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Welche Stelle entscheidet über Weiterentwicklung oder Anpassung der Spezifikation von XEinbürgerung? Wer stellt die Weiterentwicklung zur Verfügung? | Aktuell obliegt das der d-NRW AöR, als koordinierende Stelle. Es wird aktuell eine Gremienstruktur eingerichtet, um die fachgerechte langfristige Pflege von XEinbürgerung zu gewährleisten. | |
Wer ist in die Entwicklung der digitalen Einbürgerung involviert? | Die Projektleitung liegt bei der d-NRW AöR, welche dabei von der Deloitte unterstützt wird. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD NRW) ist verantwortlich für die Umsetzung des OZG-Projekts. Ebenfalls am Projekt beteiligt ist das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW), die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB AöR), T-Systems und Detecon. | |
Wie erhält man Zugriff auf die FIM-Unterlagen? | Die FIM-Unterlagen können bei der Landesredaktion NRW (landesredaktion@digitales.nrw.de) angefragt und teilweise im FIM-Portal (www.fimportal.de) eingesehen werden. | |
Ist die persönliche Vorsprache für eine Antragstellung nach wie vor verbindlich vorgesehen? | Im Rahmen des Projekts „Digitale Einbürgerung“ werden ausschließlich der initiale Antrag und die Übermittlung der Daten / Eingaben in die zuständige Behörde digitalisiert. Der nachgelagerte Einbürgerungsprozess wird dann regulär durch die zuständige Stelle durchgeführt. Dazu gehört auch eine persönliche Vorsprache. | |
Welche LeiKa-Leistungen sind durch den Onlinedienst Einbürgerung abgedeckt? | 99099002067002 - Kennung Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen Welche LeiKa-Leistungen sind durch den Onlinedienst Einbürgerung abgedeckt? | 99099002067002 - Kennung Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ehegatten oder Lebenspartner eines Deutschen (Typ 2/3) |
Wie erhält man Zugriff auf die FIM-Unterlagen? | Die FIM-Unterlagen können bei der Landesredaktion NRW (landesredaktion@digitales.nrw.de) angefragt und teilweise im FIM-Portal (http://www.fimportal.de ) eingesehen werden. | |
Ist die persönliche Vorsprache für eine Antragstellung nach wie vor verbindlich vorgesehen? | Im Rahmen des Projekts „Digitale Einbürgerung“ werden ausschließlich der initiale Antrag und die Übermittlung der Daten / Eingaben in die zuständige Behörde digitalisiert. Der nachgelagerte Einbürgerungsprozess wird dann regulär durch die zuständige Stelle durchgeführt. Dazu gehört auch eine persönliche Vorsprache. |
Rechtliches
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Gibt es bereits Musterverträge für die Datenverarbeitung bzgl. dieser Leistung? | Die aktuelle Versionen finden Sie immer hier: https://digitale-verwaltung.atlassian.net/servicedesk/customer/portal/7/article/702021679?src=862528733 |
Ist die „beglaubigte Unterschrift“ nach wie vor für eine rechtsverbindliche Antragstellung vorgesehen? | Dies ist gemäß Staatsangehörigkeitsgesetz nicht erforderlich und ist auch für den Digitalantrag nicht vorgesehen. |
Kann jedes Bundesland eine vom entwickelten Einbürgerungsantrag abweichende Version einstellen lassen? | Nein, in diesem EfA*-Online-Dienst existiert nur eine Version des Einbürgerungsantrags. Dieser Antrag wurde mit Fachexpert:innen und Vertreter:innen verschiedener Länder entwickelt und vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) bestätigt. Das Formular entspricht der aktuellen Gesetzgebung und wird bei Änderungen immer angepasst. *Einer-für-Alle |
Wie kann meine Behörde die digitale Einbürgerung rechtlich nachnutzen? | Der EfA-Dienst über 2 Varianten nachgenutzt werden: 1. Nachnutzung über FIT-Store, 2. Nachnutzung über das Kommunalvertretermodell. Jedes Bundesland hat die Wahl und entscheidet, welche Nachnutzungsvariante das jeweilige Bundesland nutzen möchte. Die Nachnutzung des digitalen Einbürgerungsantrags über FIT-Store ist bereits möglich. |
Wie ist Barrierefreiheit und leichte Sprache auf der Webseite umgesetzt? | Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Es wird angestrebt, dem BITV 2.0 Standard zu entsprechen (BITV = Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Der Zugang zum digitalen Einbürgerungsantrag soll möglichst vielen Menschen ermöglicht werden, in dem der Aufbau der Seite einfach gestaltet ist, die Texte in kurzen und einfachen Sätzen formuliert sind und die Navigation einfach händelbar ist. Eine Leichte Sprache in Form von verständlichen Sätzen ist besonders wichtig für Menschen mit Lern- oder Leseschwierigkeiten bzw. Personen, die nicht gut Deutsch sprechen können. Der Einbürgerungsantrag ist barrierefrei. Die Website ist aktuell teilweise barrierefrei. |
Wie werden mögliche Gesetzesänderungen in der Einbürgerung berücksichtigt? | Da die Pflege und Betreuung des Online-Dienstes auch langfristig geplant sind, werden auch zukünftige Gesetzesänderungen berücksichtigt und der Dienst dementsprechend aktualisiert. Gesetzesänderungen haben die höchste Priorität und werden schnellstmöglich umgesetzt. |
Ist ein Abgleich der persönlichen Angaben mit den Daten im Ausweis vorgesehen und ist es möglich, dass eine Person mehrere Anträge unter Nutzung falscher Daten und Angaben stellen kann? | Ein Abgleich der Daten mit dem Ausweis ist im Rahmen des Online-Erstantrags nicht vorgesehen, da persönliche Vorsprachetermine weiterhin stattfinden werden. Das Stellen mehrerer Online-Initialanträge unter falschen Namen lässt sich nicht vermeiden, ist jedoch aufgrund der hohen Kosten des Antrags im Regelfall nicht zu erwarten. Die Überprüfung der Identitäten der Antragsteller muss im nachgelagerten Vorsprachetermin stattfinden. |
Wann wird der Dienst über den Kommunalvertreter.NRW für Behörden in NRW zur Verfügung stehen? | Der Dienst steht zur Nachnutzung bereit. Behörden aus NRW finden die Vertragsunterlagen hier: D-NRW : Einbürgerung. |
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