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Info |
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Für die im Themenfeld entwickelten Online-Dienste |
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wird eine Nachnutzung |
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nach dem „Einer-für-Alle |
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Modell” angestrebt. Unter |
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Allgemeine Informationen zum Themenfeld Ein- und Auswanderung finden Sie allgemeine Informationen zum Themenfeld und unter Leitfaden zur Integration von Online-Diensten aus Brandenburg finden Sie den Integrationsleitfaden, der Schritt für Schritt die Nachnutzung der Online-Dienste fachlich und technisch erörtert. |
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Table of Contents | ||||||||
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1.
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Dem OZG-Umsetzungsprojekt „Aufenthalt“ sind die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ (10255) und die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ (10596) zugeordnet. Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) entwickelt in Zusammenarbeit mit dem ZIT-BB und der AKDB den Online-Dienste Aufenthaltstitel und den Online-Dienst Freizügigkeit, die mehrere Antragsstrecken (einzelne LeiKa-Leistungen oder gebündelte LeiKa-Leistungen) enthalten. Für die LeiKa-Leistungen der OZG-Leistungen werden durch das Themenfeld sukzessive FIM-Stamminformationen und OZG-Referenzinformationen erstellt, die auf dem FIM-Portal sowie auf der OZG-Informationsplattform unter Ergebnisse abgerufen werden können.
1.1 Leistungen im Online-Dienst Aufenthaltstitel
Die OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ umfasst insgesamt 215 LeiKa-Einträge (Stand: 04.05.2021). Die genaue Auflistung der LeiKa-Einträge kann der OZG-Informationsplattform entnommen werden. Der weitaus überwiegende Teil der Leistungen ist als Typ 2/3-Leistungen (Regelungskompetenz liegt beim Bund – die Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen) klassifiziert.
Die LeiKa-Einträge setzen sich aus einer Vielzahl von unter dem Aufenthaltstitel subsumierten Teilleistungen zusammen, die aus den verschiedenen Aufenthaltszwecken (Erwerbstätigkeit, Studium, etc.) und Antragsgründen (Erstbeantragung, Verlängerung, Änderung von Nebenbestimmungen) resultieren. Eine Übersicht der Typ-2/3-Leistungen bietet die Tabelle.
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Übersicht der Typ 2/3-Leistungen der OZG-Leistung Aufenthaltstitel
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Erwerbstätigkeit
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Familiäre
Gründe
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Humanitäre
Gründe
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Ausbildung
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Besondere
Aufenthaltsrechte
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Niederlassungserlaubnis
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Sonstiges/
übergreifend
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Gesamt
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Beantragung
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27
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13
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24
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16
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6
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15
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24
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125
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Verlängerung
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25
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13
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24
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15
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5
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-
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4
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86
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Auflagenänderung
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-
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-
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-
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-
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4
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4
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Summe
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52
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26
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48
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31
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11
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15
...
32
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215
Der Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ bildet den größten Teil der LeiKa-Einträge ab. Hierfür werden insgesamt die folgenden sechs Antragsstrecken bereitgestellt:
Antragsstrecke „Erwerbstätigkeit“ (Erteilung und Verlängerung)
Antragsstrecke „Familiäre Gründe“ (Erteilung und Verlängerung)
Antragsstrecke „Ausbildung“ (Erteilung und Verlängerung)
Antragsstrecke „Änderung von Nebenbestimmungen“
Antragsstrecke „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ (Bewilligung)
Antragsstrecke „Niederlassungserlaubnis“ (Erteilung)
Die Antragsstrecken werden sukzessive im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung gestellt. Nicht abgedeckt durch den Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ sind u.a. die Beantragung bzw. Verlängerung von Aufenthaltstiteln aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und besondere Aufenthaltsrechte nach Abschnitt 7 des Aufenthaltsgesetzes. Die Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen wurden im Rahmen der Themenfeldplanung aufgrund der besonderen Ausgangssituation der Antragsstellenden (zunächst) depriorisiert. Besondere Aufenthaltsrechte wurden aufgrund geringer Fallzahlen ebenfalls depriorisiert.
1.2 Leistungen im Online-Dienst Freizügigkeit
Die OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ umfasst insgesamt 25 LeiKa-Einträge (Stand: 17.08.2021). Die genaue Auflistung der LeiKa-Einträge kann der OZG-Informationsplattform entnommen werden. Die LeiKa-Leistungen sind als Typ 2/3-Leistungen (Regelungskompetenz liegt beim Bund – die Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. Kommunen) klassifiziert.
Der Online-Dienst „Freizügigkeit“ bildet fünf LeiKa-Einträge ab:
Aufenthaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen
Aufenthaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern
Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht Ausstellung für freizügigkeitsberechtigte EU-/ EWR-Bürger
Daueraufenthaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen
Daueraufenthaltskarte Ausstellung für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-/ EWR-Bürgern
Hierfür wird eine Antragsstrecke bereitgestellt, die aus drei Teilantragsstrecken besteht:
Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für EU-/EWR Bürger („Daueraufenthaltsbescheinigung“)
Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/EWR Bürger und Deutschen
Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/EWR Bürger und Deutschen
Nicht abgedeckt durch den Online-Dienst „Freizügigkeit“ sind u.a. Aufenthaltsdokumente für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige. Es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Bereitstellung des Online-Dienstes ein Großteil der Dokumente, die die Rechte nach dem Austrittsabkommen bescheinigen, bereits ausgestellt sind und der Mehrwert eines Online-Dienstes daher gering sein wird.
2. Funktionsweise und -umfang der Online-Dienste
Nachfolgende Darstellung bildet die elektronische Beantragung aus Sicht der Nutzenden mit allen durchlaufenden Schritten ab:
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Bei Aufruf der Website der jeweiligen Ausländerbehörde werden Nutzer/innen je nach Verfügbarkeit die verschiedenen o. g. Antragsstrecken angeboten. Auf der Antragsstrecke selbst werden Nutzer/innen belehrt, durch einzelne Auswahllogiken sukzessive geführt, müssen entsprechende Eingaben tätigen und können verschiedene Dokumente durch Upload beifügen. Die in dem Formular angegebenen Daten werden abschließend in ein PDF-Formular überführt, das Nutzer/innen vor Einreichung des Antrags in Papierform ausdrucken oder als Datei auf einem Endgerät abspeichern können. Nutzer/innen erhalten eine Vorgangsnummer, mit der sie sich bei Bedarf an die Ausländerbehörde wenden können (z. B. um Unterlagen oder Informationen nachzureichen). Durch das Absenden des ausgefüllten Formulars mit den dazugehörigen Dokumenten wird der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht. Nutzer/innen erhalten eine formlose Eingangsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
2.1 Online-Dienst Aufenthaltstitel
Der Zweck des Online-Dienstes ist die elektronische Beantragung eines Aufenthaltstitels, des beschleunigten Fachkräfteverfahren oder der Änderungen der Nebenbestimmung zu einem Aufenthaltstitel. Die Antragstrecken sind grundsätzlich als entscheidungsvorbereitende Übermittlung von Antragstellerdaten einschließlich dazugehöriger Dokumente zu klassifizieren und ersetzen keine persönlichen Vor-Ort-Termine in der Ausländerbehörde. Aus rechtlichen und fachlichen Gründen erfolgen
die Identifizierung,
die Erfassung der Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel gem. § 61a AufenthV,
die Abgabe einer Unterschrift sowie
die Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels
nach wie vor persönlich in der Ausländerbehörde. Der Online-Dienst entspricht damit der Stufe 2 des OZG-Reifegradmodells.
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Bei Aufruf der Website der jeweiligen Ausländerbehörde werden Nutzer/innen je nach Verfügbarkeit die o.g. Antragsstrecken angeboten. Sofern die für die Ausländerbehörde zuständige Kommune die Anbindung an ein Nutzerkonto für die angebotenen Antragsstrecken aktiviert hat (Anzeige durch ein Icon), können sich Nutzer/innen an dem Nutzerkonto (zunächst Anbindung Nutzerkonto Brandenburg und Nutzerkonto Bund) anmelden bzw. registrieren (Pilotanbindung erfolgt voraussichtlich zu 11/2021). Die im Nutzerkonto hinterlegten Daten werden dann im weiteren Verlauf des Antragsprozesses in die Formularfelder der ausgewählten Antragsstrecke überführt. Nach der Auswahl der Antragsstrecke (z. B. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung) und des Anliegens (z. B. Ich möchte einen neuen Aufenthaltstitel beantragen oder Ich möchte meinen Aufenthaltstitel verlängern) können Nutzer/innen mithilfe des Online-Dienstes überprüfen, ob sie sich auf der Website, der für sie zuständigen Ausländerbehörde befinden, wenn die Ausländerbehörde den Verfügbarkeitscheck eingeschaltet hat. Ist dies der Fall, enthalten Nutzer/innen die Hinweise zum Online-Dienst und die Datenschutzinformationen gem. Art. 13 DSGVO. Durch einzelne Auswahllogiken können Nutzer/innen ermitteln, ob sie den Online-Dienst für die Beantragung der jeweiligen Verwaltungsleistung nutzen können. Wenn der Online-Dienst ausländerrechtliches Anliegen der Nutzer/innen deckt, kann ausgewählt werden, ob der Antrag für sich selbst oder in Vertretung für eine dritte Person gestellt wird, Stamm- und Kontaktdaten (im Fall der Vertretung auch der vertretenen Person) eingeben (bzw. sind bereits durch die Inanspruchnahme eines Nutzerkontos hinterlegt) und die Nachweise in Form von Unterlagen zur Bearbeitung des Anliegens hochgeladen werden. Das Hochladen kann über bereits auf dem Endgerät ablegte Dateien oder über ein Mobilgerät erfolgen. Die in das Formular eingegebenen Daten werden abschließend in ein PDF-Formular überführt, das Nutzer/innen vor Einreichung des Antrags in Papierform ausdrucken oder als Datei auf dem eigenen Endgerät abspeichern kann. Nutzer/innen erhalten eine Vorgangsnummer, mit der sich bei Bedarf an die Ausländerbehörde gewendet werden kann (z. B. um Unterlagen oder Informationen nachzureichen). Durch das Absenden des ausgefüllten Formulars mit den dazugehörigen Dokumenten wird der Antrag bei den zuständigen Ausländerbehörden eingereicht. Nutzer/innen erhalten eine formlose Eingangsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Für Folgeprozesse nach Versand des Antrags an die Ausländerbehörde (u. a. Rückzug des Antrags, Einreichung weiterer Unterlagen etc.) wird aktuell der dafür notwendige Rückkanal unter Berücksichtigung der Anforderungen von XAusländer konzipiert und im Anschluss pilotiert. Die Konzeption soll zum jetzigen Stand in 2021 abgeschlossen werden. |
2.2 Online-Dienst Freizügigkeit
Der Zweck des Online-Dienstes ist die elektronische Beantragung einer Daueraufenthaltskarte, Daueraufenthaltsbescheinigung oder die Übermittlung von Angaben für die Ausstellung der Aufenthaltskarte. Der Online-Dienst ist grundsätzlich als entscheidungsvorbereitende Übermittlung von Antragstellerdaten einschließlich dazugehöriger Dokumente zu klassifizieren und ersetzt keine persönlichen Vor-Ort-Termine in der Ausländerbehörde. Aus rechtlichen und fachlichen Gründen erfolgen
die Identifizierung,
die Erfassung der Fingerabdrücke für die Ausstellung der Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte gem. § 11 Abs. 3 FreizügG/EU i.V.m. § 78 Abs. 3 AufenthG,
die Abgabe einer Unterschrift für die Ausstellung der Aufenthaltskarte und Daueraufenthaltskarte gem. § 11 Abs. 3 FreizügG/EU i.V.m. § 78 Abs. 1 AufenthG sowie
die Abholung der Daueraufenthaltsbescheinigung, (Dauer-)aufenthaltskarte
nach wie vor persönlich in der Ausländerbehörde. Der Online-Dienst entspricht damit der Stufe 2 des OZG-Reifegradmodells.
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Sofern die Anbindung an ein Nutzerkonto für diesen Online-Dienst aktiviert wurde (Anzeige durch ein Icon), können sich Nutzer/innen an dem Nutzerkonto (zunächst Anbindung Nutzerkonto Brandenburg und Nutzerkonto Bund) anmelden bzw. registrieren (Pilotanbindung erfolgt voraussichtlich zu 11/2021). Die im Nutzerkonto hinterlegten Daten werden dann im weiteren Verlauf des Antragsprozesses in die Formularfelder der ausgewählten Antragsstrecke überführt. Nach der Auswahl des Anliegens können Nutzer/innen mithilfe des Online-Diensts überprüfen, ob sie sich auf der Website der für sie zuständigen Ausländerbehörde befinden, wenn die Ausländerbehörde den Verfügbarkeitscheck eingeschaltet hat. Ist dies der Fall, enthalten Nutzer/innen die Hinweise zum Online-Dienst und die Datenschutzinformationen gem. Art. 13 DSGVO. Durch einzelne Auswahllogiken können Nutzer/innen ermitteln, ob sie den Online-Dienst für die Beantragung der jeweiligen Verwaltungsleistung nutzen können. Wenn der Online-Dienst ausländerrechtliches Anliegen der Nutzer/innen deckt, kann ausgewählt werden, ob der Antrag für sich selbst oder in Vertretung für eine dritte Person gestellt wird, Stamm- und Kontaktdaten (im Fall der Vertretung auch der vertretenen Person) eingeben und die Nachweise in Form von Unterlagen zur Bearbeitung des Anliegens hochgeladen werden. Das Hochladen kann über bereits auf dem Endgerät ablegte Dateien oder über ein Mobilgerät erfolgen. Die in das Formular eingegebenen Daten (bzw. über das Nutzerkonto in das Formular übertragenen Daten) werden abschließend in ein PDF-Formular überführt, das Nutzer/innen vor Einreichung des Antrags in Papierform ausdrucken oder als Datei auf dem eigenen Endgerät abspeichern kann. Nutzer/innen erhalten eine Vorgangsnummer, mit der sich bei Bedarf an die Ausländerbehörde gewendet werden kann (z. B. um Unterlagen oder Informationen nachzureichen). Durch das Absenden des ausgefüllten Formulars mit den dazugehörigen Dokumenten wird der Antrag bei den zuständigen Ausländerbehörden eingereicht. Nutzer/innen erhalten eine formlose Eingangsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Für Folgeprozesse nach Versand des Antrags (u. a. Rückzug des Antrags, Einreichung weiterer Unterlagen etc.) wird aktuell der dafür notwendige Rückkanal unter Berücksichtigung der Anforderungen von XAusländer konzipiert und im Anschluss pilotiert. Die Konzeption soll zum jetzigen Stand in 2021 abgeschlossen werden. |
3. Technische Beschreibung des Online-Dienstes
Der Online-Dienst wird mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ wird der Online-Dienst „Aufenthaltstitel“ und „Freizügigkeit“ als ein in sich geschlossenes Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Trotz des standardisierten Vorgehens bei der Einbindung, sind Anpassungen und Konfigurationsmöglichkeiten am Erscheinungsbild des Online-Dienstes individuell möglich. Das Layout (z. B. Farben, Corporate Identity) kann über die vorhandenen Standards (z. B. CSS) angepasst bzw. konfiguriert werden. Die Mehrsprachigkeit (derzeit beschränkt auf Deutsch und Englisch) ist gegeben. Einzelne Textbausteine können ebenfalls mandantenspezifisch konfiguriert werden.
3.1 Vorgesehene Art der Datenübermittlung und genutzte Datenaustauschstandards
Das Antragsverfahren übermittelt die Antragsdaten über eine OSCI-basierte verschlüsselte Nachricht an den OSCI-Intermediär eine XAusländer-Nachricht direkt in das Fachverfahren der jeweiligen Behörden. Seit dem Release 1.15 definiert die XAusländer-Spezifikation mit dem Kapitel „Datenübermittlung über Verwaltungsportale (OZG)“ insofern Inhalts- und Prozessdaten für die Datenübermittlung in die Fachverfahren. Mit dem Release 1.17 wird dieses Kapitel zum 1. Mai 2022 verpflichtend anzuwenden sein. Die Grafik verdeutlicht den Zusammenhang zwischen XAusländer und dem OSCI-Transport.
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title | Zusammenhang zwischen XAusländer und dem OSCI-Transport (Vgl. Spezifikation XAusländer 1.16.0 Release, S. 696 [1]) |
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Über den XÖV-Standard XAusländer ist der Datentransfer bundeseinheitlich per OSCI und DVDV geregelt. Voraussetzungen für den Anschluss der Ausländerbehörden eines Bundeslandes sind:
Die Behörde betreibt ein XAusländer-fähiges Fachverfahren und das eingesetzte Fachverfahren hat die Schnittstelle entsprechend der aktuellen XAusländer-Spezifikation umgesetzt.
Die Behörde verfügt über eine funktionsfähige OSCI-Kommunikationsinfrastruktur bzw. eine gleichwertige Kommunikationsinfrastruktur und kann auf diese zugreifen: Für den Versand von Nachrichten (z. B. OSCI-Sendeclient inklusive notwendiger Zertifikate) und für den Empfang (z. B. OSCI-Empfängerpostfach und Nachrichtenabholung durch das Fachverfahren).
Die Behörde ist mit dem Dienst XAusländer im DVDV verzeichnet. (Durch die Anwendung des Routings mithilfe des DVDV muss die Registrierung der Behörden und der technischen Adressen im DVDV gewährleistet und die Fachverfahren an die jeweiligen DVDV-Server des Landes angebunden sein.)
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Grundsätzlich ist der Online-Dienst auch ohne die Basisdienste Nutzerkonto und elektronische Bezahlmöglichkeit verwendbar, da die Authentifizierung vor Ort erfolgen muss und in diesem Zusammenhang auch der Bezahlprozess vor Ort abgewickelt werden kann. Für eine nutzerzentrierte Anwendung des Online-Dienstes und um der Erfüllung des Reifegrades 3 möglichst nahe zu kommen, sind durch das anschließende Land die Basisdienste Nutzerkonto und E-Payment-Lösung gleichwohl anzubinden. Auch ist zur Erfüllung der Anforderung des OZG die Anbindung an das jeweilige Landesverwaltungsportal erforderlich.
4. Entgelt
Die Bereitstellung des Online-Dienstes erfolgt bis zum 31.12.2022 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Mitteln des Konjunkturpaketes. Ab 01.01.2023 wird ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig, dessen endgültige Höhe auf Grundlage der Pilotierungserfahrungen im Laufe des Jahres 2022 unter Berücksichtigung des Beschlusses 2021/24 des IT-PLR bestimmt wird.
5. Benennung der IT-Dienstleister
Betrieb, Wartung und Pflege des Online-Dienstes erfolgen durch die AKDB im Auftrag des Landes Brandenburg:
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Hansastraße 12-16
80686 München
6. Ansprechpartner/innen
Umsetzungskoordinator und Leistungsverantwortlicher für OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“:
Dr. Philipp Richter
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Referat 62
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Leistungsverantwortliche für OZG-Leistung „Aufenthaltskarten und Aufenthaltsrelevante Bescheinigung“:
Paulina Kempa und Stefanie Wendland
Ministerium des Innern und für Kommunales
Referat 21 - Ausländerangelegenheiten
Henning-von-Tresckow-Str. 9-13
14467 Potsdam
Telefon: 0331 866-2216 und 0331 866-2215
Ansprechpartner des umsetzenden IT-Dienstleister AKDB:
Michael Diepold
AKDB - Anstalt des öffentlichen Rechts
Hauptverwaltung München
Hansastr. 12-16
80686 München
Martin Senft
AKDB - Anstalt des öffentlichen Rechts
Hauptverwaltung München
Hansastr. 12-16
80686 München
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Nachnutzungsmodell “Einer-für-Alle”
Die Leistungen des Themenfeldes „Ein- und Auswanderung” werden grundsätzlich nach dem „Einer-für-Alle”-Prinzip entwickelt. Nähere Informationen finden hier:
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2. EfA-Nachnutzung der OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel” und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen”
Die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“ (OZG-ID 10255) und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ (OZG-ID 10596) sind nachnutzungsbereit. Zur Nachnutzung sind, wie in allen EfA-Projekten rechtliche, finanzielle, technische und organisatorische Schritte vorzunehmen, deren aktueller Stand nachfolgend erläutert wird. Aufgrund der engen Verzahnung beider Projekte bzw. der dazugehörigen OZG-Leistungen werden diese zusammengefasst.
2.1 Rechtliche Dimension
Die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ wurden am 12. Oktober 2021 in den FIT-Store eingestellt. Die dazugehörige Leistungsbeschreibung kann hier heruntergeladen werden. Seit November 2023 ist die Leistung auch auf dem govdigital-Marktplatz verfügbar. Ebenso werden die Leistungen über das sog. Kommunalvertreter-Modell angeboten. Weitere Informationen zur rechtlichen Nachnutzung und zu den Unterschieden der genannten Modell finden Sie unter anderem auf den Seiten des FIT-Store, des govdigital-Marktplatzes bzw. auf den Seiten von d-nrw.
Bis auf das Land Berlin liegen für alle Bundesländer Nachnutzungsverträge vor:
Bundesland | Rolle | Vertragspartner |
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Baden-Württemberg | Nachnutzer | FITKO |
Bayern | Nachnutzer | FITKO |
Brandenburg | Anbieter | FITKO |
Bremen | Nachnutzer | FITKO |
Hamburg | Nachnutzer | FITKO |
Hessen | Nachnutzer | FITKO |
Mecklenburg-Vorpommern | Nachnutzer | FITKO |
Niedersachsen | Nachnutzer | FITKO - govconnect (Bündelnde Organisation) |
Nordrhein-Westfalen | Nachnutzer | FITKO - d-nrw (Bündelnde Organisation) |
Rheinland-Pfalz | Nachnutzer | FITKO |
Saarland | Nachnutzer | FITKO |
Sachsen | Nachnutzer | FITKO |
Sachsen-Anhalt | Nachnutzer | FITKO |
Schleswig-Holstein | Nachnutzer | FITKO |
Thüringen | Nachnutzer | FITKO |
2.2 Finanzielle Dimension
Die Bereitstellung der Online-Dienste zu den o. g. OZG-Leistungen erfolgte bis zum 31. Dezember 2023 unentgeltlich. In diesem Zeitraum erfolgt die Finanzierung durch das Land Brandenburg als umsetzendes Land aus Digitalisierungsmitteln des Bundes. Ab dem 1. Januar 2024 ist ein Entgelt für nachnutzende Länder fällig. Eine Kostenschätzung (Richtwerte) mit dem Kostenverteilungsmechanismus „Drittstaatsangehörige + ABH“ für den Betrieb sowie die Wartung und Pflege ab 2023 wurden den nachnutzenden Ländern im Steuerungskreis „Nachnutzung” am 22. Oktober 2021 vorgelegt und hat Eingang in die entsprechenden Verträge gefunden.
Inwieweit die Kosten durch das jeweilige Land selbst getragen werden oder an die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften weitergereicht werden, ist von der Nachnutzungsstrategie des jeweiligen Bundeslandes abhängig. Aktuell ergeben sich die folgenden Finanzierungsmodelle:
Bundesland | Finanzierung in 2024 |
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Baden-Württemberg | Land/FITKO |
Bayern | Land/FITKO |
Brandenburg | Land/FITKO |
Bremen | Land/FITKO |
Hamburg | Land/FITKO |
Hessen | Land/FITKO |
Mecklenburg-Vorpommern | Land/FITKO |
Niedersachsen | Land/FITKO |
Nordrhein-Westfalen | Land/FITKO |
Rheinland-Pfalz | Land/FITKO |
Saarland | Land/FITKO |
Sachsen | Land/FITKO |
Sachsen-Anhalt | Land/FITKO |
Schleswig-Holstein | Land/FITKO |
Thüringen | Land/FITKO |
Stand: 2/24; Angaben ohne Gewähr
Sofern die Kosten durch die kommunale Behörden zu tragen sind und/oder von Seiten der Fachverfahrenshersteller Kosten gegenüber den kommunalen Behörden geltend gemacht werden, kann mithilfe des folgenden Excel-Tools eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für die Nutzung der Online-Dienste durchgeführt werden.
Excel-Tool zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für (Ausländer-)Behörden: |
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2.3 Technische Dimension
Der Online-Dienst wird mit einem JavaScript Framework entwickelt, welches eine einfache Erstellung von Komponenten erlaubt. Mittels „Web Components Standard“ werden die Online-Dienste „Aufenthaltstitel“ und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ als in sich geschlossene Antragsverfahren in den Webauftritt der Behörden eingebunden. Der aus dem Onlinedienst im XAusländer Standard erzeugte Antrag wird Ende zu Ende verschlüsselt über eine Kommunikationskomponentevia DVDV/OSCI auf dem jeweiligen OSCI-Intermediär bereitgestellt und durch das Fachverfahren der jeweiligen Behörde zur Weiterverarbeitung abgeholt. Weitere Informationen zur technischen Dimension finden sich in Kapitel 5 der FIT-Store-Leistungsbeschreibung.
Voraussetzung für die technische Nachnutzung ist die Schnittstellenanbindung der Fachverfahren auf Basis XAusländer. Da das XAusländer-OZG-Kapitel zum 1. Mai 2022 mit der XAusländer-Spezifikation 1.17.0 verpflichtend umzusetzen ist, sind ab diesem Zeitpunkt die technischen Nachnutzungsvoraussetzungen für den „Aufenthaltstitel“ und die „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ vollumfänglich gegeben. Die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel” und „Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevante Bescheinigungen“ sind an folgende Fachverfahren angebunden:
Kommunix/ADVIS
HSH/AUSO
Axians Infoma/ALWsystem
AKDB/OK.VISA
Beister/Stranger ABH
Komm.One/KM-LaDiVA, KM-Ausländer
DXC/Paula
Die konkreten Schritte zur technischen Nachnutzung können unter Leitfaden zur Integration von Online-Diensten aus Brandenburg eingesehen werden.
2.4 Organisatorische Dimension
Zur Abstimmung der bundesweiten Nachnutzung findet seit November 2020 der „Steuerungskreis Aufenthalt” (SK Nachnutzung) statt. In diesem sind Verteter/innen aus der Fachlichkeit sowie der OZG-Koordination der Bundesländer beteiligt. Die Dokumente, der bisher stattgefundenen Steuerungskreise, können bei Bedarf nachfolgend heruntergeladen werden.
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Fragen zur bundesländerübergreifenden Nachnutzung werden auf Ebene der Länder in diesem Gremium behandelt.
Mit den von den Bundesländern gemeldeten Nachnutzungsbehörden findet seit Mai 2021 überdies einmal im Monat ein operativer Projekttermin statt. Operative Fragen der Nachnutzung werden in diesem Termin unmittelbar mit den nachnutzenden Behörden besprochen. Die Unterlagen, der bisher stattgefundenen Projekttermine können bei Bedarf nachfolgend heruntergeladen werden.
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