des Tickets (Ersteller der Nachnutzungsanfrage; kann geändert werden) wird automatisiert über Änderungen, Anfragen im Ticket und final über die abschließende Anbindung informiert. 

Sobald das Ticket erstellt ist, werden die Daten seitens des Umsetzungsteams geprüft. Sollten Daten fehlen oder generelle Fragen aufkommen, wird im Nachnutzungsticket mit Ihnen Kontakt aufgenommen. Sollten alle Daten vollständig und nachvollziehbar sein, wird Ihre Einbürgerungsbehörde als Mandant in der Antragsstrecke eingerichtet. Parallel dazu finden Funktions- und Anbindungstest statt. Außerdem erhalten Sie Zugang zum OZG Service Management Tool, in dem Sie bestimmte Daten anpassen oder auch nachtragen können. Hier finden Sie unter Kapitel 5 analog dem Aufenthaltstitel eine entsprechende Anleitung für das Tool. 

Im nächsten Schritt müssen Sie einen Ende-zu-Ende Test durchführen. Hierbei die ist etwaige Einbindung des HTML5-Snippets / der Webkomponente zu berücksichtigen. 

 Sollte der Test erfolgreich sein, werden seitens des Umsetzungsteams die Verträge und die vorherigen Schritte nochmals final geprüft. 

Wenn alle Daten, Verträge vorliegen und der Anbindungsprozess und die dazugehörigen Tests erfolgreich waren, folgt die finale Freischaltung auf der Produktiv-Umgebung. Das bedeutet, dass die Einbürgerungsbehörde sichtbar auf der Seite zum Einbürgerungsdienst erscheint und Anträge gestellt werden können. Hierfür erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung vom Umsetzungsteam. 

Sollten Sie aus Versehen eine falsche Angabe tätigen, ist das kein Problem. Angaben im Formular können zu jedem Zeitpunkt (auch nach dem Abschicken) geändert werden. Die Angaben werden zusätzlich durch das Anbindungsteam geprüft, sodass später im Prozess keine Fehler auftreten sollten. 

 

Die Anfrage wird im nachgelagerten Prozess weiterhin relevant bleiben. Bei Bedarf werden wir über die Kommentarfunktion mit Ihnen in Kontakt treten. In dem Fall werden Sie eine E-Mail-Benachrichtigung vom System erhalten. Dennoch bitten wir Sie, das Ticket regelmäßig aufzurufen und zu prüfen, ob Rückfragen eingegangen sind. Ebenso können Sie Fragen und Probleme direkt an uns adressieren, in dem Sie Kommentare schreiben.

 

Beschreibung der einzelnen Abfragen 

Nr. 

Aufgaben  

1 

Allgemeine Felder 

1.1 

Kontaktieren Sie uns zu 

  • Bitte belassen Sie das Auswahlfeld auf Nachnutzung, andernfalls wird eine falsche Anfrage generiert 

2 

Angaben zu Ihrer Kommune / Gebietskörperschaft 

2.1 

Bundesland 

  • In welchem Bundesland befindet sich Ihre Einbürgerungsbehörde? Geben Sie dieses hier an. 

2.2  

Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) 

  • Zur Identifizierung politisch selbständiger Kommunen hat jede Behörde einen eigenen AGS. Bitte beachten Sie, dass ein Landkreis und eine Stadt mit dem identischen Sitz – bspw. die Stadtverwaltung Trier und das Landratsamt Trier-Saarburg, beide mit Sitz in Trier, einen eigenen AGS haben und nicht den AGS der Stadt nutzen können.  

  • Sollte es in einer Stadt, wie bspw. Köln, mehrere Einbürgerungsbehörden geben, wird im Anbindungsprozess durch das Projektteam eine fiktive AGS erstellt. Diese Prüfung müssen Sie nicht vornehmen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie darüber informiert. 

  • Weiterführende allgemeine Informationen finden Sie hier --> Amtlicher Gemeindeschlüssel – Wikipedia 

2.3 

Behördenkennzahl 

  • Jede Meldestelle in Deutschland verfügt über eine eigene, vierstellige Behördenkennzahl (BKZ), welche hier anzugeben ist. 

  • Weiterführende allgemeine Informationen finden Sie hier --> Behördenkennzahl – Wikipedia 

2.4 

Name der Gebietskörperschaft 

  • Bitte beachten Sie die Unterscheidung bezüglich der Gebietskörperschaft und dem Behördenname --> bspw. ist der Landkreis Trier-Saarburg die Gebietskörperschaft und das Landratsamt Trier-Saarburg der Behördenname 

2.5 

Behördenname 

  • Bitte beachten Sie die Unterscheidung bezüglich der Gebietskörperschaft und dem Behördenname --> bspw. ist der Landkreis Trier-Saarburg die Gebietskörperschaft und das Landratsamt Trier-Saarburg der Behördenname 

2.6 

Behördenart 

  • In manchen Behörden gibt es zum einen verschiedene Bezeichnungen und zum anderen sind die Tätigkeiten intern anders organisiert. Bitte wählen Sie aus Einbürgerungsbehörde, Ausländeramt und Standesamt. 

2.7 

Domain Ihrer Gebietskörperschaft 

  • Bitte geben Sie den vollständigen Domainnamen (ohne https://) an. Sollten Sie mehrere Portale anbieten wollen, trennen Sie die Domains mittels eines Kommas. 

  • Die Angabe wird benötigt, da hier Sicherheitsfeatures mit der Antragstellung verbunden sind. Der Online-Dienst kann nur von Portalen verwendet werden, deren Domainname bekannt ist. 

  • Es wird empfohlen, Rücksprache mit Ihrer technischen Abteilung zu halten. 

3 

Anschrift Ihrer Behörde 

3.1. 

Einige Behörden haben mehrere Verwaltungsgebäude und unterscheiden in Haupt- und Zweigstellen. Bitte geben Sie hier die Straße, die Hausnummer, die Postleitzahl und den Ort des Verwaltungsgebäudes an, in der die Einbürgerungsbehörde tätig ist. Hier wird nicht zwingend die Anschrift der Hauptstelle benötigt. 

4 

Angaben zur Erreichbarkeit Ihrer Behörde 

4.1 

eMail Antwort-Adresse 

  • Beachten Sie, die eMail-Adresse bitte in Kleinbuchstaben anzugeben.  

  • Diese wird für die Kommunikation hinsichtlich des Antragstellenden benötigt. Ein Funktionspostfach wird hier empfohlen. 

4.2 

Fachstelle, Funktionspostfach (eMail) 

  • Beachten Sie, die eMail-Adresse bitte in Kleinbuchstaben anzugeben. 

  • Diese eMail wird lediglich für die Erfüllung des xEinbürgerung-Standards benötigt und ist nicht für die Antragsstellenden sichtbar. 

  • Hier ist unbedingt ein Funktionspostfach anzugeben.

4.3 

Fachstelle, Telefonnummer 

  • Diese Telefonnummer wird lediglich für die Erfüllung des xEinbürgerung-Standards benötigt und ist nicht für die Antragsstellenden sichtbar. 

5 

Ansprechperson Datenschutz 

5.1 

Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten? 

  • Nein –> hier ist nichts weiter auszufüllen 

  • Ja –> siehe weitere Felder 

    • Die Daten werden auf der Seite des Antragsdienstes angezeigt und sind notwendig, um die Voraussetzungen der DSGVO zu erfüllen. 

5.2 

Name und Vorname des Datenschutzbeauftragten 

5.3 

Telefonnummer des Datenschutzbeauftragten 

5.4 

eMail des Datenschutzbeauftragten 

5.5 

Funktionsbezeichnung des Datenschutzbeauftragten 

5.6 

Abteilung / Organisationsbeauftragter des Datenschutzbeauftragten 

5.7 

Dienstliche Anschrift des Datenschutzbeauftragten 

  • Einige Behörden haben mehrere Verwaltungsgebäude und unterscheiden in Haupt- und Zweigstellen. Bitte geben Sie hier die Straße, die Hausnummer, die Postleitzahl und den Ort des Verwaltungsgebäudes an, in der der Datenschutzbeauftragte tätig ist. Hier wird nicht zwingend die Anschrift der Hauptstelle benötigt. 

6 

Informationen zur Einbürgerungsstelle  

6.1. 

Fachliche Ansprechperson 

  • Geben Sie hier bitte die Ansprechperson an, die für die Klärung fachlicher Fragen zu der Antragsstrecke und für die fachliche Begleitung der Integration zuständig ist. Weitere Ansprechpartner können Sie im kommenden Feld bei “Weitere Ansprechpartner, fachlich” eintragen. 

  • Diese Person erhält auch eine Einladung zum OZG-Service-Management-Tool, um hier Änderung der Daten der Behörde uvm. vorzunehmen. 

  • Beachten Sie bei der Eingabe der eMail, dass hier aus Gründen der Revisionssicherheit kein Funktionspostfach genutzt werden kann. Um die Kommunikation für den Rollout über ein Funktionspostfach abzuwickeln, können Sie dies im kommenden Feld bei “Weitere Ansprechpartner, fachlich” eintragen.  

  • Die Einladung erfolgt nur bei einer Person automatisch. Sollten Sie die Einladungen wünschen, geben Sie dies bitte im Feld “Weitere Ansprechpartner, fachlich” an. 

6.2 

Technische Ansprechperson 

  • Geben Sie hier bitte die Ansprechperson an, die für die Klärung technischer Fragen zu der Antragsstrecke und für die technische Begleitung der Integration zuständig ist. 

  • Diese Person erhält auch eine Einladung zum OZG-Service-Management-Tool, um hier Änderung der Texte / Codes uvm. vorzunehmen. 

  • Beachten Sie bei der Eingabe der eMail, dass hier aus Gründen der Revisionssicherheit kein Funktionspostfach genutzt werden kann. Um die Kommunikation für den Rollout über ein Funktionspostfach abzuwickeln, können Sie dies im kommenden Feld bei “Weitere Ansprechpartner, technisch” eintragen.  

  • Die Einladung erfolgt nur bei einer Person automatisch. Sollten Sie die Einladungen wünschen, geben Sie dies bitte im Feld “Weitere Ansprechpartner, technisch” an. 

6.3

Organisationsschlüssel 

  • Den DVDV-Organisationsschlüssel können Sie bei Ihrer DVDV-pflegenden Stelle nachfragen, sobald diese einen DVDV-Eintrag für Sie vorgenommen hat.

  • Bitte tragen Sie den im DVDV-Eintrag hinterlegten Organisationsschlüssel ein, ohne ein Präfix wie z.B. “ebb” 

    • Dieser setzt sich wie folgt zusammen 

      • Stelle 1-8: Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS) des Sitzes der Einbürgerungsbehörde   

      • Stelle 9-10: Laufende Nummer 00 wenn es für diesen AGS nur eine Einbürgerungsbehörde gibt,   

      • bei AGS mit mehreren Einbürgerungsbehörden erfolgt hier eine laufende   

      • Durchnummerierung z.B. 01, 02, 03 ...   

      • Stelle 11-12: 00 = Produktion, 99 = Test   

  • Sollten Sie als Ausländerbehörde agieren und die Einbürgerungsangelegenheiten übernehmen, wird der Organisationsschlüssel mit “azr” beginnen und eine gesonderte Zusammensetzung besitzen. Dieser wird eine gesonderte Zusammensetzung besitzen – fragen Sie bei Bedarf in der DVDV-pflegenden Stelle nach. 

  • Sollten Sie als Standesamt agieren und die Einbürgerungsangelegenheiten übernehmen, wird der Organisationsschlüssel mit “psw” beginnen. Dieser wird eine gesonderte Zusammensetzung besitzen – fragen Sie bei Bedarf in der DVDV-pflegenden Stelle nach. 

  • Dieser dient der Identifizierung bei der Abholung der Anträge aus dem OSCI-Postfach. 

  • Ggf. Tragen Sie noch den Test-Organisationsschlüssel ein 

7 

Konfiguration des Einbürgerungsdienstes 

7.1 

ePayment 

  • Besteht in Ihrer Behörde die Möglichkeit, die Gebühren des Antrags via ePayment zu begleichen bzw. soll diese geschaffen werden? 

    • Dies bedeutet, dass der Antragstellende direkt nach der Antragstellung zu dem Bezahlsystem weitergeleitet wird und sich der Aufwand vor Ort vermindert 

  • Nein –> hier ist nichts weiter auszufüllen 

  • Ja –> siehe weitere Felder 

    • Wählen Sie eins der Bezahlsysteme aus 

    • Wenn Sie kein Bezahlsystem/ePayment nutzen möchten, wählen Sie hier bitte “Vor Ort (kein ePayment)” aus.  

    • Wenn Sie Kunde der regio iT oder Südwestfalen IT (SIT) sind und die Anbindung über das Serviceportal anstreben, wählen Sie bitte ebenfalls "Vor Ort (kein ePayment)". 

7.2 

OSCI-Intermediär 

  • Der Intermediär ist die zentrale Instanz im OSCI-Transport-Kommunikationsmodell, über die der Datenaustausch abgewickelt wird. Er stellt den Zwischenspeicher dar, von dem die Behörde die Anträge “abholt”. 

  • In einigen Bundesländern gibt es mehrere OSCI-Intermediäre, weshalb wir diese Information von Ihnen erheben müssen. 

7.3 

Anbindungsvariante 

  • Verwenden Sie ein Fachverfahren und möchten Sie über eine Schnittstelle hierzu angebunden werden? (Dies setzt eine vorhandene Schnittstelle zu XEinbürgerung voraus, die durch die Fachverfahrenshersteller zu entwickeln und implementieren ist.) 

  • Mit OSCI-Schnittstelle 

    • Das bedeutet, dass Ihr angewandtes Fachverfahren bereits eine Schnittstelle für den OSCI-Transport implementiert hat. 

  • Mit XTA-Schnittstelle 

    • Einige Fachverfahrenshersteller nutzen einen XTA-Server als Zwischeninstanz beim Antragsempfang. Da dies in der Anbindung zu Mehraufwänden führen kann, ist diese Information relevant für uns. 

  • OSCI-Client 

    • Alternativ zur Fachverfahrensanbindung können Sie auch einen OSCI-Client nutzen, um die Anträge vom OSCI-Postfach abzuholen und als PDF darstellbar zu machen. Falls Ihr Fachverfahrenshersteller noch keine Schnittstelle implementiert hat, sollten Sie diese Variante in Betracht ziehen (im Zweifelsfall als Zwischenlösung, bis die Schnittstelle existiert).  

  • Sollte Ihnen nicht bekannt sein, ob eine Fachverfahrensschnittstelle existiert und wenn ja, welche Art, können Sie dies in der Regel bei Ihrem Fachverfahrenshersteller erfragen. 

7.4 

Welches Fachverfahren wird verwendet? 

  • Bitte wählen Sie das entsprechende Fachverfahren aus. 

  • Sollten Sie keines verwenden, geben Sie dies auch entsprechend an. 

  • Verwenden Sie ein Fachverfahren und es wird hier nicht aufgeführt, geben Sie dies auch entsprechend an und vermerken es im nächsten Feld “Sonstiges Fachverfahren” 

7.5 

Sonstiges Fachverfahren 

  • Siehe 7.4 

7.6 

Wo soll das Antragsformular angezeigt werden? 

  • Das Antragsformular kann wahlweise auf der zentralen Website angezeigt oder als HTML5-Snippet durch Ihre Behörde auf der eigenen Website eingebettet werden.  

    • Wählen Sie Kommunale Website (HTML5-Snippet) aus, müssen Sie noch die URL für Button "Antrag stellen" (Auf welcher URL wird das Snippet platziert?) und URL für Button "Zur Kommune" (Dieser Button erscheint auf der Behördenliste der zentralen Website und ist durch Sie frei konfigurierbar. Es wird empfohlen, hier den Link zu Ihrer Infoseite für die Einbürgerung zu hinterlegen. WICHTIG: hier mit https://) ausfüllen 

    • Wählen Sie Zentrale Website aus, müssen Sie die URL für Button "Zur Kommune" angeben 

  • Die Einbettung auf der eigenen Webseite wird der Antragstellende nicht merken. Er wird annehmen, dass er auf der Webseite der Kommune agiert. 

  • Wenn Sie das Serviceportal der regio iT oder SIT verwenden, bitten wir Sie, hier die kommunale Website auszuwählen. 

7.7 

Vollständigkeit des Antrags 

  • Sollten Sie alle Felder ausgefüllt haben, wählen Sie entsprechend aus. 

  • Sollten Sie nicht alle Felder ausgefüllt haben, wählen Sie entsprechend aus. 

    • Sie sehen im Nachgang im Self-Service-Portal (SSP) Ihre Anfrage und können diese weiterbearbeiten sowie Daten nachtragen. 

8 

Ihre Aufgaben im Anbindungsprozess 

8.1 

Dieser Abschnitt ist für die initiale Anfrage der Nachnutzung nicht zwingend auszufüllen. Sollten Sie dennoch bereits bestätigen können, dass Sie die Zertifikatsbeschaffung oder andere Schritte erledigt haben, beschleunigt das den Anbindungsprozess natürlich.  

 

Sie können im weiteren Prozess über das SSP die erledigten Punkte abhaken und die Daten generell nachtragen und ändern.