1. Nachnutzungsmodell: “Einer-für-Alle”
Das OZG-Projekt „Einbürgerung” wurde nach dem „Einer-für-Alle”-Prinzip (kurz: EfA) umgesetzt. Nähere Informationen zu dem EfA-Nachnutzungsmodell finden hier auf den Seiten des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI):
2. EfA-Nachnutzung des Onlinedienstes “Einbürgerung”
Die OZG-Leistung „Einbürgerung” (OZG-ID: 10257) steht zur Nachnutzung bereit. Zur Nachnutzung sind, wie in allen EfA-Projekten, rechtliche, finanzielle, technische und organisatorische Schritte zu unternehmen, deren aktueller Stand nachfolgend erläutert wird.
2.1 Rechtliche Dimension
Der Onlinedienst „Einbürgerung“ wurde in den FIT-Store eingestellt. Die dazugehörige Leistungsbeschreibung kann hier heruntergeladen werden. Zudem ist die Leistung auch auf dem govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen verfügbar. Die hier gelisteten Bundesländern haben bereits Nachnutzungsverträge geschlossen. Für Kommunen in NRW steht die Nachnutzung via Kommunalvertretermodell zur Verfügung. Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung finden Sie unter anderem auf den Seiten des FIT-Stores, den FIT-Store-FAQs, des govdigital-Marktplatzes für EfA-Leistungen bzw. auf den Seiten von d-nrw.
2.2 Finanzielle Dimension
Die Bereitstellung des Onlinedienstes erfolgte bis zum 31. Dezember 2023 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgte die Finanzierung durch das Land NRW als umsetzendes Land aus Digitalisierungsmitteln des Bundes. Ab dem 1. Januar 2024 ist ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig (Johanna Förster - hier nach neusten Erkenntnissen wieder anpassen und ggf, für 2025 auf Kosten und Regelung im nächsten Satz hinweisen). Eine Kostenschätzung mit dem Kostenverteilungsschlüssel “Tatsächliche Nutzung” wurde durch den Steuerungskreis beschlossen und hat Eingang in die entsprechenden Verträge gefunden.
Inwieweit die Kosten durch das jeweilige Land selbst getragen oder an die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht werden, ist von der Nachnutzungsstrategie des jeweiligen Bundeslandes abhängig.
2.3 Technische Dimension
Die Behörde kann wählen, ob sie den Antrag über die zentrale Seite http://www.antragsservice-einbuergerung.de oder über ein HTML5-Snippet auf der eigenen Website zu Verfügung stellen möchte. Für Kommunen in Nordrhein-Westfalen steht eine weitere Einbindungsmöglichkeit über das Kommunalportal NRW der NextGovIT zur Verfügung. Der aus dem EfA-Onlinedienst im XEinbürgerungs Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponente via DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt (Push-Verfahren). Dort wird er dann entweder durch ein Fachverfahren oder einen OSCI-Client der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt (Pull-Verfahren).
Weitere Informationen zur technischen Dimension und zu den Anbindungsmöglichkeiten finden Sie im Kapitel 4 der FIT-Store-Leistungsbeschreibung.
Folgende Fachverfahren sind zur Nachnutzung bereits angebunden:
EinsA (AKDB)
EBVSystem (Axians Infoma)
Stranger EB (Beister Software)
Einstein (Groth Company)
Civiso (HSH)
KM-Einbürgerung (Komm.ONE)
Einbürgerung (KOMMUNIX)
OSCI-Empfangsclient ohne Fachverfahrensanbindung:
ComVibilia
Auswahl ePayment
Die Behörde kann wählen, ob sie im Antragsservice ePayment integrieren möchte oder weiterhin eine Vor-Ort-Bezahlung durchführt. Folgende ePayment-Anbieter stehen zur Verfügung:
ePayBL (in einzelnen Bundesländern)
ePay21
GiroCheckout
pmPayment
via Kommunalportal.NRW
Für spezifische, sowie technische Rückfragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Anbieter der ePayment-Lösung.
Weitere Informationen zur Wahl des ePayment-Anbieters finden Sie im Integrationsleitfaden im Kapitel 2.1, Self-Service-Ticket unter Punkt 7.1 oder in den FAQs. (Links einfügen)
Stand:
Die konkreten Schritte zur technischen Nachnutzung können im Integrationsleitfaden eingesehen werden. Hannah Butterwegge (Unlicensed) bitte Link für dem Leitfaden einfügen
2.4 Organisatorische Dimension
Beim Aufbau der Organisationsstrukturen wurde sich an den EfA-Mindestanforderungen der AG RaBe orientiert. Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet der „Steuerungskreis Einbürgerung” statt. In diesem sind Verteter:Innen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination der nachnutzenden Bundesländer beteiligt.
3. Weiterführende Links
Allgemeine Informationen
Integrationsleitfaden
Support
Self-Service Portal
Downloadbereich
FAQ
Glossar
Beteiligte Institutionen und Ansprechpersonen