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Zur Übersicht des Integrationsleitfadens

Stand: .10.2023

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Die AKDB und die Kommunen, welche die digitalen Antragsstrecken des Aufenthaltstitels verwenden, setzen sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

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Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den bereitgestellten Demo-Dienst des Aufenthaltstitels zum Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte) unter

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https://www.digitale-verwaltung-as-a-service.de/dienste-demos/aw-aufenthaltskarte.html#/

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. Dieser ist veröffentlicht auf der Website der AKDB und den Webseiten der im Produktivbetrieb verwendenden Kommunen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

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Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

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Die AKDB und die verwendenden Kommunen ergreifen die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

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  • Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.

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  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.

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  • Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.

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  • Ein Beauftragter für Barrierefreiheit oder Beamter wurden ernannt.

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  • Für die Mitarbeiter wird eine kontinuierliche Schulung zur Barrierefreiheit angeboten.

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  • Innerhalb des Unternehmens gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.

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  • Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.

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  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.

PDF-Dokumente:

  • Die Konvertierung zu einer PDF-Datei ist nicht barrierefrei.

Andere Probleme:

  • Einzelne Grafiken besitzen keinen Alternativtext.

  • Einige Strukturelemente weisen auf der Website Fehler auf, beispielsweise sind die Überschriften nicht richtig ausgewiesen.

  • Akkordeons weisen keine sinnvolle Reihenfolge bei der Tastaturbedienung auf.

  • Wesentliche Inhalte sind mit der Tastatur schwer oder nicht bedienbar.

  • Die Menüleiste kann bei einer bestimmten Bildschirmbreite nicht eingeklappt werden.

  • Einige Seiten besitzen nicht die Funktion, Eingabefelder automatisch auszufüllen.

  • Farbkontraste sind nicht ausreichend, das betrifft unter anderem die Navigation.

  • Inhalte bei hohem Zoom (auf 400% auf dem Desktop) nicht bedienbar.

  • Eingeblendete Inhalte lassen sich nicht mit der ESC-Taste schließen.

  • Der Fokus ist bei einigen Bedienelementen nicht deutlich genug.

  • Es gibt keinen Hinweis auf eine Zeitbegrenzung.

  • Es sind nicht immer aussagekräftige Linktexte, Überschriften sowie Beschriftungen vorhanden.

  • Fehler bei der Eingabe werden nicht immer deutlich kommuniziert.

  • Die Fehlermeldungen sind nicht programmatisch ermittelbar.

  • Statusmeldungen werden nicht durch einen Screenreader mitgeteilt.

  • Es ist nicht möglich, benutzerdefinierte Einstellungen vorzunehmen.

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:

  • Alle gängigen Screenreadern

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML

  • CSS

  • Javascript

Bewertungsmethoden

Externe Bewertung: Die Webseite wurde von einer externen Stelle bewertet, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt ist.

Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Telefon: 089 5903-0

E-Mail: rollout-dv@akdb.de

Firmenanschrift:

Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Hansastraße 12-16
80686 München

Ansprechpartner sind auch die den Dienst entsprechend verwendenden Kommunen.

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Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S

14467 Potsdam

E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Telefon: 0331/866-5048

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nameZusammenfassung_Erklärung_zur_Barrierefreiheit_Brandenburg_v.0.2.pdf