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Federführung & OZG-Themenfeld “Engagement und Hobby”

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), die Kommunalen Spitzenverbände (KSV) und das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) sind Federführer des OZG-Themenfeldes „Engagement und Hobby“. Die Umsetzung des Projekts „waffenrechtliche Erlaubnisse“ (kurz: eWaffe) erfolgt nunmehr in gemeinsamer Leitung durch den Freistaat Bayern und des Saarlandes unter Beauftragung der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB).

Ziel des OZG-Umsetzungsprojekts eWaffe

Ziel des Projekts eWaffe ist, Online-Dienste für die beiden OZG-Leistungsbündel (a) „Waffenrechtliche Erlaubnisse für Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition“ (10151) und (b) „Umgang mit Waffen“ (10154) bis Jahresende 2022 bundesweit bereitzustellen. Im Vordergrund steht dabei die nutzerzentrierte und durchgehend digitale Umsetzung des Antrages vom Kommunalportal im Front-End bis in das Fachverfahren im Back-End, ohne Medienbrüche zwischen Antragseingang und Fachverfahren.

Nachnutzungsmodell “Einer für Alle”

Leitender Gedanke in der Umsetzung des Projekts eWaffe ist das OZG-Nachnutzungsmodell „Einer für Alle“ (EfA), welches besagt, dass der Online-Dienst für die waffenrechtlichen Erlaubnisse einmal entwickelt und dann länderübergreifend zur Nachnutzung bereitgestellt wird. Das Projekt eWaffe wird durch den Freistaat Bayern und das Saarland umgesetzt. Anschließend stellen die umsetzenden Länder und die AKDB den Online-Dienst den Waffenbehörden aller Bundesländer zur Verfügung. Die EfA-Umsetzung ist daher besonders auf Standardisierung, Dauerhaftigkeit, Qualität und Kostenreduktion ausgerichtet. Daraus folgt: Je mehr Länder, Kommunen und Waffenbehörden nachnutzen, desto günstiger und dauerhafter wird der Online-Dienst für alle Beteiligten. Ziel des EfA-Projektes ist, dass insgesamt mindestens neun Bundesländer den Online-Dienst nachnutzen und dieser anschließend als open source Online-Dienst zentral von der AKDB sowie dezentral in anderen Rechenzentren betrieben werden kann. Derzeit (Stand August 2022) liegen dem Projekt eWaffe erfreulicherweise bereits rund zahlreiche Interessensbekundungen der Länder und Kommunen vor.

Teilprojekte im Projekt eWaffe

Das Projekt eWaffe vereint die fachlich-rechtliche Konzeption mit den Waffenbehörden geleitet durch das Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) mit der technischen Konzeption und Umsetzung geleitet durch die AKDB. Daher werden gem. der EfA-Mindestanforderungen die erforderlichen Schnittstellen zu den Verwaltungsportalen, Kommunikationsinfrastrukturen wie dem Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV), zu den Fachverfahren der Waffenbehörden (örtlichen Waffenverwaltungssysteme, kurz: ÖWS) und die Anwendung des eigens erstellten Fachstandards XeWaffe (eng angelehnt an XWaffe) miteingeschlossen. Durch die Schaffung bzw. Nutzung der bestehenden OSCI/DVDV-Infrastruktur wird die Anbindbarkeit aller Länder sowie die Ende-zu- Ende-Verschlüsselung der Antragsdaten zwischen Online-Dienst und Fachverfahren gewährleistet. In Bezug auf das Reifegradmodell wird der Reifegrad 3 (Rückkanal) angestrebt. Nicht zuletzt sollen länder- bzw. behördenspezifische Basiskomponenten wie beispielsweise die Authentifizierung mittels eines Benutzerkontos, Bezahldienste sowie ein Antragslotse angebunden werden können.

Hintergrund des Projekts eWaffe

Die rechtliche Grundlage des Projekts bildet das Waffengesetz (WaffG). Dieses regelt den Umgang mit Waffen im Rahmen des deutschen Waffenrechts. Hierzu gehören der Erwerb, die Lagerung, der Handel, der Besitz und die Instandsetzung von Waffen, insbesondere von Schusswaffen sowie Munition. Die Beantragung und Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse nach dem WaffG ist eine der wichtigsten ordnungspolitischen Verwaltungsleistungen für Bürger, die in Deutschland Umgang mit Waffen haben wollen. Diese sind deswegen durch das BMI als Leistung höchster Priorität eingestuft worden. Insbesondere sollen die Prozesse für die antragsstellenden Personen und die Waffenbehörden vereinfacht und beschleunigt werden, Formulare dabei waffenrechtlich korrekt und aktuell sein, die Qualität der Datenerfassung erheblich erhöht werden und Synergien zwischen Online-Diensten und der weiteren Modernisierung der Waffenverwaltung bei der Gestaltung geschlossener Prozessketten bis hin zum Nationalen Waffenregister (NWR) erschlossen werden. Die finanziellen Rahmenbedingungen wurden durch das Konjunkturpaket des Bundes geschaffen, das für die Entwicklung und den Betrieb im Jahr 2022 aufkommt.

Projektplan des Projekts eWaffe

Der OZG-Logik entsprechend, ist der eWaffe-Projektzyklus in die Meilensteine Konzeption, Referenzimplementierung und Roll-Out/Betrieb unterteilt. Insgesamt priorisiert das Projekt eWaffe die meistgenutzten Anträge bzw. Antragsbündel waffenrechtlicher Erlaubnisse (s. Leistungskatalog) sowie den Regelfall einer antragstellenden Person. Nach fachlicher Bewertung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und der von ihm in das Projekt eingebundenen Vertreter:innen von Waffenbehörden handelt es sich beim Minimalprodukt (dem sog. MVP) um die im Waffenrechtsvollzug am häufigsten nachgefragten und daher besonders bedeutsamen Verwaltungsleistungen (s. Leistungskatalog). Mit den im Leistungskatalog dargestellten priorisierten Antragsstrecken im OZG-Projekt eWaffe werden die gängigsten Erlaubnisse bzw. Anträge im Waffenrecht abgebildet und die meisten privaten Waffenbesitzer erreicht. Im Rahmen der Referenzimplementierung werden unter anderem die Antragsstrecken entwickelt und in ausgewählten Kommunen pilotiert.

Information & Mitwirkung im Projekt eWaffe

Darüber hinaus bestehen zahlreiche Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten für Länder, Kommunen und Waffenbehörden mit Pilotierungs- und Nachnutzungsinteresse; beispielsweise werden allgemeine sowie spezifische Informationsveranstaltungen und Workshops angeboten, eine Regelkommunikation mit Pilotbehörden etabliert und die umfassende Nachnutzungsplattform aufgebaut.

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