Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.
Panel
bgColor#E6FCFF

Zur Übersicht des Integrationsleitfadens

Stand:

View file
nameZusammenfassung_Erklärung zur Barrierefreiheit_Brandenburg_v.0.2.pdf

Panel
panelIconIdatlassian-info
panelIcon:info:
bgColor#F4F5F7

Die AKDB und die Kommunen, welche die digitalen Antragsstrecken des Aufenthaltstitels verwenden, setzen sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den bereitgestellten folgende bereitgestellte Demo-Dienst des Aufenthaltstitels zum Dienste:

  • Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)

unter „https://www.digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/aw-aufenthaltskarte.html#/ “. Dieser ist
  • Beschäftigung und Ausbildung für Gestattungs- und Duldungsinhaber

  • Ausländerwesen Bündelungskomponente

  • Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen

  • Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen

  • Aufenthaltstitel für das beschleunigte Fachkräfteverfahren

  • Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit

  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung

  • Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebenen aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz) (dezentral)

Diese sind veröffentlicht auf der Website der AKDB und den Webseiten der im Produktivbetrieb verwendenden Kommunen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.  Gemäß Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

 Die Die AKDB und die verwendenden Kommunen ergreifen die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.

  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.

  • Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.

  • Ein Beauftragter für Barrierefreiheit oder Beamter wurden wurde ernannt.

  • Für die Mitarbeiter wird eine kontinuierliche Schulung zur Barrierefreiheit angeboten.

  • Innerhalb des Unternehmens gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.

  • Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.

  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.

PDF-Dokumente:

  • Die Konvertierung zu einer PDF-Datei ist Dateien sind nach dem Herunterladen nicht barrierefrei konvertiert.

Andere Probleme:

Einzelne Grafiken besitzen keinen Alternativtext

  • In manchen Diensten treten Tastaturfallen auf, durch welche die Bedienung mit der Tastatur nicht mehr möglich ist.

  • Bei manchen Icons und Buttons fehlen die Alternativtexte.

  • Einige Strukturelemente weisen auf der Website Fehler auf, beispielsweise sind die Überschriften nicht richtig ausgewiesen oder Absätze falsch ausgezeichnet.

  • Akkordeons weisen keine sinnvolle Reihenfolge bei der Tastaturbedienung auf und haben teils fehlerhafte Auszeichnungen.

  • Wesentliche Inhalte sind mit der Tastatur schwer oder nicht bedienbar.

  • Die Menüleiste kann bei einer bestimmten Bildschirmbreite nicht eingeklappt werden.

  • Einige Seiten besitzen nicht die Funktion, Eingabefelder automatisch auszufüllen.

  • Farbkontraste sind nicht ausreichend, das betrifft unter anderem die Navigation.

  • Inhalte bei hohem Zoom (auf 400% auf dem Desktop) nicht bedienbar.

  • Eingeblendete Inhalte lassen sich nicht mit der ESC-Taste schließen.

  • Der Fokus ist bei einigen Bedienelementen nicht deutlich genug.

  • Es gibt keinen Hinweis auf eine Zeitbegrenzung.

  • Es sind nicht immer aussagekräftige Linktexte, Überschriften sowie Beschriftungen vorhanden.

  • Fehler bei der Eingabe werden nicht immer deutlich kommuniziert.

  • Die Fehlermeldungen sind nicht programmatisch ermittelbar.

  • Statusmeldungen werden nicht durch einen Screenreader mitgeteilt.

  • Es ist nicht möglich, benutzerdefinierte Einstellungen vorzunehmenLinktexte sind nicht immer aussagekräftig.

  • Die Erklärung, was Pflichtfelder im Antrag sind, steht an der falschen Stelle im Antrag. Sie sollte zu Beginn der Seiten definiert werden.

  • Die Antragsstrecken weisen keine eigene Autocomplete-Funktion auf.

  • Farbhervorhebungen werden teilweise als einziges Erkennungsmerkmal genutzt, beispielsweise werden an manchen Stellen Links nur farblich hervorgehoben.

  • Bei vergrößertem Text (200 %) sind die Inhalte nicht immer vollständig lesbar.

  • Durch verschiedene Einstellungen und Auswahlmöglichkeiten lässt sich horizontales Scrollen nicht immer vermeiden.

  • Wesentliche Inhalte sind mit der Tastatur schwer oder nicht bedienbar. Beispielsweise eingeblendete Inhalte lassen sich nicht immer mit der Tastatur bedienen oder schließen.

  • Das Öffnen mancher Informationsfelder verschiebt den Tastaturfokus und die Reihenfolge der Tastaturbedienung entspricht nicht der Reihenfolge der Darstellung der Elemente.

  • Farbkontraste sind nicht immer ausreichend, beispielsweise werden in manchen Fortschrittsleisten, Buttons oder Input-Fields Farben mit unzureichendem Kontrast genutzt.

  • Bei den Demo-Diensten sind die Seitentitel der Unterseiten jeweils identisch.

  • Entstehende Fehlermeldungen oder Statusmeldungen in den Antragsstrecken sind teilweise nicht barrierefrei. Beispielsweise werden sie nicht automatisch von Screenreadern vorgelesen oder haben einen unzureichenden Fehlertext.

  • Den Screenreadern wird die Information des erfolgreichen Ladens der einzelnen Seiten nicht weitergegeben.

  • Bei benutzerdefinierten Einstellungen können Inhalte wie beispielsweise Radio-Buttons oder Links mit unzureichendem Kontrast dargestellt werden.

  • Der Fokus ist in der Reihenfolge teilweise falsch und die Sichtbarkeit des Fokus ist nicht immer gegeben.

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • Alle gängigen Screenreadern

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML

  • CSS

  • Javascript

Bewertungsmethoden

Externe Bewertung: Die Webseite wurde von einer externen Stelle bewertet, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt ist.

Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Telefon: 089 5903-0

E-Mail: rollout-dv@akdb.de

Firmenanschrift:

Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Hansastraße 12-16
80686 München

Ansprechpartner sind auch die den Dienst entsprechend verwendenden Kommunen.  

Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes

Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale

Barrierefreiheit

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S

14467 Potsdam

E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Telefon: 0331/866-5048

...

View file
name2025_01_Erklärung_zur_Barrierefreiheit_Brandenburg_v.0.3.pdf