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1. Nachnutzungsmodell: “Einer-für-Alle”

Das OZG-Umsetzungsprojekt Projekt „Einbürgerung” wird grundsätzlich nach dem „Einer-für-Alle”-Prinzip (kurz: EfA) entwickelt. Nähere Informationen zu dem EfA-Nachnutzungsmodell finden hier auf den Seiten des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI):

2. Dimensionen der EfA-Nachnutzung

Die OZG-Leistungen „Einbürgerung” (OZG-ID: 10257) soll grundsätzlich für die Nachnutzung bereitgestellt werden. Die Art der Einbindung des Antragsstrecken-Frontends obliegt den Kommunen und kann entweder auf der zentralen Seite http://www.antragsservice-einbuergerung.de, sowohl auf der eigenen Website der Kommune mittels HTML5-Snippet eingebettet werden. Zur Nachnutzung sind, wie in allen EfA-Projekten, rechtliche, finanzielle, technische und organisatorische Schritte zu unternehmen, deren aktueller Stand nachfolgend erläutert wird.

Zusätzlich, steht für Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine weitere Einbindungsmöglichkeit über das Kommunalportal NRW der NextGovIT zur Verfügung.

2.1 Rechtliche Dimension

Die OZG-Leistung „Einbürgerung“ wurde initial im FIT-Store bereitgestellt und steht mit Beschluss 2024/13 des IT-Planungsrates im govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen zur Nachnutzung für alle Kommunen der gelisteten Nutzenden Bundesländern zur Verfügung. Die dazugehörige Leistungsbeschreibung kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung finden Sie unter anderem auf den Seiten des FIT-Store, den FIT-Store-FAQs, des govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen bzw. auf den Seiten von d-nrw.

Für Träger der d-NRW steht zusätzlich die Nachnutzung via Kommunalvertretermodell zur Verfügung.

2.2 Finanzielle Dimension

Die Kostenverteilung auf die einzelnen Kommunen in einem Bundesland ist von der länderspezifischen Regelung abhängig. Dies können Sie bei den Verantwortlichen in Ihrem Bundesland erfragen.

2.3 Technische Dimension

Anbindungsvariante 1: OSCI-fähiges Fachverfahren mit Import von XEinbürgerung

Anbindungsvariante 2: XTA2-fähiges Fachverfahren mit Import von XEinbürgerung

Anbindungsvariante 3: Ohne geeignetes Fachverfahren

Der aus dem EfA-Onlinedienst im XEinbürgerung Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponente via DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt und bei den Anbindungsvarianten 1 und 2 durch das Fachverfahren der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt.

Weitere Informationen zur technischen Dimension, sowie zu den technischen Anbindungsmöglichkeiten verschiedener Schnittstellen und Fachverfahren finden sich in Kapitel 4 der FIT-Store-Leistungsbeschreibung.

Folgende Fachverfahren sind zur Nachnutzung bereits angebunden:

  • Civiso (HSH)

  • EinsA (AKDB)

  • Groth Company

  • KM-Einbürgerung (Komm.One)

  • Stranger EB (Beister Software)

  • vedemosoft

  • EINBÜRGERUNG (KOMMUNIX)

Fachverfahren, deren Nachnutzungsbereitschaft noch in Umsetzung ist:

  • EBVSystem (Axians Infoma)

OSCI-Empfangsclient ohne Fachverfahrensanbindung:

  • ComVibilia

Auswahl ePayment

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren bevorzugten ePayment-Anbieter auszuwählen. Dafür stehen die folgenden Anbieter zur Verfügung:

  • ePayBL

  • ePay21

  • GiroCheckout

  • pmPayment

  • via Kommunalportal.NRW

Für spezifische, sowie technische Rückfragen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Anbieter der ePayment-Lösung.

Weitere Informationen zur Wahl des ePayment-Anbieters finden Sie im Integrationsleitfaden im Kapitel 2.1 Self-Service-Ticket unter Punkt 7.1 oder in den FAQs. (Links einfügen)

Gerne stellen wir Ihnen auf Nachfrage auch die Möglichkeit einer vor-Ort Bezahlung (kein ePayment) zur Verfügung

Stand:

2.4 Organisatorische Dimension

Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet der „Steuerungskreis Digitale Einbürgerung” statt. In diesem sind Verteter:Innen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination der Bundesländer beteiligt. Die Dokumente, der bisher stattgefundenen Steuerungskreise, können bei Bedarf nachfolgend heruntergeladen werden. → Entscheidung d-NRW ob Bereitstellung erfolgen soll

Mit den von den Bundesländern gemeldeten Nachnutzungsbehörden findet überdies einmal im Monat ein operativer Projekttermin statt. Operative Fragen der Nachnutzung werden in diesem Termin unmittelbar mit den nachnutzenden Behörden besprochen. Die Dokumente, der bisher stattgefundenen Projekttermine, können bei Bedarf nachfolgend heruntergeladen werden. → Entscheidung d-NRW ob Bereitstellung erfolgen soll


3. Weiterführende Links

  • Allgemeine Informationen

  • Integrationsleitfaden

  • Support

  • Self-Service Portal

  • Downloadbereich

  • FAQ

  • Glossar

  • Beteiligte Institutionen und Ansprechpersonen


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