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Info

Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zur Integration und Nutzung des Online-Dienstes “Waffenrechtliche Erlaubnisse”.

Stand:

...

Nr.

Antragsstrecke

Technischer Titel der Antragsstrecke
(ID im OZG-Service-Management)

Leika-ID

Umsetzungsstand

1

Grüne WBK - Erstantrag

ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung

99089018001015

zur Nachnutzung verfügbar

2

Gelbe WBK - Erstantrag

ewaffe-gelbe-wbk-sportschuetze-erteilung

99089018001016

zur Nachnutzung verfügbar

3

Rote WBK - Erstantrag

(Waffen- und Munitionssammler bzw. Sachverständige)

ewaffe-rote-wbk-erteilung

99089018001019 (Sammler)

99089018001002 (Sachverständige)

zur Nachnutzung verfügbar

4

Kleiner Waffenschein Erteilung

ewaffe-kleiner-waffenschein-erteilung

99089124001000

zur Nachnutzung verfügbar

5

Anzeige Erwerb

ewaffe-wbk-eintragung-erwerb

99089087261000

zur Nachnutzung verfügbar

6

Anzeige Überlassung

ewaffe-wbk-austragung-ueberlassung

99089035261000

zur Nachnutzung verfügbar

7

WBK Vereine - Erstantrag

(Schießsportliche Vereine und jagdliche Vereinigungen)

ewaffe-wbk-vereine-erteilung

99089018001017 (Schießsportliche Vereine)

99089018001018 (Jagdliche Vereinigungen)

zur Nachnutzung verfügbar

8

Voreintrag

ewaffe-wbk-voreintrag

99089018001022 (WBK Grün)

99089018001020 (Schießsport)

99089018001021 (Jagd)

zur Nachnutzung verfügbar

9

Europäischer Feuerwaffenpass Ausstellung

ewaffe-eu-feuerwaffenpass-ausstellung

99089010012000

zur Nachnutzung verfügbar

10

Waffenschein Erteilung

ewaffe-waffenschein-erteilung

99089122001000

zur Nachnutzung verfügbar

11

Waffenschein Verlängerung

ewaffe-waffenschein-verlaengerung

99089122020000

zur Nachnutzung verfügbar

12

Europäischer Feuerwaffenpass Verlängerung

ewaffe-eu-feuerwaffenpass-verlaengerung

99089010020000

zur Nachnutzung verfügbar

13

Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports Bewilligung

ewaffe-ausnahme-mindestalter-schiessstaetten

99089097017000

zur Nachnutzung verfügbar

14

Erlaubnis zum Schießen

ewaffe-schiesserlaubnis-erteilung

99089088001000

zur Nachnutzung verfügbar

15

Anzeige Unbrauchbarmachung

ewaffe-anzeige-unbrauchbarmachung

99089108261000

zur Nachnutzung verfügbar

16

Nachweis Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen

ewaffe-blockiersystem-erbwaffen

99089173169000

zur Nachnutzung verfügbar

17

WBK grün Erbfall

ewaffe-wbk-erbfall

99089018001001

zur Nachnutzung verfügbar

18

Anzeige Verlust

ewaffe-anzeige-verlust

99089107261000

zur Nachnutzung verfügbar

19

Erlaubnis zur Mitnahme Erteilung

ewaffe-mitnahme-erteilung

99089130001000

zur Nachnutzung verfügbar

20

Erlaubnis zur Mitnahme Verlängerung

ewaffe-mitnahme-verlaengerung

99089130020000

zur Nachnutzung verfügbar

21

Verbringung von Waffen

ewaffe-verbringung-erteilung

99089188001000

zur Nachnutzung verfügbar

22

Bescheid Widerspruch

ewaffe-bescheid-widerspruch

in Entwicklung

tbd

Antragslotse

tbd

keine LeiKa-ID

in Entwicklung

...

Stelle

Erläuterung

Präfix

Der Wert “wab” ist der feststehende Präfix für alle behördlichen Nutzenden.

Stelle 1-8:

Diese Stellen sind für den Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) Ihrer Gebietskörperschaft / Polizeibehörde vorgesehen. Je nach Art der Gebietskörperschaft / der Polizeibehörde sind hierbei unterschiedliche Konventionen zu beachten. Diese werden im Folgenden aufgeführt:

Gemeinden

Alle Gemeinden besitzen einen 8-stelligen AGS, welcher hier eingefügt wird

Beispiel Stadt Starnberg: 09188139

Landkreise

Landkreise besitzen üblicherweise einen 5-stelligen AGS, welcher durch drei Nullen am Ende der Schlüssels aufgefüllt wird

Beispiel Landkreis Starnberg: 09188000

Polizeibehörden

Polizeibehörden besitzen üblicherweise keinen AGS, weshalb der Landkreisschlüssel oder der Gemeindeschlüssel des Standortes des Behörde anzugeben ist.

Beispiel Polizeibehörde mit Sitz im Landkreis Starnberg: 09188000

Beispiel Polizeibehörde mit Sitz in der Stadt Starnberg und einer Zuständigkeit für die Stadt und den Landkreis Starnberg: 09188139

Stelle 9-10:

00 (Als Standardwert ist die 00 anzugeben. Diese Angabe wird seitens der DVDV pflegenden Stelle geprüft und hochgezählt, falls eine weitere antragsverarbeitende Behörde vor Ort bereits eingetragen ist)

Stelle 11-12:

00 = produktiv verwendeter Schlüssel
99 = für den Test verwendeter Schlüssel (Testsystem sollten nur Pilotkommunen beantragen, ansonsten nicht relevant)

...

Weiterhin erhalten die angegebenen fachlichen und technischen Ansprechpersoneneine E-Mail mit einem Einladungslink für die Mandantenkonfiguration für die “PRO-Umgebung” des OZG Service Managements (weiteres dazu siehe unten im Abschnitt 4c).

Panel
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panelIcon:light_bulb_on:
panelIconText:light_bulb_on:
bgColor#E3FCEF

Parallel dazu können Sie die Muster-AVV für die eWaffe vorab einsehen und prüfen. Dies spart wertvolle Zeit im weiteren Verlauf des Rollouts. Alle notwendigen Informationen finden Sie im Kapitel 6.

4. Zugang zum OZG Service Management erhalten und Antragsstrecken individualisieren

...

4. Zugang zum OZG Service Management erhalten und Antragsstrecken individualisieren

Das OZG Service Management ist die Management-Oberfläche und das Bearbeitungstool für die Online- und EfA-Dienste der AKDB. Dort finden Sie einen Bereich für Ihre Kommune und können z.B. Textbausteine in den Antragsstrecken anpassen.

...

In dem folgenden ausklappbaren Codeauszug finden Sie ein Beispiel für die Einbindung der Antragsstrecke “Erteilung grüne WBK als einzelne Person mit der dem technischen Titel “ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung” für die PRO-Umgebung (s.o. Tabelle im 1. Kapitel) .Die hervorgehobenen Teile des Codes sind dienst (Dienstname)- und mandantenspezifisch (AGS) auf deren gewünschte Umgebung (bevorzugt auf PRO) anzupassen. Zusätzlich steht Ihnen die Verwendung des Potleitzahlen-Checks zur Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit Ihrer Behörde optional zur Verfügung.

...

Expand
titleBeispiel eines Codeauszugs am Beispiel Grüne Waffenbesitzkarte (PRO) mit hervorgehobenen Stellen zur Anpassung

 <html lang="de">

<head>

<meta charset="UTF-8">

<meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1.0">

<title>Antrag zur Erteilung einer grünen Waffenbesitzkarte für einzelne Personen</title>

<link rel="stylesheet" href="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/themes/tf-blue.css">

              <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/polyfill/polyfill.js"></script>

</head>

<body style="margin-top: 4rem;">

              <ewaffe-gruene-wbk-person-erteilungags="09000001" plz-check></ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung>

              <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung/ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung.js" charset="UTF-8"></script>

</body>

</html>

...

In dem folgenden ausklappbaren Codeauszug finden Sie ein Beispiel für die minimale Einbindung der “Bündelungskomponente eWaffe” mit der dem technischen Diensttitel “ewaffe-buendelungskomponentefür die PRO-Umgebung.Die hervorgehobenen Teile des Codes sind verpflichtend mandantenspezifisch (AGS) auf den gewünschte Umgebung (bevorzugt auf PRO) anzupassen.

Info

Hier finden Sie im ausklappbaren Teil einen Beispielcode für die minimale Einbindung der Bündelungskomponente eWaffe.

Expand
titleBeispiel eines Codeauszugs am Beispiel Bündelungskomponente (PRO) mit hervorgehobenen Stellen zur Anpassung

<html lang="de">

    <head>

        <meta charset="UTF-8">

        <meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1.0">

        <link rel="stylesheet" href="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/themes/tf-blue.css">

        <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/polyfill/polyfill.js"></script>

    </head>

    <body style="margin-top: 4rem;">

        <ewaffe-buendelungskomponente

            ags="12345678"

        ></ewaffe-buendelungskomponente>

        <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/ewaffe-buendelungskomponente/ewaffe-buendelungskomponente.js" charset="UTF-8"></script>

    </body>

</html>

...

In dem folgenden ausklappbaren Codeauszug finden Sie ein Beispiel für die erweiterte Einbindung der “Bündelungskomponente eWaffe” mit der dem technischen Diensttitel “ewaffe-buendelungskomponentefür die PRO-Umgebung.Die hervorgehobenen Teile des Codes sind optional konfigurierbar- und verpflichtend mandantenspezifisch (AGS) auf den gewünschte Umgebung (bevorzugt auf PRO) anzupassen.

Info

Hier finden Sie im ausklappbaren Teil einen Beispielcode für die Bündelungskomponente eWaffe inkl. optional konfigurierbarer Funktionen.

Expand
titleBeispiel eines Codeauszugs am Beispiel Bündelungskomponente (PRO) mit hervorgehobenen Stellen zur Anpassung

<html lang="de">

    <head>

        <meta charset="UTF-8">

        <meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1.0">

        <link rel="stylesheet" href="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/themes/tf-blue.css">

        <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/polyfill/polyfill.js"></script>

    </head>

    <body style="margin-top: 4rem;">

        <ewaffe-buendelungskomponente

            hide-services="ewaffe-wbk-austragung-ueberlassung"

            ags="12345678"

            page-nav-position-services="ewaffe-gelbe-wbk-sportschuetze-erteilung:right"

            plz-check-services="ewaffe-ausnahme-mindestalter-schiessstaetten,ewaffe-wbk-eintragung-erwerb,ewaffe-wbk-austragung-ueberlassung,ewaffe-anzeige-unbrauchbarmachung,ewaffe-anzeige-verlust,ewaffe-wbk-erbfall,ewaffe-schiesserlaubnis-erteilung,ewaffe-mitnahme-erteilung,ewaffe-mitnahme-verlaengerung,ewaffe-verbringung-erteilung,ewaffe-eu-feuerwaffenpass-ausstellung,ewaffe-eu-feuerwaffenpass-verlaengerung,ewaffe-gelbe-wbk-sportschuetze-erteilung,ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung,ewaffe-kleiner-waffenschein-erteilung,ewaffe-blockiersystem-erbwaffen,ewaffe-rote-wbk-erteilung,ewaffe-wbk-voreintrag,ewaffe-waffenschein-erteilung,ewaffe-waffenschein-verlaengerung,ewaffe-wbk-vereine-erteilung"

        ></ewaffe-buendelungskomponente>

        <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/ewaffe-buendelungskomponente/ewaffe-buendelungskomponente.js" charset="UTF-8"></script>

    </body>

</html>


Hinweis: Hinter den blau hinterlegten HTML-Attributen ist eine kommaseparierte Liste der gewünschten technischen Titel zwischen Anführungszeichen einzutragen. Diese finden Sie in Kapitel 1 in der Tabellenspalte “Technischer Titel der Antragsstrecke (ID im OZG-Service-Management)”

hide-services: Hiermit können Sie Antragsstrecken ausblenden.

page-nav-position-services: Hiermit können Sie die Position der Navigation bestimmen. Hinter dem technischen Titel muss ein Doppelpunkt und die Position gesetzt werden. Mögliche Konfigurationen: “:left”, “:right”, “:top”

plz-check-services: Hiermit können Sie den PLZ-Check für Antragsstrecken aktivieren.

...

Bitte beachten Sie, dass ggf. technisch oder fachlich bedingte Änderungen an den Antragsstrecken durch die AKDB vorgenommen werden. Durch die zentrale Bereitstellung der Antragsstrecken sind Änderungen direkt für Sie wirksam. Hier können Sie die aktuellen Änderungshinweise einsehen: https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/ .

...

6.

...

Ihre antragsbearbeitenden Stellen müssen nachweisen können, dass der Einsatz des Online-Dienstes bei Ihnen datenschutzkonform ist. Das sollte spätestens nach der erfolgreichen Testung und Prüfung erfolgen. Ggf. existiert hierzu ein Prozess oder ein Freigabeverfahren bei Ihnen, bei dem Sie die Zuständigen für den Datenschutz und andere Akteure einbinden können oder müssen. In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:

  • Datenschutzkonzept inkl. Anlagen können Sie als Abstimmungsgrundlage nutzen und zur eigenen Dokumentation nehmen.

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DSGVO erstellen → hierfür können die Informationen aus dem Datenschutzkonzept verwendet werden.

  • Informationsblatt zur Datenverarbeitung gem. Art 14 + 15 DSGVO erstellen bzw. anpassen → hierfür kann die Vorlage Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) oder das Muster in unserem Downloadbereich genutzt werden.

Info

Die AVV können Sie vorab einsehen und prüfen:

View file
nameyyyymmdd_Typ_Name_AVV_eWaffe.pdf

⚠️Bitte beachten Sie, dass diese keine behördenspezifischen Angaben von Ihnen enthält. Wir schicken Ihnen Ihre individualisierte AVV zu, nachdem Sie das Self-Service-Ticket ausgefüllt und wir die technische Konfiguration der Antragsstrecken durchgeführt haben (siehe Kapitel 3). Diese Version muss unterzeichnet und an uns digital zurückgeschickt werden.

⚠️Individuelle Anpassungswünsche zu konkreten Inhalten, die über behördenspezifische Angaben hinaus gehen, können wir leider nicht umsetzen.

🌳Die AVV muss nicht ausgedruckt per Post an die AKDB geschickt werden.

Aus Sicht der AKDB ist der OZG-Online-Dienst inklusive aller Antragsstrecken vollumfänglich datenschutzkonform.

Tip

Das Datenschutzkonzept inkl. aller Anlagen liegt vor. Das Muster Informationsblatt Datenschutz finden Sie im Downloadbereich der Nachnutzungsplattform. Das gesamte Datenschutzkonzept inkl. Anlagen stellen wir gerne auf Nachfrage zur Verfügung.

Zur Abgrenzung der datenschutzrechtlichen Verantwortungsbereiche:

Im Rahmen des Meilensteins 2 (Referenzimplementierung) wurde von der AKDB ein Datenschutzkonzept erstellt, das den Ist-Zustand der Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Grundsätze nach Art. 5 DSGVO und der daraus folgenden Anforderungen beim Online-Dienst “Waffenrechtliche Erlaubnisse” dokumentiert. Das Datenschutzkonzept unterstützt die Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Rechenschaftspflicht gem. Art. 5 Abs. 2 DSGVO.

Das Datenschutzkonzept betrachtet die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Online-Dienst “Waffenrechtliche Erlaubnisse”. Der Online-Dienst umfasst den Aufruf des Online-Dienstes auf der Website bis zum Eingang des Anliegens bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stellen. Die Prüfung und Dokumentation der anschließenden Verarbeitung obliegt den antragsbearbeitenden Behörden / Stellen.

Das Datenschutzkonzept wird allen Behörden, die den Online-Dienst nutzen, und den weiteren Beteiligten wie den IT-Dienstleistern zur Verfügung gestellt. Das Datenschutzkonzept wird auch hinsichtlich der getroffenen datenschutzrechtlichen Bewertungen und technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) fortgeschrieben.

Das Datenschutzkonzept behandelt detailliert folgende Themen: Zweck der Verarbeitung, Erforderlichkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten, Verarbeitungsschritte und verarbeitete Daten, Rollen- und Berechtigungskonzept, Löschkonzept, Änderungen am Online-Dienst, Gewährleistung der Betroffenenrechte, Schutzbedarf, Schwellwertanalyse und Risiko, Verweis auf technische und organisatorische Maßnahmen (TOM).

Die datenschutzrechtliche Verantwortung ist wie folgt abgegrenzt:

...

Verantwortung (Mittel und Zwecke der Verarbeitung)

...

Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für den Online-Dienst ist die jeweils zuständige antragsbearbeitende Behörde / Stelle.

Sie ist für den Vollzug und die dazu erforderliche Erhebung personen-bezogener Daten zuständig. Sie bietet den Online-Dienst auf ihrer Website an. Sie bestimmt insofern über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung.

Der Online-Dienst bildet die Anforderungen für eine Antragsstellung im Sinne des OZG ab. Es erfolgt keine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung durch andere Beteiligte am Online-Dienst.

...

Auftragsverarbeiter

Landes- oder kommunaler IT-Dienstleister:

Der Landes- oder kommunalen IT-Dienstleister sind Auftragsverarbeiter der verantwortlichen antragsbearbeitenden Behörden / Stelle im jeweiligen Bundesland. Sie sind verantwortlich für die IT im Bereich des Landes bzw. der Waffenbehörden.

AKDB / H&D:

...

Datenschutz

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes - OZGÄndG („OZG 2.0“) wurde eine zentrale, datenschutzrechtliche Verantwortung der den Onlinedienst betreibenden Behörde normiert (§ 8a Abs. 4 OZG n.F.).

Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung ist eine Unterzeichnung einer datenschutzrechtlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung durch die jeweils einzelnen (kommunalen) Behörden nicht mehr notwendig. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales (StMD) übernimmt als betreibende Behörde ab sofort für den EfA-Online-Dienst „eWaffe“ die zentrale datenschutzrechtliche Verantwortung.

Zur Nachvollziehbarkeit von Datenflüssen und Funktionalitäten des Online-Dienst, steht das Datenschutzkonzept inkl. Anlagen im Downloadbereich der Nachnutzungsplattform zur Verfügung. Das gesamte Datenschutzkonzept inkl. Anlagen stellen wir gerne auf Nachfrage zur Verfügung.

Tip

Für nachnutzende kommunale Waffenbehörden gibt es kein Tätigkeiten in diesem Gebiet.

...

7. Antragsstrecken und Nachrichtenzustellung testen

...

Grundsätzlich bestehen Links aus einer führenden URL - z.B. der Webseiten-URL Ihrer Behörde. Dies kann je nach Konfiguration aus “www.“ “https://“ oder einer Kombination dessen bestehen. Sind auf dieser URL weitere Unterseiten vorhanden, sind diese gewöhnlich durch ein “/“ von der URL und untereinander getrennt.

Durch ein “#“ markiert wird ein Online-Dienst - in Beispiel unten die Bündelungskomponente eWaffe - auf der Unterseite der URL referenziert.

https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/ewaffe-buendelungskomponente.html#/

Erstellung der Deeplinks für Ihre Einbindung

...

Expand
titleAnleitung zur Konfiguration des PLZ-Checks

Nachdem Sie Ihre einzelnen Antragsstrecken erfolgreich technisch eingebunden und die Textvariablen (variables) im OZG Service Management angepasst haben, können Sie den sogenannten “PLZ-Check” Ihren Antragsstrecken hinzufügen.

Mithilfe des PLZ-Check wird eine Zuständigkeitsüberprüfung vorgenommen. Das bedeutet, dass Ihre Bürger*innen die Postleitzahl ihres aktuellen Hauptwohnsitzes eingeben müssen. Es wird dann ermittelt, ob Ihre Waffenbehörde für die Bearbeitung des Anliegens zuständig ist. Falls dies der Fall ist, können die Bürger*innen die Antragsstrecke starten. Falls dies nicht der Fall ist, wird der Start der Antragsstrecke nicht möglich sein.

Unter https://digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung.html#/ ist dies am Beispiel der Grünen WBK einzusehen.

Tip

Mit aktivierten PLZ-Check sollen Sie keine Anträge mehr erhalten, für die Ihre Waffenbehörde nicht zuständig ist.

Tip

Die Antragsstrecke muss nach dem Hinzufügen des PLZ-Checks nicht erneut technisch eingebunden werden.

Info

Der PLZ-Check erscheint auf der Startseite einer Antragsstrecke.

Info

Der PLZ-Check ist für folgende Antragsstrecken standardmäßig nicht verfügbar:

  • Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition

  • Verlängerung einer Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition

  • Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition

Aus fachlicher Sicht ist der PLZ-Check für die genannten Antragsstrecken nicht relevant, weil es sich hierbei um Anträge auf Mitnahmen/Verbringungen” handelt, die ortsunabhängig gestellt werden können. Daher wurde die Funktion für diese Antragsstrecken per default deaktiviert.


Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen, um den PLZ-Check einer Antragsstrecke hinzufügen zu können:

  • Die Textvariablen (variables) im OZG Service Management müssen angepasst sein (siehe Kapitel 4).

  • Die Antragsstrecke, für den der PLZ-Check hinzugefügt werden soll, muss technisch eingebunden sein (siehe Kapitel 5).


Um den PLZ-Check zu konfigurieren, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Note

Das im Folgenden beschriebene Vorgehen ist für alle Antragsrecken der eWaffe separat durchzuführen.

  • Die technische Ansprechperson zu den Antragsstrecken der eWaffe in Ihrer Behörde ergänzt das Attribut “plz-check” in den HTML-Codeschnipsel in der Antragsstrecke. Der Rest des HTML-Codeschnipsels der Antragsstrecke bleibt unverändert.

    • Beispiel: <ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung ags="12051000" plz-check></ewaffe-gruene-wbk-person-erteilung>.

    • Das Attribut muss auf der PRO-Umgebung ergänzt werden, auf der PRE-Umgebung ist dies optional.

    • Nachdem das Attribut ergänzt worden ist, gibt die technische Ansprechperson diese Information an die fachlichen zuständigen Ansprechpersonen weiter.

  • Nachdem die Fachlichkeit die Information erhalten hat, müssen die Postleitzahlen in Ihrem Zuständigkeitsgebiet im OZG Service Management ergänzt werden.

    • Melden Sie sich im OZG Service Management an und gehen Sie zum Übersichtsbereich Ihrer Kommune (siehe Kapitel 4).

    • Führen Sie die Schritte durch, die in nachfolgender Tabelle beschrieben werden.

Info

Das In der Tabelle beschriebene Vorgehen ist nur einmal für alle Antragsstrecken der eWaffe durchzuführen.

Beschreibung

Screenshot

Navigieren Sie zu den Einstellungen auf der Übersichtsseite. Diese befinden sich standardmäßig unter den Metriken.

  1. Mit einem Klick auf den Pfeil öffnen sich die verschiedenen Einstellungsbereiche. Dort können unterschiedliche Stammdatengepflegt werden.

  2. Für die Antragsstrecken der eWaffe und dem PLZ-Check ist ausschließlich “Postleitzahlen” von Relevanz.

Um gültige Postleitzahlen für den PLZ-Check hinzuzufügen, zu bearbeiten oder zu entfernen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie mit einem Klick auf den Pfeil den entsprechenden Reiter.

  2. Hier werden alle Postleitzahlen angezeigt, die bisher hinterlegt sind. Wenn Sie bisher keine hinterlegt haben, werden Ihnen keine Postleitzahlen angezeigt.

  3. Klicken Sie auf den Button “Hinzufügen”.

  4. Füllen Sie die Pflichtfelder “Postleitzahl” und “Ort” aus.

  5. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit einem Klick auf “Speichern” oder Verwerfen Sie Ihre Eingabe mit einem Klick auf “Abbrechen”.

  6. Um die hinterlegten Postleitzahlen zu bearbeiten oder zu entfernen, klicken Sie auf den jeweiligen Button.

Panel
panelIconIdatlassian-light_bulb_on
panelIcon:light_bulb_on:
panelIconText:light_bulb_on:
bgColor#ABF5D1

Sie können alle gültigen PLZ auch mit einem Klick auf “Hochladen” importieren. Am besten funktioniert dies mit einer CSV-Datei. Anbei finden Sie ein Beispiel des Formats, welches Sie für Ihre Zuständigkeitsbereiche anpassen können. Umlaute (ä, ö, ü sowie ß) müssen umgeschrieben werden (ae, oe, ue, ss)

View file
namepostal_codes.csv

Info

Falls es in Ihrem Zuständigkeitsgebiet verschiedene Kommunen gibt, die aber die selbe Postleitzahl haben, ist es ausreichend, nur eine von diesen Kommunen zu hinterlegen. Der PLZ-Check prüft nur die eingegebene Postleitzahl, nicht jedoch den dahinterliegenden Kommunennamen.



  • Nachdem Sie die gültigen Postleitzahlen hinterlegt haben, müssen Sie weitere Textfelder im OZG Service Management anpassen.

    • Führen Sie die Schritte durch, die in nachfolgender Tabelle beschrieben werden.

Note

Das In der Tabelle beschriebene Vorgehen ist für alle Antragsstrecken der eWaffe separat durchzuführen. Beachten Sie dabei die Möglichkeit, einen Textbaustein von einer auf andere Antragsstrecken übertragen zu können.

Tip

In der aktuellen Version der Antragsstrecken müssen die nachfolgenden Schritte nicht mehr zwingend durchgeführt werden. Überprüfen Sie die Texte zur Vorsicht aber dennoch!

Beschreibung

Screenshot

Sie finden im unteren Teil im Übersichtsbereich Ihrer Kommune eine Übersicht der Ihnen zur Verfügung stehenden Online-Dienste.

  1. Durch einen Klick auf die Ellipse (drei Punkte) eines Online-Dienstes öffnet sich ein Reiter.

  2. In diesem Reiter können Sie “Texte bearbeiten” auswählen und im Anschluss die Texte in dem Online-Dienst (hier: Grüne Waffenbesitzkarte) bearbeiten.

Um die zu verpflichtenden Textfelder des PLZ-Checks anzupassen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Geben Sie den Begriff “plz_check” in der Suchleiste ein und bestätigen Sie die Eingabe mit Enter.

  2. Wählen Sie “plz_check” aus.

  3. Klicken Sie anschließend auf “hint

  4. Löschen Sie folgenden Textteil: “<br><strong>Postleitzahl zum Testen: 12121</strong>” und passen bei Bedarf den restlichen Text an.

  5. Bestätigen Sie das Löschen mit einem Klick auf Speichern.

Zusätzlich sollten Sie die Texte unter “headline”, “label”, success” und “error” auch noch bearbeiten und nach Ihren Wünschen anpassen.



Tip

Nachdem Sie diese Schritte erfolgreich durchgeführt haben, steht Ihnen der PLZ-Check in der Antragsstrecke zu Verfügung. 🥳

...