Frage | Antwort |
---|
An wen kann ich mich als Behörde wenden? | Wenn Sie Fragen zum EfA-Onlinedienst haben, können Sie sich jederzeit an folgende E-Mailadresse wenden einbuergerung@d-nrw.de. Wenn Sie Fragen zu Anbindung an den Onlinedienst haben, können Sie diese jederzeit über ein Ticket stellen. Dieses finden Sie hier: Einbürgerung - Jira Service Management (atlassian.net). |
Ist ein Support für Behörden vorgesehen? | Unter "https://digitale-verwaltung.atlassian.net/servicedesk/customer/portals" gelangen Sie auf ein Self-Service-Portal. Dort können Behörden ihre Anfragen/Anliegen in Form eines Tickets schriftlich stellen. Wichtig ist, dass alle relevanten Pflichtfelder ausgefüllt werden, um die Anfrage dann an den Support zur weiteren Bearbeitung weiterleiten zu können. Jegliche weitere Kommunikation erfolgt im Anschluss über das Ticket. |
Wer sind die Mitglieder des Steuerungskreises? | Die Teilnahme am Steuerungskreis kann entweder als stimmberechtigtes Mitglied oder als Gast ohne Stimmrecht erfolgen, mit Ausnahme des Umsetzungsteams. Zu den Mitgliedern gehören Vertreter des Umsetzungsteams und aller nachnutzenden Bundesländer. Als Gast können, in Absprache mit dem Vorsitz oder dem Umsetzungsteam, alle Interessierten teilnehmen. Derzeit sind insgesamt 11 Bundesländer stimmberechtigte Steuerungskreismitglieder und haben somit Interesse bekundet, den EfA-Onlinedienst nachnutzen zu wollen: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Mit Übergang in die Betriebsphase verändert sich auch die Zusammensetzung der Mitglieder im Steuerungskreis. Informationen folgen nach Beschluss der neuen Geschäftsordnung. |
Worum geht es in diesem Projekt? | Im OZG-Umsetzungsprojekt Einbürgerung wird der initiale Einbürgerungsantrag digitalisiert. Die Online-Lösung ist ein zentral betriebenes Web-Frontend für Antragsteller:innen, d. h. über die zentrale Seite http://www.antragsservice-einbuergerung.de gelangt der gelangen Antragsteller:in zum Quick-Check und Antrag. Wenn die zuständige Stelle bereits angebunden ist, kann der Antrag direkt ausgefüllt, bezahlt und an die ausgewählte zuständige Stelle abgeschickt werden. Neben der zentralen Seite können die zuständigen Stellen den EfA-Onlinedienst über ein HTML5-Snippet auf ihrer Behördenwebsite oder in NRW auch über das Kommunal- und Serviceportal der NextGovIT implementieren. |
Wie können/sollen Spaß- oder Nonsensanträge vermieden werden? | Technisch lassen sich „Spaßanträge“ nicht vermeiden, jedoch ist aufgrund der hohen Kosten des Antrags (255€), wenn überhaupt, mit einer sehr kleinen Anzahl an Spaßanträgen zu rechnen. Ebenso ist die Verwendung der BundID im Oninedienst verpflichtend und schafft so eine weitere Hürde für “Spaßanträge.“ Grundsätzlich ließen sich diese auch nicht analog vermeiden, auch wenn die Einbürgerungsbehörden diese in persönlichen Beratungsgesprächen sicherlich gering halten. Aber die Hürde der Antragskosten und der Aufwand, der mit der Antragstellung verbunden ist, zeigen bei unseren bereits angeschlossenen Kommunen, dass „Spaßanträge“ in der Praxis nicht vorkommen. |
An wen richtet sich die digitale Einbürgerung? | Die Digitale Einbürgerung richtet sich in erster Linie an Antragsteller:innen und Einbürgerungsbehörden, für die der Prozess der Einbürgerung verschlankt wird. Die Antragsteller:innen bekommen transparent Infotexte angezeigt, wodurch weniger Beratungsbedarf entsteht. Auch Sachbearbeiter profitieren durch die Effizienzgewinne der Digitalisierung von dieser Lösung. |
Gibt es den Einbürgerungsantrag / Quick-Check auch in anderen Sprachen? | Derzeit ist nicht vorgesehen den Einbürgerungsantrag / Quick-Check in anderen Sprachen anzubieten, da für die Einbürgerung Deutschkenntnisse eine Voraussetzung sind. |
Finanzierung | Die Kostenverteilung auf die einzelnen Kommunen in einem Bundesland ist von der länderspezifischen Regelung abhängig. Dies können Sie bei den Verantwortlichen in Ihrem Bundesland erfragen. |
Ist die Nachnutzung der digitalen Einbürgerung für Kommunen verpflichtend? | Nein, die Anbindung an den EfA-Onlinedienst und die Nutzung werden nicht verpflichtend sein. |
Wann ist die Pilotierung abgeschlossen und wann wird es Kick Off Veranstaltung geben? | Dies ist für jedes Bundesland immer im Einzelfall zu betrachten. Die verschiedenen Konstellationen werden geprüft und rechtzeitig zu einem Kick-Off-Termin mit anschließender Pilotierung eingeladen. Melden Sie sich bei einem Nachnutzungsinteresse gern unter: Einbuergerung@d-nrw.de. Wir stellen Ihnen gern alle Informationen in einer Zusammenfassung zur Verfügung. |
Lohnt sich Beschaffung des Zertifikats schon vor Kick Off Termin? | Die Zertifikatsbeschaffung dauert in der Regel mehrere Wochen, deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, diese frühzeitig zu starten, auch schon vor dem Kick-Off Termin im Bundesland. |
Wird der Antrag Teil der Bündelungskomponente aus dem Aufenthaltstitel werden? | Die Antragstrecke Einbürgerung ist zum aktuellen Stand nicht geplant mit in die Bündelungskomponente auf zu nehmen. |