FAQ
- Florian Lemke
- Felix Nold
- Johanna Förster
Organisatorisches
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An wen kann ich mich als Behörde wenden? | Wenn Sie Fragen zum EfA-Onlinedienst haben, können Sie sich jederzeit an folgende E-Mailadresse wenden einbuergerung@d-nrw.de. Wenn Sie Fragen zur Anbindung an den Onlinedienst oder technische Probleme haben, können Sie diese jederzeit über ein Ticket stellen. Die weitere Kommunikation erfolgt dann im Anschluss über das Ticket. |
Wer ist für den Onlinedienst zuständig? | Seit 2024 befindet sich der Onlinedienst in der Betriebsphase. Im betreibenden Land ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) verantwortlich. Betriebsverantwortliche Stelle ist die d-NRW. Das fachlich zuständige Ministerium ist das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI). Betrieben wird der Dienst bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und deren Dienstleistern. |
Wer sind die Mitglieder des Steuerungskreises? | Die Teilnahme am Steuerungskreis kann entweder als stimmberechtigtes Mitglied oder als Gast ohne Stimmrecht erfolgen. Zu den Mitgliedern gehören Vertreter aller Bundesländer, die einen Nachnutzungsvertrag gezeichnet haben. Als Gast ist ein/e Vertreter/in des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vertreten. Weitere Gäste können auf Einladung des Vorsitzes, der bei NRW liegt, teilnehmen. |
An wen richtet sich die digitale Einbürgerung? | Die digitale Einbürgerung richtet sich in erster Linie an Antragstellende und Einbürgerungsbehörden, für die der Prozess der Einbürgerung verschlankt wird. Die Antragstellenden bekommen transparent Infotexte angezeigt, wodurch weniger Beratungsbedarf entsteht. Auch Sachbearbeiter profitieren durch die Effizienzgewinne der Digitalisierung von dieser Lösung. |
Gibt es den Einbürgerungsantrag /Quick-Check auch in anderen Sprachen? | Derzeit ist nicht vorgesehen den Einbürgerungsantrag /Quick-Check in anderen Sprachen anzubieten, da für die Einbürgerung Deutschkenntnisse eine Voraussetzung sind. |
Ist die Nachnutzung der digitalen Einbürgerung für Kommunen verpflichtend? | Nein, die Nutzung ist nicht verpflichtend. |
Lohnt sich Beschaffung des Zertifikats schon vor dem Ausfüllen des Nachnutzungstickets? | Die Zertifikatsbeschaffung dauert in der Regel mehrere Wochen, deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, diese frühzeitig zu starten. |
Was ist eine Self-Service-Ticket/Nachnutzungsanfrage? | Ein Ticket ist eine Zusammenfassung eines Problems oder eines Vorgangs. Die komprimierte und übersichtliche Form bietet in solchen Fällen deutliche Vorteile gegenüber einer eMail. Die Probleme, einzelnen Unteraufgaben und die dazugehörigen Daten können übersichtlich und transparent übermittelt werden. Weiterhin kann in einem Ticket kollaborativ gearbeitet werden – dies ist hier besonders wichtig, da viele einzelne Verantwortlichkeiten hierdurch direkt verteilt werden können. Es enthält außerdem zusätzliche kontextbezogene Details und kann auch relevante Kontaktinformationen der Person enthalten, die das Ticket erstellt hat. |
Rechtliches
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Wie kann meine Behörde den EfA-Onlinedienst “Einbürgerung” rechtlich nachnutzen? | Der Onlinedienst „Einbürgerung“ wurde in den FIT-Store eingestellt. Zudem ist die Leistung auch auf dem govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen verfügbar. Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung finden Sie unter anderem auf den Seiten des FIT-Stores, den govdigital-Marktplatz-FAQs und dem govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen. Wie die Nachnutzung im jeweiligen Bundesland geregelt ist, entscheidet jedes Bundesland für sich. Für Kommunen in NRW steht die Nachnutzung via Kommunalportal.NRW / Serviceportal (nextgov iT) der NextGovIT zur Verfügung. Bei Interesse zur Nachnutzung des Kommunalportal.NRW / Serviceportal (nextgov iT) wenden Sie sich bitte an folgendes E-Mail Postfach: serviceportale@nextgovit.de - Weitere Informationen, sowie Vertragsunterlagen finden sie auf der Seite der d-NRW. |
Gibt es bereits Musterverträge für die Datenverarbeitung bzgl. dieser Leistung (AVV)? | Den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) finden Sie hier. Eine AVV ist mit Inkrafttreten des OZG 2.0 nicht mehr nötig. |
Wie werden mögliche Gesetzesänderungen im Onlinedienst Einbürgerung berücksichtigt? | Der Dienst wird stets aktuell gehalten und Gesetzesänderungen schnellstmöglich eingearbeitet. |
Ist die „beglaubigte Unterschrift“ nach wie vor für eine rechtsverbindliche Antragstellung vorgesehen? | Dies ist gemäß Staatsangehörigkeitsgesetz nicht erforderlich und ist auch für den Digitalantrag nicht vorgesehen. |
Wie ist Barrierefreiheit und leichte Sprache auf der Webseite umgesetzt? | Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Es wird angestrebt, dem BITV 2.0 Standard zu entsprechen (BITV = Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Der Zugang zum digitalen Einbürgerungsantrag soll möglichst vielen Menschen ermöglicht werden, in dem der Aufbau der Seite einfach gestaltet ist, die Texte in kurzen und einfachen Sätzen formuliert sind und die Navigation einfach händelbar ist. Eine leichte Sprache in Form von verständlichen Sätzen ist besonders wichtig für Menschen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten bzw. Personen, die nicht gut Deutsch sprechen können. Der Einbürgerungsantrag ist barrierefrei. Die Website ist aktuell teilweise barrierefrei. Die Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie hier: https://antragsservice-einbuergerung.de/accessibility |
Ist ein Abgleich der persönlichen Angaben mit den Daten im Ausweis vorgesehen und ist es möglich, dass eine Person mehrere Anträge unter Nutzung falscher Daten und Angaben stellen kann? | Ein Abgleich der Daten mit dem Ausweis ist im Rahmen des Online-Erstantrags nicht vorgesehen, da persönliche Vorsprachetermine weiterhin stattfinden werden. Das Stellen mehrerer Online-Initialanträge unter falschen Namen lässt sich nicht vermeiden, ist jedoch aufgrund der hohen Kosten des Antrags im Regelfall nicht zu erwarten. Die Überprüfung der Identität der Antragsteller muss im nachgelagerten Vorsprachetermin stattfinden. |
Finanzielles
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Welche Kosten fallen für den EfA-Onlinedienst “Einbürgerung” an? | Die Bereitstellung des Onlinedienstes Einbürgerung erfolgte bis zum 31. Dezember 2023 unentgeltlich. In diesem Zeitraum wurde er durch das Land NRW als umsetzendes Land aus Digitalisierungsmitteln des Bundes finanziert. Durch den Status des Onlinedienstes als Fokusleistung fällt der Dienst ab 2024 unter die zentrale EfA-Finanzierung. Das bedeutet, dass 50% der Betriebskosten durch die nachnutzenden Länder, 25 % durch den Bund und 25 % durch alle Länder finanziert werden. In 2024 werden die Betriebskosten nun jedoch einmalig zentral durch die FITKO finanziert. Lediglich die Anbindungskosten von 1.800 € (zzgl. Umsatzsteuer) pro Behörde müssen durch die Länder/Kommunen getragen werden. Ab dem 1. Januar 2025 ist dann ein Entgelt für die nachnutzenden Länder auf Basis der zentralen EfA-Finanzierung fällig. Eine Kostenschätzung mit dem Kostenverteilungsschlüssel “Tatsächliche Nutzung” wurde durch den Steuerungskreis beschlossen und hat Eingang in die entsprechenden Verträge gefunden. Inwieweit die Kosten für Betrieb und Anbindung durch das jeweilige Land selbst getragen oder an die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht werden, ist von der Nachnutzungsstrategie des jeweiligen Bundeslandes abhängig. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Ansprechpartner in Ihrem Bundesland. |
Fallen Kosten für das Fachverfahren/die Anbindung daran an? | Wenden Sie sich hierzu bitte an den Ansprechpartner Ihres Fachverfahrens. Die Kosten werden nicht durch den EfA-Onlinedienst übernommen. |
Fachliches
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Wer ist für die fachliche Weiterentwicklung der digitalen Einbürgerung verantwortlich? | Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) ist fachlich zuständig. |
Welche LeiKa-Leistungen sind durch den EfA-Onlinedienst Einbürgerung abgedeckt? | 99099002067002 - Kennung Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen (Typ 2/3) |
Wie erhält man Zugriff auf die FIM-Unterlagen? | Die FIM-Unterlagen können bei der Landesredaktion NRW (landesredaktion@digitales.nrw.de) angefragt und teilweise im FIM-Portal (http://www.fimportal.de) runtergeladen werden. |
Ist die persönliche Vorsprache für eine Antragstellung nach wie vor verbindlich vorgesehen? | Im Rahmen des OZG-Projekts „Digitale Einbürgerung“ wurden ausschließlich der initiale Antrag und die Übermittlung der Daten/Eingaben in die zuständige Behörde digitalisiert. Der nachgelagerte Einbürgerungsprozess wird weiterhin durch die zuständige Stelle durchgeführt. Dazu gehört auch die persönliche Vorsprache um beispielsweise die Echtheit von Dokumente zu überprüfen oder die Einbürgerungsurkunde zu erhalten. |
Kann jedes Bundesland eine vom entwickelten Einbürgerungsantrag abweichende Version einstellen lassen? | Nein, in diesem EfA-Onlinedienst existiert nur eine Version des Einbürgerungsantrags. Dieser Antrag wurde mit Fachexpert:innen und Vertreter:innen verschiedener Länder entwickelt und vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bestätigt. Das Formular entspricht der aktuellen Gesetzgebung und wird bei Änderungen fortlaufend angepasst. |
Ist das Ergebnis des Quick-Checks verbindlich? | Nein, beim Quick-Check handelt es sich um eine unverbindliche Prüfung der Voraussetzungen einer Einbürgerung. |
Wird der Quick-Check auch unabhängig vom Antrag angeboten? | Zurzeit ist der Quick-Check dem Antrag vorgeschaltet. Ein Trennung von Quick-Check und Antrag wird eventuell in Zukunft umgesetzt. |
Technisches
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Erfolgt die Weiterverarbeitung des Antrags auch über die digitale Einbürgerungsplattform? Wie erfolgt die Weiterleitung des Antrags an die zuständige Stelle? | Nein, die Prüfung und Weiterverarbeitung des Antrags erfolgen durch die zuständige Behörde. Die Übertragung an die jeweilige Stelle kann über zwei Varianten stattfinden: |
Welche Stelle ist für die Weiterentwicklung des XEinbürgerung-Standards verantwortlich? | Aktuell obliegt die Weiterentwicklung des XEinbürgerung-Standards der d-NRW AöR als Betriebsverantwortliche Stelle. Es handelt sich um einen bundesweiten XÖV-Standard. Den Standard finden Sie im XRepository. |
Ist XEinbürgerung als Datenaustauschformat der Behörden untereinander unabhängig vom digitalen Einbürgerungsantrag zu verstehen? | Ja, es handelt sich hierbei um einen XÖV-Standard, der von allen Behörden genutzt werden kann und soll, wenn Daten bezüglich der Einbürgerung übermittelt werden. |
Kann der digitale Einbürgerungsantrag auch in die Website meiner Kommune integriert werden? | Ja, es ist für Kommunen möglich, ein HTML5-Snippet in ihre Homepage einzufügen, sodass Antragstellende direkt auf der Seite der zuständigen Behörde einen Antrag stellen können. |
Meine Behörde hat bereits ein digitales Fachverfahren für die Einbürgerung. Ist das ein Problem für die Nachnutzung der EfA-Leistung? | Nein, das ist kein Problem. Die Fachverfahrenshersteller stellen bereits die notwendigen Schnittstellen zum Einbürgerungsdienst zur Verfügung, sodass die durch den digitalen Antrag empfangenen Daten direkt in die Fachverfahren übernommen werden können. |
Was ist OK.KOMM? | OK.KOMM ist eine Lösung des Herstellers AKDB, welche dem Datenaustausch zwischen heterogenen Systemen und Kommunikationsstandards dient. OK.KOMM wird in dem Antrag der zentralen Seite verwendet. Für Anwender und Kunden ist OK.KOMM jedoch nicht sichtbar. |
Welche technische Basis steht hinter der digitalen Einbürgerung? | Die Fachnachricht basiert auf dem neu entwickelten XÖV-Standard "XEinbürgerung". Die Adressierung und das Routing der Nachrichten erfolgt über das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV). Für den Transport der Nachrichten wird die OSCI-Transportinfrastruktur verwendet. |
Welche technischen Voraussetzungen müssen die beteiligten Behörden für eine Anbindung erfüllen? | Neben dem Bestehen eines Zugangs zu einem OSCI-Intermediär, muss ein DVDV-Eintrag beantragt werden, für den digitale Zertifikate bereitgestellt werden. Außerdem müssen die EfA-Mindesanforderungen ebenfalls durch das Land und die Behörden erfüllt sein. |
Welche Transportnetze werden verwendet, um den Antrag an die Behörde zu schicken? | Die Daten werden über OSCI-Transportnetze in die Behörde geschickt. |
Woher weiss ich, ob meine IT-Infrastruktur mit der digitalen Einbürgerung kompatibel ist? | Die digitale Einbürgerung wird EfA-konform zur Verfügung gestellt. Wenn ihr Bundesland und ihre Kommunen die EfA-Mindesanforderungen erfüllen, ist ihre Infrastruktur kompatibel. |
Kann der EfA-Onlinedienst auch direkt in ein Landesportal eingebettet werden? | Grundsätzlich ist eine direkte Einbettung in Landesportale nicht vorgesehen. Die Landesportale stellen zunächst (nur) sicher, dass EfA-Leistungen für Nutzende auffindbar sind und angesteuert werden können. |
Wie kann ich mich an den Onlinedient anbinden? | Alles zum Anbindungsprozess finden Sie im Integrationsleitfaden. |
Ist ePayment verpflichtend? | Nein, auf Wunsch der Behörde kann statt der ePayment-Komponente weiterhin die Vor-Ort-Zahlung genutzt werden. |
Wo ist der Dienst bereits im Einsatz? | Der Einbürgerungsdienst wurde bereits 2021 in der Stadt Düren und der Stadt Bielefeld pilotiert. In beiden Fällen ist der Onlineantrag auf der Homepage der Kommune als HTML5-Snippet eingebettet. Seit 2023 werden kontinuierlich weitere Städte und Kreise angebunden. Eine Liste der angebundenen Kommunen finden Sie auf der zentralen Seite der Einbürgerung: https://antragsservice-einbuergerung.de/ |
Was passiert wenn der Antrag, bspw. wegen eines Übermittlungsfehlers, nicht zugestellt werden kann? | Sofern ein Antrag im EfA-Onlinedienst erfolgreich abgesendet werden kann, von den empfangenden Stellen aber nicht entgegengenommen wird, wird je nach betroffener Kommunikationskomponente sichergestellt, dass der Antrag gepuffert wird oder die verantwortlichen Stellen manuell informiert werden. Ist die Übergabe des Antrags an OK.Komm bereits fehlerhaft, wird über ein mehrstündiges Zeitfenster mehrfach versucht, den Antrag zu übergeben. Schlägt dies final fehl, wird der/die Nutzende, die Behörde und der Betreiber, informiert. |
Führt die Supporthotline in die Kommune? | Die Supporthotline führt nicht in die Kommunen. Diese führt zu einem Service Center in NRW, welches grundlegende Fragen beantworten und ggf. Supportfälle an den Second Level Support weitergeben kann. Für fachliche Fragen ist weiterhin die Behörde zuständig. |
Wird es eine für mobile Endgeräte optimierte Version der digitalen Einbürgerung geben? | Im Rahmen der Entwicklung wird analog dazu immer die mobile Ansicht geprüft und optimiert. Eine App ist aktuell nicht geplant. |
Wird der Dienst direkt mit der Terminfindung in der zuständigen Behörde gekoppelt sein? | Nein, aktuell ist dies noch nicht vorgesehen. |
Sind bei den Antragsformularen Plausibilitätsprüfungen zu den Eingaben integriert? | Im Rahmen der Entwicklung ist eine Logik der einzelnen Felder vorgesehen (bspw. der Ausschluss einzelner Felder bei der Auswahl anderer Felder). Eine detaillierte Plausibilitätsprüfungen (Prüfung der Aufenthaltsdauer -> bspw. seit 119 Jahren wäre nicht logisch) ist aktuell nicht vorgesehen. Werden jedoch falsche Angaben gemacht, wird dies entsprechend mit einer Fehlermeldung deutlich gemacht. |
In welchem Postkorb kommen die Anträge an? | Je nach Anbindungsvariante kommt der Antrag direkt im Fachverfahren an (Fachverfahren mit XTA2 oder OSCI) oder im Postfach des OSCI-Clients (ohne kompatibles Fachverfahren). |
Werden die Uploads auf Viren gescannt? | Ja, die Dateien werden beim Upload im Onlinedienst auf Viren gescannt. Schadhafte Dokumente werden abgelehnt. |
Ist für die Transportarchitektur des Dienstes, neben XTA und OSCI, künftig auch eine FIT-Connect-Schnittstelle vorgesehen oder angedacht? | Die Übertragung der Anträge via FIT-Connect wird voraussichtlich zukünftig ebenfalls zur Verfügung stehen. Aktuell setzt aber noch kein Fachverfahrenshersteller auf diese Schnittstelle. |
Funktionieren auch die Wege über Intermediär und XTA Server der Kommunen? | Die Anträge werden aktuell immer verschlüsselt per OSCI an einen OSCI-Intermediär gesendet. Die Anträge können dort direkt per OSCI abgeholt werden oder über einen zwischengeschalteten XTA2 Server. Als Anbindungsvarianten stehen die direkte Anbindung ans Fachverfahren oder die Abholung der Anträge via OSCI-Client (z.B. Governikus COM.Vibilia) zur Verfügung. Diese Anbindungsvariante kann gewechselt werden. Aktuell setzen die meisten Fachverfahrenshersteller auf die OSCI-Schnittstelle und wenige auf XTA2. |
Wird der Antrag Teil der Bündelungskomponente aus dem Aufenthaltstitel werden? | Es ist aktuell nicht geplant die Antragstrecke Einbürgerung in die Bündelungskomponente aufzunehmen. |
Wie können/sollen Spaß- oder Nonsensanträge vermieden werden? | Technisch lassen sich „Spaßanträge“ nicht vermeiden, jedoch ist aufgrund des Umfangs und der hohen Kosten des Antrags (255€), wenn überhaupt nur mit einer sehr kleinen Anzahl an Spaßanträgen zu rechnen. Ebenso ist die Verwendung der BundID im Onlinedienst verpflichtend und schafft so eine weitere Hürde für “Spaßanträge.“ Grundsätzlich ließen sich diese auch nicht analog vermeiden, auch wenn die Einbürgerungsbehörden diese in persönlichen Beratungsgesprächen sicherlich gering halten. Aber die Hürde der Antragskosten und der Aufwand, der mit der Antragstellung verbunden ist, zeigen bei unseren bereits angeschlossenen Kommunen, dass „Spaßanträge“ in der Praxis nicht vorkommen. |
Kann die E-Mail (Versandbestätigung) an die Antragstellenden durch die Behörde individualisiert werden? | Ja, die E-Mail an die Antragstellenden können Sie im OZG-Service-Management unter “Texte bearbeiten“ im Abschnitt “mail“ anpassen. Die Anpassung der E-Mail ist nicht verpflichtend und wird daher nicht unter den zwingend anzupassenden “variables“ aufgeführt. |