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EfA-Nachnutzung des Onlinedienstes “Einbürgerung”

Die OZG-Leistungen Leistung „Einbürgerung” (OZG-ID: 10257) soll grundsätzlich für die Nachnutzung bereitgestellt werdensteht zur Nachnutzung bereit. Die Art der Einbindung des Antragsstrecken-Frontends obliegt den Kommunen und kann entweder auf der zentralen Seite http://www.antragsservice-einbuergerung.de, sowohl auf der eigenen Website der Kommune mittels HTML5-Snippet eingebettet werden. → Ist was technisches hat nichts mit Efa zu tun Zur Nachnutzung sind, wie in allen EfA-Projekten, rechtliche, finanzielle, technische und organisatorische Schritte zu unternehmen, deren aktueller Stand nachfolgend erläutert wird.

Info

Zusätzlich, steht für Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine weitere Einbindungsmöglichkeit über das Kommunalportal NRW der NextGovIT zur Verfügung. → ist was technisches, hat nichts mit EfA zu tun

2.1 Rechtliche Dimension

Die OZG-Leistung Der Onlinedienst „Einbürgerung“ wurde initial sowohl im FIT-Store bereitgestellt und steht mit Beschluss 2024/13 des IT-Planungsrates im als auch auf dem govdigital-Marktplatz für EfA-Leistungen zur Nachnutzung für alle Kommunen der gelisteten Nutzenden Bundesländern zur Verfügungbereitgestellt. Die dazugehörige Leistungsbeschreibung kann hier heruntergeladen werden. Die hier gelisteten Bundesländern haben bereits Nachnutzungsverträge geschlossen. Für Kommunen in NRW steht die Nachnutzung via Kommunalvertretermodell zur Verfügung.

Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung finden Sie unter anderem auf den Seiten des FIT-StoreStores, den FIT-Store-FAQs, des govdigital-Marktplatz Marktplatzes für EfA-Leistungen bzw. auf den Seiten von d-nrw.

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2.2 Finanzielle Dimension

Die Kostenverteilung auf die einzelnen Kommunen in einem Bundesland ist von der länderspezifischen Regelung abhängig. Dies können Sie bei den Verantwortlichen in Ihrem Bundesland erfragen.Bereitstellung des Onlinedienstes erfolgte bis zum 31. Dezember 2023 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgte die Finanzierung durch das Land NRW als umsetzendes Land aus Digitalisierungsmitteln des Bundes. Ab dem 1. Januar 2024 ist ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig. Eine Kostenschätzung mit dem Kostenverteilungsschlüssel “Tatsächliche Nutzung” wurde durch den Steuerungskreis beschlossen und hat Eingang in die entsprechenden Verträge gefunden.

Inwieweit die Kosten durch das jeweilige Land selbst getragen oder an die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht werden, ist von der Nachnutzungsstrategie des jeweiligen Bundeslandes abhängig.

2.3 Technische Dimension

Anbindungsvariante 1: OSCI-fähiges Fachverfahren mit Import von XEinbürgerung

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Weitere Informationen zur Wahl des ePayment-Anbieters finden Sie im Integrationsleitfaden im Kapitel 2.1 Self-Service-Ticket unter Punkt 7.1 oder in den FAQs. (Links einfügen)

Info

Gerne stellen wir Ihnen auf Nachfrage auch die Möglichkeit einer vor-Ort Bezahlung (kein ePayment) zur Verfügung

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Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet der „Steuerungskreis Digitale Einbürgerung” statt. In diesem sind Verteter:Innen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination der Bundesländer beteiligt. Die Dokumente, der bisher stattgefundenen Steuerungskreise, können bei Bedarf nachfolgend heruntergeladen werden. → Entscheidung d-NRW ob Bereitstellung erfolgen soll Johanna Förster

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3. Weiterführende Links

  • Allgemeine Informationen

  • Integrationsleitfaden

  • Support

  • Self-Service Portal

  • Downloadbereich

  • FAQ

  • Glossar

  • Beteiligte Institutionen und Ansprechpersonen

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