Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

← Zurück zur Übersicht

...

Expand
titleFinanzielle Fragen

Finanzielles

Frage

Antwort

Welche Kosten fallen für den EfA-Onlinedienst “Einbürgerung” an?

Die Bereitstellung des Onlinedienstes Einbürgerung erfolgte bis zum 31. Dezember 2023 unentgeltlich. In diesem Zeitraum wurde er durch das Land NRW als umsetzendes Land aus Digitalisierungsmitteln des Bundes finanziert. Durch den Status des Onlinedienstes als Fokusleistung fällt der Dienst ab 2024 unter die zentrale EfA-Finanzierung. Das bedeutet, dass 50% der Betriebskosten durch die nachnutzenden Länder, 25 % durch den Bund und 25 % durch alle Länder finanziert werden. In 2024 werden die Betriebskosten nun jedoch einmalig zentral durch die FITKO finanziert. Lediglich die Anbindungskosten von 1.800 € (zzgl. Umsatzsteuer) pro Behörde müssen durch die Länder/Kommunen getragen werden. Ab dem 1. Januar 2025 ist dann ein Entgelt für die nachnutzenden Länder auf Basis der zentralen EfA-Finanzierung fällig. Eine Kostenschätzung mit dem Kostenverteilungsschlüssel “Tatsächliche Nutzung” wurde durch den Steuerungskreis beschlossen und hat Eingang in die entsprechenden Verträge gefunden. Inwieweit die Kosten für Betrieb und Anbindung durch das jeweilige Land selbst getragen oder an die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht werden, ist von der Nachnutzungsstrategie des jeweiligen Bundeslandes abhängig. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Ansprechpartner in Ihrem Bundesland.

Fallen Kosten für das Fachverfahren/die Anbindung daran an?

Wenden Sie sich hierzu bitte an den Ansprechpartner Ihres Fachverfahrens. Die Kosten werden nicht durch den EfA-Onlinedienst übernommen.

...

Der Datenschutz wird durch Transportverschlüsselung und Ende-zu-Ende Verschlüsselung sichergestellt. Ein detailliertes Datenschutzkonzept kann im Downloadbereich heruntergeladen werden: Downloadbereich - Jira Service Management (atlassian.net)
Expand
titleTechnische Fragen

Technisches

Frage

Antwort

Erfolgt die Weiterverarbeitung des Antrags auch über die digitale Einbürgerungsplattform? Wie erfolgt die Weiterleitung des Antrags an die zuständige Stelle?

Nein, die Weiterverarbeitung und Prüfung des Antrags erfolgen durch die zuständige Stelle. Die Übertragung an die jeweilige Stelle kann über zwei Varianten stattfinden:
1. Der Antrag wird in den Behörden im PDF-Format durch einen OSCI-Client empfangen.
2. Die Antragsdaten werden direkt in ein angebundenes Fachverfahren übernommen.
Kontaktieren Sie Ihren Fachverfahrenshersteller zur Verfügbarkeit der jeweiligen Schnittstelle. Beide Versandvarianten nutzen die EfA-konforme und sichere OSCI-Infrastruktur.

In welcher Form erhält die Sachbearbeitung einen Antrag? Wie wird der weitere Sachbearbeitungsprozess des Antrages vereinfacht?

Der Antrag wird der Sachbearbeitung als PDF-Datei im Standard XEinbürgerung zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe des Standards XEinbürgerung können die Anträge direkt in das Fachverfahren der Behörde eingespeist und verarbeitet werden. 

Ist die Standardisierung von XEinbürgerung eine landesspezifische Initiative für OZG-Umsetzungsprojekte in Nordrhein-Westfalen?

Der Standard XEinbürgerung wird im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) entwickelt, ist jedoch nicht landesspezifisch, sondern ist ein bundesweiter Standard im Rahmen des EfA-Prinzips.

Ist XEinbürgerung als Datenaustauschformat der Behörden untereinander unabhängig von der digitalen Einbürgerung zu verstehen?

Ja, es handelt sich hierbei um einen XÖV-Standard, der von allen Behörden genutzt werden kann und soll, wenn Daten bezüglich der Einbürgerung übermittelt werden.

Kann der digitale Einbürgerungsantrag auch in die Website meiner Kommune integriert werden?

Ja, es ist für Kommunen möglich, ein HTML5-Snippet in Ihre Homepage einzufügen, sodass Antragsteller direkt auf der Seite der zuständigen Behörde einen Antrag stellen können.

Meine Behörde hat bereits ein digitales Fachverfahren für die Einbürgerung. Ist das ein Problem für die Nachnutzung der EfA-Leistung?

Nein, das ist kein Problem. Die Fachverfahrenshersteller stellen bereits die notwendigen Schnittstellen zum Einbürgerungsdienst zur Verfügung, sodass die durch den digitalen Antrag empfangenen Daten direkt in die Fachverfahren gelangen.

Was ist OK.KOMM?

OK.KOMM ist eine Lösung des Herstellers AKDB, welche dem Datenaustausch zwischen heterogenen Systemen und Kommunikationsstandards dient. OK.KOMM wird in dem Antrag der zentralen Seite verwendet. Für Anwender und Kunden ist OK.KOMM jedoch nicht sichtbar.

Welche technische Basis steht hinter der digitalen Einbürgerung?

Die Fachnachricht basiert auf dem neu entwickelten XÖV-Standard "XEinbürgerung". Die Adressierung und das Routing der Nachrichten erfolgt über das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV). Für den Transport der Nachrichten wird die OSCI-Transportinfrastruktur verwendet.

Welche technischen Voraussetzungen müssen die beteiligten Behörden für eine Anbindung erfüllen?

Neben dem Bestehen eines Zugangs zu einem OSCI-Intermediär, muss ein DVDV-Eintrag beantragt werden, für den digitale Zertifikate bereitgestellt werden. Außerdem müssen die EfA-Mindeskriterien ebenfalls durch das Land und die Behörden erfüllt sein.

Welche Transportnetze werden verwendet, um die Daten ins Fachverfahren der Kommune zu bringen?

Die Daten werden über OSCI-Transportnetze in die Kommunen geschickt.

Wie weit ist die Entwicklung des neuen Standards XEinbürgerung? Ab wann wird dieser nach heutigem Kenntnisstand veröffentlicht werden?

Der Standard XEinbürgerung ist jeweils in der aktuellen Version verfügbar. Weitere Versionen werden jeweils zum 01.11. oder 01.05. gültig. (siehe XRepository)

Wird der Dienst auch über GovDigital angeboten werden?

Ja, der Onlinedienst kann über den Govdigital Marktplatz nachgenutzt werden.

Woher weiss ich, ob meine IT-Infrastruktur mit der digitalen Einbürgerung kompatibel ist?

Die digitale Einbürgerung wird EfA-konform zur Verfügung gestellt. Wenn ihr Bundesland und ihre Kommunen die EfA-Mindestkriterien erfüllen, ist ihre Infrastruktur kompatibel.

Kann der EfA-Onlinedienst auch direkt in ein Landesportal eingebettet werden?

Grundsätzlich ist eine direkte Einbettung in Landesportale nicht vorgesehen. Die Landesportale stellen zunächst (nur) sicher, dass EfA-Leistungen für Nutzer/innen auffindbar sind und angesteuert werden können.

Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Einbindung geschaffen werden?

Alles zum Anbindungsprozess finden Sie im Integrationsleitfaden im Self Service Portal. Johanna Förster soll der neue Leitfaden da auch abgebildet werden? Je nachdem - müssten wir das hier noch anpassen.

Ist ePayment verpflichtend?

Nein, auf Wunsch der Behörde kann statt der ePayment-Komponente weiterhin die Vor-Ort-Zahlung genutzt werden.

Wo ist der Dienst bereits im Einsatz?

Der Einbürgerungsdienst wurde bereits 2021 in der Stadt Düren und der Stadt Bielefeld pilotiert. In beiden Fällen ist der Onlineantrag auf der Homepage der Kommune als HTML5-Snippet eingebettet. Seit 2023 werden kontinuierlich weitere Städte und Kreise angebunden. Eine Liste der angebundenen Kommunen finden Sie auf der zentralen Seite der Einbürgerung: https://antragsservice-einbuergerung.de/

Was passiert mit der Nachricht, wenn die Antragsdaten, bspw. wegen eines Übermittlungsfehlers, nicht zugestellt werden können?

Sofern ein Antrag im EfA-Onlinedienst erfolgreich abgesendet werden kann, von den empfangenden Stellen aber nicht entgegengenommen wird, wird je nach betroffener Kommunikationskomponente sichergestellt, dass der Antrag gepuffert wird oder die verantwortlichen Stellen manuell informiert werden. Ist die Übergabe des Antrags an OK.Komm bereits fehlerhaft, wird über ein mehrstündiges Zeitfenster mehrfach versucht, den Antrag zu übergeben. Schlägt dies final fehl, wird der/die Nutzer/in, die Behörde und der Betreiber, informiert.

Führt die Supporthotline in die Kommune?

Die Supporthotline führt nicht in die Kommunen. Diese führt zu einem Service Center in NRW, welches grundlegende Fragen beantworten und ggf. Supportfälle an den Second Level Support weitergeben kann. Für fachliche Fragen ist weiterhin die Behörde zuständig.

Wird es eine für mobile Endgeräte optimierte Version der digitalen Einbürgerung geben?

Im Rahmen der Entwicklung wird analog dazu immer die mobile Ansicht geprüft und optimiert. Eine App ist aktuell nicht geplant.

Wird der Dienst direkt mit der Terminfindung in der zuständigen Behörde gekoppelt sein?

Nein, aktuell ist dies noch nicht vorgesehen.

Sind bei den Antragsformularen Plausibilitätsprüfungen zu den Eingaben integriert?

Im Rahmen der Entwicklung ist eine Logik der einzelnen Felder vorgesehen (bspw. der Ausschluss einzelner Felder bei der Auswahl anderer Felder). Eine detaillierte Plausibilitätsprüfungen (Prüfung der Aufenthaltsdauer -> bspw. seit 119 Jahren wäre nicht logisch) ist aktuell nicht vorgesehen. Werden jedoch falsche Angaben gemacht, wird dies entsprechend mit einer Fehlermeldung deutlich gemacht.

In welchem Postkorb kommen die Anträge an? 

Je nach Anbindungsvariante kommt der Antrag direkt im Fachverfahren an (Fachverfahren mit XTA2 oder OSCI) oder im COM.Vibilia-Postfach (ohne kompatibles Fachverfahren). 

Werden die Uploads auf Viren gescannt?

Ja, die Dateien werden beim Upload im Onlinedienst auf Viren gescannt. Schadhafte Dokumente werden abgelehnt.

Ist für die Transportarchitektur des Dienstes, neben XTA und OSCI, künftig auch eine FIT-Connect-Schnittstelle vorgesehen oder angedacht?

Die Übertragung der Anträge via FIT-Connect wird voraussichtlich zukünftig ebenfalls zur Verfügung stehen. Aktuell setzt aber noch kein Fachverfahrenshersteller auf diese Schnittstelle.

Funktionieren auch die Wege über Intermediär und XTA Server der Kommunen?

Die Anträge werden aktuell immer verschlüsselt per OSCI an einen OSCI-Intermediär gesendet. Die Anträge können dort direkt per OSCI abgeholt werden oder über einen zwischengeschalteten XTA2 Server. Als Anbindungsvarianten stehen die direkte Anbindung ans Fachverfahren oder die Abholung der Anträge via OSCI-Client (z.B. Governikus COM.Vibilia) zur Verfügung. Diese Anbindungsvariante kann gewechselt werden. Aktuell setzen die meisten Fachverfahrenshersteller auf die OSCI-Schnittstelle und wenige auf XTA2.

Expand
titleDatenschutzrechtliche Fragen

Datenschutz

Frage

Antwort

Wie ist das Vertrauensniveau der digitalen Einbürgerung bewertet und definiert worden?

Durch den EfA-Onlinedienst wird lediglich die initiale Antragsstellung digitalisiert, d.h. dass weiterhin Vor-Ort-Termine durchgeführt werden, in denen die Echtheit der bereitgestellten Dokumente geprüft wird. Gleichzeitig führt die hohe Gebühr (255€) dazu, dass nur seriöse Anträge eingereicht werden. Aus o.g. Gründen wurde für den EfA-Onlinedienst das Vertrauensniveau „niedrig“ festgelegt. Um zur Antragstellung zu gelangen müssen Sie sich im Vorfeld mit einem Nutzerkonto anmelden, hierüber können Sie das Vertrauensniveau festlegen.

Verlangt die Einbettung des EfA-Onlinedienstes in die eigene Website nicht die Zustimmung des Nutzers für die Anzeige externer Inhalte?

Es handelt sich bei der Einbindung des EfA-Onlinedienstes datenschutzrechtlich nicht um eine Übermittlung an einen Dritten oder eine gemeinsame Verantwortung, sondern um eine Auftragsverarbeitung des Verantwortlichen. Das der Inhalt „woanders“ liegt/eingebunden wird, ist rechtlich unerheblich. Der Inhalt wird rechtlich so behandelt als gehöre er zur Website des/der Verantwortlichen. Im Unterschied dazu gelten Dienstleister wie YouTube, Twitter etc. nicht als Auftragsverarbeiter, sondern je nach Einschätzung als Dritte oder gemeinsame Verantwortliche, da sie die Daten nicht nur im Auftrag, sondern als Werbeplattformen eben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten. Im Ergebnis braucht es für die Übermittlung an diese eine eigene Rechtsgrundlage. Sie „erben“ nicht wie der Auftragsverarbeiter die Rechtsgrundlage des/der Verantwortlichen. Da viel Unsicherheit herrscht, ob hierzu Rechtsgrundlagen tragen, die darauf aufbauen, dass die Einbindung „erforderlich“ ist, holen sich Webseitenbetreiber oft pauschal die Einwilligung bei den Nutzenden, indem sie etwa Zwei-Klick-Lösungen vor der Einbettung implementieren.

Gibt es ein IT-Sicherheitskonzept für den EfA-Onlinedienst?

Es existiert ein BSI-zertifiziertes IT-Sicherheitskonzept der AKDB, welches den Dienst Einbürgerung einschließt. Eine vollständige Zurverfügungstellung des IT-Sicherheitskonzepts für die Kommunen ist im IT-Sicherheitsmanagement des ZIT-BB und auch der AKDB nicht vorgesehen. Der Grund dafür ist vor allem die Vertraulichkeit der im Informationssicherheitsmanagementsystem hinterlegten Informationen. Das gilt insbesondere vor dem – auch Praktikabilitäts- und Zweckmäßigkeitsfragen aufwerfenden – Hintergrund, dass an dem EfA-Onlinedienst zumindest mittelbar eine Reihe von IT-Systemen beteiligt sind. Die vollständige Zurverfügungstellung eines IT-Sicherheitskonzepts ist datenschutzrechtlich zudem nicht erforderlich. Weder aus den Vorschriften zur Auftragsverarbeitung in Art. 28 DSGVO noch aus den Pflichten des Verantwortlichen geht die konkrete verpflichtende Form des Nachweises und der Kontrolle der technischen und organisatorischen Maßnahmen beim Verantwortlichen hervor. Nach hiesiger Auffassung genügt eine Zusammenfassung der für den EfA-Onlinedienst wesentlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, wie sie bereitgestellt wurde, in Verbindung mit der vertraglich bereits sichergestellten Möglichkeit weitergehender Kontrollen, etwa im Rahmen einer Einsichtnahme.

Wie werden benötigte Unterlagen zum Antrag datenschutzkonform hochgeladen?

Bei der Umsetzung des Projektes wird hoher Wert auf den Datenschutz gelegt. Dementsprechend wurde eine Datenschutzberatung beauftragt, um Datenschutzkonformität sicherzustellen.

Wie wird der Datenschutz in der digitalen Einbürgerung sichergestellt?

.

...

Weiterführende Links:

...