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  • Prüfen, ob ein Nutzerkonto für den Online-Dienst eingebunden werden soll.
  • Anleitung zur Einbindung eines Nutzerkontos zur Kenntnis nehmen.

Grundsätzlich sind die Online-Dienste auch ohne den Basisdienst Nutzerkonto verwendbar, da die Authentifizierung der antragstellenden Person vor Ort in der zuständigen Ausländerbehörde erfolgen muss. Für eine nutzerzentrierte Anwendung der Online-Dienste und um der Erfüllung des Reifegrad 3 möglichst nahe zu kommen, sollte durch die anschließende Kommune ein Nutzerkonto gleichwohl angebunden werden

Hinweis: Die Anbindung des Nutzerkontos wurde Anfang 2022 mit dem Nutzerkonto Brandenburg und der Antragsstrecke “Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit” pilotiert. Aktuell stehen das Nutzerkonto Bund, Bayern, MV und NRW zur Verfügung.

⚠️ Bei der Aktivierung der Nutzerkontenfunktionalität wird Ihnen verpflichtend die BundID sowie das Nutzerkonto Ihres Landes (soweit technisch angebunden) angezeigt.

Die Postfächer der Nutzerkonten dienen zukünftig als Basisfunktionalität für die Integration des „Rückkanals“.

Anleitung:

Die Einbindung zum Antragsbeginn kann gemäß der technische Anleitung aktiviert oder deaktiviert werden.

Zur Einbindung des Nutzerkontos ist das Attribut hide login ="false" in den HTML-Code der Web Component auf der Seite Ihrer Gebietskörperschaft einzufügen. Im Anschluss wird standardisiert das Nutzerkonto Bund (immer) und auf Grundlage des im Mandanten hinterlegten Amtlichen Gemeindeschlüssels das entsprechende (bereits angebundenen) Landesnutzerkonto angezeigt.

Anmeldung im Online-Dienst mit einem Nutzerkonto

Über den Button „Anmelden“ im Online-Dienst öffnet sich ein Pop-Up-Fenster, in dem die vorhandenen Nutzerkonten ausgewählt werden können. Nach der erfolgreichen Anmeldung über den Absprunglink zum gewünschten Nutzerkonto, gelangen die Nutzenden zurück zur Antragsstrecke. Relevante Datenfelder werden nun aus den Nutzerkonten in den Online-Dienst übernommen.

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