Informationen zur Nachnutzung der Online-Dienste aus Brandenburg
Für die im Themenfeld entwickelten Online-Dienste wird eine Nachnutzung nach dem „Einer-für-Alle-Modell” angestrebt. Unter Allgemeine Informationen zum Themenfeld Ein- und Auswanderung finden Sie allgemeine Informationen zum Themenfeld und unter Leitfaden zur Integration von Online-Diensten aus Brandenburg finden Sie den Integrationsleitfaden, der Schritt für Schritt die Nachnutzung der Online-Dienste fachlich und technisch erörtert.
1. Nachnutzungsmodell “Einer-für-Alle”
Die Leistungen des Themenfeldes „Ein- und Auswanderung” werden grundsätzlich nach dem „Einer-für-Alle”-Prinzip entwickelt. Nähere Informationen finden hier:
2. EfA-Nachnutzung der OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel” und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen”
Die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“ (OZG-ID 10255) und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ (OZG-ID 10596) sind nachnutzungsbereit. Zur Nachnutzung sind, wie in allen EfA-Projekten rechtliche, finanzielle, technische und organisatorische Schritte vorzunehmen, deren aktueller Stand nachfolgend erläutert wird. Aufgrund der engen Verzahnung beider Projekte bzw. der dazugehörigen OZG-Leistungen werden diese zusammengefasst.
2.1 Rechtliche Dimension
Die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ wurden am 12. Oktober 2021 in den FIT-Store eingestellt. Die dazugehörige Leistungsbeschreibung kann hier heruntergeladen werden. Seit November 2023 ist die Leistung auch auf dem govdigital-Marktplatz verfügbar. Ebenso werden die Leistungen über das sog. Kommunalvertreter-Modell angeboten. Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung und zu den Unterschieden der genannten Modell finden Sie unter anderem auf den Seiten des FIT-Store, des govdigital-Marktplatzes bzw. auf den Seiten von d-nrw.
Bis auf das Land Berlin liegen für alle Bundesländer Nachnutzungsverträge vor:
Bundesland | Rolle | Vertragspartner |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Nachnutzer | FITKO |
Bayern | Nachnutzer | FITKO |
Brandenburg | Anbieter | FITKO |
Bremen | Nachnutzer | FITKO |
Hamburg | Nachnutzer | FITKO |
Hessen | Nachnutzer | FITKO |
Mecklenburg-Vorpommern | Nachnutzer | FITKO |
Niedersachsen | Nachnutzer | FITKO - govconnect (Bündelnde Organisation) |
Nordrhein-Westfalen | Nachnutzer | FITKO - d-nrw (Bündelnde Organisation) |
Rheinland-Pfalz | Nachnutzer | FITKO |
Saarland | Nachnutzer | FITKO |
Sachsen | Nachnutzer | FITKO |
Sachsen-Anhalt | Nachnutzer | FITKO |
Schleswig-Holstein | Nachnutzer | FITKO |
Thüringen | Nachnutzer | FITKO |
2.2 Finanzielle Dimension
Die Bereitstellung der Online-Dienste zu den o. g. OZG-Leistungen erfolgte bis zum 31. Dezember 2023 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Digitalisierungsmitteln des Bundes. Ab dem 1. Januar 2024 ist ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig. Eine Kostenschätzung (Richtwerte) mit dem Kostenverteilungsmechanismus „Drittstaatsangehörige + ABH“ für den Betrieb sowie die Wartung und Pflege ab 2023 wurden den nachnutzenden Ländern im Steuerungskreis „Nachnutzung” am 22. Oktober 2021 vorgelegt und hat Eingang in die entsprechenden Verträge gefunden.
Inwieweit die Kosten durch das jeweilige Land selbst getragen werden oder an die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht werden, ist von der Nachnutzungsstrategie des jeweiligen Bundeslandes abhängig. Aktuell ergeben sich die folgenden Finanzierungsmodelle:
Bundesland | Finanzierung in 2024 |
---|---|
Baden-Württemberg | Land/FITKO |
Bayern | Land/FITKO |
Brandenburg | Land/FITKO |
Bremen | Land/FITKO |
Hamburg | Land/FITKO |
Hessen | Land/FITKO |
Mecklenburg-Vorpommern | Land/FITKO |
Niedersachsen | Land/FITKO |
Nordrhein-Westfalen | Land/FITKO |
Rheinland-Pfalz | Land/FITKO |
Saarland | Land/FITKO |
Sachsen | Land/FITKO |
Sachsen-Anhalt | Land/FITKO |
Schleswig-Holstein | Land/FITKO |
Thüringen | Land/FITKO |
Stand: 2/24; Angaben ohne Gewähr
Sofern die Kosten durch die kommunale Behörden zu tragen sind und/oder von Seiten der Fachverfahrenshersteller Kosten gegenüber den kommunalen Behörden geltend gemacht werden, kann mithilfe des folgenden Excel-Tools eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Nutzung der Online-Dienste durchgeführt werden.
Excel-Tool zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für (Ausländer-)Behörden: |
2.3 Technische Dimension
Der Online-Dienst wird mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ werden die Online-Dienste „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ als in sich geschlossene Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Der aus dem Onlinedienst im XAusländer Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponente via DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt und durch das Fachverfahren der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt. Weitere Informationen zur technischen Dimension finden sich in Kapitel 5 der FIT-Store-Leistungsbeschreibung.
Voraussetzung für die technische Nachnutzung ist die Schnittstellenanbindung der Fachverfahren auf Basis XAusländer. Da das XAusländer-OZG-Kapitel zum 1. Mai 2022 mit der XAusländer-Spezifikation 1.17.0 verpflichtend umzusetzen ist, sind ab diesem Zeitpunkt die technischen Nachnutzungsvoraussetzungen für den „Aufenthaltstitel“ und die „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ vollumfänglich gegeben. Die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel” und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ sind an folgende Fachverfahren angebunden:
Kommunix/ADVIS
HSH/AUSO
Axians Infoma/ALWsystem
AKDB/OK.VISA
Beister/Stranger ABH
Komm.One/KM-LaDiVA, KM-Ausländer
DXC/Paula
Die konkreten Schritte zur technischen Nachnutzung können unter Leitfaden zur Integration von Online-Diensten aus Brandenburg eingesehen werden.
2.4 Organisatorische Dimension
Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet seit November 2020 der „Steuerungskreis Aufenthalt” (SK Nachnutzung) statt. In diesem sind Verteter/innen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination der Bundesländer beteiligt. Die Dokumente, der bisher stattgefundenen Steuerungskreise, können bei Bedarf nachfolgend heruntergeladen werden.
Fragen zur bundesländerübergreifenden Nachnutzung werden auf Ebene der Länder in diesem Gremium behandelt.
Mit den von den Bundesländern gemeldeten Nachnutzungsbehörden findet seit Mai 2021 überdies einmal im Monat ein operativer Projekttermin statt. Operative Fragen der Nachnutzung werden in diesem Termin unmittelbar mit den nachnutzenden Behörden besprochen. Die Unterlagen, der bisher stattgefundenen Projekttermine können bei Bedarf nachfolgend heruntergeladen werden.