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Im Bereich Waffenrecht hat der Freistaat Bayern die Federführung des Projekts „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ übernommen, in Co-Federführung mit dem Saarland und unter enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie den Kommunalen Spitzenverbänden. Die Gesamtprojektleitung für dieses Umsetzungsprojekt liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Digitales, mit der Umsetzung beauftragt ist die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB). Ziel des Projekts ist es, die Beantragung der grünen, gelben, roten WBK, die Erteilung einer WBK für Schießsportvereine oder für jagdliche Vereinigungen und weitere Leistungen bis Ende des Jahres waffenrechtlicher Erlaubnisse wie die Anzeige Erwerb, Anzeige Überlassung, des kleinen Waffenscheins sowie der Waffenbesitzkarten und vieler weiterer Leistungen online zu ermöglichen. Nach erfolgreicher Pilotierung steht der Online-Dienst den Waffenbehörden aller nachnutzungsinteressierten Bundesländer zur Verfügung. Die Umsetzung nach dem EfA-Prinzip ist dabei besonders auf Standardisierung, Dauerhaftigkeit, Qualität und Kostenreduktion ausgerichtet. Je mehr Länder und kommunale Waffenbehörden den Online-Dienst nachnutzen, desto günstiger und attraktiver wird dieser für alle Beteiligten.
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Im Vordergrund steht die nutzerzentrierte und durchgehende digitale Umsetzung des Antrages, beginnend vom Front-End bis in das kommunale Fachverfahren (Back-End), ohne Medienbrüche zwischen Antragseingang und der behördeninternen Bearbeitung. Insbesondere sollen die Prozesse für alle Nutzenden modernisiert und beschleunigt werden, Formulare dabei waffenrechtlich korrekt und aktuell sein, die Qualität der Datenerfassung erheblich erhöht werden und Synergien zwischen Online-Diensten und der weiteren Modernisierung der Waffenverwaltung bei der Gestaltung geschlossener Prozessketten bis hin zum Nationalen Waffenregister erschlossen werden.
Mit diesem Angebot können die Waffenbehörden einen wesentlichen Schritt in die digitale Zukunft gehen. Die Pilotierung der ersten Anträge (grüne, gelbe und rote WBK) hat bereits begonnen, der Rollout in die Fläche und zugleich die Ergänzung aller weiteren Anträge starten im Herbst 2022.
Aktuelle Ankündigung
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Der gesamte Leistungsumfang steht allen Waffenbehörden zur Jahresmitte 2023 zur Mitnutzung zur Verfügung und der bundesweitere Rollout hat bereits begonnen.
Info |
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