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Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Nachnutzung von Online-Diensten.

Für die im Themenfeld entwickelten Online-Dienste wird eine Nachnutzung im Sinne des sog. „Einer-für-Alle/Viele“-Modells angestrebt. Unter ✅ Integration von Online-Diensten aus Brandenburg finden Sie den Integrationsleitfaden, der Schritt für Schritt die Nachnutzung der Online-Dienste fachlich und technisch erörtert.

Inhalte dieser Seite:


1. Nachnutzungsmodell “Einer-für-Alle”

Die Leistungen des Themenfeldes “Ein- und Auswanderung” werden grundsätzlich nach dem “Einer-für-Alle”-Prinzip entwickelt. Erläuterungen zum sog. “EfA”-Prinzip finden sich auf onlinezugangsgesetz.de. Dort können auch fünf kurze Erklärvideos angesehen werden, die das EfA-Prinzip näher beschreiben. Auch kann auf den EfA-Wegweiser 2.0 zurückgegriffen werden.

2. EfA-Nachnutzung OZG-Leistungen “Aufenthaltstitel” und “Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen”

Die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“ (10255) und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ (10596) sind grundsätzlich nachnutzungsbereit. Zur Nachnutzung sind wie in allen EfA-Projekten rechtliche, finanzielle und technische Nachnutzungsschritte zu unternehmen, deren aktueller Stand folgend erläutert wird. Aufgrund der engen Verzahnung beider Projekte bzw. OZG-Leistungen werden diese zusammengefasst.

2.1. rechtliche Dimension

Die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“ (10255) und die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ (10596) wurden am 12. Oktober 2021 in den FIT-Store eingestellt. Die dazugehörige Leistungsbeschreibung kann hier heruntergeladen werden. Eine Interessensbekundung für die Nachnutzung o.g. Leistungen können durch die Bundesländer seitdem abgeben werden. Weitere Information zur rechtlichen Nachnutzung über den FIT-Store finden sich hier.

2.2. finanzielle Dimension

Die Bereitstellung der Online-Dienste o.g. OZG-Leistungen erfolgt bis zum 31. Dezember 2022 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Mitteln des Konjunkturpaketes. Ab dem 1. Januar 2023 wird ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig. Eine Kostenschätzung (Richtwerte) für den Betrieb sowie die Wartung und Pflege ab 2023 mit dem Kostenverteilungsmechanismus „Drittstaatsangehörige + ABH“ zwischen den Bundesländern wurden den nachnutzungsinteressierten Ländern im Steuerungskreis “Nachnutzung” am 22. Oktober 2021 vorgelegt.

Inwieweit die Kosten auf Landesebene oder auf Ebene der einzelnen Kommune anfallen, ist von der Nachnutzungsstrategie des jeweiligen Bundeslandes abhängig.

2.3. technische Dimension

Der Online-Dienst wird mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ werden die Online-Dienste„Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ als in sich geschlossene Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Der aus dem Onlinedienst im XAusländer Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponente via DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt und durch das Fachverfahren der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt. Weitere Informationen zur technischen Dimension finden sich in Kapitel 5 der FIT-Store-Leistungsbeschreibung.

Die konkreten Schritte zur technischen Nachnutzung können unter ✅ Integration von Online-Diensten aus Brandenburg eingesehen werden.

2.4. organisatorische Dimension

Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet seit November 2020 einmal im Monat für 1h der “Steuerungskreis mit an Nachnutzung interessierten Bundesländern” („SK Nachnutzung“) statt. In diesem sind VerteterInnen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination aller Bundesländer beteiligt. Die Unterlagen der bisher stattgefundenen Steuerungskreise können hier eingesehen werden. Fragen zur bundesländerübergreifenden Nachnutzung werden in diesem Gremium auf Ebene der Länder behandelt.

Mit den von den Bundesländern gemeldeteten Nachnutzungspiloten findet seit Mai 2021 überdies einmal im Monat für 1h ein operativer Projekttermin statt. Operative Fragen der Nachnutzung werden in diesem Termin unmittelbar mit den Pilotkommunen besprochen. Die Unterlagen der bisher stattgefundenen Projekttermine können hier heruntergeladen werden.

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