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Der Onlinedienst „Einbürgerung“ wurde in den FIT-Store eingestellt. Die dazugehörige Leistungsbeschreibung kann hier heruntergeladen werden. Zudem ist die Leistung auch auf dem govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen verfügbar. Die Regelung der vertraglichen Nachnutzung im Land ist dann dem jeweiligen Bundesland überlassen. Für Kommunen in Nordrhein-Westfalen steht die Nachnutzung via Kommunalvertretermodel zur Verfügung. Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung finden Sie unter anderem auf den Seiten des FIT-Stores, des govdigital-Marktplatzes für EfA-Leistungen, der govdigital-Marktplatz-FAQs bzw. auf den Seiten von d-nrw.
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Die Behörde kann wählen, ob sie den Antrag über die zentrale Seite http://www.antragsservice-einbuergerung.de oder über ein HTML5-Snippet auf der eigenen Website zu Verfügung stellen möchte. Für Kommunen in Nordrhein-Westfalen steht eine weitere Einbindungsmöglichkeit über das Kommunal- und Serviceportal NRW (NextGovIT) zur Verfügung. Der aus dem EfA-Onlinedienst im XEinbürgerungs Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponentevia DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt (Push-Verfahren). Dort wird er dann entweder durch ein Fachverfahren oder einen OSCI-Client der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt (Pull-Verfahren).
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