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Im Projekt gibt es ab dem Roll-Out des Startproduktes (MVP) keinen festen Einstiegs-Zeitpunkt für nachnutzungsinteressierte Länder und Kommunen, sondern vielmehr einen günstigen Zeitraum, der sich unter anderem aus zwei Gesichtspunkten ergibt. Erstens handelt es sich um ein OZG-Umsetzungsprojekt, das 2022 aus Konjunkturpaket-Mitteln des Bundes finanziert wird, die sowohl die Entwicklung als auch den flächendeckenden Betrieb bis Ende 2022 abdecken. Zweitens ist das Projekt nach dem “Einer-für-Alle” (EfA) Prinzip gestaltet. Daraus folgt, je früher und je mehr Kommunen den Online-Dienst nachnutzen, desto günstiger wird es für alle Beteiligten. Im Falle einer Nicht-Nachnutzung steht Ihnen der Dienst zukünftig wie allen anderen auch open source zur freien Verfügung. Betrieb, Weiterentwicklung und Support müssen dann jedoch selbst organisiert werden.

1.3.14Wie 14 Wie berichten Sie auf der OZG-Informationsplattform des Bundes?

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Der letzte Schritt der Antragsübermittlung hin zur bearbeitenden Behörde erfolgt i.d.R. über den landespezifischen OSCI-Intermediär. Sofern ein entsprechender DVDV-Eintrag vorgenommen wurde und ein OSCI-Client in der Behörde konfiguriert wurde, hält der zuständige OSCI-Intermediär einen “Postkorb“ bereit, welcher durch die die bearbeitenden Behörde angesprochen werden kann. An dieser Stelle können die Anträge abgeholt werden.

Hinweis: Sobald entsprechende Schnittstellen seitens der Fachverfahrensanbieter implementiert wurden, kann der rot markierte Teil der Antwort gestrichen werden.

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Wenn der PLZ-Check aktiviert ist (siehe Anleitung), können im OZG Service Management gültige Eingaben für Postleitzahlen (Einstellungen → Postleitzahlen) hinterlegt werden. Zusätzlich müssen Sie dann in der Textbearbeitung in der Gruppe „html“ auch die Attribute „plz_check_error“, „plz_check_success“ und „plz_check_hint“ entsprechend anpassen.

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