[OLD] Leitfaden zur Erstellung einer Nachnutzungsanfrage
Achtung! Sie befinden sich im veralteten Integrationsleitfaden des EfA-Onlinedienstes “Einbürgerung.” Den aktuellen und neu bereitgestellten Integrationsleitfaden haben wir Ihnen unter diesem Link zur Verfügung gestellt.
Vorwort
Dieses Dokument soll die User bei der Erstellung einer Nachnutzungsanfrage (Onboarding einer Kommune / Einbürgerungsbehörde mittels Nachutzungsticket) unterstützen. Hierbei werden alle einzelnen Abfragetypen, Felder und Daten, die erhoben werden, erläutert. Somit soll eine qualitativ hochwertige Erstellung des Nachnutzungstickets gewährleistet werden.
Was ist eine Nachnutzungsanfrage / ein Ticket
Ein Ticket ist eine Zusammenfassung eines Problems oder eines Vorgangs. Die komprimierte und übersichtliche Form bietet in solchen Fällen deutliche Vorteile gegenüber einer eMail.
Die Probleme, einzelnen Unteraufgaben und die dazugehörigen Daten können übersichtlich und transparent übermittelt werden. Weiterhin kann in einem Ticket kollaborativ gearbeitet werden – dies ist hier besonders wichtig, da viele einzelne Verantwortlichkeiten hierdurch direkt verteilt werden können.
Es enthält außerdem zusätzliche kontextbezogene Details und kann auch relevante Kontaktinformationen der Person enthalten, die das Ticket erstellt hat.
Ablauf
Nach dem erfolgreichen Ausfüllen der Nachnutzungsanfrage werden die Daten strukturiert in das JIRA-Tool übermittelt und ein IT-Ticket, hier das Nachutzungsticket, erzeugt. Somit werden alle Daten sicher und übersichtlich übertragen - alle relevanten Informationen finden Sie und das Umsetzungsteam (Entwicklung, Support) im Nachgang in dem Nachnutzungsticket.
Sie können den Prozess nunmehr im Self-Service-Portal (SSP) überwachen. Außerdem wird die weitere Kommunikation über das Ticket erfolgen. Der Autor des Tickets (Ersteller der Nachnutzungsanfrage; kann geändert werden) wird automatisiert über Änderungen, Anfragen im Ticket und final über die abschließende Anbindung informiert.
Sobald das Ticket erstellt ist, werden die Daten seitens des Umsetzungsteams geprüft. Sollten Daten fehlen oder generelle Fragen aufkommen, wird im Nachnutzungsticket mit Ihnen Kontakt aufgenommen. Sollten alle Daten vollständig und nachvollziehbar sein, wird Ihre Einbürgerungsbehörde als Mandant in der Antragsstrecke eingerichtet. Parallel dazu finden Funktions- und Anbindungstest statt. Außerdem erhalten Sie Zugang zum OZG Service Management Tool, in dem Sie bestimmte Daten anpassen oder auch nachtragen können. Hier finden Sie unter Kapitel 5 analog dem Aufenthaltstitel eine entsprechende Anleitung für das Tool.
Im nächsten Schritt müssen Sie einen Ende-zu-Ende Test durchführen. Hierbei die ist etwaige Einbindung des HTML5-Snippets / der Webkomponente zu berücksichtigen.
Sollte der Test erfolgreich sein, werden seitens des Umsetzungsteams die Verträge und die vorherigen Schritte nochmals final geprüft.
Wenn alle Daten, Verträge vorliegen und der Anbindungsprozess und die dazugehörigen Tests erfolgreich waren, folgt die finale Freischaltung auf der Produktiv-Umgebung. Das bedeutet, dass die Einbürgerungsbehörde sichtbar auf der Seite zum Einbürgerungsdienst erscheint und Anträge gestellt werden können. Hierfür erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung vom Umsetzungsteam.
Sollten Sie aus Versehen eine falsche Angabe tätigen, ist das kein Problem. Angaben im Formular können zu jedem Zeitpunkt (auch nach dem Abschicken) geändert werden. Die Angaben werden zusätzlich durch das Anbindungsteam geprüft, sodass später im Prozess keine Fehler auftreten sollten.
Die Anfrage wird im nachgelagerten Prozess weiterhin relevant bleiben. Bei Bedarf werden wir über die Kommentarfunktion mit Ihnen in Kontakt treten. In dem Fall werden Sie eine E-Mail-Benachrichtigung vom System erhalten. Dennoch bitten wir Sie, das Ticket regelmäßig aufzurufen und zu prüfen, ob Rückfragen eingegangen sind. Ebenso können Sie Fragen und Probleme direkt an uns adressieren, in dem Sie Kommentare schreiben.
Beschreibung der einzelnen Abfragen
Nr. | Aufgaben |
1 | Allgemeine Felder |
1.1 | Kontaktieren Sie uns zu
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2 | Angaben zu Ihrer Kommune / Gebietskörperschaft |
2.1 | Bundesland
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2.2 | Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS)
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2.3 | Behördenkennzahl
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2.4 | Name der Gebietskörperschaft
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2.5 | Behördenname
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2.6 | Behördenart
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2.7 | Domain Ihrer Gebietskörperschaft
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3 | Anschrift Ihrer Behörde |
3.1. | Einige Behörden haben mehrere Verwaltungsgebäude und unterscheiden in Haupt- und Zweigstellen. Bitte geben Sie hier die Straße, die Hausnummer, die Postleitzahl und den Ort des Verwaltungsgebäudes an, in der die Einbürgerungsbehörde tätig ist. Hier wird nicht zwingend die Anschrift der Hauptstelle benötigt. |
4 | Angaben zur Erreichbarkeit Ihrer Behörde |
4.1 | eMail Antwort-Adresse
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4.2 | Fachstelle, Funktionspostfach (eMail)
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4.3 | Fachstelle, Telefonnummer
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5 | Ansprechperson Datenschutz |
5.1 | Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten?
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5.2 | Name und Vorname des Datenschutzbeauftragten |
5.3 | Telefonnummer des Datenschutzbeauftragten |
5.4 | eMail des Datenschutzbeauftragten |
5.5 | Funktionsbezeichnung des Datenschutzbeauftragten |
5.6 | Abteilung / Organisationsbeauftragter des Datenschutzbeauftragten |
5.7 | Dienstliche Anschrift des Datenschutzbeauftragten
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6 | Informationen zur Einbürgerungsstelle |
6.1. | Fachliche Ansprechperson
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6.2 | Technische Ansprechperson
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6.3 | Organisationsschlüssel
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7 | Konfiguration des Einbürgerungsdienstes |
7.1 | ePayment
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7.2 | OSCI-Intermediär
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7.3 | Anbindungsvariante
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7.4 | Welches Fachverfahren wird verwendet?
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7.5 | Sonstiges Fachverfahren
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7.6 | Wo soll das Antragsformular angezeigt werden?
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7.7 | Vollständigkeit des Antrags
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8 | Ihre Aufgaben im Anbindungsprozess |
8.1 | Dieser Abschnitt ist für die initiale Anfrage der Nachnutzung nicht zwingend auszufüllen. Sollten Sie dennoch bereits bestätigen können, dass Sie die Zertifikatsbeschaffung oder andere Schritte erledigt haben, beschleunigt das den Anbindungsprozess natürlich.
Sie können im weiteren Prozess über das SSP die erledigten Punkte abhaken und die Daten generell nachtragen und ändern. |