AKTUELL IN ÜBERARBEITUNG
1. Support
1.1 Wie kann ich Hilfestellungen erhalten?
Insbesondere im Integrationsleitfaden als Anleitung finden Sie eine übersichtliche Darstellung der notwendigen Arbeitsschritte für einen erfolgreichen Rollout. Sollten Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie Ihre Fragen über ein Support-Ticket an das Rollout-Team des OZG-Umsetzungsprojekts eWaffe richten. Das Ticket können Sie unter folgenden Link aufrufen und ausfüllen.
Für eine zügige Fehleranalyse empfehlen wir bei technischen Support-Anfragen folgende Informationen anzugeben:
Kurze Beschreibung des Fehlers
Fehlerzeitpunkt
Links auf Produktions- und Testumgebung
Verwendeter Browser und Browserversion
Verwendetes Betriebssystem
Screenshots (Fehlermeldung und Details, HTML)
1.2 Leistungsumfang
1.2.1 Um welche Antragsstrecken handelt es sich konkret bei dem Online-Dienst “eWaffe”?
Der Online-Dienst eWaffe umfasst insgesamt rund 21 Antragsstrecken, in denen 24 LeiKas umgesetzt werden. Alle 21 Antragsstrecken stehen für Sie zur Nachnutzung bereit. Um die OZG-Leistungen umfassend umzusetzen, wird die Einbindung aller Antragsstrecken empfohlen.
Eine Übersicht der aktuell zur Nachnutzung bereitstehenden Antragsstrecken finden Sie im Integrationsleitfaden im Abschnitt “1. Leistungsumfang und Anmeldung des Nachnutzungsinteresses”.
1.2.2 Besteht die Möglichkeit nur einen Teil der EfA-Leistungen in Anspruch zu nehmen?
Aus Sicht des Umsetzungsprojekts ist dies grundsätzlich möglich. Die nachnutzbaren OZG-Online-Dienste umfassen mehrere Antragsstrecken, die wiederum einzelne oder gebündelte LeiKa-Leistungen abbilden. Um die OZG-Leistungen jeweils vollständig umzusetzen, wird die Einbindung aller zur Verfügung stehenden Antragsstrecken empfohlen.
1.3 Organisatorisches
1.3.1 Welche personellen Ressourcen sind bei einer gewünschten Nachnutzung der Antragsstrecken (insbesondere auch bei der Fachstelle) erforderlich?
In der Regel wird eine technische und eine fachliche Ansprechperson für die entsprechende Organisation und Anbindung benötigt (siehe dazu auch 3.3 technische und fachliche Ansprechpersonen).
1.3.2 Wie hoch wird der zeitliche Umfang der Mitwirkung sein?
Der zeitliche Umfang der Mitwirkung hängt u.a. davon ab, welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen schon geschaffen wurden, wie frühzeitig und eng die Kommune bzw. Waffenbehörde in die Konzeption und Umsetzung eingebunden werden möchten, wie schnell wie viele Online-Dienst Komponenten angebunden werden sollen, wie hoch der individuelle Anpassungsbedarf ist und welche generellen Formate zur Information und Mitwirkung in der Pilotierungsgemeinschaft bzw. Nachnutzungsallianz wie häufig genutzt werden.
Der Mindestumfang, um den Online-Dienst „eWaffe“ pilotieren und/oder (nach-)nutzen zu können, besteht in der Schaffung der Voraussetzungen, der Anmeldung zur Pilotierung / Nachnutzung, dem Hinterlegen von Basisdaten, der Anbindung eines Nutzerkontos (beispielsweise BayernID oder BundID) und die Kommunikation mit dem Pilotierungs- bzw. Roll-Out-Team.
Demgegenüber besteht der Maximalumfang darin zunächst an der fachlich-rechtlichen Konzeption des Online-Dienstes mitzuwirken, dann als engagierte Pilotkommune zur Verfügung zu stehen, an der fachlich-rechtlichen und technischen Iteration teilzuhaben, alle Informations- und Mitwirkungsformate zu nutzen, als Teil der Nachnutzungsallianz sowie als Multiplikator für andere nachnutzende Kommunen und Fachbehörden zu fungieren.
1.3.3 Sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um die Antragsstrecken nutzen zu können?
Ja, es sind Voraussetzungen zu erfüllen. Kommunen bzw. Waffenbehörden benötigen einen DVDV (Deutschen Verwaltungsdienste-Verzeichnis)-Eintrag und eine OSCI (Online Services Computer Interface)-Anbindung als Voraussetzung für die erfolgreiche Fachverfahrensanbindung. Außerdem soll der Online-Dienst möglichst in Verbindung mit einem Nutzerkonto - wie der BundID- zur Authentifizierung und Kommunikation verwendet werden, wenngleich vsl. vor Ort in bestimmten Fällen (z.B. Erstanträge) bei der zuständigen Waffenbehörde eine Authentifizierung (Vorzeigen von Ausweisdokumenten) erfolgen muss.
1.3.4 Welchen OSCI-Client nutzen Sie?
Informationen dazu finden Sie im Kapitel “Voraussetzung für Routing und Transport der Antragsdaten schaffen” im Integrationsleitfaden.
1.3.5 Sind bestimmte Fachverfahren notwendig?
Es wird empfohlen ein Fachverfahren als Schnittstelle zwischen dem Online-Dienst, der Sachbearbeitung vor Ort in den Waffenrechtsbehörden und z.B. dem Nationalen Waffenregister zu nutzen. Insbesondere, wenn Sie die medienbruchfreien teilautomatisierten Funktionen bei der Bearbeitung der Antragsdaten nutzen wollen.
Der Online-Dienst eWaffe kann jedoch auch ohne Fachverfahren genutzt werden. In diesem Fall werden die Antragsdaten in einem PDF-Dokument an Sie übermittelt.
1.4 Rechtlich-Finanzielle Fragen
1.4.1 Welche Kosten im jährlichen Betrieb fallen für Gebietskörperschaften an? Wie lauten die konkreten Kosten?
Da die nachnutzenden Bundesländer unterschiedliche Förderungen, Kostenübernahmen und Finanzierungsmodelle verfolgen, wenden Sie sich bitte diesbezüglich an die OZG-Koordination in Ihrem jeweiligen Bundesland.
2. Technische Fragen
2.1. Nutzen Sie einen XÖV-Standard, wenn ja welche(n)?
Ja, wir haben den neuen Fachstandard “XeWaffe” erstellt. Die aktuelle Version ist stets im XRepository einsehbar. Der Fachstandard XeWaffe orientert sich eng an XWaffe. Die Anbindung an das Fachverfahren ist mit Nutzung des XeWaffe-Standards möglich.
2.2 Die ÖWS kommunizieren dauerhaft mit dem NWR, wie kann sichergestellt werden, dass hier Testdaten nicht automatisiert an das NWR gemeldet werden?
Die Waffenbehörde muss zusammen mit dem Fachverfahren im Testsystem für den Weg vom Portal zur Behörde (d.h. Diensteanbieter = Behörde) sicherstellen, dass die Testdaten lokal nicht auf den Speicherort für NWR-relevante Daten abgelegt werden, der automatisiert abgeglichen wird.
2.4 Wer entscheidet, welches Benutzerkonto eingebunden wird? Ist die Authentifizierung über Benutzername / Passwort möglich?
Die Bayern-ID und die Bund-ID (Nutzerkonto Bund) stehen kostenfrei zur Verfügung.
2.5 Werden die Daten aus dem Benutzerkonto übernommen, sodass die antragsstellende Person diese nicht erneut eingeben muss?
Ja, die Authentifizierung über die BayernID und die Bund-ID sowie die Übernahme der Daten in die jeweilige Antragsstrecke ist möglich.
2.6 In welches Portal wird der Online-Dienst eWaffe wie eingebunden?
Das Projekt verfolgt einen dezentralen Ansatz zur Einbindung in das jeweilige Kommunalportal des Landkreises. Die Einbindung in ein zentrales Landesportal müsste durch eigene IT-DL bspw. über eine Verlinkung erfolgen.
2.7 Wer bindet die Webcomponents ein? Mitarbeiter der AKDB, wenn diese auch das Portal betreuen?
In der Regel wird die Webcomponent durch Mitarbeiter, im Regelfall durch den technischen Ansprechpartner, oder einem externen IT-DL durchgeführt. Details mit dem technischen Ansprechpartner der Kommune geklärt und ist u.a. von der Beauftragung des jew. IT-DL abhängig. Es gibt teilw. Anleitung und Unterstützung durch das Roll-Out Team der AKDB. Die Anleitung enthält alle relevanten Informationen zum Einbetten.
2.8 Der Online-Dienst als Web Component verwendet Inline-Styles: Gibt es Möglichkeiten, die Stylesheets in eine separate Datei auszulagern?
Es wurde sich bewusst dafür entschieden, die styles in ein "<style>" tag zu schreiben, damit das sog. Content flickering vermieden wird.
2.9 Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Einbindung geschaffen werden?
Mit folgender Anleitung können die Informationen für die technische Einbindung von Online-Diensten aufgerufen werden.
2.10 Woran liegt es, dass es nach der korrekten Eingabe des Dienstnamens und des AGS im Quellcode bei der Einbindung gemäß der Anleitung zu Fehlermeldungen kommt?
Schicken Sie dem Support bitte die URL der Einbettung zu, damit er das System live einsehen kann. Zusätzlich schicken Sie bitte auch Screenshots der Fehlermeldungen inkl. Zeitstempel zu. Des Weiteren achten Sie bitte darauf, dass die Einbettung nur mit der genannten Domain aus Ihrem persönlichen Self-Service-Ticket funktionieren kann - die dort angegebene Domain muss also der Domain entsprechen, auf der der Online-Dienst laufen soll.
2.11 Was bedeutet die Fehlermeldung "GraphQL error Exception while fetching data (/createTask): The request does not fulfill the requirements"?
Die Domain, die im Ticket angegeben wurde, war falsch. Die Domain im Datenabfrageblatt muss mit der Domain, in der der Online-Dienst eingebettet wird identisch sein.
2.12 Können Sie eine Wildcard für eine Domain in der Form von *.[Name Gebietskörperschaft].de hinterlegen?
Nein, Wildcards sind leider noch nicht möglich.
2.13 Ist eine Anbindung an ein DMS geplant, z.B. über FIT-Connect?
Nein, Routing & Transport erfolgen gemäß der EfA-Mindestanforderungen via DVDV/OSCI. Da FIT-Connect noch nicht zur Verfügung steht ist, ist der Empfang in dieser Form noch nicht möglich.
2.14 Ist eine Anbindung von Registern (wie dem Nationalen Waffenregister NWR) bereits geplant?
Nein, eine Anbindung des NWR ist derzeit nicht geplant. Die Backend-Abfragen der Fachverfahren der Waffenbehörden (Örtliche Waffenverwaltungssystem, ÖWS) beim Bundeszentralregister (BZR), bei der Meldebehörde (EMA), bei der zuständigen Polizeidienststelle, beim Zentralen Staatsanwaltliches Verfahrensregister (ZStV) und beim Nationalen Waffenregister (NWR) bleiben unverändert und liegen in der Verantwortung der Fachverfahrenshersteller.
2.15 Wie wird der gestellte Antrag in der Verwaltung eintreffen? Wo muss der Sachbearbeiter den Antrag „abholen“?
Der letzte Schritt der Antragsübermittlung hin zur bearbeitenden Behörde erfolgt i.d.R. über den landespezifischen OSCI-Intermediär. Sofern ein entsprechender DVDV-Eintrag vorgenommen wurde und ein OSCI-Client in der Behörde konfiguriert wurde, hält der zuständige OSCI-Intermediär einen “Postkorb“ bereit, welcher durch die die bearbeitenden Behörde angesprochen werden kann. An dieser Stelle können die Anträge abgeholt werden und im genutzen Facverfahren bearbeitet werden.
2.16 Kann eine Antragsstrecke auch in einem Serviceportal (wie z.B. Openrathaus, Bürgerservice-Portal) eingebettet werden?
Prinzipiell ist es möglich, die Web Components auf Serviceportalen einzubetten. Hierzu sind in der Mandantenanlage zusätzliche Daten wie der Link zum Portal anzugeben.
Da wir jedoch mit dem Portal Openrathaus noch keine praktische Erfahrung haben, ist eine vorherige Abstimmung mit den Verantwortlichen des Portals und der Behörde ratsam.
Die Antragsstrecken können aktuell auf Wunsch auch in das „Bürgerservice-Portal“ der AKDB eingebunden werden.
2.17 Funktioniert das nur mit integrierter Webkomponente oder gibt es auch die Möglichkeit zur Verlinkung der Antragsstrecke?
Man muss die Antragsstrecken immer als integrierte Webkomponente (Web Component) auf mindestens einer Webseite einbinden. Auf anderen Webseiten kann allerdings der Link verwendet werden, um auf die Webseite zu verweisen, auf dem die integrierte Webkomponente eingebunden ist.
2.18 Was passiert mit dem QR-Code, wenn man den Antrag am Handy ausfüllt?
Bei der Nutzung der mobilen Variante der Web Component erscheint der QR-Code nicht. Es wird für diesen Fall lediglich der Upload über die Suche in den lokalen Dateien angeboten.
2.19 Wurde die Barrierefreiheit berücksichtigt?
Ja, das Design der Webcomponents soll per se möglichst barrierefrei sein und es wurde ein BITV-Test durchgeführt und die Erkenntnisse des Testberichts sind in das Anforderungsmanagement überführt worden.
2.20 Wird der Antrag über die bayerische Antragsplattform gestellt oder ist es über die jeweilige Länderplattform möglich?
Nein, in Bayern erfolgt eine dezentrale Einbindung bei jeder Gebietskörperschaft im jeweiligen Kommunalportal.
2.21 Wie regeln andere Kommunen die vorerst nicht vorgesehenen ePayment-Anbindung?
Wie im technischen Anbindungskonzept beschrieben, ist ein (vorgelagertes) ePayment (P1) im 1. Release nicht vorgesehen, da die jeweiligen Kommunen die Antragstrecken unterschiedlich bepreisen und die Höhe von den Aufwänden und vom Ergebnis der Antragsbearbeitung (Ablehnung/Erteilung) abhängen. Ein möglicherweise nachgelagertes ePayment liegt im Verantwortungsbereich der Waffenbehörde.
Die Anbindung einer ePayment-Komponente ist für 2024 vorgesehen.
2.22 Ich habe einen Antrag testweise gestellt, allerdings ist er nicht in mein Fachverfahren eingetroffen. Was kann ich tun?
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Fachverfahren korrekt installiert und die aktuellste Version eingespielt haben. Vom Absenden eines Antrags bis zum Empfang im Fachverfahren kann es unter Umständen bis zu 30 Minuten dauern.
Falls Sie eine NachrichtenID oder UUID des Antrags vorliegen haben, schicken Sie uns diesen gerne zu. Wir können dann in der Transport-Infrastruktur den Status des Antrags nachsehen und einsehen, ob dieser erfolgreich für Sie auf dem OSCI-Intermediär zur Abholung gelegt wurde.
Falls das der Fall ist, kontaktieren Sie bitte Ihren Fachverfahrenshersteller.
2.23 Ich habe die relevanten Zertifikate beim ITDLZ in Bayern beantragt (Bayern-PKI-Zertifikate für den OSCI-Transport). Die Anträge werden aber nicht ins Fachverfahren zugestellt. Was hat es damit auf sich?
Die Zertifikate des ITDLZ in Bayern wurden fälschlicherweise akzeptiert. Die Bayern-PKI-Zertifikate sind für den OSCI-Transport nicht zugelassen. Es muss daher ein Zertifikat der Telesec oder Bundesdruckerei beantragt werden. Alle relevanten Informationen und Schritte dazu finden Sie unter https://digitale-verwaltung.atlassian.net/servicedesk/customer/portal/6/article/420315609.
2.24 Angenommen unsere Verwaltung wird Opfer eines Hackerangriff – alle Systeme sind kompromittiert und offline. Die Anträge der eWaffe sollten eigentlich ins Fachverfahren eingehen, nun sind diese aber nicht verfügbar. Wie lange werden die Antragsdaten auf ihren Servern „vorgehalten“, wenn wir als Kommune nicht erreichbar sind? Kann ein solches Szenario dazu führen, dass die Antragsdaten durch überschreiten eines maximalen Zustellversuchs verloren gehen? Falls ja, wie lange werden die Daten auf Ihren Systemen „zwischengespeichert“?
In unserem Routing werden Anträge, die nicht ins Fachverfahren einer Waffenbehörde übergeben werden können, als fehlerhaft markiert. In regelmäßigen Abständen (= 30 Minuten) wird automatisch versucht, den fehlerhaften Antrag erneut zuzustellen. Dieser Retry ist unendlich – es werden zu keiner Zeit Anträge von uns gelöscht. Sobald Sie wieder online sind, werden die angefallenen Anträge also innerhalb von 30 Minuten ins Fachverfahren zugestellt (vorausgesetzt das alle anderen Bedingungen für den korrekten Empfang erfüllt sind).).
2.25 Woran erkenne ich als Waffenbehörde, welches Vertrauensniveau beim Ausfüllen des Antrags verwendet wurde?
Derzeit wird das verwendete Vertrauensniveau sowohl im PDF, als auch in der XML-Datei übertragen. Hier ein Bsp. aus der PDF:
3. OZG Service Management
3.1 Allgemein
3.1.1 Woran liegt es, dass der Zugang zum OZG Service Management über den Einladungslink nicht funktioniert?
Einladungslinks, die per E-Mail zugestellt werden, sind aus Sicherheitsgründen nur 72 Stunden gültig. Darüber hinaus verursacht das Öffnen der Links über den Internet Explorer häufig Probleme, weshalb hier ein anderer Browser zu verwenden ist. Es ist darauf zu achten, dass der verwendete Browser auf dem neuesten Versionsstand ist, da veraltete Versionen nicht unterstützt werden können.
Bitte melden Sie sich in dem Fall beim Support und Ihnen werden neue Einladungslinks zugesendet. Bitte geben Sie dafür an, ob Sie für die Test-Umgebung (PRE) und/ oder Produktiv-Umgebung (PRO) einen neuen Zugang benötigen
3.1.2 Wie kann ich weitere Benutzer neben den technischen und fachlichen Ansprechpersonen für das OZG Service Management anlegen?
Schreiben Sie dazu bitte dem Support. Ein neuer Benutzer wird für Sie daraufhin angelegt. Bitte geben Sie den Vor- und Nachnamen sowie die personalisierte E-Mail-Adresse dabei an.
3.1.3 Kann der Einladungslink für den Zugang zum OZG Service Management an ein Funktionspostfach zugestellt werden?
Eine Zustellung des Einladungslinks an ein Funktionspostfach ist aus Gründen der Revisionssicherheit nicht möglich und muss daher an eine personalisierte E-Mail-Adresse erfolgen.
3.1.4 Wie kann ich mein Passwort zum OZG Service Management zurücksetzen?
Aktuell besteht keine Möglichkeit das Passwort zurückzusetzen. Bitte melden Sie sich beim Support und Ihnen werden neue Einladungslinks zugesendet. Bitte geben Sie dafür an, ob Sie für die Test-Umgebung (PRE) und/ oder Produktiv-Umgebung (PRO) einen neuen Zugang benötigen.
3.1.5 Wo finde ich eine Anleitung zur Nutzung des OZG Service Managements? Gibt es eine Dokumentation bezüglich der Daten, die ich als Kunde noch an meinen Online-Diensten im OZG Service Management anpassen muss?
Eine Anleitung mit allen relevanten Informationen finden Sie hier im Integrationsleitfaden.
3.1.6 Woran liegt es, dass Textstellen und / oder eingetragene Daten, die im OZG Service Management angepasst wurden, im Online-Dienst nicht angezeigt werden?
Dieses Problem kann mehrere Ursachen haben. Stellen Sie bitte folgendes sicher:
Grundsätzlich gibt es für Ihre Dienste eine Test-Umgebung (PRE) und eine produktive Umgebung (PRO). Textanpassung können jeweils für diese beiden Umgebungen erfolgen. Für beide Umgebungen gibt es eigenständige Oberflächen im OZG Service Management. Die beiden Umgebungen sind voneinander unabhängig, d. h. eine Textanpassung auf PRE wird nicht automatisch auf PRO angewendet. Hier ist sicherzustellen, dass die Texte auf der jeweils relevanten Umgebung gepflegt und anschließend auch auf der richtigen Umgebung überprüft worden sind.
PRE-Umgebung | |
PRO-Umgebung |
Bei der Anpassung von Textstellen ist darauf zu achten, dass die Eingaben erst durch Klicken auf „Speichern“ gespeichert werden. Wird die Eingabe nicht durch „Speichern“ bestätigt, gehen die Änderungen verloren.
Falls die Änderungen ggf. trotz Speicherung nicht sofort sichtbar sind, ist der Cache und ggf. die Cookies des verwendeten Browsers zu löschen. Wenn Sie ein Objekt bearbeitet und gespeichert haben, wird es in der Navigationsleiste mit blauer Schrift markiert. Sofern Sie Anpassungen von Textstellen rückgängig machen möchten, können Sie über das Menü rechts neben dem Eingabefeld („drei Punkte“) das Feld auf den Default-Wert zurücksetzen. Auch das Zurücksetzen muss mit Speichern bestätigt werden.
Achten Sie bitte zusätzlich darauf, dass die von Ihnen angegebene Domain zur Einbettung der Online-Dienste auf Ihrer Webseite nicht auf einem internen Server liegt - in einem solchen Fall kann zum OZG Service Management keine Verbindung aufgebaut werden und die Änderungen werden nicht angezeigt.
Achten Sie auch darauf, dass Änderungen der Texte der Bündelungskomponente nicht automatisch auf die Antragsstrecken übertragen werden.
3.1.7 Was ist der Unterschied zwischen der Test-Umgebung (PRE) und der Produktiv-Umgebung (PRO)? Was sind die Vorteile, weswegen ich erst die Einrichtung auf der Test-Umgebung (PRE) vornehmen sollte?
Die Test-Umgebung (PRE) ist optional und vor allem für den Test von Weiterentwicklungen der Online-Dienste gedacht. Die produktive Umgebung (PRO) kann direkt für die Integration der Online-Dienste in die gewünschte Webseite verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass die zu individualisierenden Stellen im OZG Service Management auf der produktiven Umgebung (PRO) verpflichtend anzupassen sind. Auf der Test-Umgebung (PRE) können diese Anpassungen optional vorgenommen werden.s
3.1.8 Kann ich den Bereich “Störungsmeldung” in einer Antragsstrecke ausblenden? Wo kann ich Anpassungen an der “Störungsmeldung” vornehmen?
Ja, der Bereich “Störungsmeldung” kann im Bereich der Textbearbeitung im OZG Service Management ausgeblendet werden. Auch textliche Anpassungen können Sie dort bei Bedarf vornehmen.
3.1.9 Wo kann ich Anpassungen zur “Datenschutzerklärung” vornehmen?
Anpassungen zur “Datenschutzerklärung” können im Bereich der Textbearbeitung im OZG Service Management vorgenommen werden.
3.1.10 Kann ich das Bild meiner Gebietskörperschaft im OZG Service Management ändern?
Ja, das Bild kann durch die Benutzer des OZG Service Managements (technische und fachliche Ansprechperson und ggf. weitere angefragte Benutzer) selbstständig geändert werden. Dies ist auf der Startseite im OZG Service Management direkt nach der Anmeldung möglich. Dort können Sie entweder ein bereits vorhandenes Bild löschen oder ein Bild hochladen. Bitte beachten Sie, dass das Bild nicht größer als 5 MB sein darf.
3.1.11 Kann ich individuelle CSS einbinden (Corporate Design, Corporate Identity), welche es erlauben, kleinere Design-Korrekturen vorzunehmen (z.B. Größe der Boxen, Anpassungen der Schriftgröße, etc.)?
Die Antragsstrecken der AKDB-OZG-Plattform sind prinzipiell als autarke Komponenten (Web Components) implementiert. Das Styling und das Layout sind mit Unterstützung von UX-Experten (User Experience) konzipiert und implementiert worden.
Technisch ist es jedoch möglich, mit Styling-Anweisungen (CSS) der umgebenden Seite einer Antragsstrecke, Einfluss auf das Styling der Antragsstrecke selbst zu nehmen. Sofern das Styling der Antragsstrecken (Web-Components) negativ durch die umgebende Seite beeinflusst wird, stehen wir den jeweiligen Behörden bzw. deren technischen IT-Dienstleistern für Support-Anfragen zur Verfügung.
Eine gezielte Anpassung des Styling der Antragsstrecken (Web-Components) durch die umgebende Seiten kann leider nicht unterstützt werden und geschieht auf eigene Verantwortung. Bitte beachten Sie, dass sich im Rahmen der weiteren Entwicklung der Antragsstrecken auch Anpassungen am CSS-Code vorgenommen werden können. Dies kann dazu führen, dass Ihre individuellen Änderungen überschrieben werden.
Eine Dokumentation zum Styling der Antragsstrecken kann von der AKDB-OZG-Plattform nicht zur Verfügung gestellt werden.
3.1.12 In der Textbearbeitung gibt es neben den “variables” noch viel mehr Felder, die ich ausfüllen bzw. ändern kann. Welche Auswirkungen hat es, wenn ich Felder bearbeite, die nicht unter “variables” hinterlegt sind?
Sie müssen verpflichtend nur die Textfelder anpassen, die unter “variables” auch erscheinen. Alle anderen Textfelder sind optional und müssen von Ihnen nicht bearbeitet werden. Wir empfehlen, diese Textbausteine nicht zu bearbeiten, da hinter anderen Feldern Regeln liegen könnten, die bei einer Anpassung Ihrerseits ggf. im Anschluss nicht mehr funktionieren.
Ausnahme: Wenn Sie den PLZ-Check aktiviert haben (siehe Integrationsleitaden, Kapitel 9a), müssen Sie noch zusätzliche Textfelder anpassen. Alle nötigen Informationen finden Sie dort detailliert beschrieben.
3.1.13 Ich habe die Einladung zum OZG Service Management erhalten, allerdings funktioniert der mit gesendete Registrierungslink nicht. Was kann ich tun?
Dies kann mehrere Ursachen haben.
Eine Möglichkeit ist, dass in Ihrer Behörde das sogenannte “URL Rewriting” aktiviert ist. Das bedeutet, dass Links, die von einem externen Absender Ihnen zugeschickt werden, umgeschrieben und damit funktionslos sind. Um dies zu verhindern, müssen Sie mit Ihrer IT-Abteilung oder Ihren IT-Dienstleister Kontakt aufnehmen und das URL Rewriting deaktivieren.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Ihre Firewall den Link als gefährlich einstuft und ein Abrufen verhindert. Fügen Sie daher den Link bzw. die Domain als Ausnahme hinzu.
3.2 Postleitzahlencheck
3.2.1 Wie funktioniert die Erfassung gültiger Postleitzahlen für den Postleitzahlen-Check?
Wenn der PLZ-Check aktiviert ist (siehe Integrationsleitfaden, Kapitel 9a), können im OZG Service Management gültige Eingaben für Postleitzahlen (Einstellungen → Postleitzahlen) hinterlegt werden. Zusätzlich müssen Sie dann in der Textbearbeitung in der Gruppe „html“ auch die Attribute „plz_check_error“, „plz_check_success“ und „plz_check_hint“ entsprechend anpassen.
Wichtig ist zu beachten, dass die dort konfigurierten Postleitzahlen nicht auf der Demo unter Digitale Verwaltung as a Service, sondern nur auf der Webseite der jeweiligen Gebietskörperschaft, wo die Antragsstrecke mit dem entsprechenden AGS eingebunden ist, verwendet werden.
3.2.2 Ich habe den Postleitzahlen-Check aktiviert, kann aber nicht mit allen Postleitzahlen in meinem Zuständigkeitsgebiet den Antrag starten. Was kann ich tun?
Bitte überprüfen Sie die von Ihnen im OZG Service Management angegebenen Postleitzahlen in dem Reiter “Einstellungen → Postleitzahlen” und überprüfen Sie, ob dort alle Postleitzahlen eingepflegt sind und tragen ggf. Fehlende nach.
3.2.3 In meinem Zuständigkeitsbereich haben mehrere Kommunen die selbe Postleitzahl. Ich kann allerdings eine Postleitzahl auch nur einmal im OZG Service Management anlegen und somit die anderen Kommunen nicht erfassen. Was kann ich tun?
Für eine PLZ kann man immer nur einen Ort hinterlegen. Der PLZ-Check prüft nur die nummerischen Postleitzahlen und nicht die Namen der Ortschaften. Auch wenn sich mehrere Orte eine PLZ teilen, reicht es aus, nur einen Ort mit der PLZ zu hinterlegen - es werden alle anderen Orte mit derselben PLZ mitgeprüft.
3.2.4 Was passiert, wenn man eine PLZ eingibt für die die Behörde nicht zuständig ist? Wird dann auf die zuständige Behörde verwiesen?
Nein, man wird nicht auf die zuständige Behörde verwiesen. Der PLZ-Check stellt nur sicher, dass Bürger*innen einen Antrag stellen, die in Ihrem Zuständigkeitsgebiet wohnhaft sind.
3.2.5 Ich habe bei allen Antragsstrecken den PLZ-Check implementiert. Dabei ist mir aufgefallen, dass bei den folgenden Antragsstrecken der Postleitzahlencheck nicht angezeigt wird, obwohl ich ihn im Code eingetragen habe: ewaffe-mitnahme-erteilung, ewaffe-mitnahme-verlaengerung und ewaffe-verbringung-erteilung. Ist das beabsichtigt oder ein Fehler?
Der fehlende PLZ-Check ist beabsichtigt, da bei diesen drei Antragsstrecken der Wohnsitz des Antragstellers nicht ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Bearbeitung ist.
3.3 Technische und fachliche Ansprechpersonen
3.3.1 Was ist der Unterschied zwischen der technischen und fachlichen Ansprechperson, die ich angeben muss?
Beide Ansprechpersonen werden auf dem OZG Service Management als Benutzer angelegt und übernehmen unterschiedliche Aufgaben für die erfolgreiche Integration der Antragsstrecke.
Die fachliche Ansprechperson ist insb. verantwortlich für die Individualisierung der Angaben in der Antragsstrecke. Dies kann z.B. Angaben zum Datenschutz oder die Kontaktdaten für den Fall einer Störung betreffen. Auch der Test aus fachlicher Sicht würde durch diese Person übernommen bzw. unterstützt werden. Hierzu würde sich ein*e erfahrene*r Sachbearbeiter*in anbieten.
Die technische Ansprechperson ist für die Einbindung des Online-Dienstes auf der Website der Kommune (z. B. Webredaktion, Web Hoster) und in Zusammenarbeit mit der/dem fachlichen Ansprechpartner*in für die Testung der Datenübermittlung in das Fachverfahren zuständig.
3.3.2 Kann ich für die technischen und fachlichen Ansprechpersonen ein Funktionspostfach angeben?
Nein, aus Gründen der Revisionssicherheit ist dies nicht möglich. Eine personalisierte E-Mail-Adresse ist zwingend anzugeben.
4. Datenschutzrechtliche Fragen
Das Datenschutzkonzept sowie aktuelle Informationen zum Datenschutz erhalten Sie im Downloadbereich unter diesem Link.