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Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Nachnutzung von Online-Diensten.
Für die im Themenfeld entwickelten Online-Dienste wird eine Nachnutzung im Sinne des sog. „Einer-für-Alle/Viele“-Modells angestrebt. Unter ✅ Integration von Online-Diensten aus Brandenburg finden Sie den Integrationsleitfaden, der Schritt für Schritt die Nachnutzung der Online-Dienste fachlich und technisch erörtert.
Inhalte dieser Seite:
Stefanie Wendland Former user (Deleted) Die Informationen dieser Seite stammen aus der Leistungsbeschreibung für den FIT-Store. Ist diese Detailtiefe unter 1. und 2.1 sowie 2.2 so erforderlich oder könnte man hier alle Inhalte von Informationen zu nachnutzbaren Online-Diensten aufführen. Als Nutzerin würden mir hier die Informationen zu den anderen Antragsstrecken fehlen, die in der Leistungsbeschreibung nicht aufgeführt sind oder sollen diese hier explizit weggelassen werden, da die Nachnutzung über FIT-Store noch nicht beschlossen ist?
Nachnutzung von Leistungen des Themenfelds
Nachnutzungsmodelle
Nach erfolgter Referenzimplementierung ist eine Mit- bzw. Nachnutzung der Lösungen durch andere Bundesländer angedacht. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes folgt dem Ansatz einer arbeitsteiligen Umsetzung entlang der verschiedenen Themenfelder, sodass nicht jedes Bundesland jede Verwaltungsleistung digital konzipieren muss. Die Idee ist es, dass die durch das Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ gefundenen Lösungen durch andere Bundesländer bzw. Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden übernommen bzw. nachgenutzt werden. Grundsätzlich sind themenfeldübergreifend drei sog. Nachnutzungsmodelle im Gespräch:
Modell A „Zentrale Entwicklung – Zentraler Betrieb“ („Einer-Für-Alle/Viele“)
Modell B „Zentrale Entwicklung – Dezentraler Betrieb“
Modell C „Dezentrale Entwicklung – Dezentraler Betrieb“
Um eine Mitnutzung im Sinne des Nachnutzungsmodells A bzw. „Einer-Für-Alle/Viele“-Modell sowohl von Seiten des umsetzenden Landes als auch des mitnutzenden Landes zu realisieren, sind verschiedene rechtliche, technische und finanzielle Fragen zu klären. Von Seiten des BMI liegt eine Handreichung vor https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/umsetzung/nachnutzung/efa/efa-node.html, in der diese Fragen adressiert werden. Dies betrifft die genannten rechtlichen (Blaupause Verwaltungsabkommen u. a.), die finanziellen (Kostenaufteilung zwischen Bundesländern u. a.) und die technischen (Plattformen, Basiskomponenten, Design, u. a.) Aspekte.
Fachverfahrensanbindung über XAusländer und XFall
Das Programmmanagement Digitalisierungsprogramm Phase 2 sieht vor, dass die Umsetzung einer Referenzimplementierung einer OZG-Leistung auch die Nachnutzbarkeit der Ergebnisse beinhaltet, indem u. a. die verbindliche Entwicklung von fehlenden Schnittstellen und Standards angestoßen wird. Der OZG-Leitfaden empfiehlt insoweit, die Weiterentwicklung von Datenaustauschstandards oder – wo diese noch nicht existieren – die Datenübergabe mittels XFall. Im Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ existiert mit XAusländer bereits ein Datenaustauschstandard, der jedoch „nur“ Ausländerbehörden, nicht aber Staatsangehörigkeitsbehörden adressiert (§ 99 Abs. 1 Ziffer 15 AufenthG i.V.m. § 76a AufenthV). Insoweit ist im Themenfeld eine Fachverfahrensanbindung bezüglich ausländerrechtlicher Leistungen über XAusländer und bezüglich staatsangehörigkeitsrechtlicher Leistungen über XFall vorgesehen.
Seit September 2019 wird zusammen mit dem BAMF und der KoSIT fortlaufend an einem OZG-Kapitel der XAusländer-Spezifikation gearbeitet. Die Veröffentlichung einer ersten Version erfolgte am 31. Juli 2020. Der Vorteil der Verwendung des XAusländer-Standards liegt u. a. darin, dass dadurch – sobald die Fachverfahrenshersteller das OZG-Kapitel umgesetzt haben – alle Fachverfahren darüber erreicht werden können. Bis zum 1. Mai 2022 ist das OZG-Kapitel von den Herstellern verbindlich umzusetzen. Da im staatsangehörigkeitsrechtlichen Bereich ein solcher Fachstandard (noch) nicht existiert, muss dieser erst aufgebaut und vorerst auf XFall zurückgegriffen werden. Die Prozesse hierfür laufen an und werden insbesondere im Rahmen des OZG-Projektes „Einbürgerung“ bearbeitet.
1. Nachnutzbare Online-Dienste aus Brandenburg
Dem OZG-Umsetzungsprojekt „Aufenthalt“ sind die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ (10255) und die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ (10596) zugeordnet. Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB) entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Zentralen IT-Dienstleister des Landes Brandenburg (ZIT-BB) und der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) die zugehörigen Online-Dienste.
Zudem werden für die zugehörigen LeiKa-Leistungen durch das Themenfeld sukzessive FIM-Stamminformationen (FIM-Leistungsbeschreibungen, FIM-Stammdatenfelder und FIM-Stammprozesse) und OZG-Referenzinformationen (OZG-Referenzdatenfelder und OZG-Referenzprozesse) erstellt, die auf dem FIM-Portal sowie auf der OZG-Informationsplattform unter Ergebnisse abgerufen werden können.
1.1 Online-Dienst zur OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“
Der Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ bildet den größten Teil der LeiKa-Einträge ab. Hierfür werden insgesamt die folgenden sechs Antragsstrecken bereitgestellt:
Antragsstrecke „Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit“ (Erteilung und Verlängerung)
Antragsstrecke „Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen“ (Erteilung und Verlängerung)
Antragsstrecke „Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung“ (Erteilung und Verlängerung)
Antragsstrecke „Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen“
Antragsstrecke „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ (Bewilligung)
Antragsstrecke „Niederlassungserlaubnis“ (Erteilung)
Die Antragsstrecken werden sukzessive im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung gestellt. Nicht abgedeckt durch den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ sind u.a. die Beantragung bzw. Verlängerung von Aufenthaltstiteln aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und besondere Aufenthaltsrechte nach Abschnitt 7 des Aufenthaltsgesetzes. Die Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen wurden im Rahmen der Themenfeldplanung aufgrund der besonderen Ausgangssituation der Antragsstellenden (zunächst) depriorisiert. Die Beantragung besonderer Aufenthaltsrechte wurden aufgrund geringer Fallzahlen ebenfalls depriorisiert.
1.2 Online-Dienst zur OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen”
Die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ umfasst insgesamt 20 LeiKa-Leistungen (OZG-Katalog, Stand: 22.10.2021). Die vollständige Auflistung der LeiKa-Einträge kann der OZG-Informationsplattform entnommen werden. Die LeiKa-Leistungen sind als Typ 2/3-Leistungen (Regelungskompetenz liegt beim Bund – die Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen) klassifiziert.
Der Online-Dienst „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ bildet die folgenden fünf LeiKa-Leistungen ab:
Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/ EWR-Bürger,
Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern,
Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen (Rückkehrer),
Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-/ EWR-Bürgern und
Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen (Rückkehrer).
Hierfür wird eine Antragsstrecke bereitgestellt, die aus zwei Teilantragsstrecken besteht:
Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für EU-/EWR Bürger,
Aufenthaltskarte/Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/EWR Bürgern und Deutschen.
Nicht abgedeckt durch den Online-Dienst sind u.a. Aufenthaltsdokumente für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige. Diese Leistungen wurden zunächst depriorisiert, weil sie von den Behörden überwiegend im ersten Halbjahr 2021 zu erbringen waren und eine rechtzeitige Umsetzung nicht in Betracht kam. Wegen prognostizierter geringer Fallzahlen wurden die Leistungen für nahestehende Personen von EU-/ EWR-Bürgern, Deutschen (Rückkehrern) und britischen Staatsangehörigen ebenfalls depriorisiert.
2. Funktionsweise und -umfang der Online-Dienste
Die in den Online-Diensten „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ enthaltenen Antragstrecken sind grundsätzlich als entscheidungsvorbereitende Übermittlung von Antragstellerdaten einschließlich dazugehöriger Dokumente zu klassifizieren und ersetzen keine persönlichen Vor-Ort-Termine in der Ausländerbehörde. Aus rechtlichen und fachlichen Gründen erfolgen
die Identifizierung der nutzenden Person,
die Erfassung der Fingerabdrücke (für den elektronischen Aufenthaltstitel gem. § 61a AufenthV oder die Dauer-/Aufenthaltskarte gem. § 11 Abs. 3 FreizügG/EU i. V. m. § 78 Abs. 3 AufenthG),
die Abgabe von Unterschriften sowie
die Abholung der begehrten Dokumente
nach wie vor persönlich in der Ausländerbehörde. Der Online-Dienst entspricht damit der Stufe 2 des OZG-Reifegradmodells.
Die nachfolgende Darstellung bildet die elektronische Beantragung aus Sicht der Nutzenden grob mit allen zu durchlaufenden Schritten ab:
Bei Aufruf der Website der jeweiligen Ausländerbehörde werden den Nutzenden je nach Verfügbarkeit die verschiedenen o. g. Antragsstrecken angeboten. Auf der Antragsstrecke selbst werden die Nutzenden belehrt, durch einzelne Auswahllogiken geführt, müssen entsprechende Eingaben tätigen und können verschiedene Dokumente durch Upload beifügen. Die im Online-Dienst eingegebenen Daten werden abschließend in ein PDF-Formular (Antragszusammenfassung) überführt, das die Nutzenden vor dem Versand des Antrags in Papierform ausdrucken oder als Datei auf einem Endgerät abspeichern können. Die Nutzenden erhalten eine Vorgangsnummer, mit der sie sich bei Bedarf an die Ausländerbehörde wenden können (z. B. um Unterlagen oder Informationen nachzureichen). Durch das Absenden des ausgefüllten Formulars mit den dazugehörigen Dokumenten wird der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht. Die Nutzenden erhalten eine kurze Versandbestätigung sowie eine formlose Eingangsbestätigung an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
2.1 Online-Dienst Aufenthaltstitel
2.2 Online-Dienst Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen
3. Technische Beschreibung der Online-Dienste
Die Online-Dienste werden mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ werden die Online-Dienste „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ als in sich geschlossene Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Trotz des standardisierten Vorgehens bei der Einbindung sind Anpassungen und Konfigurationsmöglichkeiten am Erscheinungsbild der Online-Dienste individuell möglich. Das Layout (z. B. Farben, Corporate Identity) kann über die vorhandenen Standards (z. B. CSS) angepasst bzw. konfiguriert werden. Die Mehrsprachigkeit (derzeit beschränkt auf Deutsch und Englisch) ist gegeben. Einzelne Textbausteine können ebenfalls mandantenspezifisch konfiguriert werden.
3.1 Vorgesehene Art der Datenübermittlung und genutzte Datenaustauschstandards
Die Umsetzung der Referenzimplementierung einer OZG-Leistung beinhaltet u.a. die verbindliche (Weiter-)Entwicklung von Schnittstellen und Standards. Mit dem Standard XAusländer existiert ein Datenübermittlungsstandard, der die Ausländerbehörden adressiert. Seit der Version 1.15.0 definiert die XAusländer-Spezifikation mit dem Kapitel 12 „Datenübermittlung über Verwaltungsportale (OZG)“ insofern Inhalts- und Prozessdaten für die Datenübermittlung aus dem Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ in die Fachverfahren. Die Grundlagen für die strukturierte Fachverfahrensanbindung des Online-Dienstes „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ liegen seit Veröffentlichung der Version 1.17.0 vor.
Die Umsetzung des OZG-Kapitels war für die Pilotierungsphase zunächst freigestellt. Mit der Version 1.17.0 wird dieses Kapitel nun jedoch zum 1. Mai 2022 verpflichtend anzuwenden sein.
Der aus dem Online-Dienst im XAusländer Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponente via DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt und durch das Fachverfahren der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt. Details zu DVDV/OSCI sind im Kapitel: „C OSCI–Transport-Profil für XAusländer“ des Standards XAusländer beschrieben. Für weitergehende Informationen wird auf die Rahmenkonzepte der Online-Dienste verwiesen (jeweils als Anlage zu den Datenschutzkonzepten der beiden Dienste).
Zu beachten ist, dass aufgrund der späteren Aufnahme des Online-Dienstes „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ in den XAusländer Standard die Fachverfahrensanbindung frühestens zum 1. Mai 2022 zu realisieren sein wird und sich erst dann der Rollout des Dienstes im Bundesgebiet anschließen wird.
3.2 Anbindungsmöglichkeiten an die Online-Dienste für das anschließende Land
Mit dem XAusländer-Standard ist der Datentransfer bundeseinheitlich per OSCI und DVDV geregelt. Das XAusländer-Verfahren nutzt hierbei den XÖV-Standard. Voraussetzungen für den Anschluss der Ausländerbehörden eines Bundeslandes sind:
Die Behörde betreibt ein XAusländer-fähiges Fachverfahren und das eingesetzte Fachverfahren hat die OZG-Schnittstelle entsprechend der aktuellen XAusländer-Spezifikation (Kapitel 12) umgesetzt.
Die Behörde verfügt über eine funktionsfähige OSCI-Kommunikationsinfrastruktur bzw. eine gleichwertige Kommunikationsinfrastruktur und kann auf diese zugreifen: Für den Versand von Nachrichten (z. B. OSCI-Sendeclient inklusiver notwendiger
Zertifikate) und für den Empfang (z. B. OSCI-Empfängerpostfach und Nachrichtenabholung durch das Fachverfahren).Die Behörde, als Dienstanbieter, ist mit dem Dienst XAusländer im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) verzeichnet.
3.3 Erforderliche Basisdienste beim anschließenden Land
Grundsätzlich sind die Online-Dienste auch ohne die Basisdienste Nutzerkonto und elektronische Bezahlmöglichkeit verwendbar, da die Authentifizierung vor Ort erfolgen muss und in diesem Zusammenhang auch der Bezahlprozess vor Ort abgewickelt werden kann. Für eine nutzerzentrierte Anwendung der Online-Dienste und um der Erfüllung des Reifegrades 3 möglichst nahe zu kommen, sind durch das anschließende Land die Basisdienste Nutzerkonto und E-Payment-Lösung gleichwohl anzubinden. Auch ist zur Erfüllung der Anforderung des OZG die Anbindung an das jeweilige Landesverwaltungsportal erforderlich.
3.4 Sonstige technische Voraussetzung für das anschließende Land
Durch die Anwendung des Routings mithilfe des DVDV muss die Registrierung der Behörden und technischen Adressen im DVDV gewährleistet und die Fachverfahren an die jeweiligen DVDV-Server des Landes angebunden sein.
4. Entgelt
Die Bereitstellung der Online-Dienste erfolgt bis zum 31. Dezember 2022 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Mitteln des Konjunkturpaketes. Ab dem 1. Januar 2023 wird ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig. Richtwerte der Kostenschätzung für den Betrieb sowie die Wartung und Pflege ab 2023 wurden den nachnutzungsinteressierten Ländern im Steuerungskreis „Aufenthaltstitel“ am 17. September 2021 vorgelegt und bilden die Grundlage für die weitere Diskussion. Die endgültige Höhe und der Kostenverteilungsmechanismus ist im Laufe des Jahres 2022 – spätestens mit Abschluss des ersten Abstimmungsschreibens – unter Berücksichtigung der Beschlusslagen im IT-Planungsrat zu bestimmen.
5. IT-Dienstleister und Beauftragungsverhältnis
Entwicklung, Betrieb, Wartung und Pflege der Online-Dienste erfolgen durch die
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Hansastraße 12-16
80686 München.
Die AKDB wird durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) beauftragt. Der ZIT-BB ist als Landesbetrieb dem Geschäftsbereich des MIK BB zugeordnet. Der technische Betrieb der Online-Dienste erfolgt zentral im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB.
6. Ansprechpartner/innen
OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“
Herr Dr. Philipp Richter (Umsetzungskoordinator und Leistungsverantwortlicher)
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Referat 62
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und Aufenthaltsrelevante Bescheinigung“
Herr Dr. Philipp Richter (Umsetzungskoordinator)
Frau Paulina Kempa und Frau Stefanie Wendland (Leistungsverantwortliche)
Ministerium des Innern und für Kommunales
Referat 21
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-2216 und 0331 866-2215
Ansprechpartner des umsetzenden IT-Dienstleisters (AKDB)
Herr Michael Diepold
Herr Martin Senft
AKDB - Anstalt des öffentlichen Rechts
Hauptverwaltung München
Hansastr. 12-16
80686 München
E-Mail: diepold.michael@akdb.de, senft.martin@akdb.de