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Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zur Integration und Nutzung des Online-Dienstes “Waffenrechtliche Erlaubnisse”. Stand: 03 Jun |
Inhaltsverzeichnis
Table of Contents | ||||||
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Nr. | Antragsstrecke | Technischer Titel der Antragsstrecke | Leika-ID | Umsetzungsstand |
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1 | Grüne WBK - Erstantrag | ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung | 99089018001015 | |
2 | Gelbe WBK - Erstantrag | ewaffe-gelbe-wbk-sportschuetze-erteilung | 99089018001016 | |
3 | Rote WBK - Erstantrag (Waffen- und Munitionssammler bzw. Sachverständige) | ewaffe-rote-wbk-erteilung | 99089018001019 (Sammler) 99089018001002 (Sachverständige) | |
4 | Kleiner Waffenschein Erteilung | ewaffe-kleiner-waffenschein-erteilung | 99089124001000 | |
5 | Anzeige Erwerb | ewaffe-wbk-eintragung-erwerb | 99089087261000 | |
6 | Anzeige Überlassung | ewaffe-wbk-austragung-ueberlassung | 99089035261000 | |
7 | WBK Vereine - Erstantrag (Schießsportliche Vereine und jagdliche Vereinigungen) | ewaffe-wbk-vereine-erteilung | 99089018001017 (Schießsportliche Vereine) 99089018001018 (Jagdliche Vereinigungen) | |
8 | Voreintrag | ewaffe-wbk-voreintrag | 99089018001022 (WBK Grün) 99089018001020 (Schießsport) 99089018001021 (Jagd) | |
9 | Europäischer Feuerwaffenpass Ausstellung | ewaffe-eu-feuerwaffenpass-ausstellung | 9908901001200099089010012001 | |
10 | Waffenschein Erteilung | ewaffe-waffenschein-erteilung | 99089122001000 | |
11 | Waffenschein Verlängerung | ewaffe-waffenschein-verlaengerung | 99089122020000 | |
12 | Europäischer Feuerwaffenpass Verlängerung | ewaffe-eu-feuerwaffenpass-verlaengerung | 9908901002000099089010020001 | |
13 | Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports Bewilligung | ewaffe-ausnahme-mindestalter-schiessstaetten | 99089097017000 | |
14 | Erlaubnis zum Schießen | ewaffe-schiesserlaubnis-erteilung | 99089088001000 | |
15 | Anzeige Unbrauchbarmachung | ewaffe-anzeige-unbrauchbarmachung | 99089108261000 | |
16 | Nachweis Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen | ewaffe-blockiersystem-erbwaffen | 99089173169000 | |
17 | WBK grün Erbfall | ewaffe-wbk-erbfall | 99089018001001 | |
18 | Anzeige Verlust | ewaffe-anzeige-verlust | 99089107261000 | |
19 | Erlaubnis zur Mitnahme Erteilung | ewaffe-mitnahme-erteilung | 99089130001000 | |
20 | Erlaubnis zur Mitnahme Verlängerung | ewaffe-mitnahme-verlaengerung | 99089130020000 | |
21 | Verbringung von Waffen | ewaffe-verbringung-erteilung | 9908918800100099089188001001 | |
22 | Bescheid Widerspruch | ewaffe-bescheid-widerspruch | in Entwicklung | |
tbd | Antragslotse | tbd | keine LeiKa-ID | in Entwicklung |
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Note |
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Wichtiger Hinweis für Waffenbehörden aus Baden-Württemberg Wenn Ihre Waffenbehörde sich nicht im zentralen Betrieb der Komm.ONE befindet, müssen Sie bei Komm.ONE unter clearingcenter@komm.one den DVDV-Eintrag beantragen und dabei Zertifikat mitschicken (siehe Kapitel 2a, 2b & 2c). Für folgende Waffenbehörden trifft dies zu:
Für die übrigen 130 Waffenbehörden im zentralen Betrieb bei der Komm.ONE wurde der DVDV-Eintrag per Stellvertreter-Zertifikat bereits im Rahmen der Pilotierung vorgenommen! Für diese 130 Waffenbehörden entfallen folgende Schritte aus dem Integrationsleitfaden:
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Eigenschaft | Beispiel Waffenbehörde | ||||||
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Organisationskategorie | Waffenbehörde | ||||||
Behördenname | Landratsamt Beispielname / Name der zuständigen Polizeistelle Beispielname / Gemeindeverwaltung Beispielname | ||||||
Behördenanschrift | Beispielstraße 1, 12345 Beispielstadt | ||||||
Kurzbezeichnung der dazugehörigen Dienste gem. DVDV-Eintragungskonzept | XeWaffe12WBKXeWaffe13WBK-wap2wab | ||||||
DVDV-Präfix | wab | ||||||
DVDV-Organisations-ID (nähere Erläuterung in der nachfolgenden Tabelle) | 123456780000 (Produktion)
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Stelle | Erläuterung |
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Präfix | Der Wert “wab” ist der feststehende Präfix für alle behördlichen Nutzenden. |
Stelle 1-8: | Diese Stellen sind für den Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) Ihrer Gebietskörperschaft / Polizeibehörde vorgesehen. Je nach Art der Gebietskörperschaft / der Polizeibehörde sind hierbei unterschiedliche Konventionen zu beachten. Diese werden im Folgenden aufgeführt: Gemeinden Alle Gemeinden besitzen einen 8-stelligen AGS, welcher hier eingefügt wird Beispiel Stadt Starnberg: 09188139 Landkreise Landkreise besitzen üblicherweise einen 5-stelligen AGS, welcher durch drei Nullen am Ende der Schlüssels aufgefüllt wird Beispiel Landkreis Starnberg: 09188000 Polizeibehörden Polizeibehörden besitzen üblicherweise keinen AGS, weshalb der Landkreisschlüssel oder der Gemeindeschlüssel des Standortes des Behörde anzugeben ist. Beispiel Polizeibehörde mit Sitz im Landkreis Starnberg: 09188000 Beispiel Polizeibehörde mit Sitz in der Stadt Starnberg und einer Zuständigkeit für die Stadt und den Landkreis Starnberg: 09188139 |
Stelle 9-10: | 00 (Als Standardwert ist die 00 anzugeben. Diese Angabe wird seitens der DVDV pflegenden Stelle geprüft und hochgezählt, falls eine weitere antragsverarbeitende Behörde vor Ort bereits eingetragen ist) |
Stelle 11-12: | 00 = produktiv verwendeter Schlüssel |
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Tip |
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Während die DVDV Pflegende Stelle Ihre Behörde in das DVDV einträgt und Ihnen Ihre DVDV-Organisations-ID mitgeteilt, können Sie mit der Hinterlegung Ihrer Basisdaten beginnen. Dies wird im nachfolgenden Kapitel 3 behandelt. |
3. Self-Service Ticket befüllen & Basisdaten eingeben
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Note |
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Um die Antragsstrecken der eWaffe nutzen zu können, muss das Fachverfahren in der aktuellen Version installiert und insbesondere korrekt konfiguriert sein. Beachten Sie dazu die Hinweise des Herstellers. Bevor Sie die Antragsstrecken online setzen, empfehlen wir, den Antragseingang ausführlich zu testen! (siehe dazu Kapitel 7) |
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3. Self-Service Ticket befüllen & Basisdaten eingeben
Sobald Sie die Nachnutzung angemeldet haben und die Voraussetzungen für Routing und Transport der Antragsdaten bis zum landesspezifischen OSCI-Intermediär geschaffen haben, können Sie die Einrichtung des Mandanten für Ihre Organisation mithilfe eines sog. “Self-Service-Tickets” beantragen. Im elektronischen Self-Service-Ticket sind alle Daten anzugeben, die seitens der AKDB für die technische Bereitstellung der Antragsstrecken benötigt werden. Mit dem Ausfüllen und Absenden des Self-Service-Tickets stellen wir Ihnen standardmäßig alle Antragsstrecken bereit, die aktuell zur Nachnutzung verfügbar sind (siehe Kapitel 1).
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Nachträgliche Bearbeitungen des Self-Service-Tickets nach der Übermittlung können in Absprache mit dem Rollout-Team getätigt werden.
Anhand der eingereichten Daten erfolgt die Einrichtung Ihres Mandanten und der Antragsstrecken mit Ihrem AGS durch die AKDB. Sie werden per E-Mail über die erfolgreiche Einrichtung informiert. Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen auch Ihren Spam-Ordner.
Weiterhin erhalten die angegebenen fachlichen und technischen Ansprechpersoneneine E-Mail mit einem Einladungslink für die Mandantenkonfiguration für die “PRO-Umgebung” des OZG Service Managements (weiteres dazu siehe unten im Abschnitt 4c).
Panel | ||||||||
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Parallel dazu können Sie die Muster-AVV für die eWaffe vorab einsehen und prüfen. Dies spart wertvolle Zeit im weiteren Verlauf des Rollouts. Alle notwendigen Informationen finden Sie im Kapitel 6. |
4. Zugang zum OZG Service Management erhalten und Antragsstrecken individualisieren
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4. Zugang zum OZG Service Management erhalten und Antragsstrecken individualisieren
Das OZG Service Management ist die Management-Oberfläche und das Bearbeitungstool für die Online- und EfA-Dienste der AKDB. Dort finden Sie einen Bereich für Ihre Kommune und können z.B. Textbausteine in den Antragsstrecken anpassen.
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Beschreibung | Screenshot | ||||
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Um Texte von einem Online-Dienst in andere Online-Dienste übertragen zu können, gehen Sie wie folgt vor:
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In dem folgenden ausklappbaren Codeauszug finden Sie ein Beispiel für die Einbindung der Antragsstrecke “Erteilung grüne WBK als einzelne Person mit der dem technischen Titel “ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung” für die PRO-Umgebung (s.o. Tabelle im 1. Kapitel) .Die hervorgehobenen Teile des Codes sind dienst (Dienstname)- und mandantenspezifisch (AGS) auf deren gewünschte Umgebung (bevorzugt auf PRO) anzupassen. Zusätzlich steht Ihnen die Verwendung des Potleitzahlen-Checks zur Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit Ihrer Behörde optional zur Verfügung.
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<html lang="de"> <head> <meta charset="UTF-8"> <meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1.0"> <title>Antrag zur Erteilung einer grünen Waffenbesitzkarte für einzelne Personen</title> <link rel="stylesheet" href="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/themes/tf-blue.css"> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/polyfill/polyfill.js"></script> </head> <body style="margin-top: 4rem;"> <ewaffe-gruene-wbk-person-erteilungags="09000001" plz-check></ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung/ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung.js" charset="UTF-8"></script> </body> </html> |
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In dem folgenden ausklappbaren Codeauszug finden Sie ein Beispiel für die minimale Einbindung der “Bündelungskomponente eWaffe” mit der dem technischen Diensttitel “ewaffe-buendelungskomponente” für die PRO-Umgebung.Die hervorgehobenen Teile des Codes sind verpflichtend mandantenspezifisch (AGS) auf den gewünschte Umgebung (bevorzugt auf PRO) anzupassen.
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Hier finden Sie im ausklappbaren Teil einen Beispielcode für die minimale Einbindung der Bündelungskomponente eWaffe. |
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<html lang="de"> <head> <meta charset="UTF-8"> <meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1.0"> <link rel="stylesheet" href="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/themes/tf-blue.css"> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/polyfill/polyfill.js"></script> </head> <body style="margin-top: 4rem;"> <ewaffe-buendelungskomponente ags="12345678" ></ewaffe-buendelungskomponente> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/ewaffe-buendelungskomponente/ewaffe-buendelungskomponente.js" charset="UTF-8"></script> </body> </html> |
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In dem folgenden ausklappbaren Codeauszug finden Sie ein Beispiel für die erweiterte Einbindung der “Bündelungskomponente eWaffe” mit der dem technischen Diensttitel “ewaffe-buendelungskomponente” für die PRO-Umgebung.Die hervorgehobenen Teile des Codes sind optional konfigurierbar- und verpflichtend mandantenspezifisch (AGS) auf den gewünschte Umgebung (bevorzugt auf PRO) anzupassen.
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Hier finden Sie im ausklappbaren Teil einen Beispielcode für die Bündelungskomponente eWaffe inkl. optional konfigurierbarer Funktionen. |
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<html lang="de"> <head> <meta charset="UTF-8"> <meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1.0"> <link rel="stylesheet" href="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/themes/tf-blue.css"> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/polyfill/polyfill.js"></script> </head> <body style="margin-top: 4rem;"> <ewaffe-buendelungskomponente hide-services="ewaffe-wbk-austragung-ueberlassung" ags="12345678" page-nav-position-services="ewaffe-gelbe-wbk-sportschuetze-erteilung:right" plz-check-services="ewaffe-ausnahme-mindestalter-schiessstaetten,ewaffe-wbk-eintragung-erwerb,ewaffe-wbk-austragung-ueberlassung,ewaffe-anzeige-unbrauchbarmachung,ewaffe-anzeige-verlust,ewaffe-wbk-erbfall,ewaffe-schiesserlaubnis-erteilung,ewaffe-mitnahme-erteilung,ewaffe-mitnahme-verlaengerung,ewaffe-verbringung-erteilung,ewaffe-eu-feuerwaffenpass-ausstellung,ewaffe-eu-feuerwaffenpass-verlaengerung,ewaffe-gelbe-wbk-sportschuetze-erteilung,ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung,ewaffe-kleiner-waffenschein-erteilung,ewaffe-blockiersystem-erbwaffen,ewaffe-rote-wbk-erteilung,ewaffe-wbk-voreintrag,ewaffe-waffenschein-erteilung,ewaffe-waffenschein-verlaengerung,ewaffe-wbk-vereine-erteilung" ></ewaffe-buendelungskomponente> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/ewaffe-buendelungskomponente/ewaffe-buendelungskomponente.js" charset="UTF-8"></script> </body> </html> Hinweis: Hinter den blau hinterlegten HTML-Attributen ist eine kommaseparierte Liste der gewünschten technischen Titel zwischen Anführungszeichen einzutragen. Diese finden Sie in Kapitel 1 in der Tabellenspalte “Technischer Titel der Antragsstrecke (ID im OZG-Service-Management)” hide-services: Hiermit können Sie Antragsstrecken ausblenden. page-nav-position-services: Hiermit können Sie die Position der Navigation bestimmen. Hinter dem technischen Titel muss ein Doppelpunkt und die Position gesetzt werden. Mögliche Konfigurationen: “:left”, “:right”, “:top” plz-check-services: Hiermit können Sie den PLZ-Check für Antragsstrecken aktivieren. |
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Bitte beachten Sie, dass ggf. technisch oder fachlich bedingte Änderungen an den Antragsstrecken durch die AKDB vorgenommen werden. Durch die zentrale Bereitstellung der Antragsstrecken sind Änderungen direkt für Sie wirksam. Hier können Sie die aktuellen Änderungshinweise einsehen: https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/ .
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6.
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Ihre antragsbearbeitenden Stellen müssen nachweisen können, dass der Einsatz des Online-Dienstes bei Ihnen datenschutzkonform ist. Das sollte spätestens nach der erfolgreichen Testung und Prüfung erfolgen. Ggf. existiert hierzu ein Prozess oder ein Freigabeverfahren bei Ihnen, bei dem Sie die Zuständigen für den Datenschutz und andere Akteure einbinden können oder müssen. In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:
Datenschutzkonzept inkl. Anlagen können Sie als Abstimmungsgrundlage nutzen und zur eigenen Dokumentation nehmen.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DSGVO erstellen → hierfür können die Informationen aus dem Datenschutzkonzept verwendet werden.
Informationsblatt zur Datenverarbeitung gem. Art 14 + 15 DSGVO erstellen bzw. anpassen → hierfür kann die Vorlage Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) oder das Muster in unserem Downloadbereich genutzt werden.
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Die AVV können Sie vorab einsehen und prüfen:
⚠️Bitte beachten Sie, dass diese keine behördenspezifischen Angaben von Ihnen enthält. Wir schicken Ihnen Ihre individualisierte AVV zu, nachdem Sie das Self-Service-Ticket ausgefüllt und wir die technische Konfiguration der Antragsstrecken durchgeführt haben (siehe Kapitel 3). Diese Version muss unterzeichnet und an uns digital zurückgeschickt werden. ⚠️Individuelle Anpassungswünsche zu konkreten Inhalten, die über behördenspezifische Angaben hinaus gehen, können wir leider nicht umsetzen. 🌳Die AVV muss nicht ausgedruckt per Post an die AKDB geschickt werden. ✅ Aus Sicht der AKDB ist der OZG-Online-Dienst inklusive aller Antragsstrecken vollumfänglich datenschutzkonform. |
Tip |
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Das Datenschutzkonzept inkl. aller Anlagen liegt vor. Das Muster Informationsblatt Datenschutz finden Sie im Downloadbereich der Nachnutzungsplattform. Das gesamte Datenschutzkonzept inkl. Anlagen stellen wir gerne auf Nachfrage zur Verfügung. |
Zur Abgrenzung der datenschutzrechtlichen Verantwortungsbereiche:
Im Rahmen des Meilensteins 2 (Referenzimplementierung) wurde von der AKDB ein Datenschutzkonzept erstellt, das den Ist-Zustand der Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Grundsätze nach Art. 5 DSGVO und der daraus folgenden Anforderungen beim Online-Dienst “Waffenrechtliche Erlaubnisse” dokumentiert. Das Datenschutzkonzept unterstützt die Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Rechenschaftspflicht gem. Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Das Datenschutzkonzept betrachtet die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Online-Dienst “Waffenrechtliche Erlaubnisse”. Der Online-Dienst umfasst den Aufruf des Online-Dienstes auf der Website bis zum Eingang des Anliegens bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stellen. Die Prüfung und Dokumentation der anschließenden Verarbeitung obliegt den antragsbearbeitenden Behörden / Stellen.
Das Datenschutzkonzept wird allen Behörden, die den Online-Dienst nutzen, und den weiteren Beteiligten wie den IT-Dienstleistern zur Verfügung gestellt. Das Datenschutzkonzept wird auch hinsichtlich der getroffenen datenschutzrechtlichen Bewertungen und technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) fortgeschrieben.
Das Datenschutzkonzept behandelt detailliert folgende Themen: Zweck der Verarbeitung, Erforderlichkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten, Verarbeitungsschritte und verarbeitete Daten, Rollen- und Berechtigungskonzept, Löschkonzept, Änderungen am Online-Dienst, Gewährleistung der Betroffenenrechte, Schutzbedarf, Schwellwertanalyse und Risiko, Verweis auf technische und organisatorische Maßnahmen (TOM).
Die datenschutzrechtliche Verantwortung ist wie folgt abgegrenzt:
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Verantwortung (Mittel und Zwecke der Verarbeitung)
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Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für den Online-Dienst ist die jeweils zuständige antragsbearbeitende Behörde / Stelle.
Sie ist für den Vollzug und die dazu erforderliche Erhebung personen-bezogener Daten zuständig. Sie bietet den Online-Dienst auf ihrer Website an. Sie bestimmt insofern über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung.
Der Online-Dienst bildet die Anforderungen für eine Antragsstellung im Sinne des OZG ab. Es erfolgt keine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung durch andere Beteiligte am Online-Dienst.
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Auftragsverarbeiter
Landes- oder kommunaler IT-Dienstleister:
Der Landes- oder kommunalen IT-Dienstleister sind Auftragsverarbeiter der verantwortlichen antragsbearbeitenden Behörden / Stelle im jeweiligen Bundesland. Sie sind verantwortlich für die IT im Bereich des Landes bzw. der Waffenbehörden.
AKDB / H&D:
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Datenschutz
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes - OZGÄndG („OZG 2.0“) wurde eine zentrale, datenschutzrechtliche Verantwortung der den Onlinedienst betreibenden Behörde normiert (§ 8a Abs. 4 OZG n.F.).
Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung ist eine Unterzeichnung einer datenschutzrechtlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung durch die jeweils einzelnen (kommunalen) Behörden nicht mehr notwendig. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales (StMD) übernimmt als betreibende Behörde ab sofort für den EfA-Online-Dienst „eWaffe“ die zentrale datenschutzrechtliche Verantwortung.
Zur Nachvollziehbarkeit von Datenflüssen und Funktionalitäten des Online-Dienst, steht das Datenschutzkonzept inkl. Anlagen im Downloadbereich der Nachnutzungsplattform zur Verfügung. Das gesamte Datenschutzkonzept inkl. Anlagen stellen wir gerne auf Nachfrage zur Verfügung.
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Für nachnutzende kommunale Waffenbehörden gibt es keine Tätigkeiten in diesem Gebiet. |
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7. Antragsstrecken und Nachrichtenzustellung testen
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Anwendungsfälle:
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Sofern in Ihrer Behörde bereits ein Adminzugang Admin-Zugang besteht, informieren wir Sie in unser abschließenden E-Mail an wen Sie sich konkret hausintern wenden können. Diese Person kann für Sie einen Zugang im Kundenportal der AKDB anlegen.
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Grundsätzlich bestehen Links aus einer führenden URL - z.B. der Webseiten-URL Ihrer Behörde. Dies kann je nach Konfiguration aus “www.“ “https://“ oder einer Kombination dessen bestehen. Sind auf dieser URL weitere Unterseiten vorhanden, sind diese gewöhnlich durch ein “/“ von der URL und untereinander getrennt.
Durch ein “#“ markiert wird ein Online-Dienst - in Beispiel unten die Bündelungskomponente eWaffe - auf der Unterseite der URL referenziert.
https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/ewaffe-buendelungskomponente.html#/
Erstellung der Deeplinks für Ihre Einbindung
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Nachdem Sie Ihre einzelnen Antragsstrecken erfolgreich technisch eingebunden und die Textvariablen (variables) im OZG Service Management angepasst haben, können Sie den sogenannten “PLZ-Check” Ihren Antragsstrecken hinzufügen. Mithilfe des PLZ-Check wird eine Zuständigkeitsüberprüfung vorgenommen. Das bedeutet, dass Ihre Bürger*innen die Postleitzahl ihres aktuellen Hauptwohnsitzes eingeben müssen. Es wird dann ermittelt, ob Ihre Waffenbehörde für die Bearbeitung des Anliegens zuständig ist. Falls dies der Fall ist, können die Bürger*innen die Antragsstrecke starten. Falls dies nicht der Fall ist, wird der Start der Antragsstrecke nicht möglich sein. Unter https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung.html#/ ist dies am Beispiel der Grünen WBK einzusehen.
Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen, um den PLZ-Check einer Antragsstrecke hinzufügen zu können:
Um den PLZ-Check zu konfigurieren, gehen Sie bitte wie folgt vor:
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