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Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Nachnutzung von Online-Diensten.
Für die im Themenfeld entwickelten Online-Dienste wird eine Nachnutzung im Sinne des sog. „Einer-für-Alle/Viele“-Modells angestrebt. Unter ✅ Integration von Online-Diensten finden Sie den Integrationsleitfaden, der Schritt für Schritt die Nachnutzung der Online-Dienste fachlich und technisch erörtert.
Inhalte dieser Seite:
Stefanie Wendland Former user (Deleted) Die Informationen dieser Seite stammen aus der Leistungsbeschreibung für den FIT-Store. Ist diese Detailtiefe unter 1. und 2.1 sowie 2.2 so erforderlich oder könnte man hier alle Inhalte von Informationen zu nachnutzbaren Online-Diensten aufführen. Als Nutzerin würden mir hier die Informationen zu den anderen Antragsstrecken fehlen, die in der Leistungsbeschreibung nicht aufgeführt sind oder sollen diese hier explizit weggelassen werden, da die Nachnutzung über FIT-Store noch nicht beschlossen ist?
1. Nachnutzbare Online-Dienste
Dem OZG-Umsetzungsprojekt „Aufenthalt“ sind die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ (10255) und die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ (10596) zugeordnet. Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB) entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Zentralen IT-Dienstleister des Landes Brandenburg (ZIT-BB) und der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) zu zugehörigen Online-Dienste. Für die dahinter liegenden Verwaltungsleistungen des Leistungskatalogs (LeiKa-Leistungen) werden durch das Themenfeld sukzessive FIM-Stamminformationen (bestehend aus FIM-Leistungsbeschreibungen, FIM-Stammdatenfeldern und FIM-Stammprozessen) und OZG-Referenzinformationen (bestehend aus OZG-Referenzdatenfeldern und OZG-Referenzprozessen) erstellt, die auf dem FIM-Portal sowie auf der OZG-Informationsplattform unter Ergebnisse abgerufen werden können.
Der Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ bildet den größten Teil der LeiKa-Einträge ab. Hierfür werden insgesamt die folgenden sechs Antragsstrecken bereitgestellt:
Antragsstrecke „Erwerbstätigkeit“ (Erteilung und Verlängerung)
Antragsstrecke „Familiäre Gründe“ (Erteilung und Verlängerung)
Antragsstrecke „Ausbildung“ (Erteilung und Verlängerung)
Antragsstrecke „Änderung von Nebenbestimmungen“
Antragsstrecke „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ (Bewilligung)
Antragsstrecke „Niederlassungserlaubnis“ (Erteilung)
Die Antragsstrecken werden sukzessive im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung gestellt. Nicht abgedeckt durch den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ sind u.a. die Beantragung bzw. Verlängerung von Aufenthaltstiteln aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und besondere Aufenthaltsrechte nach Abschnitt 7 des Aufenthaltsgesetzes. Die Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen wurden im Rahmen der Themenfeldplanung aufgrund der besonderen Ausgangssituation der Antragsstellenden (zunächst) depriorisiert. Besondere Aufenthaltsrechte wurden aufgrund geringer Fallzahlen ebenfalls depriorisiert.
1.2 Online-Dienst zur OZG-Leistung Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen
Die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ umfasst insgesamt 25 LeiKa-Einträge (Stand: 17.08.2021). Die genaue Auflistung der LeiKa-Einträge kann der OZG-Informationsplattform entnommen werden. Die LeiKa-Leistungen sind als Typ 2/3-Leistungen (Regelungskompetenz liegt beim Bund – die Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen) klassifiziert.
Der Online-Dienst „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ bildet fünf LeiKa-Einträge ab:
Aufenthaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen
Aufenthaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern
Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht Ausstellung für freizügigkeitsberechtigte EU-/ EWR-Bürger
Daueraufenthaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen
Daueraufenthaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-/ EWR-Bürgern
Hierfür wird eine Antragsstrecke bereitgestellt, die aus drei Teilantragsstrecken besteht:
Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für EU-/EWR Bürger („Daueraufenthaltsbescheinigung“)
Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/EWR Bürger und Deutschen
Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/EWR Bürger und Deutschen
Nicht abgedeckt durch den Online-Dienst „Freizügigkeit“ sind u.a. Aufenthaltsdokumente für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige. Es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Online-Dienstes ein Großteil der Dokumente, die die Rechte nach dem Austrittsabkommen bescheinigen, bereits ausgestellt sind und der Mehrwert eines Online-Dienstes daher gering sein wird.
2. Funktionsweise und -umfang der Online-Dienste
Nachfolgende Darstellung bildet die elektronische Beantragung aus Sicht der Nutzenden mit allen durchlaufenden Schritten ab:
Bei Aufruf der Website der jeweiligen Ausländerbehörde werden Nutzer/innen je nach Verfügbarkeit die verschiedenen o. g. Antragsstrecken angeboten. Auf der Antragsstrecke selbst werden Nutzer/innen belehrt, durch einzelne Auswahllogiken sukzessive geführt, müssen entsprechende Eingaben tätigen und können verschiedene Dokumente durch Upload beifügen. Die in dem Formular angegebenen Daten werden abschließend in ein PDF-Formular überführt, das Nutzer/innen vor Einreichung des Antrags in Papierform ausdrucken oder als Datei auf einem Endgerät abspeichern können. Nutzer/innen erhalten eine Vorgangsnummer, mit der sie sich bei Bedarf an die Ausländerbehörde wenden können (z. B. um Unterlagen oder Informationen nachzureichen). Durch das Absenden des ausgefüllten Formulars mit den dazugehörigen Dokumenten wird der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht. Nutzer/innen erhalten eine formlose Eingangsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
2.1 Online-Dienst Aufenthaltstitel
Der Zweck des Online-Dienstes ist die elektronische Beantragung eines Aufenthaltstitels, des beschleunigten Fachkräfteverfahren oder der Änderungen der Nebenbestimmung zu einem Aufenthaltstitel. Die Antragstrecken sind grundsätzlich als entscheidungsvorbereitende Übermittlung von Antragstellerdaten einschließlich dazugehöriger Dokumente zu klassifizieren und ersetzen keine persönlichen Vor-Ort-Termine in der Ausländerbehörde. Aus rechtlichen und fachlichen Gründen erfolgen
die Identifizierung,
die Erfassung der Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel gem. § 61a AufenthV,
die Abgabe einer Unterschrift sowie
die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels
nach wie vor persönlich in der Ausländerbehörde. Der Online-Dienst entspricht damit der Stufe 2 des OZG-Reifegradmodells.
2.2 Online-Dienst Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen
Der Zweck des Online-Dienstes ist die elektronische Beantragung einer Daueraufenthaltskarte, Daueraufenthaltsbescheinigung oder die Übermittlung von Angaben für die Ausstellung der Aufenthaltskarte. Der Online-Dienst ist grundsätzlich als entscheidungsvorbereitende Übermittlung von Antragstellerdaten einschließlich dazugehöriger Dokumente zu klassifizieren und ersetzt keine persönlichen Vor-Ort-Termine in der Ausländerbehörde. Aus rechtlichen und fachlichen Gründen erfolgen
die Identifizierung,
die Erfassung der Fingerabdrücke für die Ausstellung der Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte gem. § 11 Abs. 3 FreizügG/EU i.V.m. § 78 Abs. 3 AufenthG,
die Abgabe einer Unterschrift für die Ausstellung der Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte gem. § 11 Abs. 3 FreizügG/EU i.V.m. § 78 Abs. 1 AufenthG sowie
die Abholung der Daueraufenthaltsbescheinigung, (Dauer-)aufenthaltskarte
nach wie vor persönlich in der Ausländerbehörde. Der Online-Dienst entspricht damit der Stufe 2 des OZG-Reifegradmodells.
3. Technische Beschreibung des Online-Dienstes
Der Online-Dienst wird mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ wird der Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ und „Freizügigkeit“ als ein in sich geschlossenes Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Trotz des standardisierten Vorgehens bei der Einbindung, sind Anpassungen und Konfigurationsmöglichkeiten am Erscheinungsbild des Online-Dienstes individuell möglich. Das Layout (z. B. Farben, Corporate Identity) kann über die vorhandenen Standards (z. B. CSS) angepasst bzw. konfiguriert werden. Die Mehrsprachigkeit (derzeit beschränkt auf Deutsch und Englisch) ist gegeben. Einzelne Textbausteine können ebenfalls mandantenspezifisch konfiguriert werden.
3.1 Vorgesehene Art der Datenübermittlung und genutzte Datenaustauschstandards
Der aus dem Onlinedienst im XAusländer Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponente via DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt und durch das Fachverfahren der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt. Details zu DVDV/OSCI sind im Kapitel: „C OSCI–Transport-Profil für XAusländer“ des Standards XAusländer beschrieben. Seit dem Release 1.15 definiert die XAusländer-Spezifikation mit dem Kapitel „Datenübermittlung über Verwaltungsportale (OZG)“ insofern Inhalts- und Prozessdaten für die Datenübermittlung in die Fachverfahren. Mit dem Release 1.17 wird dieses Kapitel zum 1. Mai 2022 verpflichtend anzuwenden sein. Für weitergehende Informationen wird auf die in der Anlage beigefügten Konzepte „Online-Dienst Aufenthaltstitel - Rahmenkonzept zur Freigabe und zum Betrieb zum bundesweiten Rollout“ als Anlage des Datenschutzkonzeptes und “Fachdienst Aufenthaltskarten und auf-
enthaltsrelevante Bescheinigungen - MVP „Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für EU-/ EWR-Bürger“- Rahmenkonzept zur Freigabe und zum Betrieb“ verwiesen.
3.2 Anbindungsmöglichkeiten an den Online-Dienst für das anschließende Land
Mit dem XAusländer-Standard ist der Datentransfer bundeseinheitlich per OSCI und DVDV geregelt. Das XAusländer-Verfahren nutzt hierbei den XÖV-Standard. Voraussetzungen für den Anschluss der Ausländerbehörden eines Bundeslandes sind:
Die Behörde betreibt ein XAusländer-fähiges Fachverfahren und das eingesetzte Fachverfahren hat die OZG-Schnittstelle entsprechend der aktuellen XAusländer-Spezifikation, Kapitel 12 (Datenübermittlung über Verwaltungsportale) umgesetzt.
Die Behörde verfügt über eine funktionsfähige OSCI-Kommunikationsinfrastruktur bzw. eine gleichwertige Kommunikationsinfrastruktur und kann auf diese zugreifen: Für den Versand von Nachrichten (z. B. OSCI-Sendeclient inklusiver notwendiger
Zertifikate) und für den Empfang (z. B. OSCI-Empfängerpostfach und Nachrichtenabholung durch das Fachverfahren).Die Behörde, als Dienstanbieter, ist mit dem Dienst XAusländer im Deutschen Ver-
waltungsdiensteverzeichnis (DVDV) verzeichnet.
3.3 Erforderliche Basisdienste beim anschließenden Land
Grundsätzlich ist der Online-Dienst auch ohne die Basisdienste Nutzerkonto und elektronische Bezahlmöglichkeit verwendbar, da die Authentifizierung vor Ort erfolgen muss und in diesem Zusammenhang auch der Bezahlprozess vor Ort abgewickelt werden kann. Für eine nutzerzentrierte Anwendung des Online-Dienstes und um der Erfüllung des Reifegrades 3 möglichst nahe zu kommen, sind durch das anschließende Land die Basisdienste Nutzerkonto und E-Payment-Lösung gleichwohl anzubinden. Auch ist zur Erfüllung der Anforderung des OZG die Anbindung an das jeweilige Landesverwaltungsportal erforderlich.
3.4 Sonstige technische Voraussetzung für das anschließende Land
Durch die Anwendung des Routings mithilfe des DVDV muss die Registrierung der Behörden und technischen Adressen im DVDV gewährleistet und die Fachverfahren an die jeweiligen DVDV-Server des Landes angebunden sein.
4. Entgelt
Die Bereitstellung des Online-Dienstes erfolgt bis zum 31.12.2022 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Mitteln des Konjunkturpaketes. Ab 01.01.2023 wird ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig. Richtwerte der Kostenschätzung für den Betrieb sowie die Wartung und Pflege ab 2023 wurden den nachnutzungsinteressierten Ländern im Steuerungskreis „Aufenthaltstitel“ am 17. September vorgelegt und bilden die Grundlage für die weitere Diskussion. Die endgültige Höhe und der Kostenverteilungsmechanismus ist im Laufe des Jahres 2022 – spätestens mit Abschluss des ersten Abstimmungsschreibens – unter Berücksichtigung der Beschlusslagen im IT-PLR zu bestimmen.
5. Benennung der IT-Dienstleister
Betrieb, Wartung und Pflege des Online-Dienstes erfolgen durch die AKDB im Auftrag des Landes Brandenburg:
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Hansastraße 12-16
80686 München
6. Ansprechpartner/innen
Umsetzungskoordinator und Leistungsverantwortlicher für OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“:
Dr. Philipp Richter
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Referat 62
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Leistungsverantwortliche für OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und Aufenthaltsrelevante Bescheinigung“:
Paulina Kempa und Stefanie Wendland
Ministerium des Innern und für Kommunales
Referat 21 - Ausländerangelegenheiten
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-2216 und 0331 866-2215
Ansprechpartner des umsetzenden IT-Dienstleister AKDB:
Michael Diepold
AKDB - Anstalt des öffentlichen Rechts
Hauptverwaltung München
Hansastr. 12-16
80686 München
Martin Senft
AKDB - Anstalt des öffentlichen Rechts
Hauptverwaltung München
Hansastr. 12-16
80686 München