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Die Behörde kann wählen, ob sie den Antrag über die zentrale Seite http://www.antragsservice-einbuergerung.de oder über ein HTML5-Snippet auf der eigenen Website zu Verfügung stellen möchte. Für Kommunen in Nordrhein-Westfalen steht eine weitere Einbindungsmöglichkeit über das Kommunal- und Serviceportal NRW (NextGovIT) zur Verfügung. Der aus dem EfA-Onlinedienst im XEinbürgerungs Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponentevia DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt (Push-Verfahren). Dort wird er dann entweder durch ein Fachverfahren oder einen OSCI-Client der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt (Pull-Verfahren).

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Beim Aufbau der Organisationsstrukturen wurde sich an den EfA-Mindestanforderungen der AG RaBe orientiert. Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet der „Steuerungskreis Einbürgerung” statt. In diesem sind Verteter:Innen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination der nachnutzenden Bundesländer beteiligt.

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3. Weiterführende Links

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