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Wie kann meine Behörde den EfA-Onlinedienst “Einbürgerung” rechtlich nachnutzen? | Der Onlinedienst „Einbürgerung“ wurde in den FIT-Store eingestellt. Zudem ist die Leistung auch auf dem govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen verfügbar. Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung finden Sie unter anderem auf den Seiten des FIT-Stores, den govdigital-Marktplatz-FAQs und dem govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen. Wie die Nachnutzung im jeweiligen Bundesland geregelt ist, entscheidet jedes Bundesland für sich. Für Kommunen in NRW steht die Nachnutzung via Kommunal- und Serviceportal NRW Kommunalportal.NRW / Serviceportal (nextgov iT) der NextGovIT zur Verfügung. Bei Interesse zur Nachnutzung des Kommunal- und Serviceportal NRW (NextGovITKommunalportal.NRW/ Serviceportal (nextgov iT) wenden Sie sich bitte an folgendes E-Mail Postfach: serviceportale@nextgovit.de - Weitere Informationen, sowie Vertragsunterlagen finden sie auf der Seite der d-NRW. |
Gibt es bereits Musterverträge für die Datenverarbeitung bzgl. dieser Leistung (AVV)? | Den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) finden Sie hier. Eine AVV ist mit Inkrafttreten des OZG 2.0 nicht mehr nötig. |
Wie werden mögliche Gesetzesänderungen im Onlinedienst Einbürgerung berücksichtigt? | Der Dienst wird stets aktuell gehalten und Gesetzesänderungen schnellstmöglich eingearbeitet. |
Ist die „beglaubigte Unterschrift“ nach wie vor für eine rechtsverbindliche Antragstellung vorgesehen? | Dies ist gemäß Staatsangehörigkeitsgesetz nicht erforderlich und ist auch für den Digitalantrag nicht vorgesehen. |
Wie ist Barrierefreiheit und leichte Sprache auf der Webseite umgesetzt? | Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Es wird angestrebt, dem BITV 2.0 Standard zu entsprechen (BITV = Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Der Zugang zum digitalen Einbürgerungsantrag soll möglichst vielen Menschen ermöglicht werden, in dem der Aufbau der Seite einfach gestaltet ist, die Texte in kurzen und einfachen Sätzen formuliert sind und die Navigation einfach händelbar ist. Eine leichte Sprache in Form von verständlichen Sätzen ist besonders wichtig für Menschen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten bzw. Personen, die nicht gut Deutsch sprechen können. Der Einbürgerungsantrag ist barrierefrei. Die Website ist aktuell teilweise barrierefrei.Die Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie hier: https://antragsservice-einbuergerung.de/accessibility |
Ist ein Abgleich der persönlichen Angaben mit den Daten im Ausweis vorgesehen und ist es möglich, dass eine Person mehrere Anträge unter Nutzung falscher Daten und Angaben stellen kann? | Ein Abgleich der Daten mit dem Ausweis ist im Rahmen des Online-Erstantrags nicht vorgesehen, da persönliche Vorsprachetermine weiterhin stattfinden werden. Das Stellen mehrerer Online-Initialanträge unter falschen Namen lässt sich nicht vermeiden, ist jedoch aufgrund der hohen Kosten des Antrags im Regelfall nicht zu erwarten. Die Überprüfung der Identität der Antragsteller muss im nachgelagerten Vorsprachetermin stattfinden. |