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- DVDV-Eintrag bei der pflegenden Stelle Ihres Bundeslandes veranlassen. Zentrale Eintragung für den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ bereits erfolgt.
Info |
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Für die Zustellung der Antragsdaten in das Fachverfahren ist ein DVDV-Eintrag (Deutsches Verwaltungsdienstverzeichnis) Ihrer Behörde für den zugrundeliegenden Dienst notwendig. Die Online-Dienste bzw. Antragsstrecken übermitteln über den XÖV-Standard XAusländer die Antragsdaten in das jeweilige Fachverfahren. Mit dem XAusländer-Standard ist der Transport der Antragsdaten per OSCI und DVDV bundeseinheitlich geregelt. |
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Hinweis: Der DVDV-Eintrag kann bereits vor der Einrichtung der Mandanten von Ihnen bei der DVDV pflegenden Stelle Ihres Landes beantragt werden.Der ⚠️ Nach den uns vorliegenden Informationen, wurde der benötigte DVDV-Eintrag muss einmalig durch Ihre für alle Ausländerbehörden in der Bundesrepublik zentral hinterlegt. Somit muss diese Eintragung nicht mehr durch eine einzelne Kommune bzw. Ausländerbehörde via E-Mail beantragt vorgenommen werden. Grundsätzlich muss der DVDV-Eintrag „xauslaender1211OZGPORTALABH“ (ab 01.11.2023) einmalig im DVDV hinterlegt werden. Die Eintragung erfolgt durch die pflegende Stelle Ihres Landes. Der DVDV-Eintrag muss nicht mehrfach beantragt werden, d.h. der Eintrag muss nicht pro Antragsstrecke beantragt werden. Der Dienst wird mit dem bereits hinterlegten XAusländer-Zertifikat angelegt. Falls Sie von der pflegenden Stelle Ihres Landes aufgefordert werden, für den DVDV-Eintrag ein OSCI-Zertifikat anzugeben, müssen Sie daher das in Ihrer Behörde für die XAusländer-Kommunikation bereits hinterlegte Zertifikat angeben. Bitte beantragen Sie dort via E-Mail die folgende Eintragung für Ihre Kommune bzw. Ausländerbehörde: „xauslaender1190OZGPORTALABH“ (ab 01.05.2023). Wenn Sie den DVDV-Eintrag vor dem 01.05.2023 veranlasst haben, müssen Sie diesen nicht aktualisieren. Die fortlaufende Aktualisierung wird von der DVDV pflegenden Stelle Ihres Landes übernommen. Folgende Bundesländer müssen den DVDV-Eintrag nicht mehr via E-Mail beantragen:
Folgende Fachverfahren haben die erforderliche XAusländer-Schnittstelle 1.19 für den Online-Dienst umgesetzt und können daher an der Nachnutzung teilnehmen:
Nehmen Sie bitte bei Fragen zu Ihrem Fachverfahren Kontakt mit ihren jeweiligen Ansprechpartnern von ihrem Fachverfahrenshersteller auf. |
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Folgende E-Mail Vorlage können Sie der Einfachheit halber für die Beantragung des DVDV-Eintrages nutzen An: Liste der DVDV pflegenden Stellen Betreff: [Name Ihrer Behörde/ Gebietskörperschaft] DVDV-Eintrag Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich für den/ die [Name Ihrer Gebietskörperschaft/ Name Ihrer Behörde eintragen]den DVDV-Eintrag: xauslaender1190OZGPORTALABHxauslaender1211OZGPORTALABH [Ihre Signatur] |