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Organisatorisches

Frage

Antwort

An wen kann ich mich als Behörde wenden?

Wenn Sie Fragen zur Anbindung an den Onlinedienst haben, um diesen für Ihre Bürger:innen anbieten zu können, können Sie diese jederzeit im Self Service Portal stellen. Dieses finden Sie hier: Einbürgerung - Jira Service Management (atlassian.net). Alternativ können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: Einbuergerung@d-nrw.de. (Darüber hinaus gibt es einen Ansprechpartner des jeweiligen Bundeslandes im Steuerungskreis. Dieser sollte Ihnen den Namen des Umsetzungsverantwortlichen in Ihrem Bundesland bzw. den Namen Ihres Kommunalvertreters nennen können.) 

Ist ein Support für Behörden vorgesehen?

Unter "https://digitale-verwaltung.atlassian.net/servicedesk/customer/portals" gelangen Sie auf ein Self-Service-Portal. Dort können Behörden ihre Anfragen / Anliegen in Form eines Tickets schriftlich stellen. Wichtig ist, dass alle relevanten Pflichtfelder ausgefüllt werden, um die Anfrage dann an den Support zur weiteren Bearbeitung weiterleiten zu können. Jegliche weitere Kommunikation erfolgt im Anschluss über das Ticket.

Wer sind die Mitglieder des Steuerungskreises?

Die Teilnahme am Steuerungskreis kann entweder als stimmberechtigtes Mitglied oder als Gast ohne Stimmrecht erfolgen, mit Ausnahme des Umsetzungsteams. Zu den Mitgliedern gehören Vertreter des Umsetzungsteams und aller nachnutzenden Bundesländer. Als Gast können, in Absprache mit dem Vorsitz oder dem Umsetzungsteam, alle Interessierten teilnehmen. Derzeit sind insgesamt 11 Bundesländer stimmberechtigte Steuerungskreismitglieder und haben somit Interesse bekundet, den Online-Dienst nachnutzen zu wollen: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Worum geht es in diesem Projekt?

Im OZG-Umsetzungsprojekt Einbürgerung wird der initiale Einbürgerungsantrag digitalisiert. Die Online-Lösung ist ein zentral betriebenes Web-Frontend für Antragsteller:innen, d. h. über die zentrale Einstiegsseite www.antragsservice-einbuergerung.de gelangt der Antragsteller:in zum Quick-Check / Antrag. Wenn die zuständige Stelle bereits angebunden ist, kann der Antrag direkt ausgefüllt, bezahlt und an die ausgewählte zuständige Stelle abgeschickt werden. Neben der zentralen Einstiegsseite können die zuständigen Stellen den Antragsservice über ein HTML5-Snippet auf ihrer Behördenwebsite implementieren.

Wie können/sollen Spaß- oder Nonsensanträge vermieden werden?

Technisch lassen sich „Spaßanträge“ nicht vermeiden, jedoch ist aufgrund der hohen Kosten des Antrags (255€), wenn überhaupt, mit einer sehr kleinen Anzahl an Spaßanträgen zu rechnen. Grundsätzlich ließen sich diese auch nicht analog vermeiden, auch wenn die Einbürgerungsbehörden diese in persönlichen Beratungsgesprächen sicherlich gering halten. Aber die Hürde der Antragskosten und der Aufwand, der mit der Antragstellung verbunden ist, zeigen bei unseren bereits angeschlossenen Kommunen, dass „Spaßanträge“ in der Praxis nicht vorkommen.

An wen richtet sich die digitale Einbürgerung?

Die Digitale Einbürgerung richtet sich in erster Linie an Antragsteller:innen und Einbürgerungsbehörden, für die der Prozess der Einbürgerung verschlankt wird. Die Antragsteller:innen bekommen transparent Infotexte angezeigt, wodurch weniger Beratungsbedarf entsteht. Auch Sachbearbeiter profitieren durch die Effizienzgewinne der Digitalisierung von dieser Lösung.

Gibt es den Einbürgerungsantrag / Quick-Check auch in anderen Sprachen?

Derzeit ist nicht vorgesehen den Einbürgerungsantrag / Quick-Check in anderen Sprachen anzubieten, da für die Einbürgerung Deutschkenntnisse eine Voraussetzung sind.

Finanzierung 

Die Kostenverteilung auf die einzelnen Kommunen in einem Bundesland ist von der länderspezifischen Regelung abhängig. Dies können Sie bei den Verantwortlichen in Ihrem Bundesland erfragen.

Ist die Nachnutzung der digitalen Einbürgerung für Kommunen verpflichtend?

Nein, die Anbindung an den Online-Dienste und die Nutzung werden nicht verpflichtend sein.

Wann ist Pilotierung abgeschlossen und wann wird es Kick Off Veranstaltung geben?

Dies ist immer im Einzelfall zu betrachten. Die verschiedenen Konstellationen werden geprüft und rechtzeitig zu einem Kick-Off-Termin mit anschließender Pilotierung eingeladen.

Lohnt sich Beschaffung des Zertifikats schon vor Kick Off Termin?

Die Zertifikatsbeschaffung dauert in der Regel mehrere Wochen, deshalb kann es durchaus sinnvoll sein diese frühzeitig zu starten, auch schon vor dem Kick-Off Termin im Bundesland.

Datenschutz

Frage

Antwort

Wie ist das Vertrauensniveau der digitalen Einbürgerung bewertet und definiert worden?

Durch den Antragsservice wird lediglich die initiale Antragsstellung digitalisiert, d.h. dass weiterhin Vor-Ort-Termine durchgeführt werden, in denen die Echtheit der bereitgestellten Dokumente geprüft werden können. Gleichzeitig führt die hohe Gebühr (255€) dazu, dass nur seriöse Anträge eingereicht werden. Aus o.g. Gründen wurde für den Antragsservice das Vertrauensniveau „niedrig“ festgelegt. Um zur Antragstellung zu gelangen müssen Sie sich im Vorfeld mit einem Nutzerkonto anmelden, hierüber können Sie das Vertrauensniveau festlegen.

Verlangt die Einbettung des Online-Dienstes in die eigene Website nicht die Zustimmung des Nutzers für die Anzeige externer Inhalte?

Es handelt sich bei der Einbindung des Online-Dienstes datenschutzrechtlich nicht um eine Übermittlung an einen Dritten oder eine gemeinsame Verantwortung, sondern um eine Auftragsverarbeitung des Verantwortlichen. Das der Inhalt „woanders“ liegt/eingebunden wird, ist rechtlich unerheblich. Der Inhalt wird rechtlich so behandelt als gehöre er zur Website des/der Verantwortlichen. Im Unterschied dazu gelten Dienstleister wie YouTube, Twitter etc. nicht als Auftragsverarbeiter, sondern je nach Einschätzung als Dritte oder gemeinsame Verantwortliche, da sie die Daten nicht nur im Auftrag, sondern als Werbeplattformen eben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten. Im Ergebnis braucht es für die Übermittlung an diese eine eigene Rechtsgrundlage. Sie „erben“ nicht wie der Auftragsverarbeiter die Rechtsgrundlage des/der Verantwortlichen. Da viel Unsicherheit herrscht, ob hierzu Rechtsgrundlagen tragen, die darauf aufbauen, dass die Einbindung „erforderlich“ ist, holen sich Webseitenbetreiber oft pauschal die Einwilligung bei den Nutzenden, indem sie etwa Zwei-Klick-Lösungen vor der Einbettung implementieren.

Gibt es ein IT-Sicherheitskonzept für den Online-Dienst?

Es existiert ein BSI-zertifiziertes IT-Sicherheitskonzept der AKDB, welches den Dienst Einbürgerung einschließt. Eine vollständige Zurverfügungstellung des IT-Sicherheitskonzepts für die Kommunen ist im IT-Sicherheitsmanagement des ZIT-BB und auch der AKDB nicht vorgesehen. Der Grund dafür ist vor allem die Vertraulichkeit der im Informationssicherheitsmanagementsystem hinterlegten Informationen. Das gilt insbesondere vor dem – auch Praktikabilitäts- und Zweckmäßigkeitsfragen aufwerfenden – Hintergrund, dass an dem Online-Dienst zumindest mittelbar eine Reihe von IT-Systemen beteiligt sind. Die vollständige Zurverfügungstellung eines IT-Sicherheitskonzepts ist datenschutzrechtlich zudem nicht erforderlich. Weder aus den Vorschriften zur Auftragsverarbeitung in Art. 28 DSGVO noch aus den Pflichten des Verantwortlichen geht die konkrete verpflichtende Form des Nachweises und der Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen beim Verantwortlichen hervor. Nach hiesiger Auffassung genügt eine Zusammenfassung der für den Online-Dienst wesentlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, wie sie bereitgestellt wurde, in Verbindung mit der vertraglich bereits sichergestellten Möglichkeit weitergehender Kontrollen, etwa im Rahmen einer Einsichtnahme.

Wie werden benötigte Unterlagen zum Antrag datenschutzkonform hochgeladen?

Bei der Umsetzung des Projektes wird hoher Wert auf den Datenschutz gelegt. Dementsprechend wurde eine Datenschutzberatung beauftragt, um Datenschutzkonformität sicherzustellen.

Wie wird der Datenschutz in der digitalen Einbürgerung sichergestellt?

Der Datenschutz wird durch Transportverschlüsselung und Ende-zu-Ende Verschlüsselung sichergestellt. Ein detailliertes Datenschutzkonzept kann im Downloadbereich heruntergeladen werden: Downloadbereich - Jira Service Management (atlassian.net).

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