Hinweis: Der Rückkanal wird Stand sukzessive für die jeweiligen Fachverfahren bereitgestellt. Bis zu dem Zeitpunkt an dem alle Fachverfahrenssoftware-Hersteller diese Funktion implementiert haben, sind für die bereits freigegebenen Fachverfahren die nachfolgend beschriebenen Schritte durchzuführen.
Mit dem Begriff “Rückkanal” ist die sichere Kommunikation Ihrer Behörde mit der antragstellenden Person gemeint - immer bezogen auf einen bereits bei Ihnen eingegangenen Antrag.
Voraussetzung für die Kommunikation zwischen Behörde und antragstellender Person ist die Anmeldung mittels Bund.ID während der Antragstellung!
Als Nachrichten an die antragstellende Personen stehen folgende Möglichkeiten in ihrer Fachverfahrenssoftware zur Verfügung:
Statusmeldung (der Empfang eines Antrags wird i.d.R. automatisch von der Fachverfahrenssoftware über eine Nachricht an die antragstellende Person quittiert)
Rückfrage zum Antrag (mit der Möglichkeit zur Nachforderung von Nachweisen)
Terminmitteilung
Unzuständigkeitsmeldung
Ablehnungsabsicht
Der Rückkanal steht aktuell für die folgenden Dienste zur Verfügung
Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit
Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
Niederlassungserlaubnis
Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebenen aus der Ukraine (§24 Aufenthaltsgesetz)
Der Rückkanal wird über ein Attribut in der Einbindung der Web Component aktiviert. Eine Aktivierung bedeutet, dass das Fachverfahren im Antrag eine Information über die Erreichbarkeit der antragstellenden Person erhält und ihnen die Funktion des Rückkanals am Antrag anzeigt.
Name | Beschreibung | Pflichtangabe | Standartwert |
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feature-set | Grundsätzlich gilt die Dokumentation der Attribute unter https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/get-started-now/#attribute Stand Wird das Attribut mit dem Wert | NEIN |
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