Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this content. View the current version.

Compare with Current View Version History

« Previous Version 39 Next »

WORK IN PROGRESS

Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Nachnutzung des Online-Dienstes Aufenthaltstitel und des Online-Dienstes Freizügigkeit.

Inhalte dieser Seite:


1. Nachnutzbare Online-Dienste 👨‍💻

Dem OZG-Umsetzungsprojekt „Aufenthalt“ sind die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ (10255) und die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ (10596) zugeordnet. Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) entwickelt in Zusammenarbeit mit dem ZIT-BB und der AKDB den Online-Dienste Aufenthaltstitel und den Online-Dienst Freizügigkeit, die mehrere Antragsstrecken (einzelne LeiKa-Leistungen oder gebündelte LeiKa-Leistungen) enthalten. Für die LeiKa-Leistungen der OZG-Leistungen werden durch das Themenfeld sukzessive FIM-Stamminformationen und OZG-Referenzinformationen erstellt, die auf dem FIM-Portal sowie auf der OZG-Informationsplattform unter Ergebnisse abgerufen werden können.

1.1 Leistungen im Online-Dienst Aufenthaltstitel

Die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ umfasst insgesamt 215 LeiKa-Einträge (Stand: 04.05.2021). Die genaue Auflistung der LeiKa-Einträge kann der OZG-Informationsplattform entnommen werden. Der weitaus überwiegende Teil der Leistungen ist als Typ 2/3-Leistungen (Regelungskompetenz liegt beim Bund – die Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen) klassifiziert.

Die LeiKa-Einträge setzen sich aus einer Vielzahl von unter dem Aufenthaltstitel subsumierten Teilleistungen zusammen, die aus den verschiedenen Aufenthaltszwecken (Erwerbstätigkeit, Studium, etc.) und Antragsgründen (Erstbeantragung, Verlängerung, Änderung von Nebenbestimmungen) resultieren. Eine Übersicht der Typ 2/3 Leistungen bietet die untenstehende Tabelle.

 Übersicht der Typ 2/3-Leistungen der OZG-Leistung Aufenthaltstitel

Erwerbstä­tigkeit

Familiäre
Gründe

Humanitäre
Gründe

Ausbildung

Besondere
Aufenthaltsrechte

Niederlassungserlaubnis

Sonstiges/
übergreifend

Gesamt

Beantragung

27

13

24

16

6

15

24

125

Verlängerung

25

13

24

15

5

-

4

86

Auflagenänderung

-

-

-

-

-

-

4

4

Summe

52

26

48

31

11

15

32

215

Der Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ bildet den größten Teil der LeiKa-Einträge ab. Hierfür werden insgesamt die folgenden sechs Antragsstrecken bereitgestellt:

  •    Antragsstrecke „Erwerbstätigkeit“

  •    Antragsstrecke „Familiäre Gründe“

  •    Antragsstrecke „Ausbildung“

  •    Antragsstrecke „Änderung von Nebenbestimmungen“

  •    Antragsstrecke „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“

  •    Antragsstrecke „Niederlassungserlaubnis“.

Die Antragsstrecken werden sukzessive im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung gestellt. Die Antragsstrecken „Erwerbstätigkeit“ und „Familiäre Gründe“ sind bereits fertig entwickelt.  

Nicht abgedeckt durch den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ sind u.a. die Beantragung bzw. Verlängerung von Aufenthaltstiteln aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und Besondere Aufenthaltsrechte nach Abschnitt 7 des Aufenthaltsgesetzes. Die Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen wurden im Rahmen der Themenfeldplanung aufgrund der besonderen Ausgangssituation der Antragsstellenden (zunächst) depriorisiert. Besondere Aufenthaltsrechte wurden aufgrund geringer Fallzahlen ebenfalls depriorisiert.

1.2 Leistungen im Online-Dienst Freizügigkeit

Die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ umfasst insgesamt 25 LeiKa-Einträge (Stand: 17.08.2021). Die genaue Auflistung der LeiKa-Einträge kann der OZG-Informationsplattform entnommen werden. Die LeiKa-Leistungen sind als Typ 2/3-Leistungen (Regelungskompetenz liegt beim Bund – die Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen) klassifiziert.

Der Online-Dienst „Freizügigkeit“ bildet fünf LeiKa-Einträge ab:

  •  Aufenthaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen

  •  Aufenthaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern

  •  Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht Ausstellung für freizügigkeitsberechtigte EU-/ EWR-Bürger

  •  Daueraufenthaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen

  •  Daueraufenthaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-/ EWR-Bürgern

 Hierfür wird eine Antragsstrecke bereitgestellt, die aus drei Teilantragsstrecken besteht:

  •  Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für EU-/EWR Bürger („Daueraufenthaltsbescheinigung“)

  •  Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/EWR Bürger und Deutschen

  •  Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/EWR Bürger und Deutschen

Nicht abgedeckt durch den Online-Dienst „Freizügigkeit“ sind u.a. Aufenthaltsdokumente für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, denn es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Online-Dienstes ein Großteil der Dokumente, die die Rechte nach dem Austrittsabkommen bescheinigen, bereits ausgestellt und der Mehrwert eines Online-Dienstes daher gering sein wird.


2. Funktionsweise und -umfang der Online-Dienste 💡

Der Zweck der o.g. Antragsstrecken ist die elektronische Beantragung eines Aufenthaltstitels. Diese sind dabei grundsätzlich als entscheidungsvorbereitende Übermittlung von Antragstellerdaten einschließlich dazugehöriger Dokumente zu klassifizieren und ersetzen insofern keine persönlichen Vor-Ort-Termine in der Ausländerbehörde. Die Antragsstrecken entsprechen dem sogenannten OZG Reifegradmodell Stufe 2 (d. h. eine online-Beantragung ist grundsätzlich möglich, aber bestimmte Nachweise können nicht online übermittelt werden). Deshalb erfolgen aus rechtlichen und fachlichen Gründen

  • die Identifizierung,

  • die Erfassung der Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel gem. § 61a AufenthG,

  • die Abgabe einer Unterschrift, sowie

  • die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

nach wie vor persönlich in der Ausländerbehörde.

In der unten stehenden Grafik ist eine solche elektronische Beantragung aus Sicht der Nutzenden mit allen durchlaufenden Schritt dargestellt.

 Click here to expand...

Online Dienst der jeweiligen Ausländerbehörde für den Nutzenden auf einem Blick:

Bei Aufruf der Website der jeweiligen Ausländerbehörde werden den Nutzenden je nach Verfügbarkeit die verschiedenen o.g. Antragsstrecken angeboten. Auf der Antragsstrecke selbst wird der Nutzende belehrt, durch einzelne Auswahllogiken sukzessive geführt, muss entsprechende Eingaben tätigen und kann verschiedene Dokumente durch Upload beifügen. 

Die in das Formular eingegebenen Daten werden abschließend in ein PDF-Formular überführt, das der Nutzende vor Einreichung des Antrags in Papierform ausdrucken oder als Datei auf seinem Endgerät abspeichern kann. Er erhält eine Vorgangsnummer, mit der er sich bei Bedarf an die Ausländerbehörde wenden kann (z.B. um Unterlagen oder Informationen nachzureichen).

Durch das Absenden des ausgefüllten Formulars mit den dazugehörigen Dokumenten wird der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht. Der Nutzende erhält eine formlose Eingangsbestätigung an seine angegebene E-Mail-Adresse.

Weitere Details können dem Kapitel 2.3. des Datenschutzkonzeptes für den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ entnommen werden (Anlage).


3. Technische Beschreibung des Online-Dienstes 🛠

Der Online-Dienst wird mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ wird der Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ und „Freizügigkeit“ als ein in sich geschlossenes Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Trotz des standardisierten Vorgehens bei der Einbindung, sind Anpassungen und Konfigurationsmöglichkeiten am Erscheinungsbild des Online-Dienstes individuell möglich. Das Layout (z. B. Farben, Corporate Identity) kann über die vorhandenen Standards (z. B. CSS) angepasst bzw. konfiguriert werden. Die Mehrsprachigkeit (derzeit beschränkt auf Deutsch und Englisch) ist gegeben. Einzelne Textbausteine können ebenfalls mandantenspezifisch konfiguriert werden.

3.1 Vorgesehene Art der Datenübermittlung und genutzte Datenaustauschstandards

Das Antragsverfahren übermittelt die Antragsdaten über eine OSCI-basierte verschlüsselte Nachricht an den OSCI-Intermediär eine XAusländer-Nachricht direkt in das Fachverfahren der jeweiligen Behörden. Seit dem Release 1.15 definiert die XAusländer-Spezifikation mit dem Kapitel „Datenübermittlung über Verwaltungsportale (OZG)“ insofern Inhalts- und Prozessdaten für die Datenübermittlung in die Fachverfahren. Mit dem Release 1.17 wird dieses Kapitel zum 1. Mai 2022 verpflichtend anzuwenden sein. Die Grafik verdeutlicht den Zusammenhang zwischen XAusländer und dem OSCI-Transport.

 Zusammenhang zwischen XAusländer und dem OSCI-Transport (Vgl. Spezifikation XAusländer 1.16.0 Release, S. 696 [1])

Draw.io Diagramm

3.2 Anbindungsmöglichkeiten an den Online-Dienst für das anschließende Land

Über den XÖV-Standard XAusländer ist der Datentransfer bundeseinheitlich per OSCI und DVDV geregelt. Voraussetzungen für den Anschluss der Ausländerbehörden eines Bundeslandes sind:

  • Die Behörde betreibt ein XAusländer-fähiges Fachverfahren und das eingesetzte Fachverfahren hat die Schnittstelle entsprechend der aktuellen XAusländer-Spezifikation umgesetzt.

  • Die Behörde verfügt über eine funktionsfähige OSCI-Kommunikationsinfrastruktur bzw. eine gleichwertige Kommunikationsinfrastruktur und kann auf diese zugreifen: Für den Versand von Nachrichten (z. B. OSCI-Sendeclient inklusive notwendiger Zertifikate) und für den Empfang (z. B. OSCI-Empfängerpostfach und Nachrichtenabholung durch das Fachverfahren).

  • Die Behörde, als Dienstanbieter, ist mit dem Dienst XAusländer im DVDV verzeichnet. (Durch die Anwendung des Routings mithilfe des DVDV muss die Registrierung der Behörden und der technischen Adressen im DVDV gewährleistet und die Fachverfahren an die jeweiligen DVDV-Server des Landes angebunden sein.)

3.3 Erforderliche Basisdienste beim anschließenden Land

Grundsätzlich ist der Online-Dienst auch ohne die Basisdienste Nutzerkonto und elektronische Bezahlmöglichkeit verwendbar, da die Authentifizierung vor Ort erfolgen muss und in diesem Zusammenhang auch der Bezahlprozess vor Ort abgewickelt werden kann.  Für eine nutzerzentrierte Anwendung des Online-Dienstes und um der Erfüllung des Reifegrades 3 möglichst nahe zu kommen, sind durch das anschließende Land die Basisdienste Nutzerkonto und E-Payment-Lösung gleichwohl anzubinden. Auch ist zur Erfüllung der Anforderung des OZG die Anbindung an das jeweilige Landesverwaltungsportal erforderlich. 


4. Entgelt 💶

Die Bereitstellung des Online-Dienstes erfolgt bis zum 31.12.2022 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Mitteln des Konjunkturpaketes. Ab 01.01.2023 wird ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig, dessen endgültige Höhe auf Grundlage der Pilotierungserfahrungen im Laufe des Jahres 2022 unter Berücksichtigung des Beschlusses 2021/24 des IT-PLR bestimmt wird.


5. Benennung der IT-Dienstleister 💻

Betrieb, Wartung und Pflege des Online-Dienstes erfolgen durch die AKDB im Auftrag des Landes Brandenburg:

Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)

Hansastraße 12-16

80686 München


6. Ansprechpartner/innen 👥

Umsetzungskoordinator und Leistungsverantwortlicher für OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“:

Dr. Philipp Richter

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Referat 62

Henning-von-Tresckow-Str. 9-13

14467 Potsdam

E-Mail: philipp.richter@mik.brandenburg.de

Leistungsverantwortliche für OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und Aufenthaltsrelevante Bescheinigung“:

Paulina Kempa und Stefanie Wendland

Ministerium des Innern und für Kommunales

Referat 21 - Ausländerangelegenheiten

Henning-von-Tresckow-Str. 9-13

14467 Potsdam

Telefon: 0331 866-2216 und 0331 866-2215

E-Mail: auslaenderangelegenheiten@mik.brandenburg.de

Ansprechpartner des umsetzenden IT-Dienstleister AKDB:

Michael Diepold

AKDB - Anstalt des öffentlichen Rechts

Hauptverwaltung München

Hansastr. 12-16

80686 München

diepold.michael@akdb.de

 

Martin Senft

AKDB - Anstalt des öffentlichen Rechts

Hauptverwaltung München

Hansastr. 12-16

80686 München

senft.martin@akdb.de


  • No labels