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Zur Übersicht des Integrationsleitfadens

  •  Prüfen, ob ein Nutzerkonto für den Online-Dienst eingebunden werden soll.
  •  Anleitung zur Einbindung eines Nutzerkontos zur Kenntnis nehmen.

Grundsätzlich sind die Online-Dienste auch ohne den Basisdienst Nutzerkonto verwendbar, da die Authentifizierung der antragstellenden Person vor Ort in der zuständigen Ausländerbehörde erfolgen muss.  Für Für eine nutzerzentrierte Anwendung der Online-Dienste und um der Erfüllung des Reifegrad 3 möglichst nahe zu kommen, sollte durch die anschließende Kommune anschließende Kommune ein Nutzerkonto gleichwohl angebunden werden. 

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Hinweis: Die Anbindung des Nutzerkontos wurde Anfang 2022 mit dem Nutzerkonto Brandenburg und der Antragsstrecke “Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit” pilotiert. Aktuell stehen das Nutzerkonto Bund, Bayern, MV und NRW zur Verfügung.

⚠️ Bei der Aktivierung der Nutzerkontenfunktionalität wird Ihnen verpflichtend die BundID sowie das Nutzerkonto Ihres Landes (soweit technisch angebunden) angezeigt.

⚠️ Die Antragsstrecke “Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens” bildet hier eine Ausnahme: Bei dieser Antragsstrecke wird bei der Aktivierung der Nutzerkontofunktionalität standardisiert “Mein Unternehmenskonto” angezeigt. Es wird kein Landesnutzerkonto oder die BundID als Anmeldeoption für diese Antragsstrecke angezeigt.

Die Postfächer der Nutzerkonten dienen zukünftig als Basisfunktionalität für die Integration des „Rückkanals“.

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