4.3. Einbindung PLZ-Check zur Zuständigkeitsprüfung

Bei Bedarf PLZ-Check als Zuständigkeitsprüfung aktivieren.

Anleitung:

Bei Bedarf können Sie eine Zuständigkeitsprüfung anhand von Postleitzahlen, den sogenannten PLZ-Check, zum Antragsbeginn aktivieren. Der PLZ-Check soll vermeiden, dass Nutzer Online-Anträge gegenüber örtlich nicht zuständigen Ausländerbehörden abgeben.

Gemäß der technischen Anleitung kann der PLZ-Check zu Beginn einer jeden Antragsstrecke aktiviert oder deaktiviert werden. Zu verwenden ist das Attributplz-check“.

Wenn der PLZ-Check aktiviert wurde, müssen die notwendigen weiteren Anpassungen im OZG Service Management Tool vorgenommen werden.

Hinweis: Bitte nehmen Sie für die Finalisierung des PLZ-Checks die Anleitung unter Punkt 5. Antragsstrecken im OZG Service Management Tool individualisieren und 5.3. Einstellung - Postleitzahlen zur Kenntnis.