Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zum Umsetzungsprojekt Fahrtenschreiber
Für die im Themenfeld entwickelten Online-Dienste wird eine Nachnutzung im Sinne des sog. „Einer-für-Alle“-Modells angestrebt. Unter Informationen zur Nachnutzung des Online-Dienstes finden Sie allgemeine Informationen zur Nachnutzung und unter Leitfaden für Integration des Online-Dienstes finden Sie den Integrationsleitfaden, der Schritt für Schritt die Nachnutzung der Online-Dienste fachlich und technisch erörtert.
Inhalte dieser Seite:
1. Projektverantwortliche
Die Federführung für das Themenfeld “Mobilität und Reisen” haben die Länder Baden-Württemberg und Hessen inne. Das Umsetzungsprojekt “Fahrtenschreiber” wird durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vertreten.
2. Umsetzungsprojekt „Fahrtenschreiber“
Das Umsetzungsprojekt “Fahrtenschreiber” gliedert sich in drei OZG-Leistungen, die sich ihrerseits in drei LeiKa-Leistungen gliedern. Die zugehörigen Online-Dienste werden durch das Land Hessen implementiert und für antragsbearbeitende Stellen und Behörden freigeschaltet.
Die Online-Antragsstellung wird den Verwaltungsprozess verschlanken: es erfolgt eine automatische Zuständigkeitsprüfung durch den Online-Dienst und auch die ehemals manuelle Rechnungstellung kann digital abgebildet werden. Die Zustellung der jeweiligen Karte erfolgt über persönliche Abholung oder postalisch.
Umsetzungsprojekt „Fahrtenschreiber“ | |
umsetzendes Bundesland | Hessen |
umsetzender IT-Dienstleister | Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) im Auftrag des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen |
Leistungsverantwortliche | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen - Dr. Judith Drebert (Kontakt) |
Fachliche Beratung | Hessisches Ministerium für Soziales und Integration - Dr. Philipp Stolzenberg |
Weitere Informationen
Auf der OZG-Informationsplattform finden Sie unter dem Themenfeld „Mobilität und Reisen“ jeweils aktuelle Informationen zum Themenfeld:
Weitere Informationen zum Onlinezugangsgesetz finden Sie zudem auf: