- Nachnutzungsinteresse Ihrer Kommune bzw. Ausländerbehörde an rollout-dv@akdb.de senden.
- Informationen zu den nachnutzbaren Antragsstrecken zur Kenntnis nehmen.
Wenn Sie als Kommune bzw. Ausländerbehörde den Online-Dienst nachnutzen möchten, müssen Sie im ersten Schritt eine E-Mail mit Ihrem Nachnutzungsinteresse an rollout-dv@akdb.de senden.
Bitte geben Sie in der E-Mail bereits an, wer in Ihrer Organisation technische und fachliche Ansprechperson für die Integration der Antragsstrecken ist. Diese Angaben können selbstverständlich im Verlauf des Rollouts verändert werden - zu jederzeit können weitere Ansprechpersonen nachgemeldet werden:
Technische Ansprechperson: Ist für die Einbindung der Antragsstrecken auf der Webseite der Kommune (z. B. Webredaktion, Web-Hoster) und in Zusammenarbeit mit der fachlichen Ansprechperson für die Testung der Datenübermittlung in das Fachverfahren zuständig.
Fachliche Ansprechperson: Ist für fachliche Fragestellungen in der jeweiligen Ausländerbehörde zuständig. Die fachliche Ansprechperson unterstützt bei der Anpassung von Texten der Antragsstrecken sowie bei der fachlichen Testung der Antragsstrecken.
Nachdem Sie die E-Mail an rollout-dv@akdb.de versendet haben, werden wir Ihr Nachnutzungsinteresse schnellstmöglich bearbeiten. Dies kann jedoch einige Werktage in Anspruch nehmen. Sie werden in der Rückantwort weitere Informationen zu dem Vorgehen des Rollouts erhalten.
Folgende E-Mail Vorlage können Sie der Einfachheit halber nutzen:
Betreff: Nachnutzungsinteresse OZG-Leistung “Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen”
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für den/ die [Name Ihrer Gebietskörperschaft/ Name Ihrer Behörde eintragen] die Nachnutzung des Online-Dienstes.
Folgende Ansprechpersonen stehen für die Nachnutzung zur Verfügung:
Technische Ansprechperson: Vorname, Nachname, E-Mail, Telefonnummer
Fachliche Ansprechperson: Vorname, Nachname, E-Mail, Telefonnummer
[Ihre Signatur]
Hinweis: Wenn Sie bereits eine E-Mail mit ausführlichen Informationen zu dem Rollout, z.B. Link zum Self-Service-Ticket, Datenschutzinformationen, von rollout-dv@akdb.de erhalten haben, müssen Sie Ihre Kommune bzw. Ausländerbehörde nicht mehr für die Nachnutzung anmelden. Dies ist dann bereits geschehen. Folgen Sie bitte den beschriebenen Schritten in der E-Mail und in dem vorliegenden Integrationsleitfaden.
Wichtig: Sie müssen die Nachnutzung für Ihre Kommune bzw. Behörde nur einmal anmelden. Antragsstrecken, die zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung noch nicht zur Nachnutzung zur Verfügung standen, werden automatisch für Ihre Kommune bzw. Behörde nachgezogen. Sie werden über diesen Nachzug von uns informiert.
Die nachfolgenden Antragsstrecken stehen aktuell für Sie zur Nachnutzung zur Verfügung:
OZG-Leistung | Antragsstrecke | Status |
---|---|---|
Aufenthaltstitel | Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit Clickdummy: Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit | Digitale Verwaltung as a Service | Zur Nachnutzung verfügbar |
Aufenthaltstitel | Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Clickdummy: Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen | Digitale Verwaltung as a Service | Zur Nachnutzung verfügbar |
Aufenthaltstitel | Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Clickdummy: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung | Digitale Verwaltung as a Service | Zur Nachnutzung verfügbar |
Aufenthaltstitel | Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen Clickdummy: Antrag zur Änderung von Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel | Digitale Verwaltung as a Service | Zur Nachnutzung verfügbar |
Aufenthaltstitel | Niederlassungserlaubnis | Zur Nachnutzung verfügbar |
Aufenthaltstitel | Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebenen aus der Ukraine (§24 Aufenthaltsgesetz) | Zur Nachnutzung verfügbar (zentral/dezentral) |
Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen | Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte) Clickdummy: Aufenthaltskarte | Digitale Verwaltung as a Service (digitale-verwaltung-as-a-service.de) | Zur Nachnutzung verfügbar |
Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen | Bündelungskomponente | Zur Nachnutzung verfügbar |
Beschäftigungserlaubnis | Beschäftigungserlaubnis und Ausbildungsduldung für Inhaber von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen | In Konzeption |
Hinweis: Bitte prüfen Sie, ob Ihre Ausländerbehörde für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens zuständig ist. Bitte nur wenn dies der Fall ist, die folgende Antragsstrecke im Self-Service-Ticket (wird im nächsten Kapitel beschrieben) auswählen.
Aufenthaltstitel | Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens | Zur Nachnutzung verfügbar |
Zusätzlich zu den Clickdummies haben Sie auf der nachfolgend verlinkten Seite auch die Möglichkeit, sich die einzelnen Antragsstrecken bzw. Bündelungskomponente auf den Webseiten von Kommunen, die den Online-Dienst bereits erfolgreich eingebunden haben, ansehen können:
Beispiele erfolgreicher Nachnutzungen 🏆
Einen Blick auf die Seite zu werfen, kann sich lohnen, um Inspiration für die Einbindung auf der eigenen Webseite zu sammeln!
Hinweis: Um die OZG-Leistungen jeweils vollständig umzusetzen, wird die Einbindung aller Antragsstrecken empfohlen (Ausnahme: “Beschleunigtes Fachkräfteverfahren” nur, wenn Ihre Ausländerbehörde zuständig ist). Die Antragsstrecken können unter Digitale Verwaltung as a Service in der Rubrik „Produktiv” eingesehen werden.
Alle Antragsstrecken des Online-Dienstes werden mit einer vertraglichen Grundlage nachgenutzt.
Der nachnutzbare OZG-Online-Dienst umfasst mehrere Antragsstrecken, die wiederum einzelne oder gebündelte LeiKa-Leistungen abbilden.