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1. Nachnutzungsmodell: “Einer-für-Alle”

Das OZG-Umsetzungsprojekt Projekt „Einbürgerung” wird grundsätzlich nach dem „Einer-für-Alle”-Prinzip (kurz: EfA) entwickelt. Nähere Informationen zu dem EfA-Nachnutzungsmodell finden hier auf den Seiten des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI):

2. EfA-Nachnutzung des Onlinedienstes “Einbürgerung”

Die OZG-Leistung „Einbürgerung” (OZG-ID: 10257) steht zur Nachnutzung bereit. Die Art der Einbindung des Antragsstrecken-Frontends obliegt den Kommunen und kann entweder auf der zentralen Seite http://www.antragsservice-einbuergerung.de, sowohl auf der eigenen Website der Kommune mittels HTML5-Snippet eingebettet werden. → Ist was technisches hat nichts mit Efa zu tun Zur Nachnutzung sind, wie in allen EfA-Projekten, rechtliche, finanzielle, technische und organisatorische Schritte zu unternehmen, deren aktueller Stand nachfolgend erläutert wird.

Zusätzlich, steht für Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine weitere Einbindungsmöglichkeit über das Kommunalportal NRW der NextGovIT zur Verfügung. → ist was technisches, hat nichts mit EfA zu tun

2.1 Rechtliche Dimension

Der Onlinedienst „Einbürgerung“ wurde sowohl im FIT-Store als auch auf dem govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen zur Nachnutzung bereitgestellt. Die dazugehörige Leistungsbeschreibung kann hier heruntergeladen werden. Die hier gelisteten Bundesländern haben bereits Nachnutzungsverträge geschlossen. Für Kommunen in NRW steht die Nachnutzung via Kommunalvertretermodell zur Verfügung.

Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung finden Sie unter anderem auf den Seiten des FIT-Stores, den FIT-Store-FAQs, des govdigital-Marktplatzes für EfA-Leistungen bzw. auf den Seiten von d-nrw.

2.2 Finanzielle Dimension

Die Bereitstellung des Onlinedienstes erfolgte bis zum 31. Dezember 2023 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgte die Finanzierung durch das Land NRW als umsetzendes Land aus Digitalisierungsmitteln des Bundes. Ab dem 1. Januar 2024 ist ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig. Eine Kostenschätzung mit dem Kostenverteilungsschlüssel “Tatsächliche Nutzung” wurde durch den Steuerungskreis beschlossen und hat Eingang in die entsprechenden Verträge gefunden.

Inwieweit die Kosten durch das jeweilige Land selbst getragen oder an die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht werden, ist von der Nachnutzungsstrategie des jeweiligen Bundeslandes abhängig.

2.3 Technische Dimension

Anbindungsvariante 1: OSCI-fähiges Fachverfahren mit Import von XEinbürgerung

Anbindungsvariante 2: XTA2-fähiges Fachverfahren mit Import von XEinbürgerung

Anbindungsvariante 3: Ohne geeignetes Fachverfahren

Der aus dem EfA-Onlinedienst im XEinbürgerung Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponente via DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt (Push-Verfahren)und bei den Anbindungsvarianten 1 und 2 durch das Fachverfahren der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt (Pull-Verfahren).

Weitere Informationen zur technischen Dimension, sowie zu den technischen Anbindungsmöglichkeiten verschiedener Schnittstellen und Fachverfahren finden sich in Kapitel 4 der FIT-Store-Leistungsbeschreibung.

Folgende Fachverfahren sind zur Nachnutzung bereits angebunden:

  • Civiso (HSH)

  • EinsA (AKDB)

  • Einstein (Groth Company)

  • KM-Einbürgerung (Komm.One)

  • Stranger EB (Beister Software)

  • vedemosoft

  • EINBÜRGERUNG (KOMMUNIX)

Fachverfahren, deren Nachnutzungsbereitschaft noch in Umsetzung ist:

  • EBVSystem (Axians Infoma)

OSCI-Empfangsclient ohne Fachverfahrensanbindung:

  • ComVibilia

Auswahl ePayment

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren bevorzugten ePayment-Anbieter auszuwählen. Dafür stehen die folgenden Anbieter zur Verfügung:

  • ePayBL (in einzelnen Bundesländern)

  • ePay21

  • GiroCheckout

  • pmPayment

  • via Kommunalportal.NRW

Für spezifische, sowie technische Rückfragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Anbieter der ePayment-Lösung.

Weitere Informationen zur Wahl des ePayment-Anbieters finden Sie im Integrationsleitfaden im Kapitel 2.1 Self-Service-Ticket unter Punkt 7.1 oder in den FAQs. (Links einfügen)

Gerne stellen wir Ihnen auf Nachfrage auch die Möglichkeit einer vor-Ort Bezahlung (kein ePayment) zur Verfügung

Stand:

2.4 Organisatorische Dimension

Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet der „Steuerungskreis Digitale Einbürgerung” statt. In diesem sind Verteter:Innen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination der Bundesländer beteiligt.


3. Weiterführende Links

  • Allgemeine Informationen

  • Integrationsleitfaden

  • Support

  • Self-Service Portal

  • Downloadbereich

  • FAQ

  • Glossar

  • Beteiligte Institutionen und Ansprechpersonen


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