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Die Bereitstellung des Onlinedienstes erfolgte bis zum 31. Dezember 2023 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgte die Finanzierung durch das Land NRW als umsetzendes Land aus Digitalisierungsmitteln des Bundes. Ab dem 1. Januar 2024 ist ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig (Johanna Förster - hier nach neusten Neuigkeiten Erkenntnissen wieder anpassen und ggf, für 2025 auf Kosten und Regelung im nächsten Satz hinweisen). Eine Kostenschätzung mit dem Kostenverteilungsschlüssel “Tatsächliche Nutzung” wurde durch den Steuerungskreis beschlossen und hat Eingang in die entsprechenden Verträge gefunden.
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Die Behörde kann wählen, ob sie den Antrag über die zentrale Seite http://www.antragsservice-einbuergerung.de oder über ein HTML5-Snippet auf der eigenen Website zu Verfügung stellen möchte. Für Kommunen in Nordrhein-Westfalen steht eine weitere Einbindungsmöglichkeit über das Kommunalportal NRW der NextGovIT zur Verfügung. Der aus dem EfA-Onlinedienst im XEinbürgerungs Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponentevia DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt (Push-Verfahren). Dort wird er dann entweder durch ein Fachverfahren oder einen OSCI-Client der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt (Pull-Verfahren).
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Weitere Informationen zur Wahl des ePayment-Anbieters finden Sie im Integrationsleitfaden im Kapitel 2.1, Self-Service-Ticket unter Punkt 7.1 oder in den FAQs. (Links einfügen)
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Die konkreten Schritte zur technischen Nachnutzung können im Integrationsleitfaden eingesehen werden. Hannah Butterwegge (Unlicensed) bitte Link für dem Leitfaden einfügen |
2.4 Organisatorische Dimension
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