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Zur Übersicht des Integrationsleitfadens

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Hinweis: Der Rückkanal wird Stand sukzessive für die jeweiligen Fachverfahren bereitgestellt. Bis zu dem Zeitpunkt an dem alle Fachverfahrenssoftware-Hersteller diese Funktion implementiert haben, sind für die bereits freigegebenen Fachverfahren die nachfolgend beschriebenen Schritte durchzuführen.

Info

Mit dem Begriff “Rückkanal” ist die sichere Kommunikation Ihrer Behörde mit der antragstellenden Person gemeint - immer bezogen auf einen bereits bei Ihnen eingegangenen Antrag.

Voraussetzung für die Kommunikation zwischen Behörde und antragstellender Person ist die Anmeldung mittels Bund.ID während der Antragstellung!

Als Nachrichten an die antragstellende Personen stehen folgende Möglichkeiten in ihrer Fachverfahrenssoftware zur Verfügung:

  1. Statusmeldung (der Empfang eines Antrags wird i.d.R. automatisch von der Fachverfahrenssoftware über eine Nachricht an die antragstellende Person quittiert)

  2. Rückfrage zum Antrag (mit der Möglichkeit zur Nachforderung von Nachweisen)

  3. Terminmitteilung

  4. Unzuständigkeitsmeldung

  5. Ablehnungsabsicht

Der Rückkanal steht aktuell für die folgenden Dienste zur Verfügung

  • Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit

  • Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung

  • Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen

  • Niederlassungserlaubnis

  • Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebenen aus der Ukraine (§24 Aufenthaltsgesetz)

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