Der vorliegende Integrationsleitfaden erklärt die einzelnen Schritte, die für die Nachnutzung und die Einbindung des Online-Dienstes “Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen” erforderlich sind.
Dieser Leitfaden wird laufend aktualisiert. Stand
Hinweis: Bitte beachten Sie für die Nachnutzung des Online-Dienstes „Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen” das nachfolgend abgelegte Dokument (PDF).
Das Dokument enthält eine Checkliste und Prozessübersicht für die Integration der Bündelungskomponente/Antragsstrecken des Online-Dienstes.
Die Checkliste zur Integration der Antragsstrecken des Online-Dienstes führt ausschließlich Tätigkeiten auf, die für die nachnutzenden Kommune umzusetzen sind. Darüber hinaus finden sich im Integrationsleitfaden weiterführende Informationen.
Als zusätzliche Unterstützung werden in dem nachfolgende Erklärvideo die einzelnen Rollout-Schritte, die in diesem Integrationsleitfaden für Sie zusammengefasst sind, noch einmal kurz für Sie erläutert.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit über ein online Ticket oder via E-Mail an rollout-dv@akdb.de an uns wenden.
Checkliste und Prozessübersicht (Download)
Inhaltsverzeichnis Integrationsleitfaden
1. Nachnutzung anmelden
- Nachnutzungsinteresse Ihrer Kommune bzw. Ausländerbehörde an rollout-dv@akdb.de senden.
- Informationen zu den nachnutzbaren Antragsstrecken zur Kenntnis nehmen.
Wenn Sie als Kommune bzw. Ausländerbehörde den Online-Dienst nachnutzen möchten, müssen Sie im ersten Schritt eine E-Mail mit Ihrem Nachnutzungsinteresse an rollout-dv@akdb.de senden.
Bitte geben Sie in der E-Mail bereits an, wer in Ihrer Organisation technische und fachliche Ansprechperson für die Integration der Antragsstrecken ist. Diese Angaben können selbstverständlich im Verlauf des Rollouts verändert werden - zu jederzeit können weitere Ansprechpersonen nachgemeldet werden:
Technische Ansprechperson: Ist für die Einbindung der Antragsstrecken auf der Webseite der Kommune (z. B. Webredaktion, Web-Hoster) und in Zusammenarbeit mit der fachlichen Ansprechperson für die Testung der Datenübermittlung in das Fachverfahren zuständig.
Fachliche Ansprechperson: Ist für fachliche Fragestellungen in der jeweiligen Ausländerbehörde zuständig. Die fachliche Ansprechperson unterstützt bei der Anpassung von Texten der Antragsstrecken sowie bei der fachlichen Testung der Antragsstrecken.
Nachdem Sie die E-Mail an rollout-dv@akdb.de versendet haben, werden wir Ihr Nachnutzungsinteresse schnellstmöglich bearbeiten. Dies kann jedoch einige Werktage in Anspruch nehmen. Sie werden in der Rückantwort weitere Informationen zu dem Vorgehen des Rollouts erhalten.
Folgende E-Mail Vorlage können Sie der Einfachheit halber nutzen:
Betreff: Nachnutzungsinteresse OZG-Leistung “Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen”
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für den/ die [Name Ihrer Gebietskörperschaft/ Name Ihrer Behörde eintragen] die Nachnutzung des Online-Dienstes.
Folgende Ansprechpersonen stehen für die Nachnutzung zur Verfügung:
Technische Ansprechperson: Vorname, Nachname, E-Mail, Telefonnummer
Fachliche Ansprechperson: Vorname, Nachname, E-Mail, Telefonnummer
[Ihre Signatur]
Hinweis: Wenn Sie bereits eine E-Mail mit ausführlichen Informationen zu dem Rollout, z.B. Link zum Self-Service-Ticket, Datenschutzinformationen, von rollout-dv@akdb.de erhalten haben, müssen Sie Ihre Kommune bzw. Ausländerbehörde nicht mehr für die Nachnutzung anmelden. Dies ist dann bereits geschehen. Folgen Sie bitte den beschriebenen Schritten in der E-Mail und in dem vorliegenden Integrationsleitfaden.
Wichtig: Sie müssen die Nachnutzung für Ihre Kommune bzw. Behörde nur einmal anmelden. Antragsstrecken, die zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung noch nicht zur Nachnutzung zur Verfügung standen, werden automatisch für Ihre Kommune bzw. Behörde nachgezogen. Sie werden über diesen Nachzug von uns informiert.
Die nachfolgenden Antragsstrecken stehen aktuell für Sie zur Nachnutzung zur Verfügung:
OZG-Leistung | Antragsstrecke | Status |
---|---|---|
Aufenthaltstitel | Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit Clickdummy: Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit | Digitale Verwaltung as a Service | Zur Nachnutzung verfügbar |
Aufenthaltstitel | Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Clickdummy: Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen | Digitale Verwaltung as a Service | Zur Nachnutzung verfügbar |
Aufenthaltstitel | Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Clickdummy: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung | Digitale Verwaltung as a Service | Zur Nachnutzung verfügbar |
Aufenthaltstitel | Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen Clickdummy: Antrag zur Änderung von Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel | Digitale Verwaltung as a Service | Zur Nachnutzung verfügbar |
Aufenthaltstitel | Niederlassungserlaubnis | Zur Nachnutzung verfügbar |
Aufenthaltstitel | Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebenen aus der Ukraine (§24 Aufenthaltsgesetz) | Zur Nachnutzung verfügbar (zentral/dezentral) |
Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen | Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte) Clickdummy: Aufenthaltskarte | Digitale Verwaltung as a Service (digitale-verwaltung-as-a-service.de) | Zur Nachnutzung verfügbar |
Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen | Bündelungskomponente | Zur Nachnutzung verfügbar |
Beschäftigungserlaubnis | Beschäftigungserlaubnis und Ausbildungsduldung für Inhaber von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen | Zur Nachnutzung verfügbar |
Hinweis: Bitte prüfen Sie, ob Ihre Ausländerbehörde für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens zuständig ist. Bitte nur wenn dies der Fall ist, die folgende Antragsstrecke im Self-Service-Ticket (wird im nächsten Kapitel beschrieben) auswählen.
Aufenthaltstitel | Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens | Zur Nachnutzung verfügbar |
Zusätzlich zu den Clickdummies haben Sie auf der nachfolgend verlinkten Seite auch die Möglichkeit, sich die einzelnen Antragsstrecken bzw. Bündelungskomponente auf den Webseiten von Kommunen, die den Online-Dienst bereits erfolgreich eingebunden haben, ansehen können:
Beispiele erfolgreicher Nachnutzungen 🏆
Einen Blick auf die Seite zu werfen, kann sich lohnen, um Inspiration für die Einbindung auf der eigenen Webseite zu sammeln!
Zudem findet monatlich ein operativer Projekttermin statt. Dort berichtet das Projektteam über aktuelle Themen und es können Fragen gestellt werden. Die Teilnahme ist freiwillig und steht allen Kommunen offen. Es werden die Personen in den Verteiler für die Einladung zum Termin aufgenommen, an die die initiale Rolloutmail versendet wurde. Eine Nachmeldung weiterer Personen ist jederzeit über rollout-dv@akdb.de möglich. Des Weiteren stehen Ihnen die Folien und Protokolle vergangener Projekttermine zur Verfügung. Diese finden Sie auf der Nachnutzungsplattform unter „Informationen zur Nachnutzung der Online-Dienste aus Brandenburg“ - „2.4 Organisatorische Dimension“ - „Dokumente bisheriger Projekttermine“.
Hinweis: Um die OZG-Leistungen jeweils vollständig umzusetzen, wird die Einbindung aller Antragsstrecken empfohlen (Ausnahme: “Beschleunigtes Fachkräfteverfahren” nur, wenn Ihre Ausländerbehörde zuständig ist). Die Antragsstrecken können unter Digitale Verwaltung as a Service in der Rubrik „Produktiv” eingesehen werden.
Alle Antragsstrecken des Online-Dienstes werden mit einer vertraglichen Grundlage nachgenutzt.
Der nachnutzbare OZG-Online-Dienst umfasst mehrere Antragsstrecken, die wiederum einzelne oder gebündelte LeiKa-Leistungen abbilden.
2. Basisdaten hinterlegen
- Self-Service-Ticket ausfüllen und absenden.
Nachdem Sie die Nachnutzung für Ihre Kommune bzw. Ausländerbehörde via E-Mail an rollout-dv@akdb.de angemeldet haben, erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen. In dieser E-Mail ist folgendes Self-Service-Ticket verlinkt: Self-Service-Ticket
Damit wir Ihre Mandanten einrichten können, benötigen wir diverse Basisdaten. Wir möchten Sie bitten, das Self-Service-Ticket auszufüllen und somit die entsprechenden Basisdaten an uns zu übermitteln.
Hinweis: Als Unterstützung für das Ausfüllen des Self-Service-Tickets dient das nachfolgende Erklärvideo und die schriftliche Anleitung “Self-Service-Ticket ausfüllen”.
Anhand Ihrer eingereichten Basisdaten erfolgt die Einrichtung Ihrer Mandanten durch die AKDB. Sie werden über die Einrichtung Ihrer Mandanten erneut informiert. Auch bevor Sie die Information von uns erhalten haben, dass Ihre Mandanten eingerichtet wurden, können Sie mit dem nachfolgenden Schritt 3 beginnen.
⚠️ Bitte beachten Sie, dass das Self-Service-Ticket mit den vollständigen Stammdaten Ihrer Behörde spätestens bis zum 08.12.2023 eingereicht werden muss, damit die Mandanteneinrichtung und die Benutzerzuweisung für Ihre Behörden noch im Jahr 2023 durch Bundesmittel abgedeckt werden können.
Schriftliche Anleitung “Self-Service-Ticket ausfüllen” (Download)
3. Voraussetzung für Fachverfahrensanbindung erfüllen
- DVDV-Eintrag bei der pflegenden Stelle Ihres Bundeslandes veranlassen. Zentrale Eintragung für den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ bereits erfolgt.
Für die Zustellung der Antragsdaten in das Fachverfahren ist ein DVDV-Eintrag (Deutsches Verwaltungsdienstverzeichnis) Ihrer Behörde für den zugrundeliegenden Dienst notwendig. Die Online-Dienste bzw. Antragsstrecken übermitteln über den XÖV-Standard XAusländer die Antragsdaten in das jeweilige Fachverfahren. Mit dem XAusländer-Standard ist der Transport der Antragsdaten per OSCI und DVDV bundeseinheitlich geregelt.
Hinweis: Der DVDV-Eintrag kann bereits vor der Einrichtung der Mandanten von Ihnen bei der DVDV pflegenden Stelle Ihres Landes beantragt werden.
⚠️ Nach den uns vorliegenden Informationen, wurde der benötigte DVDV-Eintrag für alle Ausländerbehörden in der Bundesrepublik zentral hinterlegt. Somit muss diese Eintragung nicht mehr durch eine einzelne Kommune bzw. Ausländerbehörde vorgenommen werden.
Grundsätzlich muss der DVDV-Eintrag „xauslaender1211OZGPORTALABH“ (ab 01.11.2023) einmalig im DVDV hinterlegt werden. Die Eintragung erfolgt durch die pflegende Stelle Ihres Landes. Der DVDV-Eintrag muss nicht mehrfach beantragt werden, d.h. der Eintrag muss nicht pro Antragsstrecke beantragt werden.
Der Dienst wird mit dem bereits hinterlegten XAusländer-Zertifikat angelegt. Falls Sie von der pflegenden Stelle Ihres Landes aufgefordert werden, für den DVDV-Eintrag ein OSCI-Zertifikat anzugeben, müssen Sie daher das in Ihrer Behörde für die XAusländer-Kommunikation bereits hinterlegte Zertifikat angeben.
Folgende Fachverfahren haben die erforderliche XAusländer-Schnittstelle für den Online-Dienst umgesetzt und können daher an der Nachnutzung teilnehmen:
ADVIS (Kommunix)
AUSO (HSH)
ALSWsystem (Axians Infoma)
OK.VISA (AKDB)
Stranger ABH (Beister)
LaDiVA (Komm.One)
KM-Ausländer (Komm.One)
Paula (DXC)
Nehmen Sie bitte bei Fragen zu Ihrem Fachverfahren Kontakt mit ihren jeweiligen Ansprechpartnern von ihrem Fachverfahrenshersteller auf.
Liste der DVDV pflegenden Stellen
Folgende E-Mail Vorlage können Sie der Einfachheit halber für die Beantragung des DVDV-Eintrages nutzen
An: Liste der DVDV pflegenden Stellen
Betreff: [Name Ihrer Behörde/ Gebietskörperschaft] DVDV-Eintrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für den/ die [Name Ihrer Gebietskörperschaft/ Name Ihrer Behörde eintragen] den DVDV-Eintrag:
xauslaender1211OZGPORTALABH
[Ihre Signatur]
4. Antragsstrecken auf Webseite einbinden
Hinweis: Die Einbettung der Antragsstrecken über Web Component ermöglicht eine nahtlose Integration durch responsives Design, Individualisierung der Texte im Antrag, Design-Anpassungen (bspw. Logo, Farben) sowie das Ein-/Ausblenden von Anzeigeelementen.
Um Ihnen einen Eindruck der möglichen Web Component Einbindung verschaffen zu können, finden Sie hier hier eine Auswahl von produktiv eingebundenen Web Components des Online-Dienstes von verschiedenen Ausländerbehörden - lassen Sie sich inspirieren 🖌️
Sicherheitshinweis: Um ungewollte Datenlecks und potenzielle Angriffe einzuschränken empfehlen wir die Verwendung einer Website mit HTTPS-Protokoll für eine sichere und verschlüsselte Kommunikation ihres Webbrowsers.
4.1. Einbindung via Web Component
- Antragsstrecken als Web Component auf Ihrer gewünschten Webseite einbinden.
Hinweis: Sie können erst mit der Einbindung der Antragsstrecken beginnen, wenn Sie die Information von uns erhalten haben, dass die Mandanten für Ihre Kommune bzw. Ausländerbehörde eingerichtet wurden.
Wenn Sie die Antragsstrecken des Online-Dienstes einzeln auf Ihrer Webseite einbinden möchten, muss jede Antragsstrecke einzeln via Web Component eingebunden werden.
Die Verwendung der „Bündelungskomponente“ vereinfacht die Implementierung der Antragsstrecken via Web Component. Weitere Informationen können Sie dem Kapitel 4.6 Einbindung Bündelungskomponente entnehmen.
Ihre Web Component Einbindung muss über die Domain, oder deren Unterseiten, eingebunden werden, die von Ihnen im Self-Service-Ticket unter der Angabe “Domain” angegeben wurde.
Zudem muss die Web Component auf einem “echten” Webserver mit einer eigenen Domain eingerichtet sein. Der Abgleich der Domain bei Aufruf der Web Component mit den am Mandanten hinterlegten Domain-Informationen ist Teil des Sicherheitskonzepte des Online-Dienstes. Die Einbettung mit „localhost“ ist leider nicht umzusetzen.
Anleitung:
Die Einbindung der Antragsstrecken via Web Component wird über das Hinzufügen weniger Codezeilen in dem HTML-Code Ihrer Webseite durchgeführt. Eine generalisierte Anleitung für die technische Integration finden Sie unter Anleitung | Digitale Verwaltung as a Service. Bitte beachten Sie, dass bei der Einbindung
der “ags-wert” - hierbei handelt es sich um den Amtlichen Gemeindeschlüssel Ihrer Gebietskörperschaft. Es müssen alle 8 Ziffern angegeben werden.
der “dienst-wert”
für Ihre Kommune bzw. Ausländerbehörde individuell angepasst werden muss. Nähere Informationen finden Sie unter Anleitung | Digitale Verwaltung as a Service .
4.1.1. HTML-Code Beispiel Einbindung “at-erwerbstaetigkeit” mit Attributen und Kategorisierung von Codeteilen
Nachfolgend finden Sie eine Vorlage für einen vollumfänglich konfigurierten HTML-Code sowie eine Detaillierung der Anpassungsoptionen am Beispiel der dezentralen Antragsstrecke “Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit“. dd
Wir empfehlen die Web Component Einbindung durch die Ansprechpersonen vornehmen zu lassen, die bei Ihnen im Haus für die Pflege der Webseite zuständig sind.
Kategorien zur Anpassung des Codes | |
---|---|
Farbe | Bedeutung |
Rot | Code muss für die korrekte Funktionsweise der Web Component 1:1 übernommen werden. |
Gelb | Code muss aus fachlichen Gründen übernommen werden, kann aber textuell (nicht die HTML-Attribute) angepasst werden. |
Grün | Code ist optional und die Einbindung der Web Component. Es wird jedoch auf Grund von Nutzerfreundlichkeit und einer einheitlichen Darstellung der Web Component empfohlen diesen zu verwenden. |
Türkis | Code muss dienstspezifisch angepasst werden. |
Grau | Code muss mandantenspezifisch angepasst werden. |
Violett | Attribute, welche zusätzliche Funktionen für die Antragsstrecke bereitstellen. Diese können bei Bedarf hinzugefügt werden, um z.B. das Nutzerkonto anzubieten. |
HTML-Code Beispiel Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit mit Attributen |
---|
<html lang="de"> <head> <meta charset="UTF-8"> <meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1.0"> <title>Antrag für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit</title> <link rel="stylesheet" href="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/themes/tf-blue.css"> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/polyfill/polyfill.js"></script> </head> <body style="margin-top: 4rem;"> <noscript> Für die Verwendung dieses Dienstes ist JavaScript erforderlich. Bitte aktivieren Sie diese Funktion in Ihren Browsereinstellungen oder verwenden Sie einen anderen Web-Browser mit aktiviertem JavaScript. </noscript> <at-erwerbstaetigkeit ags="12345678" language-selection hide-login="false" plz-check hide-page-nav="false" page-nav-position="left" excluded-languages="ru" page-nav-position =“left“></at-erwerbstaetigkeit> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/at-erwerbstaetigkeit/at-erwerbstaetigkeit.js" charset="UTF-8"></script>
</body> </html> |
4.2. Einbindung Nutzerkonto
- Prüfen, ob ein Nutzerkonto für den Online-Dienst eingebunden werden soll.
- Anleitung zur Einbindung eines Nutzerkontos zur Kenntnis nehmen.
Grundsätzlich sind die Online-Dienste auch ohne den Basisdienst Nutzerkonto verwendbar, da die Authentifizierung der antragstellenden Person vor Ort in der zuständigen Ausländerbehörde erfolgen muss. Für eine nutzerzentrierte Anwendung der Online-Dienste und um der Erfüllung des Reifegrad 3 möglichst nahe zu kommen, sollte durch die anschließende Kommune ein Nutzerkonto gleichwohl angebunden werden.
Hinweis: Die Anbindung des Nutzerkontos wurde Anfang 2022 mit dem Nutzerkonto Brandenburg und der Antragsstrecke “Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit” pilotiert. Aktuell stehen das Nutzerkonto Bund, Bayern, MV und NRW zur Verfügung.
⚠️ Bei der Aktivierung der Nutzerkontenfunktionalität wird Ihnen verpflichtend die BundID sowie das Nutzerkonto Ihres Landes (soweit technisch angebunden) angezeigt.
⚠️ Die Antragsstrecke “Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens” bildet hier eine Ausnahme: Bei dieser Antragsstrecke wird bei der Aktivierung der Nutzerkontofunktionalität standardisiert “Mein Unternehmenskonto” angezeigt. Es wird kein Landesnutzerkonto oder die BundID als Anmeldeoption für diese Antragsstrecke angezeigt.
Die Postfächer der Nutzerkonten dienen zukünftig als Basisfunktionalität für die Integration des „Rückkanals“.
Anleitung:
Die Einbindung zum Antragsbeginn kann gemäß der technische Anleitung aktiviert oder deaktiviert werden.
Zur Einbindung des Nutzerkontos ist das Attribut hide login ="false" in den HTML-Code der Web Component auf der Seite Ihrer Gebietskörperschaft einzufügen. Im Anschluss wird standardisiert das Nutzerkonto Bund (immer) und auf Grundlage des im Mandanten hinterlegten Amtlichen Gemeindeschlüssels das entsprechende (bereits angebundenen) Landesnutzerkonto angezeigt.
Anmeldung im Online-Dienst mit einem Nutzerkonto
Über den Button „Anmelden“ im Online-Dienst öffnet sich ein Pop-Up-Fenster, in dem die vorhandenen Nutzerkonten ausgewählt werden können. Nach der erfolgreichen Anmeldung über den Absprunglink zum gewünschten Nutzerkonto, gelangen die Nutzenden zurück zur Antragsstrecke. Relevante Datenfelder werden nun aus den Nutzerkonten in den Online-Dienst übernommen.
4.3. Einbindung PLZ-Check zur Zuständigkeitsprüfung
- Bei Bedarf PLZ-Check als Zuständigkeitsprüfung aktivieren.
Anleitung:
Bei Bedarf können Sie eine Zuständigkeitsprüfung anhand von Postleitzahlen, den sogenannten PLZ-Check, zum Antragsbeginn aktivieren. Der PLZ-Check soll vermeiden, dass Nutzer Online-Anträge gegenüber örtlich nicht zuständigen Ausländerbehörden abgeben.
Gemäß der technischen Anleitung kann der PLZ-Check zu Beginn einer jeden Antragsstrecke aktiviert oder deaktiviert werden. Zu verwenden ist das Attribut “plz-check“.
- Wenn der PLZ-Check aktiviert wurde, müssen die notwendigen weiteren Anpassungen im OZG Service Management Tool vorgenommen werden.
Hinweis: Bitte nehmen Sie für die Finalisierung des PLZ-Checks die Anleitung unter Punkt 5. Antragsstrecken im OZG Service Management Tool individualisieren und 5.3. Einstellung - Postleitzahlen zur Kenntnis.
4.4. Einbindung ePayment
Hinweis: ePayment-Lösungen sind derzeit noch nicht angebunden. Im Rahmen der nach wie vor notwendigen Authentifizierung vor Ort, kann auch der Bezahlprozess vor Ort abgewickelt werden. Grundsätzlich ist aber geplant, in weiteren Entwicklungsschritten auch ePayment-Lösungen anzubinden.
4.5. Einbindung Sprachauswahl
- Bei Bedarf Sprachauswahl zum Antragsbeginn aktivieren.
Anleitung:
Die Sprachauswahl kann zum Antragsbeginn gemäß der technischen Anleitung aktiviert oder deaktiviert werden. Zu verwenden ist das Attribut „language-selection“. Weitere Informationen zu der Spracheinstellung finden Sie hier.
⚠️ Über das Attribut “excluded-languages” kann die angezeigte Sprachauswahl in den Antragsstrecken eingeschränkt werden und somit einzelne Übersetzungen der Antragsoberfläche deaktiviert werden. Folgendes Beispiel veranschaulicht die Entfernung der Übersetzungen in die russische und türkische Sprache für die Antragsstrecke „Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit“:
<at-erwerbstaetigkeit excluded-languages="ru, tr" />
Die in den Anführungszeichen des Codes genannten Sprachkürzel lauten wie folgt:
de = Deutsch
en = Englisch
ru = Russisch
tr = Türkisch
sr = Serbisch
es = Spanisch
fr = Französisch
uk = Ukrainisch (nur für Antragsstrecke „at-germany4ukraine“ vorhanden)
Diese Codezeile kann entweder zentral in der Bündelungskomponente oder je Antragsstrecke im HTML-Code der Web-Component eingebaut werden.
Das Deaktivieren von einzelnen Sprachen kann lediglich über das Attribut “excluded-languages” im HTML-Code gesteuert werden. Auch wenn Sie die angezeigten Übersetzungen der einzelnen Texte im OZG Service Management löschen, erscheinen die jeweiligen Übersetzungen in dem Online-Dienst mit der entsprechenden Sprachauswahl.
Die Antragsstrecken stehen in deutscher Sprache standardisiert zur Verfügung. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche weiteren Übersetzungen für die separaten Antragsstrecken bereits bestehen bzw. welche Übersetzungen aktuell in Entwicklung sind.
Im OZG Service Management können Sie über die Einstellungen unter dem Reiter „Texte Bearbeiten” für die einzelnen Antragselemente selbst weitere Sprachen hinzufügen. Hierfür ist es notwendig, alle Texte über „Sprache hinzufügen“ in der gewählten Sprache zu hinterlegen.
Antragsstrecke | Status der Entwicklung | Verfügbare Sprachen | Sprachen in Planung |
---|---|---|---|
Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, Französisch, Spanisch | Ukrainisch, Arabisch |
Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, Französisch, Spanisch | Ukrainisch, Arabisch |
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, Französisch, Spanisch | Ukrainisch, Arabisch |
Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, Französisch, Spanisch | Ukrainisch, Arabisch |
Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebenen aus der Ukraine (§24 Aufenthaltsgesetz) | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch | Vorerst finalisiert |
Niederlassungserlaubnis | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, Französisch, Spanisch | Ukrainisch, Arabisch |
Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte) | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch | Französisch, Spanisch (voraussichtlich ab Q3 verfügbar) Ukrainisch, Arabisch, |
Bündelungskomponente | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, , Französisch, Spanisch | Arabisch, |
Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, , Französisch, Spanisch | Ukrainisch, Arabisch |
Beschäftigungserlaubnis und Ausbildungsduldung für Inhaber von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen | In Konzeption | Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, , Französisch, Spanisch | Ukrainisch, Arabisch |
Hinweis: Die zur Verfügung stehenden Antragsstrecken sind in deutscher Sprache und auf Grundlage des lateinischen Alphabets entwickelt worden. Die in den Antragsstrecken bereitgestellten Beschreibungs- und Hilfetexte in deutscher und verschiedenen weiteren Sprachen basieren hierbei, trotz Übersetzung und der Verwendung des kyrillischen Alphabets, weiterhin auf der deutschen Antragsstrecke unter Verwendung des lateinischen Alphabets.
Die Anträge gehen, trotz der beliebigen Sprachauswahl der Antragsstellenden für die Beschreibungs- und Hilfetexte der Antragsstrecke, in deutscher Sprache und der Verwendung des lateinischen Alphabets in den zu befüllenden Feldern im Fachverfahren ein. Dies gilt für alle Antragsstrecken.
4.6. Einbindung Bündelungskomponente
- Prüfung, ob Bündelungskomponente eingebunden werden soll.
Hinweis: Die Bündelungskomponente wird immer automatische für Ihre Kommune bzw. Behörde mit der Mandateneinrichtung eingerichtet. Sie müssen die Einrichtung der Bündelungskomponente nicht über das Self-Service-Ticket beantragen.
Mit der „Bündelungskomponente“ werden die bereits verfügbaren Antragsstrecken des Online-Dienstes auf einer einheitlichen Nutzeroberfläche zusammengeführt. Dies hat den Vorteil, dass die „Bündelungskomponente“ eine vereinfachte Implementierung des HTML-Codes auf der Webseite Ihrer Kommune bzw. Behörde ermöglicht. Durch die Einbindung des HTML-Codes der Komponente bedarf es keiner separaten Einbindung des Codes der einzelnen Antragsstrecken, was wiederum die technische Implementierung und die zukünftige Ergänzung von weiteren Diensten erleichtert. Des Weiteren bildet diese Komponente die technische Grundlage zur Weiterentwicklung hin zu einem Antragsmanager, der die Antragsstellenden zu dem für sie relevanten Antrag führt und somit die Anzahl irrtümlicher Anträge bei den Ausländerbehörden verringert. Innerhalb der Bündelungskomponente können Sie mit Hilfe von Attributen Darstellung und Funktionsweise individualisieren. Die dafür relevanten Attribute finden Sie in der folgenden Abbildung.
Anleitung:
Weitere detaillierte Informationen zu der Implementierung der „Bündelungskomponente“ finden Sie hier. Eine Demoversion der “Bündelungskomponente” können Sie über die Informationsseite “Digitale Verwaltung as a Service” abrufen.
Neben den Standard-Attributen hat die Bündelungskomponente einige spezielle Attribute:
Im Gegensatz zu den zuvor erwähnten Anpassungsmöglichkeiten (Nutzerkonto, PLZ-Check, Sprachen), handelt es sich bei der Bündelungskomponente um eine Anpassungsoption, die sich auf alle verfügbaren und eingebundenen Antragsstrecken bezieht. Dies bedeutet, dass Anpassungen an den Attributen der Komponente Auswirkungen auf die Darstellung und Funktionsweise aller verfügbaren und eingebundenen Antragsstrecken haben!
Sollten Sie bereits Antragsstrecken des Online-Dienstes eingebunden haben, können Sie nunmehr diese Web Component komplett durch die “Bündelungskomponente” ersetzen. Bereits individualisierte Texte in einzelnen Antragsstrecken bleiben erhalten.
In der Bündelungskomponente sind die zur Nachnutzung zur Verfügung stehenden Antragsstrecken enthalten.
⚠️ Bitte beachten Sie, dass lediglich die folgenden vier Antragsstrecken durch die Standardkonfiguration der Bündelungskomponente “automatisch” via Web Component erscheinen:
Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit
Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
Alle weiteren Antragsstrecken müssen unter “add-services” im HTML-Code hinzugefügt werden, damit sie in der Bündelungskomponente erscheinen. Eine Anleitung hierzu finden Sie in dem nachfolgenden Kapitel 4.6.1. HTML-Code Beispiel Einbindung "at-buendelungskomponente" mit Attributen von Codeteilen.
4.6.1. HTML-Code Beispiel Einbindung “at-buendelungskomponente” mit Attributen und Kategorisierung von Codeteilen
Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für einen vollumfänglich konfigurierten HTML-Code sowie eine Detaillierung der Anpassungsoptionen für die Einbindung der “Bündelungskomponente”.
Kategorien der Anpassungsmöglichkeiten im HTML-Code | |
---|---|
Farbe | Bedeutung |
Rot | Code muss für die korrekte Funktionsweise der Web Component 1:1 übernommen werden. |
Grün | Code ist optional und die Einbindung der Web Component. Es wird jedoch auf Grund von Nutzerfreundlichkeit und einer einheitlichen Darstellung der Web Component empfohlen diesen zu verwenden. |
Grau | Code muss mandantenspezifisch angepasst werden. |
Türkis | Attribute, welche zusätzliche Funktionen für die Antragsstrecke bereitstellen. Diese können bei Bedarf hinzugefügt werden, um z.B. ein Nutzerkonto auszublenden oder die Antragsstrecken in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung stellen. |
Gelb | Code muss aus fachlichen Gründen übernommen werden, kann aber textuell (nicht die HTML-Attribute) angepasst werden. |
(Text in Klammern) | Kommentar, zur Einordnung des Attributs in der aktuellen Umsetzung. Dieser Text muss in der Einbindung des Codes gelöscht werden. |
HTML-Code Beispiel mit Attributen |
---|
<html lang="de"> <head> <meta charset="UTF-8"> <meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1.0"> <link rel="stylesheet" href="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/themes/tf-blue.css"> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/polyfill/polyfill.js"></script> </head> <body style="margin-top: 4rem;"> <aw-buendelungskomponente hide-services="at-nebenbestimmungen" (kommaseparierte Liste der Antragskürzel erlaubt - diesen Kommentar bei der Einbindung bitte löschen) hide-login-services="at-ausbildung" (kommaseparierte Liste der Antragskürzel erlaubt- diesen Kommentar bei der Einbindung bitte löschen) ags="12345678" add-services="at-germany-for-ukraine" (kommaseparierte Liste der Antragskürzel erlaubt - diesen Kommentar bei der Einbindung bitte löschen) page-nav-position-services="at-ausbildung:right" (kommaseparierte Liste der Antragskürzel mit Angabe der Navigationsausrichtung erlaubt - diesen Kommentar bei der Einbindung bitte löschen) language-selection-services="at-ausbildung,at-erwerbstaetigkeit,at-familiennachzug" (kommaseparierte Liste der Antragskürzel erlaubt - diesen Kommentar bei der Einbindung bitte löschen) plz-check-services="at-ausbildung,at-erwerbstaetigkeit,at-familiennachzug,at-nebenbestimmungen" (kommaseparierte Liste der Antragskürzel erlaubt - diesen Kommentar bei der Einbindung bitte löschen) ></aw-buendelungskomponente> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/aw-buendelungskomponente/aw-buendelungskomponente.js" charset="UTF-8"></script> </body> </html> |
Als zusätzliche Unterstützung wird anhand des gezeigten HTML-Code Beispiels die Einbindung in dem nachfolgenden Erklärvideo noch einmal detaillierter beschrieben.
4.6.2. Direkte Verlinkung einer Antragsstrecke innerhalb der Bündelungskomponente
Auf Grund der verpflichtenden Meldung von produktiven Online-Antragsstrecken an die Landesportale, ist pro Antragsstrecke ein dedizierter Link an die Portale zu melden. Wie diese Links im Rahmen der Verwendung der Bündelungskomponente aufgebaut sind und erzeugt werden können, ist Inhalt diese Kapitels.
Aufbau der Deeplinks
Grundsätzlich bestehen Links aus einer führenden URL - z.B. der Webseiten-URL Ihrer Behörde. Dies kann je nach Konfiguration mit “www.“ “https://“ oder einer Kombination dessen bestehen. Sind auf dieser URL weitere Unterseiten vorhanden, sind diese gewöhnlich durch ein “/“ von der URL und untereinander getrennt.
Durch ein “#“ markiert wird ein Online-Dienst - in Beispiel unten die Bündelungskomponente - auf der Unterseite der URL referenziert.
https://www.digitale-verwaltung-as-a-service.de /dienste-demos/aw-buendelungskomponente.html#/#bueOverview
Erstellung der Deeplinks für Ihre Einbindung
Basierend auf dem oben beispielhalft erläuterten Link, werden die Schritte zur Erstellung der Deeplinks innerhalb einer eingebundenen Bündelungskomponente in der nachfolgenden Tabelle erläutert.
Beschreibung | Abbildung |
---|---|
Aufruf der Übersichtsseite der Bündelungskomponente Link: https://www.digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/aw-buendelungskomponente.html# /#bueOverview | |
Entfernung der Referenz auf die Übersichtsseite des Online-Dienstes “Bündelungskomponente“
Link: https://www.digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/aw-buendelungskomponente.html# | |
Hinzufügung der Referenz auf den konkreten Online-Dienst innerhalb der Bündelungskomponente
Link: https://www.digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/aw-buendelungskomponente.html #at-ausbildung | |
Kopieren des Links und Test in einem anderen Browser(-fenster)
|
4.7. Änderungshinweise zu Antragsstrecken
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ggf. technisch oder fachlich bedingte Änderungen an den Antragsstrecken durch die AKDB vorgenommen werden. Durch die zentrale Bereitstellung der Antragsstrecken sind Änderungen direkt für Sie wirksam. Hier können Sie die aktuellen Änderungshinweise einsehen: Änderungshinweise | Digitale Verwaltung as a Service
5. Antragsstrecken im OZG Service Management Tool individualisieren
Das OZG Service Management Tool ist die Management-Oberfläche und das Bearbeitungstool für die Online- und EfA-Dienste der AKDB. Dort finden Sie einen Bereich für Ihre Kommune und können Metriken zu den Aufrufen Ihrer Dienste einsehen, Postleitzahlen hinterlegen sowie die Texte anpassen.
Das nachfolgende Erklärvideo dient als Unterstützung für die Arbeit im OZG Service Management Tool.
5.1. Zugangsdaten & Anmeldung für OZG Service Management Tool
- Prüfung, ob die angegebenen fachlichen und technischen Ansprechpartner/innen zwei Einladungs-E-Mails für das OZG Service Management Tool erhalten haben.
- Anmeldung beim OZG Service Management Tool.
Die angegebenen fachlichen und technischen Ansprechpartner/innen erhalten nach der Einrichtung des Mandanten zwei E-Mails mit jeweils einem Einladungslink für die PRE- und für die PRO-Umgebung des OZG Service Management Tool. Hierbei handelt es sich um die fachlichen und technischen Ansprechpartner/innen, die zuvor im Self-Service-Ticket angegeben wurden.
Hinweis: Die Einladungslinks laufen nach 72 Stunden ab. Aus Gründen der Revisionssicherheit können die Einladungslink für das OZG Service Management Tool nicht an Funktionspostfächer gesendet werden. Dieser Umstand schließt nicht aus, dass für die allgemeine Kommunikation Funktionspostfächer im Sinne einer technischen oder fachlichen Ansprechperson verwendet werden können. Für die erfolgreiche Einrichtung des Online-Dienstes muss jedoch mindestens eine technische oder fachliche Ansprechperson angegeben werden. Hierfür sind die Angaben Vorname, Nachname sowie eine personalisierte E-Mail-Adresse notwendig. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass bei der Eingabe “Benutzername bzw. E-Mail-Adresse” lediglich Kleinbuchstaben verwendet werden können. Es bestehen keine spezifischen Passwortkriterien.
Um eine Fehlermeldung bei der Aktivierung zu vermeiden, sollte der Einladungslink nicht über den Internet Explorer, sondern über einen der folgenden Webbrowser geöffnet werden: Google Chrome, Firefox, Safari, Microsoft Edge, Opera.
⚠️ Falls Sie keine Zugangsdaten erhalten haben, der Einladungslink abgelaufen ist oder weitere Personen Zugriff erhalten sollen, senden Sie bitte eine E-Mail an rollout-dv@akdb.de oder reichen ein online Ticket mit Ihrem Anliegen ein.
5.2. Produktiv- und Testumgebung
Grundsätzlich gibt es für Ihre Dienste eine Test-Umgebung (PRE) und eine produktive Umgebung (PRO). Für beide Umgebungen gibt es eigenständige Oberflächen im OZG Service Management. Die Zugriffsrechte sind pro Umgebung definiert.
Test-Umgebung (PRE)
Die Verwendung der Test-Umgebung (PRE) ist optional und vor allem für den Test der Web Component Einbindung sowie für die Weiterentwicklungen der Online-Dienste gedacht. Bitte beachten Sie, dass Sie auf der Test-Umgebung (PRE) nicht die Zustellung der Antragsdaten in Ihr Fachverfahren testen können.
Produktive Umgebung (PRO)
Die produktive Umgebung (PRO) kann direkt für die Integration der Online-Dienste in die Webseite Ihrer Kommune bzw. Behörde verwendet werden. Auf der produktiven Umgebung (PRO) können Sie die Zustellung der Antragsdaten in Ihr Fachverfahren testen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die zu individualisierenden Texte im OZG Service Management Tool auf der produktiven Umgebung (PRO) verpflichtend anzupassen sind. Auf der Test-Umgebung (PRE) können diese Anpassungen optional vorgenommen werden. Anpassungen, die auf der Test-Umgebung (PRE) bzw. auf der produktiven Umgebung von Ihnen vorgenommen wurden, können nicht automatisch auf die jeweils andere Umgebung übernommen werden, da die beiden Umgebungen (PRE, PRO) eigenständig sind.
Für eine zeitsparende Einbindung der Antragsstrecken empfehlen wir lediglich die Einbindung auf der produktiven Umgebung (PRO) vorzunehmen.
5.3. Einstellungen - Postleitzahlen
Anleitung:
Wenn der PLZ-Check zur Zuständigkeitsprüfung aktiviert ist, können unter “Einstellungen” in dem Reiter “Postleitzahlen” die gültigen Postleitzahlen Ihres Zuständigkeitsbereichs hinterlegt werden.
Hinweis: Die konfigurierten Postleitzahlen werden ausschließlich für die Web Component Einbindung verwendet, über die der Dienst mit dem entsprechenden Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) eingebunden ist.
Für den Online-Dienst „Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ müssen keine Angaben zu Standesämtern im OZG Service Management Tool hinterlegt werden.
5.4. Individualisierung der Texte
- Zwingend zu individualisierende Texte auf der PRO-Umgebung unter “variables” anpassen.
- Attribute “plz_check_hint” und “plz_check_success” anpassen, wenn der PLZ-Check aktiviert wurde.
Hinweis: Einige Textstellen müssen zwingend auf der PRO-Umgebung (Produktivsystem) angepasst werden.
Diese sind in der Gruppe „variables“ als Platzhalter für Sie gebündelt. Durch Auswählen der Ellipse (“drei Punkte“) bei der entsprechenden Antragsstrecke öffnet sich ein Reiter, unter dem Sie “Texte bearbeiten“ auswählen können.
In der “Bündelungskomponente” muss lediglich der Textschlüssel “auslaenderbehoerde” in der Gruppe “variables” angepasst werden.
⚠️ Grundsätzlich können alle Texte in den Antragsstrecken über das OZG Service Management Tool individualisiert werden. Textstellen, die nicht unter der Gruppe “variables” aufgeführt werden, und von Ihnen individualisiert wurden, werden bei einem möglichen Update nicht überschrieben. Dies kann mitunter dazu führen, dass notwendige Textanpassungen, beispielsweise durch Gesetzesänderungen, nicht in Ihren eingebundenen Antragsstrecken aktualisiert werden können. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen empfehlen, keine Textpassagen zu individualisieren, die nicht unter “variables” aufgeführt sind.
Hinweis: Sollte der PLZ-Check aktiviert sein, sind auch zwingend in der Gruppe “html” die Attribute
plz_check_hint und
plz_check_success
zu individualisieren. Bei der Individualisierung des Attributes „plz_check_success“ muss der Platzhalter „XY“ durch den Namen der antragsbearbeitenden Behörde ersetzt werden.
Dieser Text wird den Antragsstellenden angezeigt, wenn die eingegebene Postleitzahl in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Behörde fällt.
Eine ausführliche Erklärung zur Aktivierung des PLZ-Checks können Sie einige Schritt vorher aus 4.3 Einbindung PLZ-Check zur Zuständigkeitsprüfung entnehmen.
Jedem Textbereich der Antragsseiten ist im OZG Service Management Tool eine eindeutige Variable (ein Schlüssel) zugeordnet. Die folgende Abbildungen zeigen die Textbereiche in den Antragsstrecken mit den dazugehörigen Variablen im, die im OZG Service Management zwingend anzupassen sind:
5.4.1. Erläuterungen zur Textbearbeitung im OZG Service Management
Hinweis:
Den nachfolgenden Erläuterungen können Sie weitere Informationen zu der Textbearbeitung im OZG Service Management Tool entnehmen:
Freigeschaltete Texte im OZG Service Management Tool
“Speichern” im OZG Service Management Tool
Blaue Markierung der angepassten Stellen nach “Speichern”
Eingaben auf den Default-Wert zurücksetzen
Felder im Online-Dienst ausblenden
Hinweis zur Bearbeitung HTML-Texte
Weitere “Sprachen” hinzufügen
Textsuche im OZG Service Management Tool
Filterfunktion im OZG Service Management Tool
5.4.1.1. Freigeschaltete Texte im OZG Service Management Tool
Anleitung:
In der linken Navigationsleiste sind alle zur Bearbeitung freigeschalteten Texte hinter entsprechenden Schlüsseln/ Variablen aufgelistet. Zur Übersicht sind, die von Ihnen zwingend zu individualisierenden Stellen in der Gruppe “variables“ als Platzhalter gebündelt. Dort können Sie die Platzhalter zu Ihrer Kommune (Orts- und Behördenbezeichnungen, Gebührenangaben, Kontaktdaten etc.) bearbeiten und speichern.
5.4.1.2. “Speichern” im OZG Service Management Tool
Anleitung:
Aus der linken Navigationsleiste kann das gewünschte Objekt ausgewählt und der Text im Eingabefeld rechts angepasst werden. Die Eingaben werden erst durch Klicken auf „Speichern“ hinterlegt. Wird die Eingabe nicht durch „Speichern“ bestätigt, gehen die Änderungen verloren.
Wenn Sie ein Objekt bearbeitet und gespeichert haben, wird es in der Navigationsleiste mit blauer Schrift markiert.
Hinweis: Falls die Änderungen ggf. trotz Speicherung nicht sichtbar sind, empfehlen wir Ihnen als ersten Schritt den Cache und die Cookies des verwendeten Browsers zu löschen. Für eine schnelle Prüfung empfehlen wir Ihnen Ihre Web Component Einbindung in einem neuen Browser (z.B. Firefox, Google Chrome, Edge) zu öffnen und Ihre vorgenommenen und gespeicherten Textanpassungen erneut zu prüfen.
5.4.1.3. Eingaben auf den Default-Wert zurücksetzen
Anleitung:
Eingaben können über das Menü rechts neben dem Eingabefeld (“drei Punkte“) auf den Default-Wert (Voreinstellung) zurückgesetzt werden. Auch das Zurücksetzen muss mit “Speichern” bestätigt werden.
5.4.1.4. Felder im Online-Dienst ausblenden
Anleitung:
Einige Felder (z. B. Hinweisboxen) können über den Regler “Sichtbar“ aus dem Dienst ausgeblendet werden. Hierfür muss der aktive Regler („blau“) auf “Versteckt“ („grau“) gesetzt und die Änderung mit “Speichern“ bestätigt werden. Sofern die Funktion für das jeweilige Feld verfügbar ist, befindet sich der Regler rechts neben der Menü-Leiste.
5.4.1.5. Weitere “Sprachen” hinzufügen
Anleitung:
Grundsätzlich ist es möglich, über „Sprache hinzufügen“ weitere Sprachen hinzuzufügen. Hierfür ist es notwendig, alle Texte in der neuen Sprache zu hinterlegen.
5.4.1.6. Textsuche im OZG Service Management Tool
Anleitung:
Um einzelne Textstellen im OZG Service Management Tool zu finden, gibt es eine Suchfunktion, die nach allen Texten, die den Suchbegriff enthalten, filtert und die Ergebnisse in der linken Navigationsleiste anzeigt. Für die einfacher Textsuche, wird empfohlen die ersten Textbausteine des Abschnitts ohne Abschneiden von Wörtern oder Buchstaben zu kopieren. Anschließend sind die kopierten Textstellen bei der entsprechenden Antragsstrecke in das Suchfeld bei der Textbearbeitung im OZG Service Management Tool einzufügen, um die Suche durchzuführen.
5.4.1.7. Filterfunktion im OZG Service Management Tool
Anleitung:
Links neben der Suchfunktion gibt es eine Filterfunktion, mit der ausgewählt werden kann, welche Objekte in der Navigationsleiste angezeigt werden. Hier können entweder alle Textbausteine oder nur benutzerdefinierte Objekte angezeigt werden. Bei der Auswahl „benutzerdefiniert“, werden in der Navigationsleiste nur die bereits bearbeiteten Texte (blau markiert) angezeigt. Dies ermöglicht einen schnellen Überblick über die bereits angepassten Passagen.
5.5. Informationsblatt zur Datenverarbeitung verlinken
5.6. Terminmanagementsystem integrieren
Anleitung:
Über das OZG Service Management Tool können Sie einen Link zu Ihrem Terminmanagementsystem hinterlegen. Im Bereich der Textbearbeitung finden Sie links in der Navigationsleiste unter "variables" das Element "terminplanung_link". Hier können Sie den Link zu dem Terminmanagementsystem Ihrer Behörde hinterlegen und mit “Speichern” bestätigen. Diese Anpassung ist für alle im Dienst verwendeten Sprachen in den jeweiligen Feldern (z.B. en) zu tätigen. Nur wenn Sie den Link an der beschriebenen Stelle im OZG Service Management Tool hinterlegt haben, wird den Antragsstellenden ein Button “Terminplanung” unter der Versandbestätigung im Online-Dienst angezeigt. Über eine Klick auf diesen Button gelangen die Antragsstellenden auf den hinterlegten Link zum Terminmanagementsystem Ihrer Behörde.
5.7. Metriken
Für alle eingesetzten Antragsstrecken
Die grafische Darstellung auf der Startseite Ihrer Gebietskörperschaft im OZG Service Management Tool veranschaulicht die Nutzung des Online-Dienstes und zeigt die Anzahl der gestarteten Anträge („start“), erfolgreich gestellten Anträge („success“), abgebrochenen Antragstellungen (“timeout”) sowie der fehlgeschlagenen Übermittlungen von Anträgen (“error”) für alle eingesetzten Antragsstrecken insgesamt. Das Timeout setzt dabei nach 30-minütiger Inaktivität des Nutzenden ein und löscht den aktuellen Bearbeitungsstand. Die hier aufgeführten Metriken beziehen sich lediglich auf die Verarbeitung der Anträge auf dem OZG Service Management. Da die Anträge über weitere Kommunikationsteilnehmende wie z.B. dem landesspezifischen OSCI- Intermediär geroutet werden, können diese Zahlen von der Anzahl der bei der Behörde eingegangenen Anträge abweichen. Ferner werden lediglich die Aufrufe der Dienste gezählt und keine personenbezogene Daten gespeichert.
Standardmäßig wird die Darstellung der letzten 30 Tage angezeigt. Rechts oberhalb der Grafik kann die gewünschte Zeitspanne gewählt werden.
Für einzelne Antragsstrecken
Unter dem Reiter “Dienste” können Sie sich über die Auswahl “Statistiken” auch die Metriken pro Antragsstrecke anzeigen lassen. Die hier aufgeführten Metriken beziehen sich ebenfalls lediglich auf die Verarbeitung der Anträge auf dem OZG Service Management. Da die Anträge über weitere Kommunikationsteilnehmende wie z.B. dem landesspezifischen OSCI- Intermediär geroutet werden, können diese Zahlen von der Anzahl der bei der Behörde eingegangenen Anträge abweichen. Ferner werden lediglich die Aufrufe der jeweiligen Antragsstrecke gezählt und keine personenbezogene Daten gespeichert.
5.8. Nachweisuploads als verpflichtend einstellen
Anleitung:
Über das OZG Service Management Tool können Sie den Upload gewisser Nachweise für Antragsstellende als verpflichtend einstellen. Hierzu scrollen Sie auf der Startseite Ihrer Behörde in den Bereich “Dienste“ und wählen bei der zu konfigurierenden Antragsstrecke in der Spalte “Aktionen“ die Ellipse (…) aus. Nach der Auswahl der Option “Pflichtfelder bearbeiten“ gelangen Sie auf die Seite “Konfiguration optionaler Pflichtfelder”. Sollten die einzelnen zu konfigurierenden Pflichtfelder nicht sichtbar sein, müssen Sie neben dem Text “Formularseite: “Unterlagen“ den Pfeil zum Ausklappen der in der Antragsstrecke angebotenen Nachweisuploads anklicken. Nun können Sie über einen Klick in das leere Kästchen, in der Spalte “Pflichtfeld“, die gewünschten Dokumente zu verpflichtenden Uploads machen. Die Auswahl muss im Anschluss durch die Betätigung des Button “Speichern“ übernommen werden.
6. Antragsstrecken und Nachrichtenzustellung testen
- Testung der Web Component Einbindung und der Zustellung der Antragsdaten an das Fachverfahren.
Hinweis: Nach der Einrichtung des Online-Dienstes sollten folgende Funktionen getestet werden:
Web Component Einbindung
Zustellung der Antragsdaten an das Fachverfahren
Es wird empfohlen, die entsprechenden Funktionen im Online-Dienst auszuwählen und zu testen, die zur Beurteilung des erwarteten Verhaltens des Online-Dienstes geeignet sind. In der unten stehenden grünen Box sind die entsprechenden Anwendungsfälle als Unterstützung aufgelistet.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Zustellung der Antragsdaten in Ihr Fachverfahren nur auf der produktiven Umgebung (PRO) testen können.
Als weitere Unterstützung kann die “Handreichung für den Test der Antragsstrecken (Online-Dienst) im Themenfeld Ein- und Auswanderung” verwendet werden. Die Anwendungsfälle werden mit dazugehörigen Testszenarien in der Handreichung näher beschrieben. Die einzelnen Schritte können mithilfe des Testprotokolls dokumentiert werden.
Für die durchzuführenden Tests werden folgende Webbrowser empfohlen, durch die mehr als 95 % der Serviceanfragen abgedeckt werden: Google Chrome, Firefox, Safari, Microsoft Edge, Opera.
Die Verwendung anderer Webbrowser kann zu Fehlermeldungen und verringerter Nutzerfreundlichkeit führen. Dies gilt sowohl für Desktop- als für auch Mobile-Browser.
Im Fehlerfall senden Sie das Testprotokoll für den entsprechenden Anwendungsfall bitte per E-Mail an rollout-dv@akdb.de. Handreichung zum Download:
Handreichung zum Download:
Anwendungsfälle als Unterstützung für die Testung
Aufruf der Webseite mit Antragsstrecke.
Individuelle Anpassungen prüfen.
Bei Einbindung eines Nutzerkontos: Anmeldung des Nutzers (Authentifikation) möglich
Eingabefelder: Werden diese korrekt dargestellt, können diese befüllt werden bzw. sind Uploads möglich?
Wird eine Zusammenfassung zur Verfügung gestellt und ist ein Absenden des Antrags möglich?
Können Antragsdaten vom OSCI-Intermediär über das Fachverfahren abgerufen werden?
Werden die abgerufenen Antragsdaten inkl. Anhänge im (Postfach des) Fachverfahren(s) korrekt dargestellt?
Werden die abgerufenen Daten in die korrekten Datenfelder im Fachverfahren übernommen?
7. Datenschutzpflichten erfüllen
- Prüfung zur Erfüllung der Datenschutzpflichten.
Hinweis: Ihre Behörde muss nachweisen können, dass der Einsatz der Online-Dienste bei Ihnen datenschutzkonform ist. Das sollte spätestens nach der erfolgreichen Testung und Prüfung erfolgen.
Ggf. existiert zu der Erfüllung der Datenschutzpflichten ein Prozess oder ein Freigabeverfahren in Ihrer Behörde, bei dem Sie die Zuständigen für den Datenschutz und andere Akteure eingebunden werden müssen.
In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:
Datenschutzkonzept mit Anlagen als Abstimmungsgrundlage nutzen und zur eigenen Dokumentation nehmen.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 DSGVO erstellen - hierfür kann auf die Vorlage zurückgegriffen werden.
Informationsblatt zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 13 DSGVO erstellen bzw. anpassen - hierfür kann auf die Vorlage zurückgegriffen werden.
Dokument | Beschreibung | Download | Version |
---|---|---|---|
Datenschutzkonzept für die Online-Dienste
| Dieses Dokument enthält den Ist-Zustand der Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Grundsätze nach Artikel 5 DSGVO und der daraus folgenden Anforderungen für die Online-Dienste „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“. Das Datenschutzkonzept (i. V. m. Anlagen) dient für die datenschutzrechtliche Beurteilung der Dienste. Folgende Anlagen gehören zum Datenschutzkonzept: | 1.9 | |
Anlage 1 zum Datenschutzkonzept – Datenkategorien
| Dieses Dokument enthält die Verarbeitungsschritte und verarbeiteten Daten bei den Online-Diensten. | 1.6 | |
Anlage 2 zum Datenschutzkonzept – Rahmenkonzept
| Das Dokument enthält die Beschreibung und Darstellung der Zuständigkeiten der verschiedenen datenverarbeitenden Stellen. Schwerpunkte sind hierbei die allgemeinen sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen, welche sich aus der Architektur und den Vertragsverhältnissen der Beteiligten ableiten. Des Weiteren werden die Rollen und Prozesse zum Support im laufenden Betrieb definiert. Sicherheitsrelevante Detailinformationen sind nicht Gegenstand dieses Dokuments. | 1.4 | |
Anlage 3 zum Datenschutzkonzept – Schutzbedarfsfeststellung
| Die Dokumente beinhalten eine Schutzbedarfsfeststellung, auf deren Grundlage die notwendigen technischen Anforderungen zur Einhaltung der Schutzbedarfe erarbeitet und umgesetzt werden. In Form einer ergänzenden Sicherheitsanalyse und folgenden Risikoanalyse werden weitere Maßnahmen festgelegt, die umzusetzen sind. | 3.0 | |
Anlage 4 zum Datenschutzkonzept – Schwellwertanalyse
| Dieses Dokument enthält die Prüfung, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten bei den Online-Diensten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat und der Verantwortliche somit eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 DSGVO durchzuführen hat. | 1.4 | |
Anlage 5 zum Datenschutzkonzept – Technische und Organisatorische Maßnahmen
Technische und Organisatorische Maßnahmen für im AKDB-Rechenzentrum betriebene Verfahren | Diese Dokumente enthalten die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 24, 25 und 32 DSGVO für die Online-Dienste „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen”. | 1.4 | |
Anlage 6 zum Datenschutzkonzept – Rollen- und Berechtigungskonzept
| Dieses Dokument definiert und beschreibt die Rollen und Berechtigungen im Lebenszyklus der Online-Dienste. Dokumentiert werden sowohl organisatorische Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten (Rollen und Prozesse) als auch die damit verbundenen technischen Zugriffsberechtigungen. | 1.4 | |
Anlage 7 zum Datenschutzkonzept – DSFA-Bericht (Datenschutz-Folgenabschätzung)
Risikobewertung Abhilfemaßnahmen
| Der DSFA-Bericht dokumentiert die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Artikel 35 DSGVO für die Online-Dienste „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“. Das Dokument ist Teil des Datenschutzkonzepts für die Online-Dienste und ist kein alleinstehender DSFA-Bericht, sondern verweist – wo möglich – auf die entsprechenden Informationen im Datenschutzkonzept. | 1.4 1.2 | |
Anlage 8 zum Datenschutzkonzept – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
| Als datenschutzrechtlich Verantwortlicher müssen Sie gemäß Artikel 30 DSGVO ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten anlegen. Hierfür existiert in Ihrer Behörde in der Regel eine Muster-Vorlage. Mit der hier beigefügten generischen Vorlage können Sie die Muster-Vorlage Ihrer Behörde befüllen. Alternativ können Sie die generische Vorlage unmittelbar mit den Daten Ihrer Behörde ausfüllen. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist zur Hinterlegung in Ihrer Behörde vorgesehen und muss nicht an uns zurückgesendet werden. | 1.1 | |
Informationsblatt zur Datenverarbeitung (Vorlage) | Dieses Dokument dient dazu, die Informationspflichten gemäß Artikel 13 DSGVO zu erfüllen und wird in den Online-Diensten zu Beginn der Antragsstrecken verlinkt. Um die Verlinkung herzustellen, müssen Sie dieses Dokument zunächst an die Daten Ihrer Behörde anpassen, auf Ihre Website hochladen und anschließend über das OZG Service Management verlinken. Dieses Dokument müssen Sie nicht an uns zurücksenden. | 1.0 | |
Informationsblatt zur Datenverarbeitung (Vorlage) - Englisch | Übersetzungen Informationsblatt zur Datenverarbeitung (Vorlage): Englisch (es stehen keine weiteren Übersetzungen zur Verfügung) | Englisch | 1.0 |
8. Go Live
- Information über Go-Live inkl. Links zur Antragsstrecke an rollout-dv@akdb.de senden.
- Online-Dienst nach Go-Live aktiv bewerben.
Nach Freigabe des Online-Dienstes in Ihrer Behörde, können Sie diesen produktiv setzen.
Bitte informieren Sie uns per E-Mail an rollout-dv@akdb.de über den Go-Live inkl. des Links zu den Antragsstrecken.
Kommunikationsmaterialien
Nach Ihrem erfolgreichen Go-Live können Sie die Services Ihrer Ausländerbehörde aktiv bewerben. Dazu stellen wir Ihnen Kommunikationsmaterialien zur Verfügung, die Sie hier finden können.
Hinweis: Eintragung im Portalverbund
Nach Abschluss des Rolloutprozesses und Produktivschaltung der Onlinedienste sollte die Eintragung der Dienste im Portalverbund nicht vergessen werden. Kontaktieren Sie hierzu die in Ihrer Behörde verantwortlichen Ansprechpersonen oder Ihre Landesredaktion.
9. Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand:
Die AKDB und die Kommunen, welche die digitalen Antragsstrecken des Aufenthaltstitels verwenden, setzen sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den bereitgestellten Demo-Dienst des Aufenthaltstitels zum Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte) unter https://www.digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/aw-aufenthaltskarte.html#/. Dieser ist veröffentlicht auf der Website der AKDB und den Webseiten der im Produktivbetrieb verwendenden Kommunen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die AKDB und die verwendenden Kommunen ergreifen die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
Ein Beauftragter für Barrierefreiheit oder Beamter wurden ernannt.
Für die Mitarbeiter wird eine kontinuierliche Schulung zur Barrierefreiheit angeboten.
Innerhalb des Unternehmens gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.
Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.
PDF-Dokumente:
Die Konvertierung zu einer PDF-Datei ist nicht barrierefrei.
Andere Probleme:
Einzelne Grafiken besitzen keinen Alternativtext.
Einige Strukturelemente weisen auf der Website Fehler auf, beispielsweise sind die Überschriften nicht richtig ausgewiesen.
Akkordeons weisen keine sinnvolle Reihenfolge bei der Tastaturbedienung auf.
Wesentliche Inhalte sind mit der Tastatur schwer oder nicht bedienbar.
Die Menüleiste kann bei einer bestimmten Bildschirmbreite nicht eingeklappt werden.
Einige Seiten besitzen nicht die Funktion, Eingabefelder automatisch auszufüllen.
Farbkontraste sind nicht ausreichend, das betrifft unter anderem die Navigation.
Inhalte bei hohem Zoom (auf 400% auf dem Desktop) nicht bedienbar.
Eingeblendete Inhalte lassen sich nicht mit der ESC-Taste schließen.
Der Fokus ist bei einigen Bedienelementen nicht deutlich genug.
Es gibt keinen Hinweis auf eine Zeitbegrenzung.
Es sind nicht immer aussagekräftige Linktexte, Überschriften sowie Beschriftungen vorhanden.
Fehler bei der Eingabe werden nicht immer deutlich kommuniziert.
Die Fehlermeldungen sind nicht programmatisch ermittelbar.
Statusmeldungen werden nicht durch einen Screenreader mitgeteilt.
Es ist nicht möglich, benutzerdefinierte Einstellungen vorzunehmen.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion
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Alle gängigen Screenreadern
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
HTML
CSS
Javascript
Bewertungsmethoden
Externe Bewertung: Die Webseite wurde von einer externen Stelle bewertet, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt ist.
Feedback und Kontaktangaben
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 089 5903-0
E-Mail: rollout-dv@akdb.de
Firmenanschrift:
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Hansastraße 12-16
80686 München
Ansprechpartner sind auch die den Dienst entsprechend verwendenden Kommunen.
Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Telefon: 0331/866-5048
10. Support
Sollten Sie Hilfestellung benötigen, können Sie Ihre Fragen jederzeit an rollout-dv@akdb.de richten oder ein online Ticket mit Ihrem Anliegen einreichen.
Für eine zügige Fehleranalyse empfehlen wir bei technischen Support-Anfragen folgende Informationen mit zusenden:
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Links auf Produktions- und Testumgebung
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