Nachnutzungsplattform des Online-Dienstes "Waffenrechtliche Erlaubnisse"

Herzlich Willkommen auf der Nachnutzungsplattform
des OZG-Umsetzungsprojekts “Waffenrechtliche Erlaubnisse”


Auf der Nachnutzungsplattform finden Sie Informationen zur Integration des Online-Dienstes “Waffenrechtliche Erlaubnisse” und zur Nachnutzung der digitalen Antragsstrecken

 

 

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Es ist unbestritten, dass ein solches Mammutvorhaben nur arbeitsteilig gelingen kann. Daher wurde als umfassende Form der Arbeitsteilung und Zusammenarbeit das „Einer für Alle“ (EfA)-Prinzip etabliert. Das Konzept der EfA-Online-Dienste ist so einfach wie eingängig: Nutzerinnen und Nutzer können mit einem einzigen Online-Dienst in Deutschland ihr Verwaltungsanliegen erledigen – beispielsweise ihre grüne Waffenbesitzkarte (WBK) digital beantragen. Dafür wird ein Online-Dienst für eine Verwaltungsleistung deutschlandweit einmal attraktiv und nutzerfreundlich entwickelt und zentral betrieben – anstatt 16 Mal (auf Landesebene) oder über 400 Mal (auf Kreisebene) – und anschließend flächendeckend eingesetzt.

Das EfA-Projekt “Waffenrechtliche Erlaubnisse”

Im Bereich Waffenrecht hat der Freistaat Bayern die Federführung des Projekts „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ übernommen, in Co-Federführung mit dem Saarland und unter enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie den Kommunalen Spitzenverbänden. Die Gesamtprojektleitung für dieses Umsetzungsprojekt liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Digitales, mit der Umsetzung beauftragt ist die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB). Ziel des Projekts ist es, die Beantragung waffenrechtlicher Erlaubnisse wie die Anzeige Erwerb, Anzeige Überlassung, des kleinen Waffenscheins sowie der Waffenbesitzkarten und vieler weiterer Leistungen online zu ermöglichen. Nach erfolgreicher Pilotierung steht der Online-Dienst den Waffenbehörden aller nachnutzungsinteressierten Bundesländer zur Verfügung. Die Umsetzung nach dem EfA-Prinzip ist dabei besonders auf Standardisierung, Dauerhaftigkeit, Qualität und Kostenreduktion ausgerichtet. Je mehr Länder und kommunale Waffenbehörden den Online-Dienst nachnutzen, desto günstiger und attraktiver wird dieser für alle Beteiligten.

Der Digitale Antrag

Im Vordergrund steht die nutzerzentrierte und durchgehende digitale Umsetzung des Antrages, beginnend vom Front-End bis in das kommunale Fachverfahren (Back-End), ohne Medienbrüche zwischen Antragseingang und der behördeninternen Bearbeitung. Insbesondere sollen die Prozesse für alle Nutzenden modernisiert und beschleunigt werden, Formulare dabei waffenrechtlich korrekt und aktuell sein, die Qualität der Datenerfassung erheblich erhöht werden und Synergien zwischen Online-Diensten und der weiteren Modernisierung der Waffenverwaltung bei der Gestaltung geschlossener Prozessketten bis hin zum Nationalen Waffenregister erschlossen werden.

Mit diesem Angebot können die Waffenbehörden einen wesentlichen Schritt in die digitale Zukunft gehen. Der gesamte Leistungsumfang steht allen Waffenbehörden zur Jahresmitte 2023 zur Mitnutzung zur Verfügung und der bundesweitere Rollout hat bereits begonnen.

 

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