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Zur Übersicht des Integrationsleitfadens

  •  Prüfen, ob ein Nutzerkonto für den Online-Dienst eingebunden werden soll.
  •  Anleitung zur Einbindung eines Nutzerkontos zur Kenntnis nehmen.

Grundsätzlich sind die Online-Dienste auch ohne den Basisdienst Nutzerkonto verwendbar, da die Authentifizierung der antragstellenden Person vor Ort in der zuständigen Ausländerbehörde erfolgen muss. Für eine nutzerzentrierte Anwendung der Online-Dienste und um der Erfüllung des Reifegrad 3 möglichst nahe zu kommen, sollte durch die anschließende Kommune ein Nutzerkonto gleichwohl angebunden werden

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Hinweis: Die Anbindung des Nutzerkontos wurde Anfang 2022 mit dem Nutzerkonto Brandenburg und der Antragsstrecke “Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit” pilotiert. Aktuell stehen das Nutzerkonto Bund, BrandenburgBayern, Bayern MV und NRW zur Verfügung. Weitere Nutzerkonten werden zeitnah freigeschaltet. Weitere Nutzerkonten anderer Länder sollen nach und nach für die Anbindung an die Antragsstrecken vorbereitet werden.

⚠️ Bei der Aktivierung der Nutzerkontenfunktionalität wird Ihnen verpflichtend die BundID sowie das Nutzerkonto Ihres Landes (soweit technisch angebunden) angezeigt.

Die Postfächer der Nutzerkonten dienen zukünftig als Basisfunktionalität für die Integration des „Rückkanals“.

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