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Die Behörde kann wählen, ob sie den Antrag über die zentrale Seite http://www.antragsservice-einbuergerung.de oder über ein HTML5-Snippet auf der eigenen Website zu Verfügung stellen möchte. Für Kommunen in Nordrhein-Westfalen steht eine weitere Einbindungsmöglichkeit über das Kommunal- und Serviceportal NRW (NextGovIT) zur Verfügung. Der aus dem EfA-Onlinedienst im XEinbürgerungs Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponentevia DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt (Push-Verfahren). Dort wird er dann entweder durch ein Fachverfahren oder einen OSCI-Client der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt (Pull-Verfahren).
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Weitere Informationen zur Wahl des ePayment-Anbieters finden Sie im Integrationsleitfaden im Kapitel 2.1, Self-Service-Ticket unter Punkt 7.1 oder in den FAQs. (Links einfügen)
Stand:
Info |
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Die konkreten Schritte zur technischen Nachnutzung können im Integrationsleitfaden eingesehen werden. Hannah Butterwegge (Unlicensed) bitte Link für dem Leitfaden einfügen |
2.4 Organisatorische Dimension
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