Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zur Integration und Nutzung des Online-Dienstes “Waffenrechtliche Erlaubnisse”.
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Inhaltsverzeichnis
Kurzzusammenfassung
In diesem Integrationsleitfaden finden Sie die erforderlichen Schritte von der Anmeldung des Nachnutzungsinteresses bis zum Go-Live Ihrer Antragsstrecken des OZG-Online-Dienstes “Waffenrechtliche Erlaubnisse” (eWaffe). Im Downloadbereich der Nachnutzungsplattform finden Sie zahlreiche Informationen, die im Zuge der Entwicklung und Nachnutzung erarbeitet wurden. Dort bieten wir Ihnen eine Checkliste, allgemeine Projektinformationen, Dokumente zum Datenschutz und zur Nachnutzung für Waffenbehörden sowie alle Informationen rund um die fachliche Konzeption und technische Anbindung zum Download an.
Ein wichtiger Hinweis zur behördeninternen Vorbereitung auf die Integration des Online-Dienstes:
In den Behörden arbeitet die AKDB meistens mit einer fachlichen und einer technischen Ansprechperson zusammen. Die meisten der im Integrationsleitfaden aufgeführten Schritte betreffen vorwiegend Ihre(n) technische Ansprechperson, sodass sich - wenn noch nicht geschehen - die interne Absprache und Koordination zwischen Fachlichkeit und Technik empfiehlt. Die technische Ansprechperson, die die Integration unseres Online-Dienstes begleiten, kommen zumeist aus der IT-Abteilung/Webseiten-Administration und sollten rechtzeitig in den (geplanten) Integrationsprozess eingebunden werden. Die Fachlichkeit ist zumeist nur punktuell gefordert, beispielsweise bei der Textanpassung der Antragsoberfläche und gegen Ende der Integration des Online-Dienstes, wenn geprüft wird, ob die Anträge auch richtig in der Behörde ankommen.
1. Leistungsumfang und Anmeldung des Nachnutzungsinteresses
Der nachnutzbare OZG-Online-Dienst “Waffenrechtliche Erlaubnisse” (eWaffe) umfasst mehrere Antragsstrecken, die wiederum einzelne oder gebündelte LeiKa-Leistungen abbilden. Um die OZG-Leistungen jeweils vollständig umzusetzen, wird die Einbindung aller zur Verfügung stehenden Antragsstrecken empfohlen. Nachfolgende Tabelle listet alle umsetzungsrelevanten Antragsstrecken, die entsprechende LeiKa-ID und ihren aktuellen Umsetzungsstand auf.
Wenn Sie als Waffenbehörde den Online-Dienst “eWaffe” nachnutzen möchten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an eWaffeService@akdb.de. Geben Sie in dieser E-Mail bitte an, wer in Ihrer Behörde die zentral verantwortliche Person für die Integration der Antragsstrecken des Online-Dienstes ist.
Vielen Dank für Ihr Nachnutzungsinteresse! Sofern Sie dieses in der Vergangenheit bereits gegenüber dem Projekt bekundet haben, ist die “Anmeldung des Nachnutzungsinteresses” erfüllt und wir haben Sie vermerkt.
Nr. | Antragsstrecke | Technischer Titel der Antragsstrecke | Leika-ID | Umsetzungsstand |
---|---|---|---|---|
1 | Grüne WBK - Erstantrag | ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung | 99089018001015 | |
2 | Gelbe WBK - Erstantrag | ewaffe-gelbe-wbk-sportschuetze-erteilung | 99089018001016 | |
3 | Rote WBK - Erstantrag (Waffen- und Munitionssammler bzw. Sachverständige) | ewaffe-rote-wbk-erteilung | 99089018001019 (Sammler) 99089018001002 (Sachverständige) | |
4 | Kleiner Waffenschein Erteilung | ewaffe-kleiner-waffenschein-erteilung | 99089124001000 | |
5 | Anzeige Erwerb | ewaffe-wbk-eintragung-erwerb | 99089087261000 | |
6 | Anzeige Überlassung | ewaffe-wbk-austragung-ueberlassung | 99089035261000 | |
7 | WBK Vereine - Erstantrag (Schießsportliche Vereine und jagdliche Vereinigungen) | ewaffe-wbk-vereine-erteilung | 99089018001017 (Schießsportliche Vereine) 99089018001018 (Jagdliche Vereinigungen) | |
8 | Voreintrag | ewaffe-wbk-voreintrag | 99089018001022 (WBK Grün) 99089018001020 (Schießsport) 99089018001021 (Jagd) | |
9 | Europäischer Feuerwaffenpass Ausstellung | ewaffe-eu-feuerwaffenpass-ausstellung | 99089010012000 | |
10 | Waffenschein Erteilung | ewaffe-waffenschein-erteilung | 99089122001000 | |
11 | Waffenschein Verlängerung | ewaffe-waffenschein-verlaengerung | 99089122020000 | |
12 | Europäischer Feuerwaffenpass Verlängerung | ewaffe-eu-feuerwaffenpass-verlaengerung | 99089010020000 | |
13 | Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports Bewilligung | ewaffe-ausnahme-mindestalter-schiessstaetten | 99089097017000 | |
14 | Erlaubnis zum Schießen | ewaffe-schiesserlaubnis-erteilung | 99089088001000 | |
15 | Anzeige Unbrauchbarmachung | ewaffe-anzeige-unbrauchbarmachung | 99089108261000 | |
16 | Nachweis Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen | ewaffe-blockiersystem-erbwaffen | 99089173169000 | |
17 | WBK grün Erbfall | ewaffe-wbk-erbfall | 99089018001001 | |
18 | Anzeige Verlust | ewaffe-anzeige-verlust | 99089107261000 | |
19 | Erlaubnis zur Mitnahme Erteilung | ewaffe-mitnahme-erteilung | 99089130001000 | |
20 | Erlaubnis zur Mitnahme Verlängerung | ewaffe-mitnahme-verlaengerung | 99089130020000 | |
21 | Verbringung von Waffen | ewaffe-verbringung-erteilung | 99089188001000 | |
22 | Bescheid Widerspruch | ewaffe-bescheid-widerspruch | in Entwicklung | |
tbd | Antragslotse | tbd | keine LeiKa-ID | in Entwicklung |
2. Voraussetzung für Routing und Transport der Antragsdaten schaffen
Wichtiger Hinweis für Waffenbehörden aus Baden-Württemberg
Wenn Ihre Waffenbehörde sich nicht im zentralen Betrieb der Komm.ONE befindet, müssen Sie bei Komm.ONE unter clearingcenter@komm.one den DVDV-Eintrag beantragen und dabei Zertifikat mitschicken (siehe Kapitel 2a, 2b & 2c). Für folgende Waffenbehörden trifft dies zu:
Landeshauptstadt Stuttgart, Landkreis Calw, Landratsamt Bodenseekreis, Landratsamt Heidenheim, Stadt Aalen, Stadt Bad Rappenau, Stadt Bad Saulgau, Stadt Ellwangen, Stadt Pfullendorf, Stadt Schwäbisch Gmünd, Stadt Tübingen, Stadt Vaihingen an der Enz, Stadtverwaltung Waldshut-Tiengen, Bad Friedrichshall, Landkreis Heilbronn, Rhein-Neckar-Kreis
Für die übrigen 130 Waffenbehörden im zentralen Betrieb bei der Komm.ONE wurde der DVDV-Eintrag per Stellvertreter-Zertifikat bereits im Rahmen der Pilotierung vorgenommen! Für diese 130 Waffenbehörden entfallen folgende Schritte aus dem Integrationsleitfaden:
2a OSCI-Verschlüsselungszertifikat beantragen
2c DVDV-Eintrag durch eine Waffenbehörde beantragen per E-Mail
Beginnend mit diesem Schritt ist Ihre technische Ansprechperson aus der betreuenden IT-Abteilung der Waffenbehörde federführend einzubeziehen. Hier geht es insbesondere um die Themen “OSCI-Verschlüsselungszertifikate” und “DVDV-Eintrag”.
Zum Hintergrund dieses Schrittes: Der Online-Dienst “Waffenrechtliche Erlaubnisse” (eWaffe) überträgt mittels des XÖV-Datenaustauschstandards XeWaffe die Antragdaten der jeweiligen Antragsstrecken. Eine Unterstützung des XeWaffe Standards durch das Fachverfahren der Waffenbehörden ist notwendig, um die Antragsdaten maschinell auslesen zu können.
Der Transport der Antragsdaten erfolgt gemäß der EfA-Mindestanforderungen über das OSCI-Transportprotokoll, für das Routing kommt der Verzeichnisdienst DVDV zum Einsatz. Daher ist für die bereitzustellenden Dienste eine Eintragung der Waffenbehörde (Dienstanbieter) als DVDV-Empfänger bei der DVDV Pflegenden Stelle des jeweiligen Landes notwendig. Das “DVDV Eintragungskonzept XeWaffe” (genehmigt durch das Informationstechnikzentrum Bund, kurz ITZBund) und unterstützend die “DVDV Eintragungskonzept Handreichung” befinden sich im Downloadbereich.
Die DVDV Pflegende Stelle des Landes benötigt mit dem Antrag auch die OSCI-Verschlüsselungszertifikate der Waffenbehörde (das sogenannte DVDV-Übermittlungszertifikat und das OSCI-Intermediär-Zertifikat). Weitere Informationen zur Beantragung dieser finden Sie im Kapitel 2a.
Weitere Details zu den Verschlüsselungszertifikaten können Sie der nachfolgenden aufklappbaren Textbox entnehmen.
2a. OSCI-Verschlüsselungszertifikat beantragen
Die Waffenbehörde muss ihrer DVDV Pflegenden Stelle mit dem Antrag auf DVDV-Eintragung die OSCI-Verschlüsselungszertifikate (PKI Public Key) zusenden. Das Nachnutzen anderweitig vorhandener OSCI-Zertifikate ist nicht möglich. Es werden neue Zertifikate benötigt; diese auf der Seite der Telesec auszuwählen. Vor der Beantragung eines neues Zertifikates ist zu prüfen, ob es für Ihre Behörde bereits einen vertraglichen Anbieter von Zertifikaten gibt. Die voraussichtlich bei der Zertifikatsbeschaffung entstehenden Kosten sind nicht durch Projektmittel gedeckt und sind von den Behörden zu tragen. Hierzu empfiehlt sich eine Absprache zwischen der Behörde und dem nachnutzendem Land, da einige Länder Anschubfinanzierungen in Aussicht gestellt haben.
Zertifikate von anderen Anbietern sind nicht zugelassen!
Falls Sie in der Vergangenheit Zertifikate bei einem anderen Anbieter beantragt haben (z.B. Bayern-PKI-Zertifikate für den OSCI-Transport vom ITDLZ Bayern), müssen Sie die Zertifikate bei Telesec neu beantragen und den DVDV-Eintrag erneut veranlassen (siehe Kapitel 2c).
2b. Beantragung und Abholung eines Zertifikates am Beispiel Telesec
In diesem Kapitel wird an dem Beispiel des Anbieters einer Pilotkommune aufgezeigt, wie ein OSCI-Zertifikat beantragt werden kann. Sollten Sie über die folgende ausklappbare Darstellung hinaus Fragen an den Anbieter haben, können Sie sich an deren Support wenden.
Für Waffenbehörden aus Niedersachsen steht ein landesweiter Account für die Beantragung von Zertifikaten bei der Telesec zur Verfügung. Die Zugangsdaten können bei der IT.Niedersachen erfragt werden.
Für Waffenbehörden aus Bayern steht ein landesweiter Zugang über BDA-Dienste und Governikus Client/ Komm Vibilia zu Telesec zur Verfügung. Zusätzlich können auch die für den digitalen Bauantrag (XBau) mitgeteilten Login-Daten (DOI Telesec) verwendet werden. Auch damit kommt man auf die richtige Master-Domain „öffentliche Verwaltung“.
Hier finden Sie das ausklappbare Beispiel der Beantragung eines OSCI-Zertifikates
Im Anschluss muss das OSCI-Zertifikat heruntergeladen werden. Welche Schritte dafür zu tätigen sind finden Sie in folgendem ausklappbaren Bereich am Beispiel des Anbieters Telesec.
Nach Erhalt des Zertifikats durch den Anbieter müssen Sie den öffentlichen Schlüssel zur Verschlüsselung der DVDV Pflegenden zur Verfügung stellen. Achten Sie bei der Übersendung des öffentlichen Schlüssels via E-Mail darauf, dass die üblichen Dateiformate der Zertifikatsdateien .CRT und .CER von Mailprogrammen wie Outlook blockiert werden. Wandeln Sie diese daher zuvor in einen .ZIP Ordner um.
2c. DVDV-Eintrag durch eine Waffenbehörde beantragen
Nach dem Erhalt des Zertifikats ist durch die Waffenbehörde ein Eintrag im DVDV bei der DVDV-Pflegenden Stelle des Landes zu veranlassen. Hierzu bedarf es gemäß des projekteigenen DVDV-Eintragungskonzepts folgende hier beispielhaft dargestellte Angaben seitens der Behörde. Bitte beachten Sie, dass all diese Angaben, sofern nicht in der Tabelle als OPTIONAL gekennzeichnet, für einen korrekten DVDV-Eintrag zwingend benötigt werden.
Eigenschaft | Beispiel Waffenbehörde |
---|---|
Organisationskategorie | Waffenbehörde |
Behördenname | Landratsamt Beispielname / Name der zuständigen Polizeistelle Beispielname / Gemeindeverwaltung Beispielname |
Behördenanschrift | Beispielstraße 1, 12345 Beispielstadt |
Kurzbezeichnung der dazugehörigen Dienste gem. DVDV-Eintragungskonzept | XeWaffe12WBK-wap2wab |
DVDV-Präfix | wab |
DVDV-Organisations-ID (nähere Erläuterung in der nachfolgenden Tabelle) | 123456780000 (Produktion) |
Beispieldatensatz zur Beantragung des DVDV-Eintrags bei der DVDV Pflegenden Stelle
Die 12-stellige DVDV-Organisations-ID wird wie folgt gebildet:
Stelle | Erläuterung |
---|---|
Präfix | Der Wert “wab” ist der feststehende Präfix für alle behördlichen Nutzenden. |
Stelle 1-8: | Diese Stellen sind für den Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) Ihrer Gebietskörperschaft / Polizeibehörde vorgesehen. Je nach Art der Gebietskörperschaft / der Polizeibehörde sind hierbei unterschiedliche Konventionen zu beachten. Diese werden im Folgenden aufgeführt: Gemeinden Alle Gemeinden besitzen einen 8-stelligen AGS, welcher hier eingefügt wird Beispiel Stadt Starnberg: 09188139 Landkreise Landkreise besitzen üblicherweise einen 5-stelligen AGS, welcher durch drei Nullen am Ende der Schlüssels aufgefüllt wird Beispiel Landkreis Starnberg: 09188000 Polizeibehörden Polizeibehörden besitzen üblicherweise keinen AGS, weshalb der Landkreisschlüssel oder der Gemeindeschlüssel des Standortes des Behörde anzugeben ist. Beispiel Polizeibehörde mit Sitz im Landkreis Starnberg: 09188000 Beispiel Polizeibehörde mit Sitz in der Stadt Starnberg und einer Zuständigkeit für die Stadt und den Landkreis Starnberg: 09188139 |
Stelle 9-10: | 00 (Als Standardwert ist die 00 anzugeben. Diese Angabe wird seitens der DVDV pflegenden Stelle geprüft und hochgezählt, falls eine weitere antragsverarbeitende Behörde vor Ort bereits eingetragen ist) |
Stelle 11-12: | 00 = produktiv verwendeter Schlüssel |
AGS: https://www.xrepository.de/details/urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:ags Kreisschlüssel: https://www.xrepository.de/details/urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:kreis
Die im Beispieldatensatz aufgeführten Informationen müssen der DVDV Pflegenden Stelle des Landes (zumeist per E-Mail) übersandt werden.
Welche DVDV Pflegende Stelle für Sie zuständig ist, finden Sie in der nachfolgenden ausklappbaren Liste der DVDV Pflegende Stellen der Länder. Eine detaillierte Liste mit einzelnen Ansprechpersonen der DVDV Pflegenden Stellen der Länder ist im geschützten Bereich auf der Webseite des ITZBund zum Download verfügbar. Der Link dazu befindet sich im Downloadbereich.
Hier finden Sie die ausklappbare Liste der DVDV-Pflegenden Stellen
2d. Fachverfahrenshersteller beauftragen
An dieser Stelle ist es zudem sinnvoll, die Beauftragung Ihres Fachverfahrensherstellers in die Wege zu leiten und intern die Installation des Releases Ihres Fachverfahrens vorzubereiten. Es empfiehlt sich daher, die IT-Abteilung bzw. den IT-Dienstleister, der die Installation des Releases des Fachverfahrensherstellers durchführt, rechtzeitig in Ihre Planung einzubinden. Die voraussichtlich bei der Beauftragung Ihrer Fachverfahrensanbindung entstehenden Kosten sind von der Behörde zu tragen. Hierzu empfiehlt sich die Absprache zwischen Behörde und Land, da einige Länder Fördermöglichkeiten bieten könnten.
Während die DVDV Pflegende Stelle Ihre Behörde in das DVDV einträgt und Ihnen Ihre DVDV-Organisations-ID mitgeteilt, können Sie mit der Hinterlegung Ihrer Basisdaten beginnen. Dies wird im nachfolgenden Kapitel 3 behandelt.
3. Self-Service Ticket befüllen & Basisdaten eingeben
Sobald Sie die Nachnutzung angemeldet haben und die Voraussetzungen für Routing und Transport der Antragsdaten bis zum landesspezifischen OSCI-Intermediär geschaffen haben, können Sie die Einrichtung des Mandanten für Ihre Organisation mithilfe eines sog. “Self-Service-Tickets” beantragen. Im elektronischen Self-Service-Ticket sind alle Daten anzugeben, die seitens der AKDB für die technische Bereitstellung der Antragsstrecken benötigt werden. Mit dem Ausfüllen und Absenden des Self-Service-Tickets stellen wir Ihnen standardmäßig alle Antragsstrecken bereit, die aktuell zur Nachnutzung verfügbar sind (siehe Kapitel 1).
Sie erhalten Ihr persönliches Self-Service-Ticket vom Rollout-Team per E-Mail von der E-Mail-Adresse rolewa@digitale-verwaltung.atlassian.net zugeschickt.
✅Sie können alle Angaben im Ticket zwischenspeichern. Sie müssen das Self-Service-Ticket daher nicht in einer Sitzung vollständig ausfüllen und abschicken.
Nachträgliche Bearbeitungen des Self-Service-Tickets nach der Übermittlung können in Absprache mit dem Rollout Team getätigt werden.
Anhand der eingereichten Daten erfolgt die Einrichtung Ihres Mandanten und der Antragsstrecken mit Ihrem AGS durch die AKDB. Sie werden per E-Mail über die erfolgreiche Einrichtung informiert. Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen auch Ihren Spam-Ordner.
Weiterhin erhalten die angegebenen fachlichen und technischen Ansprechpersonen eine E-Mail mit einem Einladungslink für die Mandantenkonfiguration für die “PRO-Umgebung” des OZG Service Managements (weiteres dazu siehe unten im Abschnitt 4c).
Parallel dazu können Sie die Muster-AVV für die eWaffe vorab einsehen und prüfen. Dies spart wertvolle Zeit im weiteren Verlauf des Rollouts. Alle notwendigen Informationen finden Sie im Kapitel 6.
4. Zugang zum OZG Service Management erhalten und Antragsstrecken individualisieren
Das OZG Service Management ist die Management-Oberfläche und das Bearbeitungstool für die Online- und EfA-Dienste der AKDB. Dort finden Sie einen Bereich für Ihre Kommune und können z.B. Textbausteine in den Antragsstrecken anpassen.
4a. Zugangsdaten für das OZG Service Management
Die von Ihnen im Self-Service angegebenen fachlichen und technischen Ansprechpersonen erhalten nach der Einrichtung des Mandanten und der Antragsstrecken eine E-Mail mit einem Einladungslink für die PRO-Umgebung des OZG Service Managements. 72 Stunden nach Erhalt der E-Mail läuft dieser Einladungslink ab. Unter Umständen wird diese Mail automatisch in den Spam-Ordner verschoben. Falls keine Zugangsdaten verschickt wurden, der Einladungslink abgelaufen ist oder weitere Personen Zugriff erhalten sollen (z.B. Vertreter:innen), senden Sie eine Anfrage mit Ihrem Anliegen (unter Angabe Ihrer antragsbearbeitenden Stelle, gewünschte Dienste, Vor-/Nachname sowie E-Mail-Adresse) über folgenden Link: Support Anfrage eWaffe.
Bitte beachten Sie, dass aus Gründen der Revisionssicherheit der Einladungslink für das OZG Service Management nicht an Funktionspostfächer gesendet werden kann.
4b. Zugang zu dem OZG Service Management
Um eine Fehlermeldung bei der Aktivierung zu vermeiden, sollte der Einladungslink nicht über den Internet Explorer, sondern über einen der folgenden Webbrowser geöffnet werden: Google Chrome, Firefox, Safari, Microsoft Edge, Opera. Der Einstieg zum OZG Service Management ist mit Benutzername und Passwort geschützt. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass bei der Eingabe “Benutzername (vorname.nachname) bzw. E-Mail-Adresse” lediglich Kleinbuchstaben verwendet werden können. Es bestehen keine spezifischen Passwortkriterien.
Falls Sie schon Zugang zum OZG Service Management im Zuge eines anderen OZG-Dienstes der AKDB erhalten haben (z.B. Ausländerwesen), können Sie Ihren aktuellen Zugang weiternutzen, um auch die Antragsstrecken der eWaffe zu administrieren.
Nach erfolgreicher Anmeldung im OZG Service Management finden Sie auf der Startoberfläche Informationen zu Ihrer Kommune. Über „Einstellungen“ gelangen Sie zum Übersichtsbereich Ihrer Kommune.
4c. Produktiv- und Testumgebung
Grundsätzlich gibt es für Ihre Dienste eine produktive Umgebung (PRO) im OZG Service Management, die unter folgenden Link abzurufen ist:
Die produktive Umgebung (PRO) kann direkt für die Integration der Online-Dienste in die Webseite Ihrer Kommune bzw. Behörde verwendet werden. Auf der produktiven Umgebung (PRO) können Sie die Zustellung der Antragsdaten in Ihr Fachverfahren testen.
Hinweis: Wenn Sie auf der produktiven Umgebung (PRO) Ihre Dienste testen, sollte dies auf einem nicht öffentlichen Bereich - zum Beispiel auf einem dafür vorgesehenen Test- oder passwortgeschützten Bereich - Ihrer Webseite erfolgen. Sollte dieser Bereich eine abweichende Domain zu der Webseite Ihrer Gebietskörperschaft haben, muss diese im Self-Service Ticket entsprechend vermerkt werden.
4d. Metriken
Die grafische Darstellung veranschaulicht die Nutzung der Online-Dienste in Ihrer Behörde und zählt deren Aufrufe („Start“), die erfolgreich gestellten Anträge („Success“) und die Anträge, die in einen Timeout gelaufen sind.
“Success” bedeutet nur, dass der Antrag erfolgreich von Ihren Bürger:innen abgeschickt wurde. Es bedeutet nicht, dass dieser Antrag auch erfolgreich in ihr Fachverfahren zugestellt werden konnte.
Das Timeout setzt dabei nach 30-minütiger Inaktivität der Nutzer:innen ein und löscht den aktuellen Bearbeitungsstand.
“Start” bringt zum Ausdruck, dass die Webseite, auf der sich der Online-Dienst befindet aufgerufen wurde, jedoch keine Daten von Nutzer:innen eingetragen wurden.
Es werden hierbei lediglich die Aufrufe der Dienste gezählt. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert.
Standardmäßig wird die Darstellung der letzten 30 Tage angezeigt. Rechts oberhalb der Grafik kann die gewünschte Zeitspanne gewählt werden.
4e. Individualisierung der Texte
Sämtliche Texte im Online-Dienst können über das OZG Service Management individualisiert werden. Durch Auswählen der Ellipse (“drei Punkte“) bei der entsprechenden Antragsstrecke öffnet sich ein Reiter, unter dem “Texte bearbeiten“ ausgewählt werden kann.
Es müssen einige Textstellen auf der produktiven Umgebung (PRO) von Ihnen angepasst werden. Wie die nachfolgende Abbildung verdeutlich, sind diese Textstellen in der Gruppe „variables“ als Platzhalter gebündelt.
⚠️ In den variables tauchen vier Textbausteine auf, die Sie nicht anpassen müssen. Diese lauten: behoerde_telefon
, behoerde_email
, behoerde_akkusativ_mit_artikel
& “gemeinde_genitiv_mit_artikel
Beschreibung | Screenshot |
---|---|
|
Jedem Textbereich der Antragsseiten ist im OZG Service Management ein eindeutiger Schlüssel zugeordnet. Die folgenden Abbildungen zeigen die Textbereiche in den Antragsstrecken mit den dazugehörigen Schlüsseln, die im OZG Service Management zwingend anzupassen sind.
Zusätzlich finden unter “variables” auch die folgenden Textbausteine, die nur unter bestimmten Bedingungen anzupassen sind:
Name Textbaustein | Erläuterung |
---|---|
| Dieser Textbaustein muss nur dann geändert werden, wenn Ihre Waffenbehörde nicht im Freistaat Bayern ansässig ist. |
| Diesen Textbaustein bzw. die dort standardmäßig hinterlegte URL https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKVzKG/true muss nur dann geändert werden, wenn Ihre Waffenbehörde nicht im Freistaat Bayern ansässig ist. |
| Dieser Textbaustein ist anzupassen, falls Sie die Antragsstrecken über die Bündelungskomponente einbinden. Hierbei der Platzhalter “[...]“ durch den Namen Ihres Landkreises/ Ihrer Stadt zu ersetzen. Die Änderung wird nach der Speicherung in den Titel der Bündelungskomponente übertragen. |
| Hiermit können Sie den Hintergrund der Bündelungskomponente bei Bedarf farblich anpassen. |
| Hiermit können Sie die Buttons der Bündelungskomponente bei Bedarf farblich anpassen. |
| Hiermit können Sie den Text der Bündelungskomponente bei Bedarf farblich anpassen. |
Bitte beachten Sie, dass Ihnen auf Grund der Seitenspeicherung im Cache des Browsers angepasste Variablen nur erscheinen, wenn Sie nach der Anpassung das Cache des Browsers leeren oder die (Test-)Einbindung in einem privaten Browserfenster laden.
Um Texte von einem Online-Dienst in andere Online-Dienste übertragen zu können, gehen Sie wie folgt vor:
Beschreibung | Screenshot |
---|---|
Um Texte von einem Online-Dienst in andere Online-Dienste übertragen zu können, gehen Sie wie folgt vor:
Dieses Vorgehen muss für die anderen Textbausteine unter “variables” wiederholt werden! Da sich insgesamt acht Textbausteine unter “variables” befinden, müssen Sie dieses Vorgehen 8x wiederholen. Alternativ können Sie natürlich manuell die Texte jederzeit übertragen. Die Übertragung funktioniert immer nur von der PRE-Umgebung auf die PRE-Umgebung und von der PRO-Umgebung auf die PRO-Umgebung. Sie können keine Texte von der PRE-Umgebung auf die PRO-Umgebung oder andersherum übertragen! |
Nach dem erfolgreichen Versand eines Antrags erhalten Ihre Bürgerinnen und Bürger eine automatisiert Bestätigungs-Mail mit einem definierten Standard-Text. Folgender Screenshot zeigt dies exemplarisch:
Die Texte müssen nicht zwangsläufig bearbeitet werden. Diesen können Sie optional anpassen, in dem Sie in der Textbearbeitung im OZG Service Management folgende Parameter bearbeiten:
Der Text muss für jede Antragsstrecke angepasst werden, kann aber wie beschrieben auf alle anderen Antragsstrecken mit wenigen Klicks übertragen werden.
Falls Sie angepasste Textänderungen nicht speichern können, gehen Sie wie folgt vor: melden Sie sich vom OZG Service Management ab, löschen den Cache und Cookies Ihres Browsers und melden sich neu an. Nun können alle Änderungen gespeichert werden.
4f. Konfiguration von Pflichtfeldern
Die Antragsstrecken der eWaffe werden standardmäßig mit optionalen und Pflichtfeldern ausgeliefert. Sie können mithilfe des OZG Service Managements bei Bedarf optionale Felder in Pflichtfelder umwandeln.
Beschreibung | Screenshot |
---|---|
Öffnen Sie das OZG Service Management und navigieren Sie zum Übersichtsbereich Ihrer Kommune.
| |
Damit die Änderungen Ihnen angezeigt werden, müssen Sie ggf. den Cache löschen. Es ist nicht möglich, bestehende Pflichtfelder als optional zu konfigurieren. |
5. Antragsstrecken auf Website einbinden
Die Antragsstrecken werden über die Website der antragsbearbeitenden Stelle als Web Component auf der im Self-Service-Ticket angegebenen Domain des Mandanten (Gebietskörperschaft / Polizeibehörde) eingebunden. Dies sollte über die für die Website zuständigen Personen (z.B. Webmaster) erfolgen. Die Einbettung über Web Components ermöglicht eine nahtlose Integration durch responsives Design, Individualisierung der Texte im Antrag, Design-Anpassungen (bspw. Logo, Farben) sowie das Ein-/Ausblenden von Anzeigeelementen. Die technische Einbindung erfolgt gemäß der https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/get-started-now/.
Der Link https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/get-started-now/ ist sehr wichtig für die technische Einbindung. Speichern Sie sich diesen am besten ab.
Um die Antragsstrecken auf Ihrer Webseite einzubetten, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten: Sie betten die Antragsstrecken einzeln auf Ihrer Webseite ein (Kapitel 5a) oder Sie nutzen unsere Bündelungskomponente (Kapitel 5b). Wichtig: Entscheiden Sie sich nur für eine einzige Variante und bearbeiten Sie jeweils nur das entsprechende Kapitel.
5a. Einbindung einzelner Antragsstrecken
In dem folgenden ausklappbaren Codeauszug finden Sie ein Beispiel für die Einbindung der Antragsstrecke “Erteilung grüne WBK als einzelne Person mit der dem technischen Titel “ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung” für die PRO-Umgebung (s.o. Tabelle im 1. Kapitel) . Die hervorgehobenen Teile des Codes sind dienst (Dienstname)- und mandantenspezifisch (AGS) auf deren gewünschte Umgebung (bevorzugt auf PRO) anzupassen. Zusätzlich steht Ihnen die Verwendung des Potleitzahlen-Checks zur Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit Ihrer Behörde optional zur Verfügung.
Hier finden Sie den ausklappbaren Codeauszug für die Einzeleinbindung von Antragsstrecken der eWaffe
Für die Einbindung anderer Antragsstrecken wie z.B. der “Roten WBK für Sammler und Sachverständige” ist der hier angegebene Dienstname durch den “technischen Titel” der Antragsstrecke auf dem OZG Service Management zu ersetzen. Nähere Informationen zu den technischen Titeln der einzelnen Antragsstrecken können Sie der Tabelle im 1. Kapitel entnehmen.
5b. Einbindung mehrerer Antragsstrecken über die Bündelungskomponente eWaffe
Mit der "Bündelungskomponente eWaffe" werden alle Antragsstrecken des Online-Dienstes auf einer einheitlichen Nutzeroberfläche zusammengeführt. Dies hat den Vorteil, dass die „Bündelungskomponente“ eine vereinfachte Implementierung des HTML-Codes auf der Webseite Ihrer Kommune bzw. Behörde ermöglicht. Durch die Einbindung des HTML-Codes der Komponente bedarf es keiner separaten Einbindung des Codes der einzelnen Antragsstrecken, was wiederum die technische Implementierung und die zukünftige Ergänzung von weiteren Diensten erleichtert. Innerhalb der Bündelungskomponente können Sie mit Hilfe von Attributen Darstellung und Funktionsweise individualisieren.
Der folgende Screenshot der Bündelungskomponente ist nur ein Auszug. In diesem sind nur 6/21 der Antragsstrecken der eWaffe zu stehen. Standardmäßig werden mit der Einbettung alle 21 Antragsstrecken zu sehen sein.
Bei Bedarf können Sie ausgewählte Antragsstrecken ausblenden. Wie das funktioniert, finden Sie in Kapitel 5bb.
Sie können die Titel der Antragsstrecken in den Kacheln bearbeiten. Öffnen Sie dazu im OZG Service Management die Textbearbeitung der Bündelungskomponente (ewaffe-buendelungskomponente). Geben Sie den aktuellen Titel in die Suchleiste ein – der korrekte Textbaustein kann dann links aufgerufen werden. Siehe dazu auch Kapitel 4e.
Anleitung:
Eine Demoversion der “Bündelungskomponente” können Sie über die Informationsseite “Digitale Verwaltung as a Service” abrufen. Weitere detaillierte Informationen zu der Implementierung der „Bündelungskomponente“ (am Beispiel des Onlinedienstes Aufenthaltstitel) finden Sie hier.
Neben den Standard-Attributen hat die Bündelungskomponente einige spezielle Attribute, von denen die wichtigsten im Folgenden kurz erläutert werden.
Dienste/Antragsstrecken ausblenden: In der Bündelungskomponente sind alle 21 zur Nachnutzung zur Verfügung stehenden Antragsstrecken enthalten. Sollten Sie bestimmte Dienste nicht anzeigen wollen, können Sie diese über das HTML-Attribut “hide-services“ aus der Anzeige enfernen.
Navigationsleiste verschieben: Die Navigationsleite kann über das HTML-Attribut “page-nav-position-services” pro Antragsstrecke rechts (:right), links (:left) und oben (:top) angezeigt werden.
Postleitzahlencheck: Abweichend von der Einzeleinbindung und dem dort verwendeten HTML-Attribut “plz-check“, ist das HTML-Attribut “plz-check-services“ zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass der PLZ-Check für die Antragsstrecken “Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition”, “Verlängerung einer Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition” und “Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition” aus fachlichen Gründen nicht verwendet werden kann und daher auch nicht angezeigt wird.
Weitere Attribute (z.B. zur Sprachauswahl oder Konfiguration des Nutzerkontos) sind für den Dienst eWaffe derzeit noch nicht verfügbar.
Sollten Sie bereits Antragsstrecken des Online-Dienstes eingebunden haben, können Sie nunmehr diese Web Component komplett durch die “Bündelungskomponente” ersetzen. Bereits individualisierte Texte in einzelnen Antragsstrecken bleiben erhalten.
5ba. Beispiel minimale Einbindung
In dem folgenden ausklappbaren Codeauszug finden Sie ein Beispiel für die minimale Einbindung der “Bündelungskomponente eWaffe” mit der dem technischen Diensttitel “ewaffe-buendelungskomponente” für die PRO-Umgebung. Die hervorgehobenen Teile des Codes sind verpflichtend mandantenspezifisch (AGS) auf den gewünschte Umgebung (bevorzugt auf PRO) anzupassen.
Hier finden Sie im ausklappbaren Teil einen Beispielcode für die minimale Einbindung der Bündelungskomponente eWaffe.
5bb. Beispiel erweiterte Einbindung
In dem folgenden ausklappbaren Codeauszug finden Sie ein Beispiel für die erweiterte Einbindung der “Bündelungskomponente eWaffe” mit der dem technischen Diensttitel “ewaffe-buendelungskomponente” für die PRO-Umgebung. Die hervorgehobenen Teile des Codes sind optional konfigurierbar- und verpflichtend mandantenspezifisch (AGS) auf den gewünschte Umgebung (bevorzugt auf PRO) anzupassen.
Hier finden Sie im ausklappbaren Teil einen Beispielcode für die Bündelungskomponente eWaffe inkl. optional konfigurierbarer Funktionen.
5c. Nutzerkonto
Grundsätzlich sind die Online-Dienste über die BundID sowie die BayernID verwendbar. Über die Einbindung weiterer Nutzerkonten der Länder wird im Einzelfall entschieden.
Der Online-Dienst “Waffenrechtliche Erlaubnisse” ist auch ohne die Verwendung der BundID oder weiterer Bundesländer funktionsfähig. Wenn kein Nutzerkonto oder ausschließlich ein Nutzerkonto mit Basisregistrierung (Benutzername + Passwort) verwendet wird, erfolgt die Authentifizierung der Bürger:innen direkt bei der Waffenbehörde.
5d. Support
Über den Integrationsleitfaden hinaus bieten unsere FAQs weitere nützliche Informationen. Sollten Sie Hilfestellung benötigen, können Sie Ihre Fragen künftig über ein sog. “Support-Ticket” an das Rollout-Team des OZG-Umsetzungsprojekts eWaffe richten. Dieses können Sie unter folgenden Link aufrufen und ausfüllen.
👟 👟 Für eine zügige Fehleranalyse empfehlen wir bei technischen Support-Anfragen folgende Informationen anzugeben:
Kurze Beschreibung des Fehlers
Fehlerzeitpunkt
Links auf Produktions- und Testumgebung
Verwendeter Browser und Browserversion
Verwendetes Betriebssystem
Screenshots (Fehlermeldung und Details, HTML)
Für Fragen und Probleme mit Ihrem Fachverfahren wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hersteller.
5c. Änderungshinweise zu Antragsstrecken
Bitte beachten Sie, dass ggf. technisch oder fachlich bedingte Änderungen an den Antragsstrecken durch die AKDB vorgenommen werden. Durch die zentrale Bereitstellung der Antragsstrecken sind Änderungen direkt für Sie wirksam. Hier können Sie die aktuellen Änderungshinweise einsehen: https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/ .
6. Datenschutzpflichten erfüllen
Ihre antragsbearbeitenden Stellen müssen nachweisen können, dass der Einsatz des Online-Dienstes bei Ihnen datenschutzkonform ist. Das sollte spätestens nach der erfolgreichen Testung und Prüfung erfolgen. Ggf. existiert hierzu ein Prozess oder ein Freigabeverfahren bei Ihnen, bei dem Sie die Zuständigen für den Datenschutz und andere Akteure einbinden können oder müssen. In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:
Datenschutzkonzept inkl. Anlagen können Sie als Abstimmungsgrundlage nutzen und zur eigenen Dokumentation nehmen.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DSGVO erstellen → hierfür können die Informationen aus dem Datenschutzkonzept verwendet werden.
Informationsblatt zur Datenverarbeitung gem. Art 14 + 15 DSGVO erstellen bzw. anpassen → hierfür kann die Vorlage Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) oder das Muster in unserem Downloadbereich genutzt werden.
Die AVV können Sie vorab einsehen und prüfen:
⚠️Bitte beachten Sie, dass diese keine behördenspezifischen Angaben von Ihnen enthält. Wir schicken Ihnen Ihre individualisierte AVV zu, nachdem Sie das Self-Service-Ticket ausgefüllt und wir die technische Konfiguration der Antragsstrecken durchgeführt haben (siehe Kapitel 3). Diese Version muss unterzeichnet und an uns digital zurückgeschickt werden.
⚠️Individuelle Anpassungswünsche zu konkreten Inhalten, die über behördenspezifische Angaben hinaus gehen, können wir leider nicht umsetzen.
🌳Die AVV muss nicht ausgedruckt per Post an die AKDB geschickt werden.
✅ Aus Sicht der AKDB ist der OZG-Online-Dienst inklusive aller Antragsstrecken vollumfänglich datenschutzkonform.
Das Datenschutzkonzept inkl. aller Anlagen liegt vor. Das Muster Informationsblatt Datenschutz finden Sie im Downloadbereich der Nachnutzungsplattform. Das gesamte Datenschutzkonzept inkl. Anlagen stellen wir gerne auf Nachfrage zur Verfügung.
Zur Abgrenzung der datenschutzrechtlichen Verantwortungsbereiche:
Im Rahmen des Meilensteins 2 (Referenzimplementierung) wurde von der AKDB ein Datenschutzkonzept erstellt, das den Ist-Zustand der Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Grundsätze nach Art. 5 DSGVO und der daraus folgenden Anforderungen beim Online-Dienst “Waffenrechtliche Erlaubnisse” dokumentiert. Das Datenschutzkonzept unterstützt die Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Rechenschaftspflicht gem. Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Das Datenschutzkonzept betrachtet die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Online-Dienst “Waffenrechtliche Erlaubnisse”. Der Online-Dienst umfasst den Aufruf des Online-Dienstes auf der Website bis zum Eingang des Anliegens bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stellen. Die Prüfung und Dokumentation der anschließenden Verarbeitung obliegt den antragsbearbeitenden Behörden / Stellen.
Das Datenschutzkonzept wird allen Behörden, die den Online-Dienst nutzen, und den weiteren Beteiligten wie den IT-Dienstleistern zur Verfügung gestellt. Das Datenschutzkonzept wird auch hinsichtlich der getroffenen datenschutzrechtlichen Bewertungen und technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) fortgeschrieben.
Das Datenschutzkonzept behandelt detailliert folgende Themen: Zweck der Verarbeitung, Erforderlichkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten, Verarbeitungsschritte und verarbeitete Daten, Rollen- und Berechtigungskonzept, Löschkonzept, Änderungen am Online-Dienst, Gewährleistung der Betroffenenrechte, Schutzbedarf, Schwellwertanalyse und Risiko, Verweis auf technische und organisatorische Maßnahmen (TOM).
Die datenschutzrechtliche Verantwortung ist wie folgt abgegrenzt:
Verantwortung (Mittel und Zwecke der Verarbeitung) | Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für den Online-Dienst ist die jeweils zuständige antragsbearbeitende Behörde / Stelle. Sie ist für den Vollzug und die dazu erforderliche Erhebung personen-bezogener Daten zuständig. Sie bietet den Online-Dienst auf ihrer Website an. Sie bestimmt insofern über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung. Der Online-Dienst bildet die Anforderungen für eine Antragsstellung im Sinne des OZG ab. Es erfolgt keine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung durch andere Beteiligte am Online-Dienst. |
Auftragsverarbeiter | Landes- oder kommunaler IT-Dienstleister: Der Landes- oder kommunalen IT-Dienstleister sind Auftragsverarbeiter der verantwortlichen antragsbearbeitenden Behörden / Stelle im jeweiligen Bundesland. Sie sind verantwortlich für die IT im Bereich des Landes bzw. der Waffenbehörden. AKDB / H&D: Die AKDB ist Auftragsverarbeiter des Landes- oder kommunalen IT-Dienstleisters und mit der technischen Entwicklung und dem Betrieb des Online-Dienstes beauftragter Dienstleister. |
7. Antragsstrecken und Nachrichtenzustellung testen
Nach der Einrichtung des Online-Dienstes sollte die Funktion der Webseiten-Einbindung sowie die Zustellung der Antragsdaten an das Fachverfahren getestet werden.
Wichtig ist, die entsprechenden Funktionen im Online-Dienst auszuwählen und zu testen, ob die zur Beurteilung des erwarteten Verhaltens des Online-Dienstes geeignet sind. Für die durchzuführenden Tests werden folgende Webbrowser empfohlen, durch die > 95 % der Serviceanfragen abgedeckt werden: Google Chrome, Firefox, Safari, Microsoft Edge, Opera. Die Verwendung anderer Webbrowser kann zu Fehlermeldungen und verringerter Nutzerfreundlichkeit führen. Dies gilt sowohl für Desktop- als für auch Mobile-Browser.
Unterstützend können Sie die folgenden Anwendungsfälle für den Test der Antragsstrecken des Online-Dienstes “waffenrechtliche Erlaubnisse” verwenden. Im Fehlerfall kommunizieren Sie diesen bitte wie gewohnt über Ihr Self-Service-Ticket.
Achten Sie darauf, dass keine Antragsdaten von Testanträgen ins NWR übernommen werden.
Anwendungsfälle:
Aufruf der Webseite mit Antragsstrecke
Prüfung individueller Textanpassungen
Authentifizierung: Anmeldung des Nutzers mit der BundID (oder eines anderen interoperablen Nutzerkontos) möglich?
Eingabefelder: Werden diese korrekt dargestellt, können diese befüllt werden bzw. sind Uploads möglich?
Wird eine Zusammenfassung zur Verfügung gestellt und ist ein Absenden des Antrags möglich?
Können Antragsdaten vom OSCI-Intermediär abgerufen werden?
Werden die abgerufenen Antragsdaten inkl. Anhänge im (Postfach des) Fachverfahren(s) korrekt dargestellt? Hinweis: nach Versand des Antrags bis zur Zustellung ins Fachverfahren können teilweise bis zu 60 Minuten vergehen.
Werden die abgerufenen Daten in die korrekten Datenfelder im Fachverfahren übernommen?
8. Go-live und Bekanntgabe des Produktiv-Links
Bitte informieren Sie uns per E-Mail an eWaffeService@akdb.de über den Go-Live (=Einbindung auf Ihrer Produktiv-Webseite) und geben den Produktiv-Link zur Antragsstrecke bekannt.
Glückwunsch, jetzt haben Sie es geschafft! 🎉
Sie haben den Online-Dienst “Waffenrechtliche Erlaubnisse” erfolgreich eingebunden. Von nun an können Bürger:innen ihre Anträge online stellen.
8a. Abschluss des Rollouts und weiteres Vorgehen im Betrieb
Mit der Meldung des Go-Live mindestens einer Antragsstrecke ist der Rollout des Online-Dienstes abgeschlossen. Von nun an werden fachliche wie technische Anfragen bzgl. aktiv genutzer Antragsstrecken vom AKDB Kundenservice über das Kundenportal AKDB entgegengenommen und bearbeitet.
Sollte in Ihrer Behörde noch kein Admin-Account für das Portal eingerichtet vorliegen, wird der von Ihnen genannten technische Ansprechpartner automatisch von uns als Admin hinterlegt. Dieser Ansprechpartner erhält dazu innerhalb von 5 Werktage automatisch eine Informationsmail zur Einführung in das Kundenportal AKDB.
Sofern in Ihrer Behörde bereits ein Adminzugang besteht, informieren wir Sie in unser abschließenden E-Mail an wen Sie sich konkret hausintern wenden können. Diese Person kann für Sie einen Zugang im Kundenportal der AKDB anlegen.
8b. Auffindbarkeit im Landes- und Bundesportal
Zu guter Letzt müssen die Informationen über die neuen Online-Dienste der Waffenbehörde über das Verwaltungsportal des Landes zugänglich gemacht werden, damit sie an den Portalverbund weitergegeben und auch über das Bundesverwaltungsportal aufgerufen werden können.
Dazu muss die Waffenbehörde eine Person der eigenen Behörde beauftragen, die für die Pflege im Verwaltungsportal des Landes bzw. der Internetseite der Behörde verantwortlich ist, die Informationen (z. B. im Redaktionssystem des Verwaltungsportal des Landes) zu pflegen bzw. bereit zu stellen. Dieser Person müssen Informationen je Online-Dienst (vor allem: Bezeichnung/Titel, kurze Beschreibung was online erledigt werden kann, URL direkt zum Online-Dienst sowie Informationen zur Identifizierung, Online-Zahlungsweise und Sprache neben Deutsch) sowie der Leistungsschlüssel der Leistung, der der Online-Dienst zugeordnet werden muss, mitgeteilt werden.
8c. Erstellung von Deeplinks im Rahmen der Bündelungskomponente zur Eintragung in das Landesportal
Auf Grund der verpflichtenden Meldung von produktiven Online-Antragsstrecken an die Landesportale, ist pro Antragsstrecke ein dedizierter Link an die Portale zu melden. Wie diese Links im Rahmen der Verwendung der Bündelungskomponente aufgebaut sind und erzeugt werden können, ist Inhalt diese Kapitels.
Aufbau der Deeplinks
Grundsätzlich bestehen Links aus einer führenden URL - z.B. der Webseiten-URL Ihrer Behörde. Dies kann je nach Konfiguration aus “www.“ “https://“ oder einer Kombination dessen bestehen. Sind auf dieser URL weitere Unterseiten vorhanden, sind diese gewöhnlich durch ein “/“ von der URL und untereinander getrennt.
Durch ein “#“ markiert wird ein Online-Dienst - in Beispiel unten die Bündelungskomponente eWaffe - auf der Unterseite der URL referenziert.
https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/ewaffe-buendelungskomponente.html#/
Erstellung der Deeplinks für Ihre Einbindung
Basierend auf dem oben beispielhalft erläuterten Link, werden die Schritte zur Erstellung der Deeplinks innerhalb einer eingebundenen Bündelungskomponente erläutert.
Beschreibung | Abbildung |
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Aufruf der Übersichtsseite der Bündelungskomponente Link: https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/ewaffe-buendelungskomponente.html#/ | |
Hinzufügung der Referenz auf den konkreten Online-Dienst innerhalb der Bündelungskomponente
Link (Bspl. grüne WBK): https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/ewaffe-buendelungskomponente.html#ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung | |
Kopieren des Links und Test in einem anderen Browser(-fenster)
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9. Optionale Funktionen der Antragsstrecken
Im Folgenden werden optionale Funktionen ihrer Antragsstrecken genannt, die für die Funktionalität nicht verpflichtend zu konfigurieren sind, welche aber eine sinnvolle technische und fachliche Ergänzung zu den Basisfunktionalitäten darstellen.
9a. Postleitzahlen-Check (PLZ-Check)
9b. Mehrsprachigkeit
Der Online-Dienst kann zu einem späteren Projektzeitpunkt mehrsprachig angeboten werden. Gemäß der Anleitung auf der Entwicklungsplattform “Digitale Verwaltung as a Service” kann dann das Attribut “language selection” genutzt werden.