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Zur Übersicht des Integrationsleitfadens

  •  Bei Bedarf PLZ-Check als Zuständigkeitsprüfung aktivieren.
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Anleitung:

Bei Bedarf können Sie eine Zuständigkeitsprüfung anhand von Postleitzahlen, den sogenannten PLZ-Check, zum Antragsbeginn aktivieren. Der PLZ-Check soll vermeiden, dass Nutzer Online-Anträge gegenüber örtlich nicht zuständigen Ausländerbehörden abgeben.

Gemäß der technischen Anleitung kann der PLZ-Check zu Beginn einer jeden Antragsstrecke aktiviert oder deaktiviert werden. Zu verwenden ist das Attributplz-check“.

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  •  Wenn der PLZ-Check aktiviert wurde, müssen die notwendigen weiteren Anpassungen im OZG Service Management Tool vorgenommen werden.
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Hinweis: Bitte nehmen Sie für die Finalisierung des PLZ-Checks die Anleitung unter Punkt 5. “Antragsstrecken in OZG Service Management individualisieren” und “Einstellungen Postleitzahlen” zur Kenntnis.

Informationen zum OZG Service Management Tool können Sie ebenfalls dem Punkt 5. “Antragsstrecken in OZG Service Management individualisieren” entnehmen.

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