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titleOrganisatorische Fragen

Organisatorisches

Frage

Antwort

An wen kann ich mich als Behörde wenden?

Wenn Sie Fragen zum EfA-Onlinedienst haben, können Sie sich jederzeit an folgende E-Mailadresse wenden einbuergerung@d-nrw.de. Wenn Sie Fragen zur Anbindung an den Onlinedienst oder technische Probleme haben, können Sie diese jederzeit über ein Ticket stellen. Die weitere Kommunikation erfolgt dann im Anschluss über das Ticket.
Christopher Schall das Wort “Ticket” später mit dem richtigen Link hinterlegen.

Wer ist für den Onlinedienst zuständig?

Seit 2024 befindet sich der Onlinedienst in der Betriebsphase. Im betreibenden Land ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) verantwortlich. Betriebsverantwortliche Stelle ist die d-NRW. Das fachlich zuständige Ministerium ist das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI). Betrieben wird der Dienst bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) und deren Dienstleistern.

Wer sind die Mitglieder des Steuerungskreises?

Die Teilnahme am Steuerungskreis kann entweder als stimmberechtigtes Mitglied oder als Gast ohne Stimmrecht erfolgen. Zu den Mitgliedern gehören Vertreter aller Bundesländer, die einen Nachnutzungsvertrag gezeichnet haben. Als Gast ist ein/e Vertreter/in des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vertreten. Weitere Gäste können auf Einladung des Vorsitzes, der bei NRW liegt, teilnehmen.

An wen richtet sich die digitale Einbürgerung?

Die digitale Einbürgerung richtet sich in erster Linie an Antragstellende und Einbürgerungsbehörden, für die der Prozess der Einbürgerung verschlankt wird. Die Antragstellenden bekommen transparent Infotexte angezeigt, wodurch weniger Beratungsbedarf entsteht. Auch Sachbearbeiter profitieren durch die Effizienzgewinne der Digitalisierung von dieser Lösung.

Gibt es den Einbürgerungsantrag /Quick-Check auch in anderen Sprachen?

Derzeit ist nicht vorgesehen den Einbürgerungsantrag /Quick-Check in anderen Sprachen anzubieten, da für die Einbürgerung Deutschkenntnisse eine Voraussetzung sind.

Ist die Nachnutzung der digitalen Einbürgerung für Kommunen verpflichtend?

Nein, die Nutzung ist nicht verpflichtend.

Lohnt sich Beschaffung des Zertifikats schon vor dem Ausfüllen des Nachnutzungstickets?

Die Zertifikatsbeschaffung dauert in der Regel mehrere Wochen, deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, diese frühzeitig zu starten.

Was ist eine Nachntuzungsanfrage/Ticket

Ein Ticket ist eine Zusammenfassung eines Problems oder eines Vorgangs. Die komprimierte und übersichtliche Form bietet in solchen Fällen deutliche Vorteile gegenüber einer eMail. Die Probleme, einzelnen Unteraufgaben und die dazugehörigen Daten können übersichtlich und transparent übermittelt werden. Weiterhin kann in einem Ticket kollaborativ gearbeitet werden – dies ist hier besonders wichtig, da viele einzelne Verantwortlichkeiten hierdurch direkt verteilt werden können. Es enthält außerdem zusätzliche kontextbezogene Details und kann auch relevante Kontaktinformationen der Person enthalten, die das Ticket erstellt hat. 

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titleRechtliche Fragen

Rechtliches

Frage

Antwort

Wie kann meine Behörde den EfA-Onlinedienst “Einbürgerung” rechtlich nachnutzen?

Der Onlinedienst „Einbürgerung“ wurde in den FIT-Store eingestellt. Zudem ist die Leistung auch auf dem govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen verfügbar. Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung finden Sie unter anderem auf den Seiten des FIT-Stores, den govdigital-Marktplatz-FAQs und dem govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen. Wie die Nachnutzung im jeweiligen Bundesland geregelt ist, entscheidet jedes Bundesland für sich. Für Kommunen in NRW steht die Nachnutzung via Kommunal- und Serviceportal NRW der NextGovIT zur Verfügung. Bei Interesse zur Nachnutzung des Kommunal- und Serviceportal NRW (NextGovIT) wenden Sie sich bitte an folgendes E-Mail Postfach: serviceportale@nextgovit.de - Weitere Informationen, sowie Vertragsunterlagen finden sie auf der Seite der d-NRW.

Gibt es bereits Musterverträge für die Datenverarbeitung bzgl. dieser Leistung (AVV)?

Den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) finden Sie hier. Eine AVV ist mit Inkrafttreten des OZG 2.0 nicht mehr nötig.

Wie werden mögliche Gesetzesänderungen im Onlinedienst Einbürgerung berücksichtigt?

Der Dienst wird stets aktuell gehalten und Gesetzesänderungen schnellstmöglich eingearbeitet.

Ist die „beglaubigte Unterschrift“ nach wie vor für eine rechtsverbindliche Antragstellung vorgesehen?

Dies ist gemäß Staatsangehörigkeitsgesetz nicht erforderlich und ist auch für den Digitalantrag nicht vorgesehen.

Wie ist Barrierefreiheit und leichte Sprache auf der Webseite umgesetzt?

Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Es wird angestrebt, dem BITV 2.0 Standard zu entsprechen (BITV = Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Der Zugang zum digitalen Einbürgerungsantrag soll möglichst vielen Menschen ermöglicht werden, in dem der Aufbau der Seite einfach gestaltet ist, die Texte in kurzen und einfachen Sätzen formuliert sind und die Navigation einfach händelbar ist. Eine leichte Sprache in Form von verständlichen Sätzen ist besonders wichtig für Menschen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten bzw. Personen, die nicht gut Deutsch sprechen können. Der Einbürgerungsantrag ist barrierefrei. Die Website ist aktuell teilweise barrierefrei.Die Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie hier: https://antragsservice-einbuergerung.de/accessibility

Ist ein Abgleich der persönlichen Angaben mit den Daten im Ausweis vorgesehen und ist es möglich, dass eine Person mehrere Anträge unter Nutzung falscher Daten und Angaben stellen kann?

Ein Abgleich der Daten mit dem Ausweis ist im Rahmen des Online-Erstantrags nicht vorgesehen, da persönliche Vorsprachetermine weiterhin stattfinden werden. Das Stellen mehrerer Online-Initialanträge unter falschen Namen lässt sich nicht vermeiden, ist jedoch aufgrund der hohen Kosten des Antrags im Regelfall nicht zu erwarten. Die Überprüfung der Identität der Antragsteller muss im nachgelagerten Vorsprachetermin stattfinden.

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