Frage | Antwort |
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Erfolgt die Weiterverarbeitung des Antrags auch über die digitale Einbürgerungsplattform? Wie erfolgt die Weiterleitung des Antrags an die zuständige Stelle? | Nein, die Prüfung und Weiterverarbeitung des Antrags erfolgen durch die zuständige Behörde. Die Übertragung an die jeweilige Stelle kann über zwei Varianten stattfinden: 1. Der Antrag wird in den Behörden im PDF-Format durch einen OSCI-Client empfangen. 2. Die Antragsdaten werden direkt in ein angebundenes Fachverfahren übernommen. Kontaktieren Sie Ihren Fachverfahrenshersteller zur Verfügbarkeit der jeweiligen Schnittstelle. Beide Versandvarianten nutzen die EfA-konforme und sichere OSCI-Infrastruktur. |
Welche Stelle ist für die Weiterentwicklung des XEinbürgerung-Standards verantwortlich? | Aktuell obliegt die Weiterentwicklung des XEinbürgerung-Standards der d-NRW AöR als Betriebsverantwortliche Stelle. Es handelt sich um einen bundesweiten XÖV-Standard. Den Standard finden Sie im XRepository. |
Ist XEinbürgerung als Datenaustauschformat der Behörden untereinander unabhängig vom digitalen Einbürgerungsantrag zu verstehen? | Ja, es handelt sich hierbei um einen XÖV-Standard, der von allen Behörden genutzt werden kann und soll, wenn Daten bezüglich der Einbürgerung übermittelt werden. |
Kann der digitale Einbürgerungsantrag auch in die Website meiner Kommune integriert werden? | Ja, es ist für Kommunen möglich, ein HTML5-Snippet in ihre Homepage einzufügen, sodass Antragstellende direkt auf der Seite der zuständigen Behörde einen Antrag stellen können. |
Meine Behörde hat bereits ein digitales Fachverfahren für die Einbürgerung. Ist das ein Problem für die Nachnutzung der EfA-Leistung? | Nein, das ist kein Problem. Die Fachverfahrenshersteller stellen bereits die notwendigen Schnittstellen zum Einbürgerungsdienst zur Verfügung, sodass die durch den digitalen Antrag empfangenen Daten direkt in die Fachverfahren übernommen werden können. |
Was ist OK.KOMM? | OK.KOMM ist eine Lösung des Herstellers AKDB, welche dem Datenaustausch zwischen heterogenen Systemen und Kommunikationsstandards dient. OK.KOMM wird in dem Antrag der zentralen Seite verwendet. Für Anwender und Kunden ist OK.KOMM jedoch nicht sichtbar. |
Welche technische Basis steht hinter der digitalen Einbürgerung? | Die Fachnachricht basiert auf dem neu entwickelten XÖV-Standard "XEinbürgerung". Die Adressierung und das Routing der Nachrichten erfolgt über das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV). Für den Transport der Nachrichten wird die OSCI-Transportinfrastruktur verwendet. |
Welche technischen Voraussetzungen müssen die beteiligten Behörden für eine Anbindung erfüllen? | Neben dem Bestehen eines Zugangs zu einem OSCI-Intermediär, muss ein DVDV-Eintrag beantragt werden, für den digitale Zertifikate bereitgestellt werden. Außerdem müssen die EfA-Mindesanforderungen ebenfalls durch das Land und die Behörden erfüllt sein. |
Welche Transportnetze werden verwendet, um den Antrag an die Behörde zu schicken? | Die Daten werden über OSCI-Transportnetze in die Behörde geschickt. |
Woher weiss ich, ob meine IT-Infrastruktur mit der digitalen Einbürgerung kompatibel ist? | Die digitale Einbürgerung wird EfA-konform zur Verfügung gestellt. Wenn ihr Bundesland und ihre Kommunen die EfA-Mindesanforderungen erfüllen, ist ihre Infrastruktur kompatibel. |
Kann der EfA-Onlinedienst auch direkt in ein Landesportal eingebettet werden? | Grundsätzlich ist eine direkte Einbettung in Landesportale nicht vorgesehen. Die Landesportale stellen zunächst (nur) sicher, dass EfA-Leistungen für Nutzende auffindbar sind und angesteuert werden können. |
Wie kann ich mich an den Onlinedient anbinden? | Alles zum Anbindungsprozess finden Sie im Integrationsleitfaden. |
Ist ePayment verpflichtend? | Nein, auf Wunsch der Behörde kann statt der ePayment-Komponente weiterhin die Vor-Ort-Zahlung genutzt werden. |
Wo ist der Dienst bereits im Einsatz? | Der Einbürgerungsdienst wurde bereits 2021 in der Stadt Düren und der Stadt Bielefeld pilotiert. In beiden Fällen ist der Onlineantrag auf der Homepage der Kommune als HTML5-Snippet eingebettet. Seit 2023 werden kontinuierlich weitere Städte und Kreise angebunden. Eine Liste der angebundenen Kommunen finden Sie auf der zentralen Seite der Einbürgerung: https://antragsservice-einbuergerung.de/ |
Was passiert wenn der Antrag, bspw. wegen eines Übermittlungsfehlers, nicht zugestellt werden kann? | Sofern ein Antrag im EfA-Onlinedienst erfolgreich abgesendet werden kann, von den empfangenden Stellen aber nicht entgegengenommen wird, wird je nach betroffener Kommunikationskomponente sichergestellt, dass der Antrag gepuffert wird oder die verantwortlichen Stellen manuell informiert werden. Ist die Übergabe des Antrags an OK.Komm bereits fehlerhaft, wird über ein mehrstündiges Zeitfenster mehrfach versucht, den Antrag zu übergeben. Schlägt dies final fehl, wird der/die Nutzende, die Behörde und der Betreiber, informiert. |
Führt die Supporthotline in die Kommune? | Die Supporthotline führt nicht in die Kommunen. Diese führt zu einem Service Center in NRW, welches grundlegende Fragen beantworten und ggf. Supportfälle an den Second Level Support weitergeben kann. Für fachliche Fragen ist weiterhin die Behörde zuständig. |
Wird es eine für mobile Endgeräte optimierte Version der digitalen Einbürgerung geben? | Im Rahmen der Entwicklung wird analog dazu immer die mobile Ansicht geprüft und optimiert. Eine App ist aktuell nicht geplant. |
Wird der Dienst direkt mit der Terminfindung in der zuständigen Behörde gekoppelt sein? | Nein, aktuell ist dies noch nicht vorgesehen. |
Sind bei den Antragsformularen Plausibilitätsprüfungen zu den Eingaben integriert? | Im Rahmen der Entwicklung ist eine Logik der einzelnen Felder vorgesehen (bspw. der Ausschluss einzelner Felder bei der Auswahl anderer Felder). Eine detaillierte Plausibilitätsprüfungen (Prüfung der Aufenthaltsdauer -> bspw. seit 119 Jahren wäre nicht logisch) ist aktuell nicht vorgesehen. Werden jedoch falsche Angaben gemacht, wird dies entsprechend mit einer Fehlermeldung deutlich gemacht. |
In welchem Postkorb kommen die Anträge an? | Je nach Anbindungsvariante kommt der Antrag direkt im Fachverfahren an (Fachverfahren mit XTA2 oder OSCI) oder im Postfach des OSCI-Clients (ohne kompatibles Fachverfahren). |
Werden die Uploads auf Viren gescannt? | Ja, die Dateien werden beim Upload im Onlinedienst auf Viren gescannt. Schadhafte Dokumente werden abgelehnt. |
Ist für die Transportarchitektur des Dienstes, neben XTA und OSCI, künftig auch eine FIT-Connect-Schnittstelle vorgesehen oder angedacht? | Die Übertragung der Anträge via FIT-Connect wird voraussichtlich zukünftig ebenfalls zur Verfügung stehen. Aktuell setzt aber noch kein Fachverfahrenshersteller auf diese Schnittstelle. |
Funktionieren auch die Wege über Intermediär und XTA Server der Kommunen? | Die Anträge werden aktuell immer verschlüsselt per OSCI an einen OSCI-Intermediär gesendet. Die Anträge können dort direkt per OSCI abgeholt werden oder über einen zwischengeschalteten XTA2 Server. Als Anbindungsvarianten stehen die direkte Anbindung ans Fachverfahren oder die Abholung der Anträge via OSCI-Client (z.B. Governikus COM.Vibilia) zur Verfügung. Diese Anbindungsvariante kann gewechselt werden. Aktuell setzen die meisten Fachverfahrenshersteller auf die OSCI-Schnittstelle und wenige auf XTA2. |
Wird der Antrag Teil der Bündelungskomponente aus dem Aufenthaltstitel werden? | Es ist aktuell nicht geplant die Antragstrecke Einbürgerung in die Bündelungskomponente aufzunehmen. |
Wie können/sollen Spaß- oder Nonsensanträge vermieden werden? | Technisch lassen sich „Spaßanträge“ nicht vermeiden, jedoch ist aufgrund des Umfangs und der hohen Kosten des Antrags (255€), wenn überhaupt nur mit einer sehr kleinen Anzahl an Spaßanträgen zu rechnen. Ebenso ist die Verwendung der BundID im Onlinedienst verpflichtend und schafft so eine weitere Hürde für “Spaßanträge.“ Grundsätzlich ließen sich diese auch nicht analog vermeiden, auch wenn die Einbürgerungsbehörden diese in persönlichen Beratungsgesprächen sicherlich gering halten. Aber die Hürde der Antragskosten und der Aufwand, der mit der Antragstellung verbunden ist, zeigen bei unseren bereits angeschlossenen Kommunen, dass „Spaßanträge“ in der Praxis nicht vorkommen. |
Kann die E-Mail (Versandbestätigung) an die Antragstellenden durch die Behörde individualisiert werden? | Ja, die E-Mail an die Antragstellenden können Sie im OZG-Service-Management unter “Texte bearbeiten“ im Abschnitt “mail“ anpassen. Die Anpassung der E-Mail ist nicht verpflichtend und wird daher nicht unter den zwingend anzupassenden “variables“ aufgeführt. |