Der vorliegende Integrationsleitfaden erklärt die einzelnen Schritte, die für die Nachnutzung und die Einbindung der Online-Dienste „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ erforderlich sind.
Dieser Leitfaden wird laufend aktualisiert. Stand
Hinweis: Bitte beachten Sie für die Nachnutzung des Online-Dienstes „Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ das nachfolgend abgelegte Dokument (PDF)!
Das Dokument enthält eine Checkliste und Prozessübersicht für die Integration der Bündelungskomponente/Antragsstrecken des Online-Dienstes.
Die Checkliste zur Integration der Antragsstrecken des Online-Dienstes führt ausschließlich Tätigkeiten auf, die für die nachnutzenden Kommune umzusetzen sind. Darüber hinaus finden sich im Integrationsleitfaden weiterführende Informationen.
Als zusätzliche Unterstützung werden in dem nachfolgende Erklärvideo die einzelnen Rollout-Schritte, die in diesem Integrationsleitfaden für Sie zusammengefasst sind, noch einmal kurz für Sie erläutert.
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit über ein online Ticket oder via E-Mail an rollout-dv@akdb.de an uns wenden.
Checkliste und Prozessübersicht für die Nachnutzung des Online-Dienstes „Aufenthaltstitel“ (PDF):
Inhalt Integrationsleitfaden
1. Nachnutzung anmelden
- Nachnutzungsinteresse Ihrer Kommune bzw. Ausländerbehörde an rollout-dv@akdb.de senden.
Wenn Sie als Kommune bzw. Ausländerbehörde Online-Dienste aus dem Themenfeld “Ein- und Auswanderung” nachnutzen möchten, wenden Sie sich bitte zunächst per E-Mail an rollout-dv@akdb.de und melden hier die Nachnutzung durch Ihre Behörde an. Bitte geben Sie in der E-Mail bereits an, wer in Ihrer Organisation technische und fachliche Ansprechperson für die Integration der Antragsstrecke/n ist. Diese Angaben können selbstverständlich im Verlauf des Rollouts verändert werden. Zu jederzeit können weitere Ansprechpersonen nachgemeldet werden.
Technische Ansprechperson: Ist für die Einbindung der Antragsstrecke/n auf der Webseite der Kommune (z. B. Webredaktion, Web-Hoster) und in Zusammenarbeit mit der fachlichen Ansprechperson für die Testung der Datenübermittlung in das Fachverfahren zuständig.
Fachliche Ansprechperson: Ist für fachliche Fragestellungen in der jeweiligen Ausländerbehörde zuständig. Die fachliche Ansprechperson unterstützt bei der Anpassung von Texten der Antragsstrecken sowie bei der fachlichen Testung der Antragsstrecken.
An die angegebenen E-Mail-Adressen werden dann zeitnah weitere Informationen zu dem Vorgehen des Rollouts versendet.
Hinweis: Wenn Sie bereits eine E-Mail mit ausführlichen Informationen zu dem Rollout, z.B. Link zu Self-Service-Ticket, Datenschutzinformationen, von rollout-dv@akdb.de erhalten haben, müssen Sie Ihre Kommune bzw. Ausländerbehörde nicht mehr für die Nachnutzung anmelden. Dies ist dann bereits geschehen. Folgen Sie bitte den beschriebenen Schritten in der E-Mail und in dem vorliegenden Integrationsleitfaden.
- Informationen zu den nachnutzbaren Antragsstrecken zur Kenntnis nehmen.
Die nachfolgenden Antragsstrecken stehen aktuell für Sie zur Nachnutzung zur Verfügung:
Online-Dienst | Antragsstrecke | Status |
---|---|---|
Aufenthaltstitel | Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit Clickdummy: Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit | Digitale Verwaltung as a Service | verfügbar |
Aufenthaltstitel | Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Clickdummy: Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen | Digitale Verwaltung as a Service | verfügbar |
Aufenthaltstitel | Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Clickdummy: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung | Digitale Verwaltung as a Service | verfügbar |
Aufenthaltstitel | Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen Clickdummy: Antrag zur Änderung von Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel | Digitale Verwaltung as a Service | verfügbar |
Aufenthaltstitel | Beschleunigtes Fachkräfteverfahren | in Pilotierung |
Aufenthaltstitel | Niederlassungserlaubnis | verfügbar |
Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen | Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte) Clickdummy: Aufenthaltskarte | Digitale Verwaltung as a Service (digitale-verwaltung-as-a-service.de) | verfügbar |
Zusätzlich zu den Clickdummies haben Sie auf der folgenden Seite auch die Möglichkeit, sich die einzelnen Antragsstrecken bzw. Bündelungskomponente auf den Webseiten von Kommunen, die den Online-Dienst bereits erfolgreich eingebunden haben, ansehen können:
Beispiele erfolgreicher Nachnutzungen 🏆
Einen Blick auf die Seite zu werfen, kann sich lohnen, um Inspiration für die Einbindung auf der eigenen Webseite zu sammeln!
Hinweis: Um die OZG-Leistungen jeweils vollständig umzusetzen, wird die Einbindung aller Antragsstrecken empfohlen. Die Antragsstrecken können unter Digitale Verwaltung as a Service in der Rubrik „Produktiv” eingesehen werden.
Alle Antragsstrecken des Online-Dienstes “Aufenthaltstitel” werden mit einer vertraglichen Grundlage nachgenutzt.
Die nachnutzbaren OZG-Online-Dienste umfassen mehrere Antragsstrecken, die wiederum einzelne oder gebündelte LeiKa-Leistungen abbilden.
2. Basisdaten hinterlegen
- Self-Service-Ticket ausfüllen und absenden.
Nachdem Sie die Nachnutzung für Ihre Kommune bzw. Ausländerbehörde via E-Mail an rollout-dv@akdb.de angemeldet haben, erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen. In dieser E-Mail ist folgendes Self-Service-Ticket verlinkt: Self-Service-Ticket
Damit wir Ihre Mandanten einrichten können, benötigen wir diverse Basisdaten. Wir möchten Sie bitten, das Self-Service-Ticket auszufüllen und somit die entsprechenden Basisdaten an uns zu übermitteln.
Hinweis: Als Unterstützung für das Ausfüllen des Self-Service-Tickets dient das nachfolgende Erklärvideo und die schriftliche Anleitung “Self-Service-Ticket ausfüllen”.
Anhand Ihrer eingereichten Basisdaten erfolgt die Einrichtung Ihres Mandanten durch die AKDB. Sie werden über die Einrichtung Ihrer Mandanten erneut informiert.
Wichtig: Auch bevor Sie die Information von uns erhalten haben, dass Ihre Mandanten eingerichtet wurden, können Sie mit dem nachfolgenden Schritt 3 beginnen.
Schriftliche Anleitung “Self-Service-Ticket ausfüllen” (Download)
Anhand Ihrer eingereichten Basisdaten erfolgt die Einrichtung Ihres Mandanten durch die AKDB. Sie werden über die Einrichtung Ihrer Mandanten erneut informiert. Auch bevor Sie die Information von uns erhalten haben, dass Ihre Mandanten eingerichtet wurden, können Sie mit dem nachfolgenden Schritt 3 beginnen.
3. Voraussetzung für Fachverfahrensanbindung erfüllen
Für die Zustellung der Antragsdaten in das Fachverfahren ist ein DVDV-Eintrag (Deutsches Verwaltungsdienstverzeichnis) Ihrer Behörde für den zugrundeliegenden Dienst notwendig. Die Online-Dienste bzw. Antragsstrecken übermitteln über den XÖV-Standard XAusländer die Antragsdaten in das jeweilige Fachverfahren. Mit dem XAusländer-Standard ist der Transport der Antragsdaten per OSCI und DVDV bundeseinheitlich geregelt.
- DVDV-Eintrag bei der pflegenden Stelle Ihres Bundeslandes veranlassen.
Hinweis: Die Eintragung erfolgt durch die pflegende Stelle Ihres Landes und muss dort durch Ihre Kommune bzw. Ausländerbehörde beantragt werden. Der DVDV-Eintrag muss einmalig beantragt werden. Der DVDV-Eintrag muss nicht pro Antragsstrecke beantragt werden.
Der Dienst wird mit dem bereits hinterlegten XAusländer-Zertifikat angelegt. Falls Sie von der pflegenden Stelle ihres Landes aufgefordert werden, für den DVDV-Eintrag ein OSCI-Zertifikat anzugeben, müssen Sie daher das in Ihrer Behörde für die XAusländer-Kommunikation bereits hinterlegte Zertifikat angeben.
Der DVDV-Eintrag kann bereits vor der Einrichtung der Mandanten von Ihnen bei der DVDV pflegenden Stelle Ihres Landes beantragt werden.
Bitte beantragen Sie dort via E-Mail die folgende Eintragung für Ihre Kommune bzw. Ausländerbehörde: „xauslaender1180OZGPORTALABH“ (ab 01.11.2022).
⚠️ Wenn Sie folgenden Eintrag „xauslaender1170OZGPORTALABH“ vor dem 01.11.2022 veranlasst haben, müssen Sie diesen nicht aktualisieren. Die fortlaufende Aktualisierung wird von der DVDV pflegenden Stelle Ihres Landes übernommen.
Der nachfolgenden Liste können Sie die DVDV pflegende Stelle inkl. Kontaktdaten Ihres Landes entnehmen.
Liste der DVDV pflegenden Stellen
Hinweis: Für die folgenden Bundesländer wurde der DVDV-Eintrag bereits zentral für alle Ausländerbehörden veranlasst. Wenn Ihr Bundesland in der nachfolgenden Aufzählung genannt wird, muss der DVDV-Eintrag von Ihnen nicht mehr veranlasst werden:
Bayern
Brandenburg
Hessen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Baden-Württemberg
Nordrhein-Westfalen
Folgende Fachverfahren haben die erforderliche XAusländer-Schnittstelle 1.18 für den Online-Dienst umgesetzt und können daher an der Nachnutzung teilnehmen:
ADVIS (Kommunix)
AUSO (HSH)
ALSWsystem (Axians Infoma)
OK.VISA (AKDB)
Stranger ABH (Beister)
KM-LaDiVA
KM-Ausländer (Komm.One)
Paula (DXC)
Wenn Sie eines der genannten Fachverfahren verwenden, können Sie an der Nachnutzung des Online-Dienstes teilnehmen. Bitte kommen Sie auf uns zu, sollte Ihr Fachverfahren nicht in der Auflistung genannt sein und Sie an der Nachnutzung teilnehmen möchten, via E-Mail (rollout-dv@akdb.de) oder online Ticket.
Hinweis: Nehmen Sie bei Fragen zu Ihrem Fachverfahren bitte Kontakt mit Ihren jeweiligen Ansprechpartnern von Ihrem Fachverfahrenshersteller auf.
Häufig gestellte Fragen:
All die hier aufgeführten Fragen finden Sie noch einmal gebündelt unter FAQ. Sollten Sie weitere Rückfragen haben, können Sie sich jederzeit über ein online Ticket oder via E-Mail an rollout-dv@akdb.de an uns wenden.
4. Antragsstrecken auf Webseite einbinden
Die Einbettung der Antragsstrecken über Web Component ermöglicht eine nahtlose Integration durch responsives Design, Individualisierung der Texte im Antrag, Design-Anpassungen (bspw. Logo, Farben) sowie das Ein-/Ausblenden von Anzeigeelementen.
4.1 Einbindung via Web Component
- Antragsstrecken als Web Component auf Ihrer gewünschten Webseite einbinden.
Hinweis: Sie können erst mit der Einbindung der Antragsstrecken beginnen, wenn Sie die Information von uns erhalten haben, dass die Mandanten für Ihre Kommune bzw. Ausländerbehörde eingerichtet wurden.
⚠️ Wenn Sie die Antragsstrecken des Online-Dienstes einzeln auf Ihrer Webseite einbinden möchten, muss jede Antragsstrecke einzeln via Web Component eingebunden werden. Die Verwendung der „Bündelungskomponente“ vereinfacht die Implementierung der Antragsstrecken via Web Component. Weitere Informationen können Sie dem Kapitel 4.6 Einbindung Bündelungskomponente entnehmen.
Die Einbindung der Antragsstrecken via Web Component wird über das Hinzufügen weniger Codezeilen in dem HTML-Code Ihrer Webseite durchgeführt. Eine generalisierte Anleitung für die technische Integration finden Sie unter Anleitung | Digitale Verwaltung as a Service. Bitte beachten Sie, dass bei der Einbindung
der “ags-wert” - hierbei handelt es sich um den Amtlichen Gemeindeschlüssel Ihrer Gebietskörperschaft. Es müssen alle 8 Ziffern angegeben werden.
der “dienst-wert”
für Ihre Kommune bzw. Ausländerbehörde individuell angepasst werden muss. Nähere Informationen finden Sie unter Anleitung | Digitale Verwaltung as a Service . Ein Beispiel für einen vollumfänglich konfigurierten HTML-Code sowie eine Detaillierung der Anpassungsoptionen finden am Beispiel der dezentralen Antragsstrecke “Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit“ in folgendem ausklappbaren Segment.
Vollumfängliche Beispielkonfiguration Web Component “Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit”
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Web Component auf einem “echten” Webserver mit einer eigenen Domain eingerichtet werden muss. Der Abgleich der Domain bei Aufruf der Web Component mit den am Mandanten hinterlegten Domain-Informationen ist Teil des Sicherheitskonzeptes. Die Einbettung mit „localhost“ ist nicht umzusetzen.
Wir empfehlen die Web Component Einbindung durch die Ansprechpersonen vornehmen zu lassen, die bei Ihnen im Haus für die Pflege der Webseite zuständig sind.
4.2 Einbindung Nutzerkonto
- Prüfen, ob ein Nutzerkonto für den Online-Dienst eingebunden werden soll.
Grundsätzlich sind die Online-Dienste auch ohne den Basisdienst Nutzerkonto verwendbar, da die Authentifizierung der antragstellenden Person vor Ort in der zuständigen Ausländerbehörde erfolgen muss. Für eine nutzerzentrierte Anwendung der Online-Dienste und um der Erfüllung des Reifegrad 3 möglichst nahe zu kommen, sollte durch die anschließende Kommune ein Nutzerkonto gleichwohl angebunden werden.
Hinweis: Die Anbindung des Nutzerkontos wurde Anfang 2022 mit dem Nutzerkonto Brandenburg und der Antragsstrecke “Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit” pilotiert. Aktuell stehen das Nutzerkonto Bund, Bayern, MV und NRW zur Verfügung.
⚠️ Bei der Aktivierung der Nutzerkontenfunktionalität wird Ihnen verpflichtend die BundID sowie das Nutzerkonto Ihres Landes (soweit technisch angebunden) angezeigt.
Die Postfächer der Nutzerkonten dienen zukünftig als Basisfunktionalität für die Integration des „Rückkanals“.
- Anleitung zur Einbindung eines Nutzerkontos zur Kenntnis nehmen.
Die Einbindung zum Antragsbeginn kann gemäß der technische Anleitung aktiviert oder deaktiviert werden.
Zur Einbindung des Nutzerkontos ist das Attribut hide login ="false" in den HTML-Code der Web Component auf der Seite Ihrer Gebietskörperschaft einzufügen. Im Anschluss wird standardisiert das Nutzerkonto Bund (immer) und auf Grundlage des im Mandanten hinterlegten Amtlichen Gemeindeschlüssels das entsprechende (bereits angebundenen) Landesnutzerkonto angezeigt.
Hinweis: Gegenwärtig kann ein Nutzerkonto für die Antragsstrecken “Aufenthaltstitel” zur Erwerbstätigkeit” eingebunden werden.
Anmeldung im Online-Dienst mit einem Nutzerkonto
Über den Button „Anmelden“ im Online-Dienst öffnet sich ein Pop-Up-Fenster, in dem die vorhandenen Nutzerkonten ausgewählt werden können. Nach der erfolgreichen Anmeldung über den Absprunglink zum gewünschten Nutzerkonto, gelangen die Nutzenden zurück zur Antragsstrecke. Relevante Datenfelder werden nun aus den Nutzerkonten in den Online-Dienst übernommen.
4.3 Einbindung PLZ-Check zur Zuständigkeitsprüfung
- Bei Bedarf PLZ-Check als Zuständigkeitsprüfung aktivieren.
Bei Bedarf können Sie eine Zuständigkeitsprüfung anhand von Postleitzahlen, den sogenannten PLZ-Check, zum Antragsbeginn aktivieren. Der PLZ-Check soll vermeiden, dass Nutzer Online-Anträge gegenüber örtlich nicht zuständigen Ausländerbehörden abgeben.
Gemäß der technischen Anleitung kann der PLZ-Check zu Beginn einer jeden Antragsstrecke aktiviert oder deaktiviert werden. Zu verwenden ist das Attribut “plz-check“.
- Wenn der PLZ-Check aktiviert wurde, müssen die notwendigen weiteren Anpassungen im OZG Service Management Tool vorgenommen werden.
Hinweis: Bitte nehmen Sie für die Finalisierung des PLZ-Checks die Anleitung unter Punkt 5. “Antragsstrecken in OZG Service Management individualisieren” und “Einstellungen Postleitzahlen” zur Kenntnis.
Informationen zum OZG Service Management Tool können Sie ebenfalls dem Punkt 5. “Antragsstrecken in OZG Service Management individualisieren” entnehmen.
4.4 Einbindung ePayment
Hinweis: ePayment-Lösungen sind derzeit noch nicht angebunden. Im Rahmen der nach wie vor notwendigen Authentifizierung vor Ort, kann auch der Bezahlprozess vor Ort abgewickelt werden. Grundsätzlich ist aber geplant, in weiteren Entwicklungsschritten auch ePayment-Lösungen anzubinden.
4.5 Einbindung Sprachauswahl
- Bei Bedarf Sprachauswahl zum Antragsbeginn aktivieren.
Hinweis: Die Sprachauswahl kann zum Antragsbeginn gemäß der technischen Anleitung aktiviert oder deaktiviert werden. Zu verwenden ist das Attribut „language-selection“. Weitere Informationen zu der Spracheinstellung finden Sie hier.
⚠️ Über das Attribut “excluded-languages” kann die angezeigte Sprachauswahl in den Antragsstrecken eingeschränkt werden und somit einzelne Übersetzungen der Antragsoberfläche deaktiviert werden. Folgendes Beispiel veranschaulicht die Entfernung der Übersetzungen in die russische und türkische Sprache für die Antragsstrecke „Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit“:
<at-erwerbstaetigkeit excluded-languages="ru, tr" />
Die in den Anführungszeichen des Codes genannten Sprachkürzel lauten wie folgt:
de = Deutsch
en = Englisch
ru = Russisch
tr = Türkisch
sr = Serbokroatisch
uk = Ukrainisch (nur für Antragsstrecke „at-germany4ukraine“ vorhanden)
Diese Codezeile kann entweder zentral in der Bündelungskomponente oder je Antragsstrecke im HTML-Code der Web-Component eingebaut werden.
Das Deaktivieren von einzelnen Sprachen kann lediglich über das Attribut “excluded-languages” im HTML-Code gesteuert werden. Auch wenn Sie die angezeigten Übersetzungen der einzelnen Texte im OZG Service Management löschen, erscheinen die jeweiligen Übersetzungen in dem Online-Dienst mit der entsprechenden Sprachauswahl.
Die Antragsstrecken stehen in deutscher Sprache standardisiert zur Verfügung. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche weiteren Übersetzungen für die separaten Antragsstrecken bereits bestehen bzw. welche Übersetzungen aktuell in Entwicklung sind.
Antragsstrecke | Status der Entwicklung | Verfügbare Sprachen | Sprachen in Planung |
---|---|---|---|
Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch | Ukrainisch, Arabisch, Französisch, Spanisch |
Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch | Ukrainisch, Arabisch, Französisch, Spanisch |
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch | Ukrainisch, Arabisch, Französisch, Spanisch |
Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch | Ukrainisch, Arabisch, Französisch, Spanisch |
Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebenen aus der Ukraine (§24 Aufenthaltsgesetz) | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch | Vorerst finalisiert |
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren | In Pilotierung | Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch | Ukrainisch, Arabisch, Französisch, Spanisch |
Niederlassungserlaubnis | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch | Ukrainisch, Arabisch, Französisch, Spanisch |
Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte) | Zur Nachnutzung verfügbar | Deutsch, Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch | Ukrainisch, Arabisch, Französisch, Spanisch |
Im OZG Service Management können Sie über die Einstellungen unter dem Reiter „Texte Bearbeiten” für die einzelnen Antragselemente selbst weitere Sprachen hinzufügen. Hierfür ist es notwendig, alle Texte über „Sprache hinzufügen“ in der gewählten Sprache zu hinterlegen.
Hinweis: Die zur Verfügung stehenden Antragsstrecken sind in deutscher Sprache und auf Grundlage des lateinischen Alphabets entwickelt worden. Die in den Antragsstrecken bereitgestellten Beschreibungs- und Hilfetexte in deutscher und verschiedenen weiteren Sprachen basieren hierbei, trotz Übersetzung und der Verwendung des kyrillischen Alphabets, weiterhin auf der deutschen Antragsstrecke unter Verwendung des lateinischen Alphabets.
Die Anträge gehen, trotz der beliebigen Sprachauswahl der Antragsstellenden für die Beschreibungs- und Hilfetexte der Antragsstrecke, in deutscher Sprache und der Verwendung des lateinischen Alphabets in den zu befüllenden Feldern im Fachverfahren ein. Dies gilt für alle Antragsstrecken.
4.6 Einbindung Bündelungskomponente
- Prüfung, ob Bündelungskomponente eingebunden werden soll.
Hinweis: Die Bündelungskomponente wird immer automatische für Ihre Kommune bzw. Behörde mit der Mandateneinrichtung eingerichtet. Sie müssen die Einrichtung der Bündelungskomponente nicht über das Self-Service-Ticket beantragen.
Mit der „Bündelungskomponente“ werden die bereits verfügbaren Antragsstrecken des Online-Dienstes „Aufenthaltstitel“ auf einer einheitlichen Nutzeroberfläche zusammengeführt. Dies hat den Vorteil, dass die „Bündelungskomponente“ eine vereinfachte Implementierung des HTML-Codes auf der Webseite Ihrer Kommune bzw. Behörde ermöglicht. Durch die Einbindung des HTML-Codes der Komponente bedarf es keiner separaten Einbindung des Codes der einzelnen Antragsstrecken, was wiederum die technische Implementierung und die zukünftige Ergänzung von weiteren Diensten erleichtert. Des Weiteren bildet diese Komponente die technische Grundlage zur Weiterentwicklung hin zu einem Antragsmanager, der die Antragsstellenden zu dem für sie relevanten Antrag führt und somit die Anzahl irrtümlicher Anträge bei den Ausländerbehörden verringert. Innerhalb der Bündelungskomponente können Sie mit Hilfe von Attributen Darstellung und Funktionsweise individualisieren. Die dafür relevanten Attribute finden Sie in der folgenden Abbildung.
Weitere detaillierte Informationen zu der Implementierung der „Bündelungskomponente“ finden Sie hier. Eine Demoversion der “Bündelungskomponente” können Sie über die Informationsseite “Digitale Verwaltung as a Service” abrufen.
Im Gegensatz zu den zuvor erwähnten Anpassungsmöglichkeiten (Nutzerkonto, PLZ-Check, Sprachen), handelt es sich bei der Bündelungskomponente um eine Anpassungsoption, die sich auf alle verfügbaren und eingebundenen Antragsstrecken bezieht. Dies bedeutet, dass Anpassungen an den Attributen der Komponente Auswirkungen auf die Darstellung und Funktionsweise aller verfügbaren und eingebundenen Antragsstrecken haben!
Sollten Sie bereits Antragsstrecken des Online-Dienstes “Aufenthaltstitel” eingebunden haben, können Sie nunmehr diese Web Component komplett durch die “Bündelungskomponente” ersetzen. In der Bündelungskomponente sind die zur Nachnutzung zur Verfügung stehenden Antragsstrecken enthalten. Bereits individualisierte Texte in einzelnen Antragsstrecken bleiben erhalten.
Hinweis: Nachfolgend finden Sie ein Beispiel für einen vollumfänglich konfigurierten HTML-Code sowie eine Detaillierung der Anpassungsoptionen für die Einbindung der “Bündelungskomponente”.
Kategorien der Anpassungsmöglichkeiten im HTML-Code | |
---|---|
Farbe | Bedeutung |
Rot | Code muss für die korrekte Funktionsweise der Web Component 1:1 übernommen werden. |
Grün | Code ist optional und die Einbindung der Web Component. Es wird jedoch auf Grund von Nutzerfreundlichkeit und einer einheitlichen Darstellung der Web Component empfohlen diesen zu verwenden. |
Grau | Code muss mandantenspezifisch angepasst werden. |
Türkis | Attribute, welche zusätzliche Funktionen für die Antragsstrecke bereitstellen. Diese können bei Bedarf hinzugefügt werden, um z.B. ein Nutzerkonto anzubieten. |
Gelb | Code muss aus fachlichen Gründen übernommen werden, kann aber textuell (nicht die HTML-Attribute) angepasst werden. |
(Text in Klammern) | Kommentar, zur Einordnung des Attributs in der aktuellen Umsetzung. Dieser Text muss in der Einbindung des Codes gelöscht werden. |
HTML-Code Beispiel mit Attributen |
---|
<html lang="de"> <head> <meta charset="UTF-8"> <meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1.0"> <link rel="stylesheet" href="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/themes/tf-blue.css"> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/polyfill/polyfill.js"></script> </head> <body style="margin-top: 4rem;"> <aw-buendelungskomponente hide-services="" hide-login-services="at-ausbildung" (kommaseparierte Liste der Antragskürzel erlaubt) ags="12345678" add-services="" page-nav-position-services="at-ausbildung:right" language-selection (z.Zt. noch nicht für die Bündelungskomponente verfügbar, jedoch in Planung) plz-check-services="aw-aufenthaltskarte,at-ausbildung,at-erwerbstaetigkeit,at-familiennachzug,at-nebenbestimmungen,at-germany-for-ukraine" ></aw-buendelungskomponente> <script src="https://api.service-digitale-verwaltung.de/embed/aw-buendelungskomponente/aw-buendelungskomponente.js" charset="UTF-8"></script> </body> </html> |
Hinweis: Als zusätzliche Unterstützung wird anhand des gezeigten HTML-Code Beispiels die Einbindung in dem nachfolgenden Erklärvideo noch einmal detaillierter beschrieben.
4.7 Änderungshinweise zu Antragsstrecken
Bitte beachten Sie, dass ggf. technisch oder fachlich bedingte Änderungen an den Antragsstrecken durch die AKDB vorgenommen werden. Durch die zentrale Bereitstellung der Antragsstrecken sind Änderungen direkt für Sie wirksam. Hier können Sie die aktuellen Änderungshinweise einsehen: Änderungshinweise | Digitale Verwaltung as a Service
5. Antragsstrecken im OZG Service Management Tool individualisieren
Das OZG Service Management Tool ist die Management-Oberfläche und das Bearbeitungstool für die Online- und EfA-Dienste der AKDB. Dort finden Sie einen Bereich für Ihre Kommune und können Metriken zu den Aufrufen Ihrer Dienste einsehen, Postleitzahlen hinterlegen sowie die Texte anpassen.
Hinweis: Das nachfolgende Erklärvideo dient als Unterstützung für die Arbeit im OZG Service Management Tool.
5.1 Zugangsdaten & Anmeldung für OZG Service Management Tool
Die angegebenen fachlichen und technischen Ansprechpartner/innen erhalten nach der Einrichtung des Mandanten zwei E-Mails mit jeweils einem Einladungslink für die PRE- und für die PRO-Umgebung des OZG Service Management Tool. Hierbei handelt es sich um die fachlichen und technischen Ansprechpartner/innen, die zuvor im Self-Service-Ticket angegeben wurden.
- Prüfung, ob die angegebenen fachlichen und technischen Ansprechpartner/innen zwei Einladungs-E-Mails für das OZG Service Management Tool erhalten haben.
Hinweis: Die Einladungslinks laufen nach 72 Stunden ab. Aus Gründen der Revisionssicherheit können die Einladungslink für das OZG Service Management Tool nicht an Funktionspostfächer gesendet werden. Dieser Umstand schließt nicht aus, dass für die allgemeine Kommunikation Funktionspostfächer im Sinne einer technischen oder fachlichen Ansprechperson verwendet werden können. Für die erfolgreiche Einrichtung des Online-Dienstes muss jedoch mindestens eine technische oder fachliche Ansprechperson angegeben werden. Hierfür sind die Angaben Vorname, Nachname sowie eine personalisierte E-Mail-Adresse notwendig.
Falls Sie keine Zugangsdaten erhalten haben, der Einladungslink abgelaufen ist oder weitere Personen Zugriff erhalten sollen, senden Sie bitte eine E-Mail an rollout-dv@akdb.de oder reichen ein online Ticket mit Ihrem Anliegen ein.
- Anmeldung beim OZG Service Management Tool.
Der Einstieg zum OZG Service Management Tool ist mit Nutzername und Passwort geschützt. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass bei der Eingabe “Benutzername bzw. E-Mail-Adresse” lediglich Kleinbuchstaben verwendet werden können. Es bestehen keine spezifischen Passwortkriterien.
Hinweis: Um eine Fehlermeldung bei der Aktivierung zu vermeiden, sollte der Einladungslink nicht über den Internet Explorer, sondern über einen der folgenden Webbrowser geöffnet werden: Google Chrome, Firefox, Safari, Microsoft Edge, Opera.
5.2 Produktiv- und Testumgebung
Grundsätzlich gibt es für Ihre Dienste eine Test-Umgebung (PRE) und eine produktive Umgebung (PRO). Für beide Umgebungen gibt es eigenständige Oberflächen im OZG Service Management. Die Zugriffsrechte sind pro Umgebung definiert.
Test-Umgebung (PRE)
Die Verwendung der Test-Umgebung (PRE) ist optional und vor allem für den Test der Web Component Einbindung sowie für die Weiterentwicklungen der Online-Dienste gedacht. Bitte beachten Sie, dass Sie auf der Test-Umgebung (PRE) nicht die Zustellung der Antragsdaten in Ihr Fachverfahren testen können.
Produktive Umgebung (PRO)
Die produktive Umgebung (PRO) kann direkt für die Integration der Online-Dienste in die Webseite Ihrer Kommune bzw. Behörde verwendet werden. Auf der produktiven Umgebung (PRO) können Sie die Zustellung der Antragsdaten in Ihr Fachverfahren testen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die zu individualisierenden Texte im OZG Service Management Tool auf der produktiven Umgebung (PRO) verpflichtend anzupassen sind. Auf der Test-Umgebung (PRE) können diese Anpassungen optional vorgenommen werden. Anpassungen, die auf der Test-Umgebung (PRE) bzw. auf der produktiven Umgebung von Ihnen vorgenommen wurden, können nicht automatisch auf die jeweils andere Umgebung übernommen werden, da die beiden Umgebungen (PRE, PRO) eigenständig sind.
Für eine zeitsparende Einbindung der Antragsstrecken empfehlen wir lediglich die Einbindung auf der produktiven Umgebung (PRO) vorzunehmen.
5.3 Einstellungen - Postleitzahlen
Nach der erfolgreichen Anmeldung im OZG Service Management Tool finden Sie auf der Startoberfläche Informationen zu Ihrer Kommune. Über „Einstellungen“ gelangen Sie zum Übersichtsbereich Ihrer Kommune.
- Postleitzahlen des Zuständigkeitsbereichs hinterlegen, wenn der PLZ-Check zur Zuständigkeitsprüfung aktiviert ist.
Wenn der PLZ-Check zur Zuständigkeitsprüfung aktiviert ist, können unter “Einstellungen” in dem Reiter “Postleitzahlen” die gültigen Postleitzahlen Ihres Zuständigkeitsbereichs hinterlegt werden.
Hinweis: Die konfigurierten Postleitzahlen werden ausschließlich auf der Webseite verwendet, auf der der Dienst mit dem entsprechenden Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) eingebunden ist.
Für den Online-Dienst „Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten & aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ müssen keine Angaben zu Standesämtern im OZG Service Management Tool hinterlegt werden.
5.4 Individualisierung der Texte
Sämtliche Texte im Online-Dienst können über das OZG Service Management Tool individualisiert werden. Durch Auswählen der Ellipse (“drei Punkte“) bei der entsprechenden Antragsstrecke öffnet sich ein Reiter, unter dem Sie “Texte bearbeiten“ auswählen können.
- Zwingend zu individualisierende Texte auf der PRO-Umgebung unter “variables” anpassen.
Hinweis: Einige Textstellen müssen zwingend auf der PRO-Umgebung (Produktivsystem) angepasst werden. Diese sind in der Gruppe „variables“ als Platzhalter für Sie gebündelt.
- Attribute “plz_check_hint” und “plz_check_success” anpassen, wenn der PLZ-Check aktiviert wurde.
Hinweis: Sollte der PLZ-Check aktiviert sein, sind auch zwingend in der Gruppe “html” die Attribute
plz_check_hint und
plz_check_success
zu individualisieren. Bei der Individualisierung des Attributes „plz_check_success“ muss der Platzhalter „XY“ durch den Namen der antragsbearbeitenden Behörde ersetzt werden. Dieser Text wird den Antragsstellenden angezeigt, wenn die eingegebene Postleitzahl in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Behörde fällt.
Hinweis: Jedem Textbereich der Antragsseiten ist im OZG Service Management Tool ein eindeutiger Schlüssel zugeordnet. Die folgende Abbildungen zeigen die Textbereiche in den Antragsstrecken mit den dazugehörigen Schlüsseln, die im OZG Service Management zwingend anzupassen sind.
Hinweis: Den nachfolgenden Erläuterungen unter 5.4.1 können Sie weitere Informationen zu der Textbearbeitung im OZG Service Management Tool entnehmen:
Freigeschaltete Texte im OZG Service Management Tool
“Speichern” im OZG Service Management Tool
Blaue Markierung der angepassten Stellen nach “Speichern”
Eingaben auf den Default-Wert zurücksetzen
Felder im Online-Dienst ausblenden
Hinweis zur Bearbeitung HTML-Texte
Weitere “Sprachen” hinzufügen
Textsuche im OZG Service Management Tool
Filterfunktion im OZG Service Management Tool
5.4.1 Erläuterungen zur Textbearbeitung im OZG Service Management |
---|
Freigeschaltete Texte im OZG Service Management ToolIn der linken Navigationsleiste sind alle zur Bearbeitung freigeschalteten Texte hinter entsprechenden Schlüsseln aufgelistet. Zur Übersicht sind, die von Ihnen zwingend zu individualisierenden Stellen in der Gruppe “variables“ als Platzhalter gebündelt. Dort können Sie die Platzhalter zu Ihrer Kommune (Orts- und Behördenbezeichnungen, Gebührenangaben, Kontaktdaten etc.) bearbeiten und speichern. |
“Speichern” im OZG Service Management ToolAus der linken Navigationsleiste kann das gewünschte Objekt ausgewählt und der Text im Eingabefeld rechts angepasst werden. Die Eingaben werden erst durch Klicken auf „Speichern“ hinterlegt. Wird die Eingabe nicht durch „Speichern“ bestätigt, gehen die Änderungen verloren. Falls die Änderungen ggf. trotz Speicherung nicht sofort sichtbar sind, ist der Cache des verwendeten Browsers zu löschen. |
Blaue Markierung der angepassten Stellen nach “Speichern”Wenn Sie ein Objekt bearbeitet und gespeichert haben, wird es in der Navigationsleiste mit blauer Schrift markiert. |
Eingaben auf den Default-Wert zurücksetzenEingaben können über das Menü rechts neben dem Eingabefeld (“drei Punkte“) auf den Default-Wert zurückgesetzt werden. Auch das Zurücksetzen muss mit “Speichern” bestätigt werden. |
Felder im Online-Dienst ausblendenEinige Felder (z. B. Hinweisboxen) können über den Regler “Sichtbar“ aus dem Dienst ausgeblendet werden. Hierfür muss der aktive Regler („blau“) auf “Versteckt“ („grau“) gesetzt und die Änderung mit “Speichern“ bestätigt werden. Sofern die Funktion für das jeweilige Feld verfügbar ist, befindet sich der Regler rechts neben der Menü-Leiste. |
Hinweis zu Bearbeitung HTML-TexteBei den Textbausteinen handelt es sich teilweise um HTML-Texte (schwarz hinterlegten Eingabefelder). Bei diesen ist bei der Anpassung der Textstellen darauf zu achten HTML-Befehle (z. B. </p> oder <br>) nicht zu löschen. |
Weitere “Sprachen” hinzufügenGrundsätzlich ist es möglich, über „Sprache hinzufügen“ weitere Sprachen hinzuzufügen. Hierfür ist es notwendig, alle Texte in der neuen Sprache zu hinterlegen. |
Textsuche im OZG Service Management ToolUm einzelne Textstellen im OZG Service Management Tool zu finden, gibt es eine Suchfunktion, die nach allen Texten bzw. Schlüsseln, die den Suchbegriff enthalten, filtert und die Ergebnisse in der linken Navigationsleiste anzeigt. Für die einfacher Textsuche, wird empfohlen die ersten Textbausteine des Abschnitts ohne Abschneiden von Wörtern oder Buchstaben zu kopieren. Anschließend sind die kopierten Textstellen bei der entsprechenden Antragsstrecke in das Suchfeld bei der Textbearbeitung im OZG Service Management Tool einzufügen, um die Suche durchzuführen. |
Filterfunktion im OZG Service Management ToolLinks neben der Suchfunktion gibt es eine Filterfunktion, mit der ausgewählt werden kann, welche Objekte in der Navigationsleiste angezeigt werden. Hier können entweder alle Textbausteine oder nur benutzerdefinierte Objekte angezeigt werden. Bei der Auswahl „benutzerdefiniert“, werden in der Navigationsleiste nur die bereits bearbeiteten Texte (blau markiert) angezeigt. Dies ermöglicht einen schnellen Überblick über die bereits angepassten Passagen. |
5.5 Informationsblatt zur Datenverarbeitung verlinken
Das Informationsblatt zur Datenverarbeitung dient dazu, die Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO zu erfüllen. Die Vorlage des Informationsblatts und weitere Informationen finden Sie in dem Kapitel “7. Datenschutzpflichten erfüllen”.
- Informationsblatt zur Datenverarbeitung individualisieren und zu Beginn der entsprechenden Antragsstrecke im Online-Dienst verlinken.
Zunächst müssen Sie die Vorlage des Informationsblatts an die Daten Ihrer Behörde anpassen und auf Ihrer Webseite hochladen. Anschließend müssen Sie den entsprechenden Link von dem hochgeladenen Informationsblatt im OZG Service Management Tool hinterlegen.
Hierfür müssen Sie in der Gruppe „variables“ den Schlüssel „informationsblatt_abh_link“ öffnen und den entsprechenden Link hinterlegen und mit “Speichern” bestätigen.
5.6 Terminmanagementsystem integrieren
Über das OZG Service Management Tool können Sie einen Link zu Ihrem Terminmanagementsystem hinterlegen. Im Bereich der Textbearbeitung finden Sie links in der Navigationsleiste unter "variables" das Element "terminplanung_link". Hier können Sie den Link zu dem Terminmanagementsystem Ihrer Behörde hinterlegen und mit “Speichern” bestätigen. Diese Anpassung ist für alle im Dienst verwendeten Sprachen in den jeweiligen Feldern (z.B. en) zu tätigen. Nur wenn Sie den Link an der beschriebenen Stelle im OZG Service Management Tool hinterlegt haben, wird den Antragsstellenden ein Button “Terminplanung” unter der Versandbestätigung im Online-Dienst angezeigt. Über eine Klick auf diesen Button gelangen die Antragsstellenden auf den hinterlegten Link zum Terminmanagementsystem Ihrer Behörde.
5.7 Metriken
Für alle eingesetzten Antragsstrecken
Die grafische Darstellung auf der Startseite Ihrer Gebietskörperschaft im OZG Service Management Tool veranschaulicht die Nutzung des Online-Dienstes und zeigt die Anzahl der gestarteten Anträge („start“), erfolgreich gestellten Anträge („success“), abgebrochenen Antragstellungen (“timeout”) sowie der fehlgeschlagenen Übermittlungen von Anträgen (“error”) für alle eingesetzten Antragsstrecken insgesamt. Das Timeout setzt dabei nach 30-minütiger Inaktivität des Nutzenden ein und löscht den aktuellen Bearbeitungsstand. Die hier aufgeführten Metriken beziehen sich lediglich auf die Verarbeitung der Anträge auf dem OZG Service Management. Da die Anträge über weitere Kommunikationsteilnehmende wie z.B. dem landesspezifischen OSCI- Intermediär geroutet werden, können diese Zahlen von der Anzahl der bei der Behörde eingegangenen Anträge abweichen. Ferner werden lediglich die Aufrufe der Dienste gezählt und keine personenbezogene Daten gespeichert.
Standardmäßig wird die Darstellung der letzten 30 Tage angezeigt. Rechts oberhalb der Grafik kann die gewünschte Zeitspanne gewählt werden.
Für einzelne Antragsstrecken
Unter dem Reiter “Dienste” können Sie sich über die Auswahl “Statistiken” auch die Metriken pro Antragsstrecke anzeigen lassen. Die hier aufgeführten Metriken beziehen sich ebenfalls lediglich auf die Verarbeitung der Anträge auf dem OZG Service Management. Da die Anträge über weitere Kommunikationsteilnehmende wie z.B. dem landesspezifischen OSCI- Intermediär geroutet werden, können diese Zahlen von der Anzahl der bei der Behörde eingegangenen Anträge abweichen. Ferner werden lediglich die Aufrufe der jeweiligen Antragsstrecke gezählt und keine personenbezogene Daten gespeichert.
In dieser grafischen Darstellung wird die Anzahl der gestarteten Anträge („start“), erfolgreich gestellten Anträge („success“), abgebrochenen Antragstellungen (“timeout”) sowie der fehlgeschlagenen Übermittlungen von Anträgen (“error”) für die jeweils ausgewählte Antragsstrecke angezeigt.
6. Antragsstrecken und Nachrichtenzustellung testen
Nach der Einrichtung des Online-Dienstes sollte die Funktion der Web Component Einbindung sowie die Zustellung der Antragsdaten an das Fachverfahren getestet werden.
- Testung der Web Component Einbindung und der Zustellung der Antragsdaten an das Fachverfahren.
Hinweis: Es wird empfohlen, die entsprechenden Funktionen im Online-Dienst auszuwählen und zu testen, die zur Beurteilung des erwarteten Verhaltens des Online-Dienstes geeignet sind. In der u.s. grünen Box sind die entsprechenden Anwendungsfälle als Unterstützung aufgelistet.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Zustellung der Antragdaten in Ihr Fachverfahren nur auf der produktiven Umgebung (PRO) testen können.
Als weitere Unterstützung kann die “Handreichung für den Test der Antragsstrecken (Online-Dienst) im Themenfeld Ein- und Auswanderung” verwendet werden. Die Anwendungsfälle werden mit dazugehörigen Testszenarien in der Handreichung näher beschrieben. Die einzelnen Schritte können mithilfe des Testprotokolls dokumentiert werden.
Für die durchzuführenden Tests werden folgende Webbrowser empfohlen, durch die > 95 % der Serviceanfragen abgedeckt werden: Google Chrome, Firefox, Safari, Microsoft Edge, Opera. Die Verwendung anderer Webbrowser kann zu Fehlermeldungen und verringerter Nutzerfreundlichkeit führen. Dies gilt sowohl für Desktop- als für auch Mobile-Browser.
Im Fehlerfall senden Sie das Testprotokoll für den entsprechenden Anwendungsfall bitte per E-Mail an rollout-dv@akdb.de. Handreichung zum Download:
Anwendungsfälle als Unterstützung für die Testung
Aufruf der Webseite mit Antragsstrecke.
Individuelle Anpassungen prüfen.
Bei Einbindung eines Nutzerkontos: Anmeldung des Nutzers (Authentifikation) möglich
Eingabefelder: Werden diese korrekt dargestellt, können diese befüllt werden bzw. sind Uploads möglich?
Wird eine Zusammenfassung zur Verfügung gestellt und ist ein Absenden des Antrags möglich?
Können Antragsdaten vom OSCI-Intermediär über das Fachverfahren abgerufen werden?
Werden die abgerufenen Antragsdaten inkl. Anhänge im (Postfach des) Fachverfahren(s) korrekt dargestellt?
Werden die abgerufenen Daten in die korrekten Datenfelder im Fachverfahren übernommen?
7. Datenschutzpflichten erfüllen
Ihre Behörde muss nachweisen können, dass der Einsatz des Online-Dienstes bei Ihnen datenschutzkonform ist. Das sollte spätestens nach der erfolgreichen Testung und Prüfung erfolgen.
- Prüfung zur Erfüllung der Datenschutzpflichten.
Hinweis: Ggf. existiert zu der Erfüllung der Datenschutzpflichten ein Prozess oder ein Freigabeverfahren in Ihrer Behörde, bei dem die Zuständigen für den Datenschutz und andere Akteure eingebunden werden müssen.
In der Regel werden folgende Dokumente benötigt:
Datenschutzkonzept mit Anlagen als Abstimmungsgrundlage nutzen und zur eigenen Dokumentation nehmen.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 DSGVO erstellen - hierfür kann auf die Vorlage zurückgegriffen werden.
Informationsblatt zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 14 und 15 DSGVO erstellen bzw. anpassen - hierfür kann auf die Vorlage zurückgegriffen werden.
Dokument | Beschreibung | Download | Version |
---|---|---|---|
Datenschutzkonzept „Aufenthaltstitel” | Dieses Dokument enthält den Ist-Zustand der Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Grundsätze nach Artikel 5 DSGVO und der daraus folgenden Anforderungen beim Online-Dienst „Aufenthaltstitel“. Das Datenschutzkonzept (i. V. m. Anlagen) dient für die datenschutzrechtliche Beurteilung des Dienstes. Folgende Anlagen gehören zum Datenschutzkonzept: | 1.5 | |
Anlage 1 zum Datenschutzkonzept – Datenkategorien „Aufenthaltstitel” | Dieses Dokument enthält die Verarbeitungsschritte und verarbeiteten Daten beim Online-Dienst. | 1.3 | |
Anlage 2 zum Datenschutzkonzept – Rahmenkonzept „Aufenthaltstitel” und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen” | Das Dokument enthält die Beschreibung und Darstellung der Zuständigkeiten der verschiedenen datenverarbeitenden Stellen. Schwerpunkte sind hierbei die allgemeinen sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen, welche sich aus der Architektur und den Vertragsverhältnissen der Beteiligten ableiten. Des Weiteren werden die Rollen und Prozesse zum Support im laufenden Betrieb definiert. Sicherheitsrelevante Detailinformationen sind nicht Gegenstand dieses Dokuments. | 1.2 | |
Anlage 3 zum Datenschutzkonzept – Schutzbedarfsfeststellung „Aufenthaltstitel” | Das Dokument beinhaltet eine Schutzbedarfsfeststellung, auf deren Grundlage die notwendigen technischen Anforderungen zur Einhaltung der Schutzbedarfe erarbeitet und umgesetzt werden. In Form einer ergänzenden Sicherheitsanalyse und folgenden Risikoanalyse werden weitere Maßnahmen festgelegt, die umzusetzen sind. | 2.0 | |
Anlage 4 zum Datenschutzkonzept – Schwellwertanalyse „Aufenthaltstitel” | Dieses Dokument enthält die Prüfung, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Online-Dienst zur Beantragung eines Aufenthaltstitels ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat und der Verantwortliche somit eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 DSGVO durchzuführen hat. | 1.3 | |
Anlage 5 zum Datenschutzkonzept – Technische und Organisatorische Maßnahmen „Aufenthaltstitel” und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen” und Technische und Organisatorische Maßnahmen für im AKDB-Rechenzentrum betriebene Verfahren | Diese Dokumente enthalten die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 24, 25 und 32 DSGVO für die Online-Dienste „Aufenthaltstitel” und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen”. | 1.3 | |
Anlage 6 zum Datenschutzkonzept – Rollen- und Berechtigungskonzept „Aufenthaltstitel” und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen” | Dieses Dokument definiert und beschreibt die Rollen und Berechtigungen im Lebenszyklus der Online-Dienste. Dokumentiert werden sowohl organisatorische Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten (Rollen und Prozesse) als auch die damit verbundenen technischen Zugriffsberechtigungen. | 1.2 | |
Anlage 7 zum Datenschutzkonzept – DSFA-Bericht (Datenschutz-Folgenabschätzung) „Aufenthaltstitel” Risikobewertung Abhilfemaßnahmen „Aufenthaltstitel” | Der DSFA-Bericht dokumentiert die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Artikel 35 DSGVO für den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“. Das Dokument ist Teil des Datenschutzkonzepts für den Online-Dienst und ist kein alleinstehender DSFA-Bericht, sondern verweist – wo möglich – auf die entsprechenden Informationen im Datenschutzkonzept. | 1.1 | |
Datenschutzkonzept „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen” | Dieses Dokument enthält den Ist-Zustand der Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Grundsätze nach Artikel 5 DSGVO und der daraus folgenden Anforderungen beim Online-Dienst „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen”. Das Datenschutzkonzept (i. V. m. Anlagen) dient für die datenschutzrechtliche Beurteilung des Dienstes. Folgende Anlagen gehören zum Datenschutzkonzept: | 1.2 | |
Anlage 1 zum Datenschutzkonzept – Datenkategorien „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen” | Dieses Dokument enthält die Verarbeitungsschritte und verarbeiteten Daten beim Online-Dienst. | 1.0 | |
Anlage 1.1 zum Datenschutzkonzept – Logikbaum zur Teilantragsstrecke „Daueraufenthaltsbescheinigung” (Stand 21. Mai 2021) | Dieses Dokument visualisiert die Fragelogik, der von den Nutzenden für die Beantragung der Daueraufenthaltsbescheinigung durchlaufen werden muss. | 1.0 | |
Anlage 1.2 zum Datenschutzkonzept – Logikbaum zur Teilantragsstrecke „Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte” (Stand 23. Mai 2022) | Dieses Dokument visualisiert die Fragelogik, der von den Nutzenden für den Erhalt einer Aufenthalts- oder Daueraufenthaltskarte durchlaufen werden muss. | 1.0 | |
Anlage 2 zum Datenschutzkonzept – Rahmenkonzept „Aufenthaltstitel” und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen” | Das Dokument enthält die Beschreibung und Darstellung der Zuständigkeiten der verschiedenen datenverarbeitenden Stellen. Schwerpunkte sind hierbei die allgemeinen sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen, welche sich aus der Architektur und den Vertragsverhältnissen der Beteiligten ableiten. Des Weiteren werden die Rollen und Prozesse zum Support im laufenden Betrieb definiert. Sicherheitsrelevante Detailinformationen sind nicht Gegenstand dieses Dokuments. | 1.2 | |
Anlage 3 zum Datenschutzkonzept – Schutzbedarfsfeststellung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen” | Das Dokument beinhaltet eine Schutzbedarfsfeststellung, auf deren Grundlage die notwendigen technischen Anforderungen zur Einhaltung der Schutzbedarfe erarbeitet und umgesetzt werden. In Form einer ergänzenden Sicherheitsanalyse und folgenden Risikoanalyse werden weitere Maßnahmen festgelegt, die umzusetzen sind. | 2.0 | |
Anlage 4 zum Datenschutzkonzept – Schwellwertanalyse „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen” | Dieses Dokument enthält die Prüfung, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten beim Online-Dienst ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat und der Verantwortliche somit eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 DSGVO durchzuführen hat. | 2.0 | |
Anlage 5 zum Datenschutzkonzept – Technische und Organisatorische Maßnahmen „Aufenthaltstitel” und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen” und Technische und Organisatorische Maßnahmen für im AKDB-Rechenzentrum betriebene Verfahren | Diese Dokumente enthalten die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 24, 25 und 32 DSGVO für die Online-Dienste „Aufenthaltstitel” und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen”. | 1.3 | |
Anlage 6 zum Datenschutzkonzept – Rollen- und Berechtigungskonzept „Aufenthaltstitel” und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen” | Dieses Dokument definiert und beschreibt die Rollen und Berechtigungen im Lebenszyklus der Online-Dienste. Dokumentiert werden sowohl organisatorische Funktionen, Abläufe und Zuständigkeiten (Rollen und Prozesse) als auch die damit verbundenen technischen Zugriffsberechtigungen. | 1.2 | |
Anlage 7 zum Datenschutzkonzept – DSFA-Bericht (Datenschutz-Folgenabschätzung) „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen” Risikobewertung Abhilfemaßnahmen „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen” | Der DSFA-Bericht dokumentiert die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gemäß Artikel 35 DSGVO für den Online-Dienst „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen”. Das Dokument ist Teil des Datenschutzkonzepts für den Online-Dienst und ist kein alleinstehender DSFA-Bericht, sondern verweist – wo möglich – auf die entsprechenden Informationen im Datenschutzkonzept. | 1.1 | |
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten | Als datenschutzrechtlich Verantwortlicher müssen Sie gemäß Artikel 30 DSGVO ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten anlegen. Hierfür existiert in Ihrer Behörde in der Regel eine Muster-Vorlage. Mit der hier beigefügten generischen Vorlage können Sie die Muster-Vorlage Ihrer Behörde befüllen. Alternativ können Sie die generische Vorlage unmittelbar mit den Daten Ihrer Behörde ausfüllen. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist zur Hinterlegung in Ihrer Behörde vorgesehen und muss nicht an uns zurückgesendet werden. | 1.0 | |
Informationsblatt zur Datenverarbeitung (Vorlage) | Dieses Dokument dient dazu, die Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO zu erfüllen und wird im Online-Dienst zu Beginn der Antragsstrecke verlinkt. Um die Verlinkung herzustellen, müssen Sie dieses Dokument zunächst an die Daten Ihrer Behörde anpassen, auf Ihre Website hochladen und anschließend über das OZG Service Management verlinken. Dieses Dokument müssen Sie nicht an uns zurücksenden | 1.0 | |
Informationsblatt zur Datenverarbeitung (Vorlage) - weitere Sprachen | Übersetzungen Informationsblatt zur Datenverarbeitung (Vorlage): Englisch, Russisch, Serbisch, Türkisch | Englisch Russisch Serbisch Türkisch | 1.0 |
8. Go Live 🥳
Nach Freigabe des Online-Dienstes in Ihrer Behörde, können Sie diesen produktiv setzen.
- Information über Go-Live inkl. Links zur Antragsstrecke an rollout-dv@akdb.de senden.
Bitte informieren Sie uns per E-Mail an rollout-dv@akdb.de über den Go-Live inkl. des Links zur Antragsstrecke.
9. Support
Sollten Sie Hilfestellung benötigen, können Sie Ihre Fragen jederzeit an rollout-dv@akdb.de richten oder ein online Ticket mit Ihrem Anliegen einreichen.
Für eine zügige Fehleranalyse empfehlen wir bei technischen Support-Anfragen folgende Informationen mit zusenden:
Kurze Beschreibung des Fehlers
Fehlerzeitpunkt
Links auf Produktions- und Testumgebung
Verwendeter Browser und Browserversion
Verwendetes Betriebssystem
Screenshots (Fehlermeldung und Details, HTML)
Weitere Informationen finden Sie unter Support und FAQ.