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Für die im Themenfeld entwickelten Online-Dienste wird eine Nachnutzung nach dem „Einer-für-Alle-Modell” angestrebt. Unter Informationen zur Nachnutzung der Online-Dienste aus Brandenburg finden Sie allgemeine Informationen zur Nachnutzung und unter Leitfaden zur Integration von Online-Diensten aus Brandenburg finden Sie den Integrationsleitfaden, der Schritt für Schritt die Nachnutzung der Online-Dienste fachlich und technisch erörtert.


Schauen Sie hier ein Einführungsvideo des Themenfeldfederführers

Online-Zugangsgesetz und das Themenfeld “Ein- und Auswanderung”


1. Einführung

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes erfolgt arbeitsteilig in Themenfeldern durch verschiedene Bundesländer und Bundesressorts. Die Federführung für das OZG-Themenfeld “Ein- und Auswanderung” hat das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK BB) zusammen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium, inne. Als Partnerländer arbeiten im Themenfeld Hessen, vertreten durch das Hessisches Ministerium des Innern und für Sport und Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, mit. Die OZG-Leistung “Verpflichtungserklärung” wird dabei durch Hessen und die OZG-Leistung “Einbürgerung” durch Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

Aktuelle Informationen zum Themenfeld können Sie den quartalsweise erscheinenden Newsletter entnehmen:

Newsletter Themenfeld “Ein- und Auswanderung”

Q 1 2023

Q 4 2022

Q3 2022

Q2 2022


2. Leistungen im Themenfeld

2.1 OZG- und LeiKa-Leistungen

Im Rahmen der OZG-Umsetzung wurden Verwaltungsleistungen in 14 Themenfelder eingeordnet. OZG-Leistungen bündeln mehrere Leistungen aus dem sogenannten Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (LeiKa), der sämtliche Verwaltungsleistungen des Bundes, der Länder und der Kommunen in einem einheitlichen und umfassenden Verzeichnis erfasst.

Eine einzelne OZG-Leistung kann mehrere, inhaltlich zusammenhängende Teilleistungen umfassen. Beispielsweise wird unter der OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ die Beantragung sämtlicher Aufenthaltstitel zusammengefasst, wohingegen die OZG-Leistung „Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit“ im Wesentlichen bereits die einzelne Verwaltungsleistung beschreibt. Einzelne OZG-Leistungen sind daher von ihrer Bedeutung, dem Umfang und der Komplexität her nur bedingt vergleichbar.

Die LeiKa-Leistungen werden hinsichtlich der Regelungs- und Vollzugskompetenz in verschiedene Leistungstypen (Typ 1, Typ 2/3, Typ 4/5) kategorisiert. Typ 1-Leistungen werden dabei durch das sog. Digitalisierungsprogramm Bund themenfeldübergreifend und in Verantwortung des Bundes digitalisiert. Die Digitalisierung der Leistungen der Typen 2-5 erfolgt hingegen im Digitalisierungsprogramm Föderal in den Themenfeldern selbst. Diese Plattform informiert insofern über den Programmbereich „Föderal“ des Themenfeldes “Ein- und Auswanderung”.

2.2 Leistungen des Themenfelds Ein- und Auswanderung

Das Themenfeld “Ein- und Auswanderung” beinhaltet unter anderem 14 OZG-Leistungen auf föderaler Ebene (Leistungstypen 2/3). Dazu gehören Leistungen des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts, die sowohl von deutschen, als auch ausländischen Personen in Anspruch genommen werden können. Neben der Überarbeitung des OZG-Umsetzungskatalogs fand in der Planungsphase des Themenfelds auch eine Überarbeitung des LeiKa bezüglich der in dem Themenfeld enthaltenen bzw. den einzelnen OZG-Leistungen des Themenfeldes zugeordneten LeiKa-Leistungen statt. Die Qualitätssicherung und Aktualisierung erfolgt fortlaufend (u. a. aufgrund von Rechtsänderungen). Der aktuellste Stand bezüglich der Zuordnung von LeiKa- zu OZG-Leistungen kann auf der OZG-Informationsplattform und dem FIM-Portal eingesehen werden.

Zu betonen ist, dass nicht jede LeiKa-Leistung auch digitalisiert werden muss. Im OZG-Programm existieren über alle OZG-Leistungen hinweg vier Priorisierungskategorien:

  • Priorisierungskategorie 1: OZG-Leistungen, welche die Priorisierungskategorie 1 (“Laborleistung”) erhalten haben, wurden noch in der Phase der Themenfeldplanung in Digitalisierungslaboren eingehender betrachtet.

  • Priorisierungskategorie 2: OZG-Leistungen mit der Priorisierungskategorie 2 (“Laborkandidaten”) wurden – aber nachgelagert zur Phase der Themenfeldplanung – ebenfalls als geeignet für eine eingehendere Betrachtung in einem Digitalisierungslabor bewertet.

  • Priorisierungskategorie 3: Priorisierungskategorie 3 (“Leistung mittlerer Priorität”) umfasst Leistungen, deren Digitalisierung auch ohne eine tiefergehende Betrachtung in einem Digitalisierungslabor nachgelagert umgesetzt werden kann.

  • Priorisierungskategorie 4: Leistungen der Priorisierungskategorie 4 (“Depriorisierte Leistungen”) werden zunächst nicht bzw. erst nach der Umsetzung der Prio-1- bis Prio-3-Leistungen eingehender betrachtet. 

Die Vorgehensweise zur Priorisierung der OZG-Leistungen können Sie dem OZG-Leitfaden entnehmen.

Im Rahmen der Themenfeldplanung wurden die Leistungen des Themenfeldes Föderal entsprechend priorisiert:

Priorität

OZG-Leistung Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ (Föderal)

Anzahl LeiKa-Leistungen

1

Aufenthaltstitel

195

Verpflichtungserklärung

1

2

Einbürgerung (Inland)

8

3

Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung/ Duldung)

6

Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen

21

4

Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose; Schülersammelliste

5

Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit (Inland)

3

Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsangehörigkeit (Inland)

2

Entlassung aus der und Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit (Inland)

2

Feststellung des Bestehens, Fortbestehens oder Nichtbestehens der Staatsangehörigkeit

3

Grenzgängerkarte

2

Rückkehrförderung für Ausländer

1

Einbürgerungstest

offen

Integrationskurs

4

Spätaussiedleraufnahme

1

Visaerteilung (Schengen-Visum/D-Visum)

2

Quelle: OZG-Informationsplattform (Stand November 2022)


3. Umsetzungsprojekte im Themenfeld

Für die Umsetzungsphase wurden die priorisierten OZG-Leistungen einzelnen Umsetzungsprojekten zugeordnet, wobei die Umsetzungsprojekte mit Ausnahme von „Aufenthaltstitel“ und „Staatsangehörigkeit (ohne Einbürgerung)“ jeweils eine dahinterstehende OZG-Leistung abbilden. Im Themenfeld existieren fünf Umsetzungsprojekte, für die jeweils Umsetzungskoordinator/innen und Leistungsverantwortliche benannt wurden. Diese sollen die Referenzimplementierung der OZG-Leistung vorantreiben:

Umsetzungsprojekt

OZG-Leistung

Umsetzendes Land

Aufenthalt

Aufenthaltstitel

Brandenburg

Aufenthaltskarten und aufent­haltsrelevante Bescheinigungen

Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung

Hessen

Einbürgerung

Einbürgerung

Nordrhein-Westfalen

Beschäftigungserlaubnis

Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung/ Duldung)

Brandenburg

3.1 Umsetzungsprojekt „Aufenthalt“

Das Umsetzungsprojekt „Aufenthalt“ gliedert sich in die Unterprojekte “Aufenthaltstitel” und “Aufenthaltskarten und aufent­haltsrelevante Bescheinigungen”, wobei das Umsetzungsprojekt “Aufenthaltstitel” aus dem gleichnamigen Digitalisierungslabor hervorgegangen ist. Die zugehörigen Online-Dienste werden durch das Land Brandenburg implementiert. Der erste Online-Dienst für die Beantragung eines Aufenthaltstitels zur Erwerbstätigkeit ist am 3. Dezember 2020 in den Pilotkommunen Brandenburgs freigeschaltet worden.

Zu betonen ist, dass die Online-Antragstellung nicht den persönlichen Vor-Ort-Termin ersetzen wird, sondern als entscheidungsvorbereitende Übermittlung von Antragstellerdaten einschließlich dazugehöriger Dokumente zu klassifizieren ist. Wegen der aus rechtlichen sowie fachlichen Gründen weiterhin zwingend notwendigen Offline-Authentifizierung, kann der Reifegrad 3 bei diesen OZG-Leistungen derzeit nicht erreicht werden.

Weitere Informationen zum OZG-Projekt „Aufenthaltstitel“ finden Sie in dem nachfolgenden Einführungsvideo.

ProjektterminX_Implementierung_OZGLeistung_Aufenthaltstitel_in_Ihrer_Behörde 2.mp4

Umsetzungsprojekt „Aufenthalt“

umsetzendes Bundesland

Brandenburg

umsetzender IT-Dienstleister

Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) im Auftrag des Zentralen IT-Dienstleisters Brandenburg (ZIT-BB)

Leistungsverantwortlicher “Aufenthaltstitel”

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB), Dr. Philipp Richter

Leistungsverantwortlicher “Aufenthaltskarten und aufent­haltsrelevante Bescheinigungen”

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB), Emilia Sandler und Stefanie Wendland

3.2 Umsetzungsprojekt „Verpflichtungserklärung“

Das Umsetzungsprojekt „Verpflichtungserklärung“ ist aus dem gleichnamigen Digitalisierungslabor hervorgegangen und wird durch Hessen verantwortet. Der Dienst ist seit dem 1. September 2020 in den Pilotkommunen Hessens online.

Die Besonderheit dieses Dienstes ist, dass der gesamte Prozess bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels vollständig online - also ohne einen Besuch in der Behörde - abgewickelt werden kann.

Umsetzungsprojekt „Verpflichtungserklärung“

umsetzendes Bundesland

Hessen

umsetzender IT-Dienstleister

ekom21

Leistungsverantwortlicher

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Kristoffer Wentz

3.3 Umsetzungsprojekt „Einbürgerung“

Das Umsetzungsprojekt „Einbürgerung“ ist aus dem gleichnamigen Digitalisierungslabor hervorgegangen und wird durch Nordrhein-Westfalen implementiert. Der digitale Einbürgerungsantrag wurde am 26. Juli 2021 in den ersten Pilotkommunen freigeschaltet.

Zu betonen ist, dass die Online-Antragstellung nicht den persönlichen Vor-Ort-Termin ersetzt, sondern als entscheidungsvorbereitende Übermittlung von Antragstellerdaten einschließlich dazugehöriger Dokumente zu klassifizieren ist. Wegen der aus rechtlichen sowie fachlichen Gründen weiterhin zwingend notwendigen Offline-Authentifizierung, kann der Reifegrad 3 bei dieser Leistung derzeit nicht erreicht werden.

Umsetzungsprojekt „Einbürgerung“

umsetzendes Bundesland

Nordrhein-Westfalen

umsetzender IT-Dienstleister

AKDB, d-NRW

Leistungsverantwortlicher

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Sonja Dietl

3.4 Umsetzungsprojekt „Beschäftigungserlaubnis”

Das Umsetzungsprojekt „Beschäftigungserlaubnis“ wird durch Brandenburg implementiert.

Umsetzungsprojekt „Beschäftigungserlaubnis“

umsetzendes Bundesland

Brandenburg

umsetzender IT-Dienstleister

Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) im Auftrag des Zentralen IT-Dienstleisters Brandenburg (ZIT-BB)

Leistungsverantwortlicher

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB), Emilia Sandler und Stefanie Wendland


4. Weitere Informationen

Auf der OZG-Informationsplattform finden Sie unter dem Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ jeweils aktuelle Informationen zum Themenfeld:

Weitere Informationen zum Onlinezugangsgesetz finden Sie zudem auf:


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