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Es wird empfohlen ein Fachverfahren als Schnittstelle zwischen dem Online-Dienst, der Sachbearbeitung vor Ort in den Waffenrechtsbehörden und z.B. dem Nationalen Waffenregister zu nutzen. Insbesondere, wenn Sie die medienbruchfreien teilautomatisierten Funktionen bei der Bearbeitung der Antragsdaten nutzen wollen.Der Online-Dienst eWaffe kann jedoch auch ohne Fachverfahren genutzt werden. In diesem Fall werden die Antragsdaten in einem PDF-Dokument an Sie übermittelt.
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1.4 Rechtlich-Finanzielle Fragen
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