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An wen kann ich mich als Behörde wenden? | Wenn Sie Fragen zum EfA-Onlinedienst haben, können Sie sich jederzeit an folgende E-Mailadresse wenden einbuergerung@d-nrw.de. Wenn Sie Fragen zur Anbindung an den Onlinedienst oder technische Probleme haben, können Sie diese jederzeit über ein Ticket stellen. Die weitere Kommunikation erfolgt dann im Anschluss über das Ticket. Christopher Schall das Wort “Ticket” später mit dem richtigen Link hinterlegen. |
Wer ist für den Onlinedienst zuständig? | Seit 2024 befindet sich der Onlinedienst in der Betriebsphase. Im betreibenden Land ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) verantwortlich. Betriebsverantwortliche Stelle ist die d-NRW. Das fachlich zuständige Ministerium ist das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI). Betrieben wird der Dienst bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und deren Dienstleistern. |
Wer sind die Mitglieder des Steuerungskreises? | Die Teilnahme am Steuerungskreis kann entweder als stimmberechtigtes Mitglied oder als Gast ohne Stimmrecht erfolgen. Zu den Mitgliedern gehören Vertreter aller Bundesländer, die einen Nachnutzungsvertrag gezeichnet haben. Als Gast ist ein/e Vertreter/in des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vertreten. Weitere Gäste können auf Einladung des Vorsitzes, der bei NRW liegt, teilnehmen. |
An wen richtet sich die digitale Einbürgerung? | Die digitale Einbürgerung richtet sich in erster Linie an Antragstellende und Einbürgerungsbehörden, für die der Prozess der Einbürgerung verschlankt wird. Die Antragstellenden bekommen transparent Infotexte angezeigt, wodurch weniger Beratungsbedarf entsteht. Auch Sachbearbeiter profitieren durch die Effizienzgewinne der Digitalisierung von dieser Lösung. |
Gibt es den Einbürgerungsantrag /Quick-Check auch in anderen Sprachen? | Derzeit ist nicht vorgesehen den Einbürgerungsantrag /Quick-Check in anderen Sprachen anzubieten, da für die Einbürgerung Deutschkenntnisse eine Voraussetzung sind. |
Ist die Nachnutzung der digitalen Einbürgerung für Kommunen verpflichtend? | Nein, die Nutzung ist nicht verpflichtend. |
Lohnt sich Beschaffung des Zertifikats schon vor dem Ausfüllen des Nachnutzungstickets? | Die Zertifikatsbeschaffung dauert in der Regel mehrere Wochen, deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, diese frühzeitig zu starten. |
Was ist eine Self-Service-Ticket/Nachnutzungsanfrage? | Ein Ticket ist eine Zusammenfassung eines Problems oder eines Vorgangs. Die komprimierte und übersichtliche Form bietet in solchen Fällen deutliche Vorteile gegenüber einer eMail. Die Probleme, einzelnen Unteraufgaben und die dazugehörigen Daten können übersichtlich und transparent übermittelt werden. Weiterhin kann in einem Ticket kollaborativ gearbeitet werden – dies ist hier besonders wichtig, da viele einzelne Verantwortlichkeiten hierdurch direkt verteilt werden können. Es enthält außerdem zusätzliche kontextbezogene Details und kann auch relevante Kontaktinformationen der Person enthalten, die das Ticket erstellt hat. |